Hallo zusammen,
kleine Vorgeschichte zu meinem Problem:
Ich lebe seit 2013 in meiner derzeitigen Wohnung zur Miete, die auch komplett vom Amt bezahlt wird. Seit meinem Einzug gab es nie eine Jahresabrechnung seitens meines Vermieter. Das weiß das Amt auch, da der Vermieter schon Mal versucht hat Geld von mir zu verlangen für zuviel Wasserverbrauch und ich das ganze an das Amt gegeben habe und die meinten das sie Abrechnungen brauchen um da reagieren zu können.
So weit die Vorgeschichte.
Vor einer Woche stand mein Vermieter wieder vor dem Haus und hat mir und den anderen Mietern ohne Rechnung oder sonst etwas gesagt das wir nun 50€ mehr für Öl zahlen müssen. Ich habe das darauf hin wieder dem Amt mitgeteilt und heute einen Brief bekommen das ich die Jahresabrechnungen von 2018, 2019 und 2020 nachreichen soll, damit sie überprüfen können ob der Anspruch besteht.
Nun kommt meine Angst bzw das Problem was ich habe:
In dem Brief steht drin "Aufforderung zur Mitwirkung" und das ich Zeit habe bis 19.11 die Unterlagen einzureichen ansonsten kann es sein das meine Gelder einbehalten werden bis ich die Unterlagen nachreiche, ich habe diese Unterlagen aber nicht und werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt, auch in meinem Anliegen wegen den 50€.
Kann es also wirklich sein das mir mein Geld einbehalten wird obwohl ich wirklich nichts dafür kann und auch Mitwirkung zeige und mich melde und seit Jahren schon sage das ich keine Abrechnungen bekomme.
Lg
Schau dir mal § 65 Abs. 1 Nr. 2 an ist Grenzen der Mitwirkungspflicht, wenn dein VM sich weigert eine Jahresabrechnung zu erstellen
Soulmate2411
Zu deutsch zum Erstbeitrag:
Fordere das JC aufgrund dieses § auf sich die geforderten Abrechnungen beim VM selber zu besorgen.
Das Schreiben aber nachweislich abgeben evtl. so:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!
Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.
Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!
Vielleicht sollte TE noch dazu schreiben dass er durch die Weigerung des VM seine Mitwirkung nur auf dem aktiven Klageweg erfüllen könnte.
Und da ist Grenze erreicht.
Normales Einschreiben für 3,30 € kann man über das Tracking unter Eingabe der Sendenummer bis zum Empfänger nachprüfen und ausdrucken
Erst Mal danke für die ganzen Antworten.
Also für mich verständlich gemacht:
Ich soll dem Vermieter per Einschreiben das Schreiben vom Amt zu kommen lassen und bitten das er mir die Unterlagen zu schickt und dann, was so passieren wird, dem Amt mitteilen das ich die Unterlagen nicht erhalten habe und dann auf den genannten Paragraph hinweisen ?
Wäre es vllt möglich das mir jemand eine "Vorlage" für so ein Schreiben hat bzw weiß wo ich so etwas finde? Möchte da garantiert nichts falsch machen und hinterher noch mehr Ärger haben.
Vielen lieben Dank
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2021, 13:08:21Fordere das JC aufgrund dieses § auf sich die geforderten Abrechnungen beim VM selber zu besorgen.
Das ist dein Weg
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 13:28:18Ich soll dem Vermieter per Einschreiben das Schreiben vom Amt zu kommen lassen und bitten das er mir die Unterlagen zu schickt und dann, was so passieren wird, dem Amt mitteilen das ich die Unterlagen nicht erhalten habe und dann auf den genannten Paragraph hinweisen ?
Nein denn das weiß das JC im Prinzip
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06nd werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt, auch in meinem Anliegen wegen den 50€.
deswegen:
Zitat von: Kaputt am 06. November 2021, 13:34:16
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2021, 13:08:21Fordere das JC aufgrund dieses § auf sich die geforderten Abrechnungen beim VM selber zu besorgen.
Das ist dein Weg
Ein schönes WE
FN
Ich sehe die Angelegenheit etwas anders.
Aus meiner Sicht hast Du @Soulmate2411 voreilig gehandelt und das JC zu einem Zeitpunkt ins Boot geholt, zu dem es noch gar nicht erforderlich gewesen wäre.
Aus einem einfachen Grund:
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06Vor einer Woche stand mein Vermieter wieder vor dem Haus und hat mir und den anderen Mietern ohne Rechnung oder sonst etwas gesagt das wir nun 50€ mehr für Öl zahlen müssen.
Was Dein Vermieter
sagt, ist Schall und Rauch.
Es gibt klare Regeln, wann, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe Betriebskosten angepasst werden können. Und daran hat sich Dein Vermieter zu halten. Und das ganze in Schriftform - sagen kann er viel.
Was steht bzgl. Betriebskosten in Deinem Mietvertrag?
Um die Kuh vom Eis zu holen, würde ich jetzt den Vermieter schriftlich auffordern, eine korrekte Abrechnung vorzunehmen, auf deren Basis er die BK erhöhen will.
Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen nach § 560 Abs. 4 BGB (https://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/anpassung-der-betriebskostenvorauszahlungen-nach-560-abs-4-bgb_idesk_PI9865_HI1091628.html)
An das JC würde ich einen Zweizeiler schicken, dass Du den Vermieter um Übersendung der Abrechnung gebeten hat (Schreiben an den Vermieter in Kopie beifügen). Damit bist Du Deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen.
Reagiert der Vermieter nicht, hat er das Nachsehen und es bleibt bei den bisherigen BK.
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. November 2021, 13:08:21Fordere das JC aufgrund dieses § auf sich die geforderten Abrechnungen beim VM selber zu besorgen.
Ist damit überflüssig.
Und ganz ehrlich bin ich absolut kein Freund von solchen Wegen. Der LE und Vermieter sind Vertragspartner. Und meine Vertragsangelegenheiten kläre ich. Das Jobcenter ist nicht mein Vormund :no:
Wolf24
Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06Um die Kuh vom Eis zu holen, würde ich jetzt den Vermieter schriftlich auffordern, eine korrekte Abrechnung vorzunehmen, auf deren Basis er die BK erhöhen will.
Ja damit hast du natürlich Recht. Allerdings fordert hier das JC ja alte BK Abrechnungen von 18-2020 die der TE aber nicht hat.
Daher ja auch die vorgeschlagene Vorgehensweise, warum sollte sich der TE da so viel zusätzliche Arbeit aufhalsen.......
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06ich habe diese Unterlagen aber nicht und werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt, auch in meinem Anliegen wegen den 50€.
Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06
Und ganz ehrlich bin ich absolut kein Freund von solchen Wegen. Der LE und Vermieter sind Vertragspartner. Und meine Vertragsangelegenheiten kläre ich. Das Jobcenter ist nicht mein Vormund
Ja das wäre auch meine Grundeinstellung. Wenn nichts geht kann man immer noch andere Wege beschreiten.
Dass das JC da eher nichts unternimmt bevor ein entsprechender Antrag kommt dürfte relativ klar sein. Und wenn der VM nichts schriftlich fixiertes verlangt bekommt er logischerweise auch nichts.
Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06Reagiert der Vermieter nicht, hat er das Nachsehen und es bleibt bei den bisherigen BK.
:yes:
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 11:55:09Allerdings fordert hier das JC ja alte BK Abrechnungen von 18-2020 die der TE aber nicht hat.
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06ich habe diese Unterlagen aber nicht und werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt
Dem JC ist also bereits bekannt, dass Abrechnungen von 2018 sowie 2019 nicht vorliegen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das JC die Aufforderung zur Mitwirkung rausgehauen hat ohne nochmals in die Akte zu sehen.
Was mir nicht vorliegt, kann ich auch nicht einreichen.
Wichtig wäre dennoch die Antwort auf:
Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06Was steht bzgl. Betriebskosten in Deinem Mietvertrag?
Zitat von: Wolf24 am 07. November 2021, 12:41:53
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 11:55:09Allerdings fordert hier das JC ja alte BK Abrechnungen von 18-2020 die der TE aber nicht hat.
