Hallo,
durch Zufall habe ich erfahren, dass eine Mutter ca 2800€ auf dem Sparbuch der 12jährigen Tochter gespart hat. Sie hat das dem JC nicht mitgeteilt, weil sie wegen mangelnder Deutschkenntnisse nicht wußte, dass sie das muß. Sie spart seit 2015 mtl. per Dauerauftrag. Da das JC ja auch Kto. Auszüge einsieht, scheint das jahrelang nicht aufgefallen zu sein. Könnte die Mutter irgendwie sanktioniert werden, weil sie Vermögen des Kindes nicht mitgeteilt hat?
Das Sparbuch lautet auf den Namen des Kindes? Sperrvermerk drauf-erst mit 18 Zugriff?
Es wird wohl erstmal eine Anhöhrung kommen wenn sie erst jetzt das erste Mal den Stand des Sparbuches mitgeteilt hat.
Das Sparbuch lautet auf den Namen des KIndes, ja. Es ist aber kein Sperrvermerkt darauf. Gibt es einen Grund seitens JC, ihr das Geld zu nehmen?
Nein, niemand nimmt dem Kind was weg. Der Vermögensfreibetrag für Minderjährige ist 3100€ zzgl. 750€ Ansparpauschale.
Was ist bitte eine Ansparpauschale?
Das ist ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen.
Vielen Dank.
TG
Zitat von: TG am 07. November 2021, 08:58:45Da das JC ja auch Kto. Auszüge einsieht, scheint das jahrelang nicht aufgefallen zu sein. Könnte die Mutter irgendwie sanktioniert werden, weil sie Vermögen des Kindes nicht mitgeteilt hat?
Selbst wenn dein JC nach Bekanntwerden des Sparbuches "blöd" tun wollte kann man das damit entkräftigen, dass es schon viel früher, nämlich bei der Durchsicht der Kontoauszüge hätte auffallen müssen. Und da dahingehend nie etwas vom JC kam ging man davon aus das alles rechtens ist.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. November 2021, 12:56:53elbst wenn dein JC nach Bekanntwerden des Sparbuches "blöd" tun wollte kann man das damit entkräftigen, dass es schon viel früher, nämlich bei der Durchsicht der Kontoauszüge hätte auffallen müssen.
Wie soll denn bei d Durchsicht der Kto.-Auszüge der BG-Mitglieder auffallen, dass die Oma außerhalb der BG für Ihren Enkel spart?
Das hat nichts mit "blöd tun" zu tun , sondern eher damit, dass das Sparbuch erst im Rahmen des Datenabgleiches aufgrund erzielter Zinsen aufgefallen ist.
Zitat von: Nö am 09. November 2021, 06:51:27
dass die Oma außerhalb der BG für Ihren Enkel spart?
Nicht die Oma spart, die Mutter in diesem Fall.
Nicht die Oma spart, die Mutter in diesem Fall.
[/quote]
Okay, dann nehme ich meinen Beitrag zurück.
Ich habe hier
Zitat von: TG am 07. November 2021, 08:58:45dass eine Mutter ca 2800€
auf die schnelle "meine" gelesen. Mea Culpa.
Geldleistungen innerhalb einer BG sind niemals Einkommen im SGB2, allerdings sollte man die Vermögensfreibeträge im Auge behalten bei den Sparkonten der Kinder.