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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Semia am 08. November 2021, 19:13:10

Titel: Fahrkosten zum Arbeitsplatz
Beitrag von: Semia am 08. November 2021, 19:13:10
Hallo,

ich habe seit November 2021 einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob. Also, erst damit angefangen.

Wenn ich mich recht daran erinnere übernimmt doch das Jobcenter für die ersten 6 Monate die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz. Das kenne ich zumindestens so aus der Vergangenheit. Jetzt habe ich das bei meinem Sachbearbeiter beantragt (per E-Mail) und er meint, diese Kosten würden nicht übernommen werden.

Hat sich da etwas in der Rechtsprechung verändert?

Kennt jemand den Paragraphen dazu?

LG

Diana

Titel: Re: Fahrkosten zum Arbeitsplatz
Beitrag von: Flip am 08. November 2021, 20:59:04
Das ist eine sogenannte "Kann" Leistung. Das Ermessen muss begründet werden. Wieso wurde abgelehnt? Oder war es formell, weil der Antrag erst nach Arbeitsaufnahme und damit verspätet gestellt wurde?
Titel: Re: Fahrkosten zum Arbeitsplatz
Beitrag von: Quinky am 08. November 2021, 22:20:48
Bekommst Du trotz TZ-Job noch eine Aufstockung ALGII?
Je nachdem wie hoch Deine Fahrtkosten sind (evtl. KFZ-Haftpflicht) und wie viel Tage/Monat Du arbeitest, ist über den Freibetrag nach § 11 SGBII eine Erstattung/Teil-Berücksichtigung möglich.
Dafür sind aber Informationen notwendig, um eine Aussage zu treffen. (Anzahl AT, einfache Entfernung, Kfz-Haftpflicht/Monat)

Gruß
Ernie
Titel: Re: Fahrkosten zum Arbeitsplatz
Beitrag von: Semia am 12. November 2021, 14:49:38
Nein, den Antrag habe ich am 30.10. gestellt und am 05.11. beginnt mein Arbeitsvertrag. Es wurde keine Begründung angegeben.

Ja, ich bekomme Aufstockung.

Ich arbeite 4 Tage in der Wochen. (Können aber auch mal 3 sein oder 5)
Dann je nachdem in welcher Filiale ich eingestellt bin, fahre ich mit den Öffentlichen (Eine Fahrt 3Euro) oder mit dem Auto (Einfache Fahrt 15km).  Haftpflicht/Monat sind ca. 20. (Muß aber mal schauen, ob ich die nicht hochsetzen muß, ich fahre dann ja auch mehr.)

20Cent Absetzung pro gefahrenen Kilometer ist ja bei den momentanen Benzinpreisen auch ein Witz.

So und wie ist das jetzt, wenn ich über 100 Euro im Monat komme, dann ??? Das ist jetzt die Frage.

Titel: Re: Fahrkosten zum Arbeitsplatz
Beitrag von: crazy am 12. November 2021, 15:45:43
Nee anders. Je nach Brutto hast Du bis zu 300 Euro Freibetrag.
Wenn deine Kosten Arbeitsweg höher sind als der Freibetrag den Du eh schon hast kannst Du das angeben.
Da Du erst angefangen hast und gerade  mal 1 Woche rum ist mit unbekannten Fahrtkosten für diesen Monat ist es schwierig mit der Schätzung.
Alg2 für Nov hast Du bekommen? Wann kommt erstes Einkommen?
Titel: Re: Fahrkosten zum Arbeitsplatz
Beitrag von: Semia am 14. November 2021, 11:34:46
Mein Bruttolohn ist 1116Euro Fixgehalt (ohne Prämie und Provision).

Was konkret meinst du denn jetzt mit Brutto und 300 Euro Freibetrag?

Diana
Titel: Re: Fahrkosten zum Arbeitsplatz
Beitrag von: Sheherazade am 14. November 2021, 11:39:13
Vom Bruttolohn (inkl. Provisionen und Prämien) wird der Freibetrag errechnet (max. 300€ ohne Kinder, max. 330€ mit Kinder) und vom Nettolohn abgezogen, daraus ergibt sich das anrechnbare Einkommen. In diesem Gesamtfreibetrag sind 100€ Grundfreibetrag enthalten, der wiederum beinhaltet u. a. die entstandenen Fahrtkosten. Hast du höhere Werbungskosten (Wegekosten, Kfz-Haftpflicht etc.) als 100€ im Monat, ist die Differenz zusätzlich abzusetzen.