Zitat von: Soulmate2411 am 06. November 2021, 12:37:06ich habe diese Unterlagen aber nicht und werde diese von meinem Vermieter auch nicht bekommen und ich habe das dem Amt schon mehrmals mittgeteilt
Dem JC ist also bereits bekannt, dass Abrechnungen von 2018 sowie 2019 nicht vorliegen.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass das JC die Aufforderung zur Mitwirkung rausgehauen hat ohne nochmals in die Akte zu sehen.
Was mir nicht vorliegt, kann ich auch nicht einreichen.
Wichtig wäre dennoch die Antwort auf:
Zitat von: Wolf24 am 06. November 2021, 20:04:06Was steht bzgl. Betriebskosten in Deinem Mietvertrag?
Hallo und danke für die Antworte!
Ich verstehe die Frage nicht ganz genau was in meinem Mitvertrag deswegen stehen soll?
Grundmiete: 402 Euro
Heizkosten: 80 Euro
Nebenkosten: 105,20 Euro
Mir liegt kein Mietvertrag vor indem etwas mit Nebenkosten und Betriebskosten steht. Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird (In meinem Fall mit ÖL), dieses Papier wurde damals vom JC kopiert und so angenommen für die KdU.
Ich habe nun ein Schreiben fertig gemacht, indem ich den Vermieter um die Dinge bitte die das JC haben will mit einer Frist von einer Woche, und werde dieses morgen per Einschreiben-Einwurf an meinen Vermieter senden, damit ich auch eine Bestätigung in der Hand habe.
Dem JC habe ich ein Schreiben fertig gemacht, mit Kopie an den Brief zum Vermieter, indem ich auch nochmal niedergeschrieben habe das seit meinem Einzug 2013 keine Betriebskostenrechnung jemals erstellt wurde und bereits seit 2015 keine Wasser,- und Heizungsstände mehr abgelesen wurden.
Damit werde ich dann alles erfüllt haben, was ich tun kann.
Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34Ich verstehe die Frage nicht ganz genau was in meinem Mitvertrag deswegen stehen soll?
In einem korrekten Mietvertrag würde die Formulierung bspw. lauten:
angemessene Vorauszahlung für
Betriebskosten i.S.v. § 2 BetrKV 105,20 €
Heizkosten i.S.v. § 2 BetrKV 80,00 €
Der Vermieter ist verpflichtet, über die Betriebskosten i.S.v. § 2 BetrKV jährlich abzurechnen. Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der mieterseits gem. Ziffer xxx geleisteten Vorauszahlungen und ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu übersenden.
Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird
Das hört sich für mich eher nach einem Mietangebot, aber nicht um einen Mietvertrag an. Angaben zu Mietbeginn, qm-Angabe etc ...
Unterschrift Mieter/Vermieter etc. :weisnich:
Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34dieses Papier wurde damals vom JC kopiert und so angenommen für die KdU.
ok, wenn das JC dies so akzeptiert, ist alles im grünen Bereich. Ich hatte schon einen Mietvertrag mit 20 Seiten. Aber meine damaligen Vermieter waren auch Anwälte :yes:
Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34Ich habe nun ein Schreiben fertig gemacht, indem ich den Vermieter um die Dinge bitte die das JC haben will mit einer Frist von einer Woche
:ok:
Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34Dem JC habe ich ein Schreiben fertig gemacht, mit Kopie an den Brief zum Vermieter,
:ok:
Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34
Mir liegt kein Mietvertrag vor indem etwas mit Nebenkosten und Betriebskosten steht. Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird
Um so einen Vertrag bist du direkt zu beneiden weil er keinerlei sonstigen Verpflichtungen enthält.
Hallo und erstmal Danke für die zahlreichen Antworten,
Brief an Vermieter wurde gestern erfolgreich zugestellt und der Brief für das Amt am Montag abgegeben.
Nun habe ich doch noch eine Frage:
Soll/muss ich, trotz meines Briefes der am Montag beim Amt abgegeben wurde, dem Amt nochmal schreiben vor dem 19.11? Also irgendeine Meldung das der Vermieter sich gar nicht gemeldet hat oder sowas in der Art?
Lg
Soulmate2411
Zitat von: Soulmate2411 am 10. November 2021, 14:04:45Soll/muss ich, trotz meines Briefes der am Montag beim Amt abgegeben wurde, dem Amt nochmal schreiben vor dem 19.11? Also irgendeine Meldung das der Vermieter sich gar nicht gemeldet hat oder sowas in der Art?
Ohne zu wissen was du dem JC geschrieben hast..... zumindest ich schreibe da nichts dazu....
MfG FN
Hallo,
wie in Antwort 10 niedergeschrieben, habe ich dem JC eine Kopie von dem Brief an meinem Vermieter mitgeschickt + noch Mal die Mitteilung dass das letzte Mal 2015 Zählerstände abgelesen wurden und seit meinem Einzug 2013 nicht eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter kam. Mehr habe ich nicht reingeschrieben.
Lg
Zitat von: Soulmate2411 am 10. November 2021, 14:04:45Soll/muss ich, trotz meines Briefes der am Montag beim Amt abgegeben wurde, dem Amt nochmal schreiben vor dem 19.11? Also irgendeine Meldung das der Vermieter sich gar nicht gemeldet hat oder sowas in der Art?
In dem Fall würde ich erst mal abwarten. Der "Ball" liegt jetzt beim JC und wer weiß vllt. kommt ja plötzlich was vom VM oder das JC schreibt dich zum 19.11. an. Oder sogar vorher wenn sie meinen, dass das so wie es geschrieben wurde, reicht.
MfG FN
Hallo!
Eine Weile ist mein Thread ja schon her und ich dachte auch die Sache ist durch, leider nicht.
Heute kam ein Brief mit folgendem Inhalt:
"Sehr geehrte Frau XYZ,
Vielen Dank für ihre eingereichten Unterlagen (Bestätigung das mein Brief per Einschreiben beim Vermieter angekommen ist).
Haben Sie zwischenzeitlich Nachricht von Ihrem Vermieter erhalten?
Falls nicht, erinnern Sie ihn nochmals daran, dass die Nachweise für die Berechnung benötigt werden.
Sollte er keine Betriebskostenabrechnung erstellt haben, soll er dies bitte bestätigen und uns einen schriftlichen Nachweis über die Erhöhung der Heizkosten vorlegen.
Es ist zu überpüfen, ob und inwieweit für Sie Anspruch auf Leistungen besteht beziehungsweise bestanden hat.
Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
- Kopie der Betriebs und Heizkostenabrechnung 2018.2019 und 2020
- schriftliche Bescheinigung/Nachweise des Vermieters über den neuen Heizkostenabschlag.
Bitte reichen Sie diese bis 20.12.2021 ein"
Und danach dann die Rechtsbelehrung das wenn ich nicht Mitwirke meine Leistungen versagt werden können.
Ich habe darauf folgendes geantwortet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmen zu Ihrer Nachricht vom 01.12.2021 schreibe ich Ihnen heute erneut:
Bis zum heutigen Zeitpunkt hat mein Vermieter weder auf meinen Brief, noch auf Anrufe reagiert. Ich habe seit dem Tag als er persönlich bei mir stand nichts mehr von ihm bezüglich neuen Heizkosten gehört, auch auf die Aufforderung, die ich ihm bereits gesendet habe, kam keine Reaktion. Daher ist davon auszugehen das sich diese Erhöhung erledigt hat.
Wie ich Ihnen bereits in meinem letzten Schreiben mitgeteilt habe, habe ich alle Möglichkeiten genutzt um an die gewünschten Unterlagen zugelangen, da mein Vermieter diese aber nicht bereitstellt bzw nicht reagiert ist meine meine Mitwirkung nun an ihre Grenzen gestoßen.
Mit freundlichen Grüßen
XYZ"
Kann ich sonst noch irgendwas machen? Mir fällt nichts mehr ein. Mein Vermieter reagiert nich auf Briefe, Anrufe oder Mails. Er war seit einem Monat auch nicht mehr hier am Haus.
Lg und Danke für eure Hilfe
Dann teile dem JC mit, dass der VM sich weiterhin Taub stellt.
