Hallo Ihr Lieben,
mein WBA wurde bewilligt. Mit der selben Post kam auch die Aufforderung die Kontoauszüge der letzten
3 Monate vorzulegen.
Muß ich das ?
Grüße Westend
Ja musst du.
Jein.
Die möglichen Konsequenzen stehen dabei.
Zitat von: justine1992 am 08. November 2021, 11:59:02Die möglichen Konsequenzen stehen dabei
die sollen doch geerade vermieden werden. Was hat er von einem Streit wenn es doch nichts zu verbergen gibt.
Diese Forderung dient lt. Rechtsprechung des BSG der Prüfung auf verschwiegenes Vermögen und Einkommen.
Zwar ist die Vermögensprüfung derzeit ausgesetzt, aber nicht die des Einkommens. Insofern muss man deine Frage leider mit "ja" beantworten.