Hallo liebe Leute,
am 16.10.21 haben wir unseren Nissan Micra für 750 € verkauft (Verkaufsvertrag im Anhang). Der Käufer bestätigte uns per Unterschrift, dass er uns die Kennzeichen des Wagens per Post zurückschickt, nachdem er das Auto abgemeldet hat (siehe Kaufvertrag). Die Kennzeichen sind bis heute noch nicht da.
In der Zwischenzeit haben wir ein neues Auto gekauft und uns auch am 5.11.21 neue Kennzeichen gekauft, weil der Käufer sich tot stellt und uns einfach nicht mehr antwortet.
Haben wir eine Möglichkeit, dass er uns die neuen Kennzeichen finanziell erstattet weil er es wissentlich versäumte, uns die alten Kennzeichen nach erfolgter Abmeldung des Nissans zurückzuschicken?
Danke für Rat!
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Erkundig dich zuerst bei deiner Zulassungsstelle ob due die alten Kennzeichen für das neue Auto überhaupt erhalten hättest.
Dazu muss man sie nämlich gegen Gebühr reservieren lassen.
Ansonsten werden sie - soweit ich weiß - 8 Wochen lang gesperrt und nicht ausgegeben
Zitat von: Kaputt am 06. November 2021, 17:32:57
Erkundig dich zuerst bei deiner Zulassungsstelle ob due die alten Kennzeichen für das neue Auto überhaupt erhalten hättest.
Dazu muss man sie nämlich gegen Gebühr reservieren lassen.
Ansonsten werden sie - soweit ich weiß - 8 Wochen lang gesperrt und nicht ausgegeben
Ah...das wusste ich nicht, danke
Würde mich aber vorsorglich bei deiner eigenen Zulassungsstelle erkundigen ob dein alter Nissan tatsächlich abgemeldet wurde. Anruf genügt da.
Wenn keine Abmeldung erfolgte, fährt der neue Käufer auf deiner Versicherung und Steuer weiter.
In dem Fall kannst du Zwangsabmeldung vornehmen lassen.
In dem anderen Thread, in dem du auch mitschreibst, steht klar und deutlich, dass die Versicherung den Vertrag auf Ruhend gestellt hat, demnach wurde das Fahrzeug zumindest vom Käufer abgemeldet, wenn nicht gleich umgemeldet.
Ja da hast du recht. Steht der Vertrag ruhend ist der PKW ab- oder umgemeldet.
Zitat von: Sheherazade am 07. November 2021, 14:37:57
In dem anderen Thread, in dem du auch mitschreibst, steht klar und deutlich, dass die Versicherung den Vertrag auf Ruhend gestellt hat, demnach wurde das Fahrzeug zumindest vom Käufer abgemeldet, wenn nicht gleich umgemeldet.
Genau so ist es. Welche Möglichkeit habe ich denn jetzt, die Herausgabe der Kennzeichen vom Käufer zu erwirken?
Er untesrchrieb ja im Kaufvertrag, dass er mir die Kennzeichen nach Ummeldung zuschicken wolle, was er aber einfach nicht tut.
Per Mail oder Telefon ist er plötzlich nicht mehr zu erreichen und hat sich quasi "tot gestelltt".
Haben die Kennzeichen eine besondere Bedeutung für dich?
Das ist Zivilrecht. Sprich du kannst privat einen Anwalt einschalten und die Herausgabe (Schadensersatz) verlangen. Ob es das Risiko wert, ist auf den Kosten sitzen zu bleiben, musst du für dich ganz alleine entscheiden.
Zitat von: BigMama am 07. November 2021, 15:51:27
Haben die Kennzeichen eine besondere Bedeutung für dich?
die haben glaube ich 50 € ? gekostet.
Wir haben ja jetzt einen neues Auto u. wollten daher die alten weiter nutzten.
Zitat von: Katrin am 07. November 2021, 17:22:36Wir haben ja jetzt einen neues Auto u. wollten daher die alten weiter nutzten.
Dann hab ich was falsch verstanden. Ich dachte, das neue Auto sei bereits mit neuen Kennzeichen zugelassen.
Zitat von: Katrin am 07. November 2021, 17:22:36
die haben glaube ich 50 € ? gekostet.
Im Internet bekommt man neue Kennzeichen für 18€.
Zitat
Wir haben ja jetzt einen neues Auto u. wollten daher die alten weiter nutzten.
Vielleicht erstmal gucken ob ihr das neue Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen zugelassen bekommt. Bei uns im LK gibt es diese zuvor erwähnte Sperre seit ca. 2 Jahren nicht mehr, wenn man nicht ausdrücklich bei Abmeldung das Kennzeichen reserviert.
Zitat von: Katrin am 07. November 2021, 17:22:36
Wir haben ja jetzt einen neues Auto u. wollten daher die alten weiter nutzten.
Das geht nur wenn du sie gegen Gebühr hast reservieren lassen. Das steht aber hier schon im Thread geschrieben.
Die Reservierung gilt 1 Jahr.
Ohne Reservierung (kostet 2,- €) brauchst du neue Kennzeichen.
Ich habe selber den Fall gerade und reservieren lassen.