Allerdings wird das JC hier zu 100% keine höheren Kosten Übernehmen, als aktuell gezahlt wird. (laut MV)
Nachweis der Zahlungen dürftest du ja auf dem Kontoauszug haben.
Ohne BK Abrechnung kann der VM gar nichts Verlangen, ist ganz einfach.
Im Gegenteil du könntest die Zahlungen der BK Kosten sogar kürzen.
Würde ich aber nicht tun, das bringt hier sicher nichts.
Zitat von: vanessa am 04. Dezember 2021, 17:39:22
Dann teile dem JC mit, dass der VM sich weiterhin Taub stellt.
Allerdings wird das JC hier zu 100% keine höheren Kosten Übernehmen, als aktuell gezahlt wird. (laut MV)
Nachweis der Zahlungen dürftest du ja auf dem Kontoauszug haben.
Ohne BK Abrechnung kann der VM gar nichts Verlangen, ist ganz einfach.
Im Gegenteil du könntest die Zahlungen der BK Kosten sogar kürzen.
Würde ich aber nicht tun, das bringt hier sicher nichts.
Miete wird direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen, da hab ich keine Auflistung zu.
Wie geschrieben, habe ich das den Jobcenter nun zweimal mitgeteilt. Das erste Mal mit der Kopie vom Brief an den Vermieter, indem die Forderung drin stand und jetzt halt nochmal so, weil ich den Vermieter nicht erreiche. Persönlich kann ich nicht vorbei, lassen die in BW durch Corona nicht zu und telefonieren finde ich dumm, weil ich dann nichts belegen kann.
Also heißt es wohl abwarten ob die das nun endlich so akzeptieren und einfach die Miete weiterhin überweisen oder nicht.
Habe einfach nur die Angst bzw Befürchtung das aufgrund der Art meines Vermieters, mir mein Geld gestrichen wird obwohl ich ja, mit Beweisen, den Vermiete um alles gebeten habe.
Zitat von: Soulmate2411 am 04. Dezember 2021, 17:52:18obwohl ich ja, mit Beweisen, den Vermiete um alles gebeten habe.
Dann hat das JC doch erst mal was und sollte deine Miete auch weiterhin an den VM Überweisen.
Die Forderung vom JC kann ich dennoch Nachvollziehen, weil dein Fall schon recht Ungewöhnlich ist.
Zitat von: vanessa am 04. Dezember 2021, 18:09:34
Zitat von: Soulmate2411 am 04. Dezember 2021, 17:52:18obwohl ich ja, mit Beweisen, den Vermiete um alles gebeten habe.
Dann hat das JC doch erst mal was und sollte deine Miete auch weiterhin an den VM Überweisen.
Die Forderung vom JC kann ich dennoch Nachvollziehen, weil dein Fall schon recht Ungewöhnlich ist.
Verstehen tu ich das auch, keine Frage. Aber wenn ich nicht an die Unterlagen ran komme, sollten sie ihm einfach die Miete nicht mehr überweisen, sodass er gewzungen ist sich zu melden. Solange mein Regelsatz davon unberührt bleibt, da ich ja mitgewirkt habe. Aber, es steht ja leider im Schreiben das die gesammte Leistung versagt werden kann und darum mach ich mir Sorgen.
Ist der übliche Satz beim JC, der Regelsatz hat ja nichts mit den KdU zu tun.
Nicht zu zahlen kann fatal für dich enden, würde ich keinesfalls dem JC so Empfehlen.
Dann doch besser vorher zu einem Anwalt, damit der VM wenigstens die BK Abrechnung macht wie er soll.
Aber so lange es läuft, würde ich erst mal abwarten.
Bedeutet das dann, wenn etwas versagt wird dann die Kosten für die KdU und der Regelsatz wird mir trotzdem überwiesen?
Ich habe nämlich im Internet, in einem anderen Forum gelesen (war aber schon paar Jahre alt) das dann einfach der Regelsatzes genommen wurde vom Jobcenter um die Miete zu begleichen, da das Amt die Miete immer direkt an den Vermieter überwiesen hat(was bei mir auch der Fall ist)
Sorry für die Fragen aber ist ne völlig neue Situation für mich
Es besteht für das JC überhaupt kein Grund, dir Leistungen zu versagen. Weder den Regelsatz, noch die KdU. Es geht jetzt allein um die Erhöhung der Heizkosten. Dieses Verlangen des Vermieters hast du jedoch nicht einemal schriftlich, daher ist es Sache des Vermieters, endlich einmal etwas schriftlich aufs Papier zu bringen, wenn er Geld von seinen Mietern haben will.
Du bist deinen Mitwirkungspflichten voll und ganz nachgekommen. Du kannst den Vermieter nicht zwingen, eine ordentliche BK-Abrechnung zu erstellen. Ein ähnliches Thema gab es früher schon mal, es ist leider schon gelöscht. Aber schau mal in den Anhang.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Hallo,
ich mal wieder mit der ein oder anderen Frage:
Ich hatte meinen WBA online am 12.12.2021 online gestellt und bis heute keine Reaktion bekommen (Status auf der Jobcenterseite hatte sich nicht verändert) daraufhin schrieb ich eine Nachricht per Onlineservice ob mein WBA angekommen ist. Ich erhielt ein paar Stunden später einen Anruf und die Dame am Telefon meinte das mein Antrag in Bearbeitung ist, sie aber sehe das immer noch die Unterlagen von meinem Vermieter fehlen. Ich habe ihr dann nochmal die ganze Story erzhält(Frist zum einreichen der Unterlagen war der 20.12.2021) und sie meinte dann nur " Ja das kann so nicht angehen, die Unterlagen stehen ihnen zu, ich schreibe hier mal rein das man sie nochmal zurückrufen soll"
Nun meine Fragen:
Kann mein WBA sich verzögern weil das Jobcenter nicht "akzeptieren" möchte das ich an die Unterlagen nicht ran komme?
In dem Schreiben wird ja immer damit gedroht das die Leistungen eingestellt werden, bekomme ich, im Falle wenn, darüber nochmal eine Information(Bewílligung läuft momentan bis 31.01.2022 und am 27.11.2021 kam auch der Änderungsbescheid da es ja für Januar mehr Geld gibt)? Die Dame am Telefon hat das zwar jetzt nicht gesagt und auch nicht angedeutet aber sie war absolut nicht erfreut darüber das die Unterlagen nicht da waren.
Lg
Zitat von: Soulmate2411 am 07. November 2021, 18:21:34
Grundmiete: 402 Euro
Heizkosten: 80 Euro
Nebenkosten: 105,20 Euro
Mir liegt kein Mietvertrag vor indem etwas mit Nebenkosten und Betriebskosten steht. Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird (In meinem Fall mit ÖL), dieses Papier wurde damals vom JC kopiert und so angenommen für die KdU.
Wenn dem so ist, dann muss der VM weder eine Abrechnung machen, noch kann er die Betriebskosten einfach so anpassen. Denn dann ist eine NK-Pauschale vereinbart.
Der § wurde schon verlinkt. Hier nochmal.
Zitat§ 560 Veränderungen von Betriebskosten
(1) 1Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. 2Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.
Das geht also nur, wenn es im MV vereinbart ist, dass die Pauschale angepasst werden kann.
Das JC sollte auch wissen, dass Abrechnungen für das Jahr 2018 und 2019 längst verfristet sind und etwaige Nachforderungen verfallen wären. Sollte Abrechnungspflicht bestehen, weil Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart sind, müsste der VM trotzdem abrechnen und Guthaben auszahlen, Nachforderungen wären aber verfallen.
Aber das scheint bei dir ja nicht der Fall zu sein.
Mein Resümee.
Das JC soll erst mal prüfen, ob du eine Pauschalvereinbarung (ohne Abrechnungspflicht) hast, oder NK-Vorauszahlungen (mit Abrechnungspflicht) vereinbart sind.
Ist eine Pauschale vereinbart, die Nachforderung einfach verweigern und fertig.
ZitatDem JC habe ich ein Schreiben fertig gemacht, mit Kopie an den Brief zum Vermieter, indem ich auch nochmal niedergeschrieben habe das seit meinem Einzug 2013 keine Betriebskostenrechnung jemals erstellt wurde und bereits seit 2015 keine Wasser,- und Heizungsstände mehr abgelesen wurden.
