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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Westend am 08. November 2021, 11:23:41

Titel: WBA Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Beitrag von: Westend am 08. November 2021, 11:23:41
Hallo Ihr Lieben,
mein WBA wurde bewilligt. Mit der selben Post kam auch die Aufforderung die Kontoauszüge der letzten
3 Monate vorzulegen.
Muß ich das ?

Grüße Westend
Titel: Re: WBA Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Beitrag von: Barak am 08. November 2021, 11:25:34
Ja musst du.
Titel: Re: WBA Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Beitrag von: justine1992 am 08. November 2021, 11:59:02
Jein.
Die möglichen Konsequenzen stehen dabei.
Titel: Re: WBA Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Beitrag von: Kaputt am 08. November 2021, 12:01:28
Zitat von: justine1992 am 08. November 2021, 11:59:02Die möglichen Konsequenzen stehen dabei
die sollen doch geerade vermieden werden. Was hat er von einem Streit wenn es doch nichts zu verbergen gibt.
Titel: Re: WBA Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Beitrag von: Ottokar am 08. November 2021, 12:31:15
Diese Forderung dient lt. Rechtsprechung des BSG der Prüfung auf verschwiegenes Vermögen und Einkommen.
Zwar ist die Vermögensprüfung derzeit ausgesetzt, aber nicht die des Einkommens. Insofern muss man deine Frage leider mit "ja" beantworten.