Damit werde ich dann alles erfüllt haben, was ich tun kann.
Das passt. Ansonsten siehe oben. Schlimm genug, dass das JC das nicht weiß. Das steht in den meisten internen Weisungen und KdU Richtlinien drin. Das ist Basiswissen um Abrechnungen überhaupt prüfen zu können.
Ansonsten kann man dem VM, wenn er ein netter ist und die KdU dann noch angemessen ist entgegenkommen und eine Erhöhung/Anpassung der Pauschale akzeptieren. Sofern das JC das akzeptiert. Es gibt ja auch VM die sich nicht gut auskennen und schlechte MV abgeschlossen haben und auf das Geld angewiesen sind.
Dann zahlen die irgend wann mal drauf, bei den steigenden Preisen.
Danke für die Infos, werde ich sicher gebrauchen können wenn noch was kommt,
Vllt hat trotzdem noch einer ne Ahnung zu meinen Fragen:
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 13:43:38
Hallo,
ich mal wieder mit der ein oder anderen Frage:
Ich hatte meinen WBA online am 12.12.2021 online gestellt und bis heute keine Reaktion bekommen (Status auf der Jobcenterseite hatte sich nicht verändert) daraufhin schrieb ich eine Nachricht per Onlineservice ob mein WBA angekommen ist. Ich erhielt ein paar Stunden später einen Anruf und die Dame am Telefon meinte das mein Antrag in Bearbeitung ist, sie aber sehe das immer noch die Unterlagen von meinem Vermieter fehlen. Ich habe ihr dann nochmal die ganze Story erzhält(Frist zum einreichen der Unterlagen war der 20.12.2021) und sie meinte dann nur " Ja das kann so nicht angehen, die Unterlagen stehen ihnen zu, ich schreibe hier mal rein das man sie nochmal zurückrufen soll"
Nun meine Fragen:
Kann mein WBA sich verzögern weil das Jobcenter nicht "akzeptieren" möchte das ich an die Unterlagen nicht ran komme?
In dem Schreiben wird ja immer damit gedroht das die Leistungen eingestellt werden, bekomme ich, im Falle wenn, darüber nochmal eine Information(Bewílligung läuft momentan bis 31.01.2022 und am 27.11.2021 kam auch der Änderungsbescheid da es ja für Januar mehr Geld gibt)? Die Dame am Telefon hat das zwar jetzt nicht gesagt und auch nicht angedeutet aber sie war absolut nicht erfreut darüber das die Unterlagen nicht da waren.
Lg
Dann müssten Sie zumindest einen vorläufigen Bescheid erlassen.
Einfach so nicht bearbeite geht nicht.
Zumal die eindeutig nicht im Recht sind, und keinen Durchblick bezüglich NK-Abrechnungen haben.
Wenn am 31. noch keine Geld da ist, musst du wohl zum SG und Eilantrag stellen. Die Klage vorher ankündigen schadet je nach JC auch nicht ;)
Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 14:17:25Grundmiete: 402 EuroHeizkosten: 80 EuroNebenkosten: 105,20 Euro
Für mich sieht das nicht aus wie eine Pauschalmiete, dem JC wird es wohl auch so gehen.
Darum die Forderung der BK Abrechnung.
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 16:21:17Kann mein WBA sich verzögern
Sollte nicht so sein, aber bis Februar 2022 ist ja auch noch eine weile hin.
Du kannst ja sicher über Kontoauszüge nachweisen, dass du Miete zahlen musst.
Genau diesen Betrag sollte auch das JC weiterhin Bewilligen, eine Erhöhung allerdings nicht.
Auch an deiner Stelle würde ich nur die bisherige Miete zahlen.
Will der VM etwas daran ändern, muss er mit die in Kontakt treten.
Ohne ordentliche BK Abrechnung läuft da schon mal gar nichts.
Sammle alles was du hast, über deine Bemühungen, beim VM an die Abrechnung zu kommen.
Notfalls musst du dir dafür Unterstützung holen, auch wenn du evtl. die Zahlung der NK etwas kürzen solltest.
(was dir aber hier nicht viel weiter helfen wird, ausser evtl. eine Menge Arbeit)
Warum macht der VM schon seit Jahren keine Abrechnung, habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?
ZitatDu kannst ja sicher über Kontoauszüge nachweisen, dass du Miete zahlen musst.
Das überweist das JC eigenständig an den VM, seit ich ALG 2 beziehe. Hab darüber also keine Beweise.
ZitatWarum macht der VM schon seit Jahren keine Abrechnung, habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?
Uff wie erzähl ich das nun :mail: Kurz und knapp: Als ich 2013 eingezogen bin stand die Miete für 300Euro drin, als er erfahren hat das mein Lebensgefährte und ich ALG 2 beziehen hat er die Miete auf das maximale was vom JC gezahlt wird gesetzt. In diesem Haus leben 8 Familien, manche schon mehr als 15 Jahren und von denen wissen wir das der VM wohl hochverschuldet ist und mittlerweile nicht mal mehr Handwerker bezahlen kann ( der lässt immer einen alten Polen alles hier erledigen). Der VM ist ein ganz ekliger Mensch und meldet sich nur wenn er Geld bekommen kann ansonsten hört und sieht man von dem nichts. Ich weiß selber das ich garantiert ein Plus habe und eigentlich eine Auszahlung an das JC anstehen würde und genau deswegen macht er keine Abbrechnungen, damit er das Geld behalten kann, macht er aber nicht nur bei uns sondern bei allen. Letztes Jahr wollte er mir erzählen das ich viel zu viel Wasser verbraucht habe und das nachzahlen muss und als ich meinte dann muss ich das an JC weitergeben, war das Thema urplötzlich los, genauso wie jetzt mit den Heizkosten. Er war vor ein paar Tagen hier, weil jemand ausgezogen ist und da hab ich ihn auf mein Einschreiben angesprochen und da hat er nur den Kopf geschüttelt und ist gegangen.
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38Das überweist
Ja stimmt, hatte ich schon wieder vergessen ;-(
Dann sollen sie es auch weiterhin tun, immerhin geht das ja schon seit 2013 so.
Noch mal
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38macht er aber nicht nur bei uns sondern bei allen.
Damit hast du ja notfalls auch noch Zeugen.
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38Letztes Jahr wollte er mir erzählen das ich viel zu viel Wasser verbraucht habe
Woher will er das denn wissen, ohne BK Abrechnung?
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38das der VM wohl hochverschuldet ist
Da sollte man mal beim Versorger nachfragen ob er auch deren Rechnung bezahlt.
Wäre nicht der erste VM der sich das Geld lieber in die Tasche steckt.
Noch mal
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 17:36:38habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?
Sorry überlesen. Habe halt ganz normal Kalt,-und Warmwasserzähler und an den Heizungen hängen so Teile die abgelesen werden können.
Kalt,-und Warmwasser wurde das letzte Mal 2015 abgelesen und Heizung wird wohl von außen gemacht, ohne das jemand in die Wohnung muss. Aber auch da würde es sicher Nachzahlungen geben da in meiner Wohnung von 4 Heizungen nur eine funktioniert. Die Aussage dort war vom VM " Ja dann einfach bisschen am Stift rütteln, dann geht die wieder" tun sie nicht, nach nun mittlerweile 3 Jahren.
Das mit dem Wasser hat er wohl "gesehen" als es einen Rohrbruch im Haus gab und er auf irgendeinen Zähler(?) im Keller geschaut hat, frag mich aber nicht welcher das sein sollte. Der wollte nur irgendwie die Kosten gedeckt bekommen.
Die "Nachbarn" hier sind ganz komisch. Der eine ist sein " Hausmeister " der den lieben langen Tag rauchend durch das Haus läuft und ihm jeden "Fehltritt" der Mieter erzählt. Und die anderen beziehen bis auf 1-2 auch ALG II und sind in der selben Situation wie ich.
Wenn da geeichte Ablesedinger dran sind gibt es auch ein Abrechnungsunternehmen dafür.
Ich vermute mal eher, dass der Vermieter keinen Vertrag mehr hat und gar nicht mehr abgerechnet wird...
Sonst würde er wenigstens diese Abrechnung den Mietern zur Verfügung stellen.
Solche VM gibt es. Meine letzte Aufgabe vor krank war nur anhand von Rechnungen die letzten 3 Jahre abzurechnen. Für 5 Häuser. Da waren Zettel drin auf denen der VM einfach mal per Hand xEuro Wasser= x Euro geschrieben hatte und damit ist er durchs Haus und hat bar kassiert .
:wand:
Logisch, dass der Pleite war
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 18:13:33die anderen beziehen bis auf 1-2 auch ALG II und sind in der selben Situation wie ich.
Na dann müsste dein JC die Situation doch kennen?
Ist doch erst mal gut für dich, wenn du damit nicht allein bist.
Zitat von: Soulmate2411 am 23. Dezember 2021, 18:13:33Heizung wird wohl von außen gemacht
Ja gibt es auch für Wasser, aber noch nicht überall.
Ich vermute hier auch, der VM hat gar keinen Vertrag mit einem Abrechnungsunternehmen.
Wobei ich dann nicht verstehe warum, denn diese Kosten können ja auf die BK Abrechnung mit drauf.
Zitat von: vanessa am 23. Dezember 2021, 17:26:20
Zitat von: Heinz-Otto am 23. Dezember 2021, 14:17:25Grundmiete: 402 EuroHeizkosten: 80 EuroNebenkosten: 105,20 Euro
Für mich sieht das nicht aus wie eine Pauschalmiete, dem JC wird es wohl auch so gehen.
Darum die Forderung der BK Abrechnung.
Warum macht der VM schon seit Jahren keine Abrechnung, habt ihr keine Messgeräte in der Wohnung?
Ich schrieb, wenn das so ist wie die TE schrieb (ich fette mal)
ZitatMir liegt kein Mietvertrag vor indem etwas mit Nebenkosten und Betriebskosten steht. Es ist ein Blattpapier auf dem steht was die Grundmiete ist, was die Nebenkosten sind und für was und wie geheizt wird (In meinem Fall mit ÖL), dieses Papier wurde damals vom JC kopiert und so angenommen für die KdU.
könnte es sich um eine Nk-Pauschale handeln. Sonst müsste da mehr stehen.
Ich kann nur von den Infos ausgehen, die hier gegeben werden.
Das schließt natürlich nicht aus, dass da noch mehr steht und es eine konkrete NK-Regelung gibt, aus denen sich NK-Vorauszahlungen ergeben und welche NK. zuzahlen sind.
Für den Falle einer vereinbarten NK-Vorauszahlung habe ich ja geschrieben, wie es sich dann rechtlich verhält.
Ohne konkrete Infos kann man also nicht sagen, ob es eine Pauschale ist, oder nicht.
Wenn das JC den VM eh kennt, die Miete direkt überweist und die TE damit einverstanden ist, sehe ich kein Problem, dass das JC ihn zur Mitwirkung auffordert. Wäre wohl am wirksamsten, damit der in die Pötte kommt. Auch wenn das rein rechtlich so nicht vorgesehen ist. Zuvor sollte das JC aber den MV prüfen und was dort vereinbart ist.
Danke für die ganzen Infos und Meinungen. Im Endeffekt muss ich jetzt eh erstmal abwarten ob und was vom JC kommt. WBA ist seit 12.12 gestellt und laut der Dame wohl in Bearbeitung. Ist das erste Jahr das es solange dauert aber das ist wohl auch Corona geschuldet.
Wünsche euch allen ein frohes Fest.
Hallo,
mal ein Zwischenstand:
ALG II war heute ganz normal auf dem Konto. Der WBA kam heute auch an und wurde bewilligt.
Zeitgleich kam noch ein Brief vom Jobcenter mit einer weiteren Aufforderung zur Mitwirkung und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt und mir einen Beratungsschein besorgen um dann mit einem Rechtsanwalt zu reden wie ich an die Unterlagen von meinem Vermieter komme, da er sich ja quer stellt.
Wie läuft denn sowas ab? Kann ich sowas online beantragen oder muss ich da persönlich hin? Stelle mir das wegen Corona alles recht schwer vor und mit viel Zeit verbunden. Melden soll ich mich bis spätestens 31.01.2022 beim Jobcenter was nun Stand der Dinge ist.
Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56
Aufforderung zur Mitwirkung und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt und mir einen Beratungsschein besorgen um dann mit einem Rechtsanwalt zu reden wie ich an die Unterlagen von meinem Vermieter komme, da er sich ja quer stellt.
Kann man machen, dann würde ich das JC aber Auffordern, dir die Kostenübernahme der 15 € Eigentanteil zuzusichern.
ZitatWie läuft denn sowas ab? Kann ich sowas online beantragen oder muss ich da persönlich hin? Stelle mir das wegen Corona alles recht schwer vor und mit viel Zeit verbunden. Melden soll ich mich bis spätestens 31.01.2022 beim Jobcenter was nun Stand der Dinge ist.
Per Post oder Fax, oder persönlich.
Vordrucke gibt es im Netz, meistens auch auf der Seite des Amtsgerichts.
Einfach mal dort anrufen.
Normale E-Mail geht nicht. Bei Gericht eigentlich grundsätzlich nicht.
Ich glaube nicht mal mit DE-Mail, wegen des Signaturgesetzes.
Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt
Diese Forderung vom JC ist ja Nachvollziehbar, aber dazu zwingen können sie dich nicht.
Es reichen auch Nachweise, dass du den VM damit schon lange dazu Aufgefordert hast.
Könnt ihr euch im Haus nicht zusammentun, da es ja alle betrifft? (auch die nicht von Alg II leben)
Ich würde diese Situation auch nicht Akzeptieren, denn eine BK Abrechnung ist eine Pflicht vom VM.
Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56Zeitgleich kam noch ein Brief vom Jobcenter mit einer weiteren Aufforderung zur Mitwirkung und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt und mir einen Beratungsschein besorgen um dann mit einem Rechtsanwalt zu reden wie ich an die Unterlagen von meinem Vermieter komme, da er sich ja quer stellt.
Wie sind die denn drauf. Zu dem eh schon erwähnten....
Haben die gar keine Hemmungen faules ......Unmut äußern, muss sein, sorry. ..........https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html
MfG FN
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:16:03
[Ich würde diese Situation auch nicht Akzeptieren, denn eine BK Abrechnung ist eine Pflicht vom VM.
Dem JC geht es wohl darum, dass es vermutet, dass aus früheren Jahren noch Guthaben resultiert. Das ist nämlich noch nicht verjährt und man kann es einfordern. Dazu kann der VM verpflichtet werden abzurechnen und das GH auszuzahlen.
Es ist auch gefahrlos, das im Gegenzug etwaige Nachforderungen des VM verjährt wären.
Ob dies grundsätzlich nicht verlangt werden kann, bin ich mir nicht mal so sicher. Beim kindesunerhalt können die eLb m.W. gezwungen werden, diesen einzuklagen. Die Gesetzesgrundlage weiß ich nur nicht aus dem Kopf.
Ein M der das Geld behalten könnte, würde das auch tun.
Daher wäre es aus solidarischen Gesichtspunkten für sich zu entscheiden, warum man das unterlassen sollte, nur weil man selbst nichts davon hat.
Aber derlei moralische Beurteilungen stehen mir nicht zu. Das entscheidet jeder für sich.
Je mehr der Staat ausgeben muss, um so mehr kürzt er die Sozialabgaben.
Es kann also auch in unserem Interesse sein dem Staat zu Geld zu verhelfen, das er selbst nicht eintreiben kann.
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:24:34dass es vermutet, dass aus früheren Jahren noch Guthaben resultiert.
Ist möglich, aber im Gegenzug könnten die BK Kosten zukünftig auch steigen, wenn der VM eine ordentliche Abrechnung auf den Tisch legt.
Im Gegenzug könnte man als Mieter eben auch unbegrenzt Heizen Duschen usw. weil ohne Abrechnung eben auch keine Nachzahlung für den VM.
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:24:34bin ich mir nicht mal so sicher.
Wenn das JC das Prozessrisiko übernimmt gut, tut es aber nicht.
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:31:30
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:24:34dass es vermutet, dass aus früheren Jahren noch Guthaben resultiert.
Ist möglich, aber im Gegenzug könnten die BK Kosten zukünftig auch steigen, wenn der VM eine ordentliche Abrechnung auf den Tisch legt.
Nö, die Abrechnung muss ja korrekt sein. Die Kosten erhöhen sich nicht dadurch, dass ordnungsgemäß abgerechnet ist, wozu ja eine gesetzliche Pflicht besteht.
Und was hat das mit den nicht erfolgten Abrechnungen zu tun?
ZitatIm Gegenzug könnte man als Mieter eben auch unbegrenzt Heizen Duschen usw. weil ohne Abrechnung eben auch keine Nachzahlung für den VM.
Du glaubst der VM rechnet nicht ab wenn er feststellt, dass er noch Geld vom M bekommt?
Hat er das nicht sogar konkret in diesem Beispiel getan? Da müsste ich erst nachlesen.
ZitatWenn das JC das Prozessrisiko übernimmt gut, tut es aber nicht.
Das JC will ja erst einmal, dass BRH beansprucht wird.
Ein Prozessrisiko gibt es in diesem Falle m. E. ausnahmsweise mal nicht, da das klar gesetzlich geregelt ist und der M Anspruch auf Abrechnung hat.
Auch denke ich, dass es sich nicht unerheblich auf die Entscheidung des Richters auswirkt, wenn er sieht, dass das Geld dem Staat/JC zusteht.
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:44:51Hat er das nicht sogar konkret in diesem Beispiel getan?
Ja ich glaube hat er, wollte mehr Geld haben, bekommt er so nur nicht. (wenn die Mieter schlau sind)
Man könnte die Vorauszahlung der BK Kosten sogar kürzen. (bringt TE hier aber nichts)
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 15:44:51mit den nicht erfolgten Abrechnungen zu tun?
Nichts, aber in Zukunft dürfte es deshalb evtl. teurer werden. (schon allein für die Kosten der Abrechnung)
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:56:51
(schon allein für die Kosten der Abrechnung)
Kosten für die Abrechnung (Verwaltungskosten) sind nicht umlagefähig.
Falls das dein VM macht, gleich mal den Posten kürzen.
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:03:40sind nicht umlagefähig.
Damit waren die Kosten von externen Dienstleistern gemeint, wie z.B. Techem.
(Wasseruhren, Heizkostenverteiler usw.)
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 16:45:48
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:03:40sind nicht umlagefähig.
Damit waren die Kosten von externen Dienstleistern gemeint, wie z.B. Techem.
(Wasseruhren, Heizkostenverteiler usw.)
Ah ok, sorry.
Das geht leider und das ist echt teuer. Zu wenig Konkurrenz auf dem Markt :(
Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 16:47:58ist echt teuer. Zu wenig Konkurrenz auf dem Markt :(
Leider ja, darum befürchte ich ja für die Zukunft dürfte es teurer werden.
Da der VM offenbar gar keinen Vertrag mit einem hat, warum auch immer.
Selbst Abrechnen tut sich kaum noch ein VM an, warum auch wenn er das auf die Miete packen kann.
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 16:52:55
Selbst Abrechnen tut sich kaum noch ein VM an, warum auch wenn er das auf die Miete packen kann.
Wobei man gestehen muss, dass HK Abrechnungen nicht trivial sind.
Zitat von: vanessa am 30. Dezember 2021, 15:16:03
Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt
Könnt ihr euch im Haus nicht zusammentun, da es ja alle betrifft? (auch die nicht von Alg II leben)
Das ist hier ne ganz komische Vetternwirtschaft. Die eine Hälfte versteht einen nicht und die andere Hälfte sagt einfach " Solange ich nichts nachzahlen muss, juckt mich das nicht". Einer der Mieter hat sogar letztes Jahr zu uns gesagt wieso wir immer die Heizung ausmachen wenn wir lüften, er würde die einfach immer laufen lassen, auch wenn das Fenster gekippt ist, da sowieso nie ne Abrechnung kommt. Und dann gibt es noch seinen "Hausmeister" der ihm sowieso alles nach dem Mund redet und macht wie er das will.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Dezember 2021, 15:19:56
Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 14:54:56Zeitgleich kam noch ein Brief vom Jobcenter mit einer weiteren Aufforderung zur Mitwirkung und zwar soll ich nun zum Amtsgericht meiner Stadt und mir einen Beratungsschein besorgen um dann mit einem Rechtsanwalt zu reden wie ich an die Unterlagen von meinem Vermieter komme, da er sich ja quer stellt.
Wie sind die denn drauf. Zu dem eh schon erwähnten....
Haben die gar keine Hemmungen faules ......Unmut äußern, muss sein, sorry.
..........https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html
MfG FN
Keine Ahnung, mittlerweile verzweifel ich echt an der Situation. Weiß jetzt auch nicht ob ich dem nachgeben soll, dem Vermieter ein letztes Mal nen Brief schreiben soll mit Aufforderung und dann nochmal dem Amt schreiben soll das da nichts bei rum kommt. Aber dann werden sie mir wahrscheinlich wieder mit dem Rechtsanwalt kommen, also von daher :scratch:
Soulmate2411
Zitat von: Soulmate2411 am 30. Dezember 2021, 17:17:56Keine Ahnung, mittlerweile verzweifel ich echt an der Situation. Weiß jetzt auch nicht ob ich dem nachgeben soll, dem Vermieter ein letztes Mal nen Brief schreiben soll mit Aufforderung und dann nochmal dem Amt schreiben soll das da nichts bei rum kommt. Aber dann werden sie mir wahrscheinlich wieder mit dem Rechtsanwalt kommen, also von daher :scratch:
Ich würde auch dem JC schreiben. Allerdings dass das JC schon zig Schreiben hat die die Situation klarstellt und eindeutig ist und der VM nicht reagiert und da würde ich den § einbauen und das JC auf seine Amtsermittlungspflicht verweisen.
Warum solltest du dir das auf deine Kosten antun, am Schluss musst du noch was nachzahlen dafür das du dir die Mühe machst.MfG FN
Hallo,
Nun nach knapp einem Monat wollte ich Mal berichten was bisher passiert ist:
Nach Aufforderung des Jobcenters mich um einen Beratungsschein zu kümmern, schrieb ich dem Jobcenter das sie ja eine Amtsermittlungspflicht hätten und ich ungerne gegen meinen Vermieter mit einem Anwalt vorgehen würde. Dieses Schreiben wurde vom Jobcenter ignoriert und mir wurde eine Frist bis 31.01.2022 gegeben mit einem Anwalt zu sprechen.
Gesagt uns getan, passierte das heute(Fristverlängerung hatte ich beantragt und auch genehmigt bekommen). Der Vermieter war meinem Anwalt nicht fremd und er meinte das er nun dem Vermieter eine Aufforderung schreiben wird das er innerhalb von 14 Tagen die Unterlagen zur Verfügung stellen muss, ansonsten wird mir geraten die Zahlungen der NK einzustellen.
Da ich meinen Vermieter kenne wird das jetzt alles hier sehr unangenehm und eklig werden und wahrscheinlich werde ich eher eine Kündigung für irgendwas aus den Haaren herbeigezogenem bekommen, bevor er mir die Unterlagen zur Verfügung stellt.
Ich bin gespannt :grins:
Hast du,wie ich geraten habe, vom JC vorher die Zusicherung eingeholt, dass die die 15 € Eigentanteil dann bezahlen?
Ob das nachträglich geht, weiß ich nicht und auch nicht, ob man Anspruch darauf hat.
Gerecht wäre es, wenn die einem dazu zwingen. Ich meine, ich habe da mal was gelesen, dass die Kosten für rechtliche Schritte dann KdU sein können.
Ich habe das Urteil nicht gelesen dürfte aber auf deinen Fall zutreffen.
ZitatZivilrechtlich unwirksam vereinbarte Mietforderungen sind unabhängig von ihrer tatsächlichen
Höhe unangemessen. Aber eine möglicherweise unwirksame Klausel berechtigt den Grund-
sicherungsträger nicht ohne weiteres zur Leistungsverweigerung. Hält der Leistungsträger die
Klausel für unwirksam, muss er den Leistungsberechtigten über seine Rechtsauffassung im
Rahmen eines Kostensenkungsverfahrens informieren; denn auf unwirksamen
Vereinbarungen beruhende Aufwendungen sind nicht angemessen.
(BSG, Urteil v. 22.09.2009, B 4 AS 8/09 R; BSG, Urteil v. 24.11.2011, B 14 AS 15/11 R)
Der Leistungsberechtigte ist aufzufordern, ggf. unter Zuhilfenahme des Mietervereins oder der
Rechtsberatung des Amtsgerichts gegen seinen Vermieter vorzugehen. Die Kosten
dafürkönnen als Kosten der Unterkunft übernommen werden. (BSG, Urteil v. 24.11.2011, B 14
AS 15/11 R).
Denn was ist, wenn es zur Verhandlung kommt und du evtl. einen Teil der Kosten tragen musst. PKH kann nämlich 4 J. lang zurück gefordert werden, sobald man monatlich 100 € mehr hat. Also Minijob und schon muss man die PKH abstottern.
Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 14:40:19ansonsten wird mir geraten die Zahlungen der NK einzustellen.
Vom Anwalt? Komplett? Wäre für mich nicht so schlau.
Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 14:40:19bevor er mir die Unterlagen zur Verfügung stellt
Er wird evtl. keine haben?
Da du offenbar gern da wohnen bleiben willst, würde ich nicht unbedingt den VM vor Gericht zerren.
Am Ende musst du vermutlich eh mehr Miete zahlen und das Prozessrisiko ist auch deins.
Kein JC übernimmt das für dich.
Sollten sie die KdU nicht mehr zahlen, kann sich der Anwalt gleich mit darum kümmern.
Du kannst nichts weiter tun als das, was du jetzt schon gemacht hast.
Sollte es durch das Verhalten vom JC zur Kündigung kommen, müssten sie dann auch für alles weitere Aufkommen.
Darauf könnte man das CJ vorsorglich hinweisen und alles dazu, was noch kommt gut Aufheben.
Kann noch Wichtig werden.
Irgendwie kann ich das ganze nicht richtig zitieren, aber ich versuchs mal so zu beantworten:
ZitatVom Anwalt? Komplett? Wäre für mich nicht so schlau.
Ich auch nicht, aber der Anwalt meinte ich soll dann das Schreiben das ich bekomme bzw der Vermieter dem JC schicken und mitteilen das sie ab März dann die Zahlungen einstellen können, wenn nichts vom VM kommt.
Zitatbevor er mir die Unterlagen zur Verfügung stellt
Er wird evtl. keine haben?
Er wird keine haben, da seit 2015 kein Wasserstand usw mehr abgelesen wurde, er kann mir also nichts vorlegen.
ZitatDa du offenbar gern da wohnen bleiben willst, würde ich nicht unbedingt den VM vor Gericht zerren.
Am Ende musst du vermutlich eh mehr Miete zahlen und das Prozessrisiko ist auch deins.
Kein JC übernimmt das für dich.
Sollten sie die KdU nicht mehr zahlen, kann sich der Anwalt gleich mit darum kümmern.
Du kannst nichts weiter tun als das, was du jetzt schon gemacht hast.
Sollte es durch das Verhalten vom JC zur Kündigung kommen, müssten sie dann auch für alles weitere Aufkommen.
Darauf könnte man das CJ vorsorglich hinweisen und alles dazu, was noch kommt gut Aufheben.
Kann noch Wichtig werden.
Hast du eine Idee wie ich das schreiben kann? Dann würde ich das an das Schreiben anhängen welches ich vom Anwalt bekomme.
Ich suche ja bereits eine neue Wohnung nach der Trennung von meinem Partner, was sich aber mit Hund sehr schwer gestaltet, aber mein Ex-Partner möchte hier wohnen bleiben und deswegen will ich nicht das er dann den Stres hat.
Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 18:25:07das sie ab März dann die Zahlungen einstellen können
Würde ich niemals tun, dann bist du schneller aus der Wohnung raus als du kucken kannst.
Die Verpflichtung Miete zu zahlen besteht ja weiterhin, nur die genaue Summe ist strittig.
Hier wohl dennoch Marktüblich und so, muss auch das JC weiter zahlen.
Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 18:25:07welches ich vom Anwalt bekomme.
Gib erst mal nur das ans JC weiter, damit hast du deine Mitwirkungspflicht völlig erfüllt.
Was dein VM tut, liegt nicht bei dir und wenn sonst alles soweit o.k ist, würde ich ihn auch nicht Verklagen.
Die Mietzahlung kann er, ohne BK Abrechnung, eh nicht Erhöhen bzw. muss man der Forderung nicht nachkommen.
Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 18:25:07Ich suche ja bereits eine neue Wohnung
Darum macht es keinen Sinn den VM zu Verklagen oder die Zahlungen komplett einzustellen.
Dann seid ihr evtl. beide aus der Wohnung raus.
Trennung ist ja ein anerkannter Umzugsgrund beim JC, manchmal geht es auch schnell mit einer neuen Bleibe.
(weißt ja sicher vorher beim JC Anträge stellen)
Ich schätze der Anwalt meint nur die Vorauszahlungen. Sofern es überhaupt welche sind und keine Pauschalen. Hat das der Anwalt überhaupt schon geprüft? Den mysteriösen MV hat ja das JC.
Bestenfalls hält man die BK-Vorauszahlungen zurück, bis eine Abrechnung erstellt wird. Niemals die komplette Miete.
https://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenvorauszahlung-zurueckbehaltungsrecht-des-mieters/
Ich werde nie verstehen, wie man freiwillig das JC die Miete zahlen lässt. Wenn die Mist bauen, werden die sicher nicht dafür haften.
Bei den Zahlungen geht es rein darum nur die NK einzustellen und nicht die gesamte Miete, da habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.
Ich bin bis jetzt immer gut gefahren mit dem VM, klar hier und da bisschen Unstimmigkeiten aber es war alles okay und der Vermieter ist halt sehr speziell,
damals hatten wir Ungeziefer in der Wohnung und nachdem ich einen Schädlingsbekämpfer angerufen hatte, rief er mich direkt an was mir einfallen würde mich selber darum zu kümmern usw. Anscheinend waren die zwei Dicke und der Bekämpfer hat direkt dann beim VM angerufen und er hat mich da wirklich lauthals angeschrien, seitdem bin ich eh vorsichtiger mit ihm.
Dann warte ich mal auf das Schreiben, gebe das dem JC und warte ab was passiert.
Danke dir
Zitat von: Soulmate2411 am 01. Februar 2022, 18:47:47habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt.
Nee davon bin ich ausgegangen, NK komplett nicht zahlen ist dennoch nicht zu Empfehlen.
(meine Meinung)
Also es ist das eingetreten was ich vermutet habe.
Vermieter hat angerufen und gesagt das er morgen um 15uhr in die Wohnung will und wir Zitat " so schnell wie möglich aus der Wohnung verschwinden sollen".
Es hat es ihn nichts interessiert was ich zu sagen hatte, zum Beispiel dass das JC das wollte und ich nicht.
Mein Anwalt meinte das ich nun erstmal cool bleiben soll, ihn morgen in die Wohnung lassen soll und nur ihn und Fotos oder dergleichen darf er auch nicht machen.
Er meinte auch das mein Vermieter nun irgendwelche Gründe suchen wird, damit er uns fristlos kündigen kann. Da die Wohnung aber damals schon in einem sehr miserablen Zustand war und ich meine Eltern als Zeugen habe, wird das eher kein Gewicht haben. Das JC habe ich heute natürlich nicht mehr erreicht, habe aber einen Termin für einen Anruf morgen um 9uhr.
Mein Ex-Lebenspartner und ich (zusammen wohnhaft in der Wohnung seit 2013) haben nun beschlossen das wir versuchen werden eine Wohnung zu finden, in der wir eine Art WG gründen können, weil zwei Wohnungen nicht machbar sein werden. Wir werden das dem VM morgen auch genauso sagen, das wir ausziehen werden und es jetzt seine Entscheidung ist ob er das extra vor Gericht bringen will oder nicht (zwecks fristloser Kündigung). Ansonsten haben wir ja durch eine Wohnzeit von über 8 Jahren ja eine Kündigungsfrist von 9 Monaten, soweit ich richtig informiert bin.
Schade das er so reagiert hat, hätte man auch anders machen können aber mein Anwalt hat gesagt das mein VM bereits bekannt ist, das bei solchen Geschichten direkt die Drohnungen ausgesprochen werden und er versucht Druck auf einen auszuüben damit man auszieht, laut Anwalt nicht der erste Fall mit meinem VM.
Hallo!
Lange war es ruhig und trotzdem ist einiges passiert:
Nach dem Brief meines Anwalts und dem kurzen Ausraster meines Vermieters, stand er eines Tage vor meiner Tür und hat mir die gewünschten NK-Abrechnungen übergeben mit den Worten " Die Sache ist damit durch". Ich habe die NK-Abrechungen und angeschaut und direkt gesehen das die nicht stimmen und bei 2019 und 2020 einfach das Datum geändert wurde und sonst nichts. Ich hab die Unterlagen dann an das JC geschickt und folgende Antwort bekommen:
Zitatvielen Dank für die Übersendung der Abrechnungen.
Leider ist uns bei Durchsicht der Abrechnungen aufgefallen, dass Ihr Vermieter die Betriebskosten aber auch die Heizkosten (es ist jeweils die Position Öl) enthalten, abgerechnet hat. Allerdings hat er bei den Vorauszahlungen lediglich die Betriebskostenvorauszahlungen mit monatlich 105,00 EUR berücksichtigt. Nach der uns vorliegenden Mietbescheinigung setzt sich ihre monatliche Miete aus 402,00 EUR Kaltmiete, 105 EUR Betriebskostenvorauszahlung sowie 80,00 EUR Heizkostenvorauszahlungen zusammen. Es wären daher jährliche Vorauszahlungen von 2.220 EUR (= 12 * 185,00 EUR) zu berücksichtigen. Für das Jahr 2018 ergäbe sich dann ein Guthaben von 692,09 EUR und für das Jahr 2019 ein Guthaben von 783,58 EUR.
Weiter ist uns aufgefallen, dass die Abrechnung 2020 genau dieselbe ist wie für das Jahr 2019. Hier hat Ihr Vermieter augenscheinlich lediglich die Abrechnungszeiträume 01.01.2019 bis 31.12.2019 auf 01.01.2020 bis 31.12.2020 abgeändert.
Wir müssen Sie daher leider nochmals bitten, Ihren Vermieter auf die Punkte hinzuweisen und korrekte Abrechnungen vorzulegen.
Ich habe natürlich daraufhin versucht den Vermieter zu erreichen, erfolglos. Weder Brief, noch Anrufe, das übliche Spiel halt.
Also hab ich das dem JC mitgeteilt. Heute bekam ich den Brief "Erinnerung zur Aufforderung der Mitwirkung" bis zur Frist zum 24.4.2022
In dem Brief steht drin das Sie folgendes möchten:
- Mitteiltung Sachstand Berichtigung der Nebenkostenabrechung durch Vermieter.
Ich habe dem JC aber bereits m 17.03.2022, in der Frist, mitgeteilt das mein Vermieter nicht reagiert.
Also heute wieder geschrieben das sich der Vermieter nicht rührt und ich Ihnen das bereits am 17.03.2022 geschrieben habe. (Kopie dieses Schreibens beigefügt)
Ich hab dann nochmal versucht den Vermieter zu erreichen, aber wieder ohne Erfolg.
Was kann ich denn jetzt noch machen oder muss ich nun davon ausgehen das mir die Leistungen eingestellt werden? Oder das ich wieder zum Anwalt darf ?
Lg
Was würdest du denn angesichts dieser hohen Guthaben machen, wenn dir das JC nicht im Nacken säße und das Guthaben dann dir zustünde? Auch einfach nicken? Wenn der Vermieter so nicht will, muss wohl wieder ein Anwalt ran.
Zitat von: Flip am 11. April 2022, 15:14:47
Was würdest du denn angesichts dieser hohen Guthaben machen, wenn dir das JC nicht im Nacken säße und das Guthaben dann dir zustünde? Auch einfach nicken? Wenn der Vermieter so nicht will, muss wohl wieder ein Anwalt ran.
Geht gar nicht darum, das ich das JC nicht verstehe. Tu ich, voll und ganz. Aber es geht mir darum ob ich nun damit rechnen muss das mir die Leistungen eingestellt werden, obwohl ich alles mache was sie möchten. Ich geh auch wieder zum Anwalt, ist nicht das Thema. Die neue Wohnungssuche läuft schon seit Wochen.
Zitat von: Soulmate2411 am 11. April 2022, 15:05:13oder muss ich nun davon ausgehen das mir die Leistungen eingestellt werden?
So wie du es schreibst, muss das JC weiter leisten.
Es liegt nicht in deiner Macht, wenn Dritte keine Auskünfte geben.
Zitat von: Soulmate2411 am 11. April 2022, 15:05:13Oder das ich wieder zum Anwalt darf ?
Das kann gut sein, wenn der VM Geld von euch haben möchte, aber nicht Bekommt.
Oder euch die Guthaben nicht zurück zahlen will.
So lange die Abrechnungen völlig daneben sind, braucht auch nichts gezahlt werden, falls es eine Nachzahlung gibt.
Natürlich gilt das auch für das JC, die warten ja auch auf eine ordentliche BK Abrechnung.
Schreibe dem JC, der VM stellt auf taub und reagiert nicht auf deine Forderung.
Am besten mit Nachweis dazu, bzw. dein Anwalt macht das gleich selbst.
Zitat von: vanessa am 11. April 2022, 18:12:42
Zitat von: Soulmate2411 am 11. April 2022, 15:05:13oder muss ich nun davon ausgehen das mir die Leistungen eingestellt werden?
So wie du es schreibst, muss das JC weiter leisten.
Es liegt nicht in deiner Macht, wenn Dritte keine Auskünfte geben.
Zitat von: Soulmate2411 am 11. April 2022, 15:05:13Oder das ich wieder zum Anwalt darf ?
Schreibe dem JC, der VM stellt auf taub und reagiert nicht auf deine Forderung.
Am besten mit Nachweis dazu, bzw. dein Anwalt macht das gleich selbst.
Ich werde nun am besten mal abwarten ob nach meiner Nachricht heute, direkt eine Antwort kommt oder nicht und versuchen bis zum 24.04.2022 was bei meinem Vermieter zu erreichen oder? Und wenn nicht, wovon ich ausgehe, dann dem JC nochmal schreiben(sobald die Frist abgelaufen ist) das nichts bei rumkam und dann warten was das JC sagt. Wahrscheinlich wie beim letzten Mal das ich dann zum Anwalt soll.
Zitat von: Soulmate2411 am 11. April 2022, 19:55:55das ich dann zum Anwalt soll.
Das JC kann dich dazu allerdings nicht zwingen, bzw. das Fordern.
Hebe dir die Kommunikation mit dem VM gut auf, brauchst du als Nachweis beim JC.
Zitat von: vanessa am 12. April 2022, 17:01:37Zitat von: Soulmate2411 am 11. April 2022, 19:55:55das ich dann zum Anwalt soll.
Das JC kann dich dazu allerdings nicht zwingen, bzw. das Fordern.
Hebe dir die Kommunikation mit dem VM gut auf, brauchst du als Nachweis beim JC.
Ich hatte im Januar die Aufforderung bekommen mir beim Amtsgericht einen Beratungsschein zu besorgen und dann zum Anwalt zu gehen. Kam mit der üblichen Drohnung das die Zahlung eingestellt wird wenn ich es nicht tue
Zitat von: Soulmate2411 am 12. April 2022, 23:35:21mit der üblichen Drohnung das die Zahlung eingestellt wird
Kann ich mir nicht so richtig Vorstellen.
Als gut gemeinter Rat vom JC o.K. aber nicht mit einer Drohung.
Es ist allein dir Überlassen ob du was bei Gericht, gegen den VM tun willst.