Moin Leute,
Ab Januar hab ich erstmal eine Beschäftigung als ehrenamtliche Einzelperson in der Pflege, welche mit 125€ monatlich vergütet wird.
Die Arbeiten umfassen dann erstmal sowas wie Wohnung putzen und Einkaufsfahrten usw und wäre wohl 10 Stunden monatlich.
Da brauch ich erstmal einen Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten sowie ein Anmeldung beim zuständigen Amt (schon abgeschickt).
Die Person die die Hilfe bekommt muss mindestens Pflegestufe 1 haben und kann dann 125€ Entlastungsbetrag von der Pflegekasse bekommen. Der Betrag wird von der Kasse entweder direkt an mich bezahlt, oder an den Patienten welcher es dann mir Bar gibt (oder überweist).
Früher konnte sowas nur eine Stelle wie Diakonie oder andere ambulante Pflegedienste machen, welche für die 125€ dann vll 2 Stunden im Monat etwas gemacht haben.
Seit 1.1.21 darf man das auch als Privatperson machen wenn man die 8 Unterrichtsstunden nachweisen kann. (Der Kurs ist kostenfrei) sowie sich beim zuständigen Amt registriert.
Ich hab mich bei dem älteren Herren bereits vorgestellt und darf ab Januar dort helfen. Sowas wie einen Arbeitsvertrag gibts es nicht.
Ein paar Fragen an das Forum hätte ich dazu.
Als Privatperson darf ich maximal 3 Pflegebedürftige betreuen, also maximum kann ich 375€ so verdienen. Wie verhält sich das beim JC? 100€ behalten und alls drüber nurnoch 20%?
Kann ich auch einen Arbeitsvertrag schreiben für die 125€? Ich denke eher nicht, ich bin ja bei keiner Firma angestellt.
Kann das JC verlangen die Nebentätigkeit einzustellen wenn sie einer Vollbeschäftigung im Weg steht?
Oder muss ich die Tätigkeit erstmal genehmigen lassen?
Ich kenn mich da juristisch garnicht aus, da es als "ehrenamtliche Tätigkeit" deklariert ist wird man es vermutlich nichtmal als Arbeit oder Verdienst anerkennen.?
Zitat von: hotwert am 09. November 2021, 15:26:31Kann ich auch einen Arbeitsvertrag schreiben
Für dich von dir selbst?
Wenn AV ist es nicht Ehrenamtlich, dann gelten die normalen Zuverdienstregeln.
Wenn es über Ehrenamt läuft, sind 200 € im Monat frei von Anrechnung.
Wenn es sonst keine anderen Einnahmen gibt.
Zitat von: vanessa am 09. November 2021, 15:41:25
Zitat von: hotwert am 09. November 2021, 15:26:31Kann ich auch einen Arbeitsvertrag schreiben
Für dich von dir selbst?
Wenn AV ist es nicht Ehrenamtlich, dann gelten die normalen Zuverdienstregeln.
Wenn es über Ehrenamt läuft, sind 200 € im Monat frei von Anrechnung.
Wenn es sonst keine anderen Einnahmen gibt.
In dem AV hätte ich halt nur die Arbeitszeiten reingeschrieben wie Dienstag von 16-19 Uhr oder so. Oder zweimal wöchentlich jeweils 1,5 stunden oder so.
Ich dachte halt wenn man erstmal was für 375€ im Monat hat das die einen erstmal weniger Nerven mit Maßnahmen und so zeugs. Im Grunde wäre mir dann recht wenn ich nur 100€ behalten kann aber dafür weniger von dem SB höre.
Das passt so. Mach.
Wenn drei Stellen gesetzlich möglich sind ist auch das in Ordnung.
Du verringerst deine Hilfebedürftigkeit und zudem ist das auch super für Bewerbungen auf Arbeitsstellen.
Klar, wird man Dir weiter Stellenangebote zukommen lassen, Du bist damit ja noch nicht weg von Hilfe zum Leben. Aber es bleibt ja genug Zeit, um noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, wenn es sich ergibt.
Kannst Du mal die Info verlinken?
Hab Pflegebdüfrtiges Kind, wäre interessant dafür dann jemanden einzustellen
Zitat von: crazy am 09. November 2021, 16:35:46
Das passt so. Mach.
Wenn drei Stellen gesetzlich möglich sind ist auch das in Ordnung.
Du verringerst deine Hilfebedürftigkeit und zudem ist das auch super für Bewerbungen auf Arbeitsstellen.
Klar, wird man Dir weiter Stellenangebote zukommen lassen, Du bist damit ja noch nicht weg von Hilfe zum Leben. Aber es bleibt ja genug Zeit, um noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, wenn es sich ergibt.
Kannst Du mal die Info verlinken?
Hab Pflegebdüfrtiges Kind, wäre interessant dafür dann jemanden einzustellen
https://www.demenz-pflege-bayern.de/angebote-zur-unterstuetzung-im-alltag/einzelpersonen/ehrenamtlich-taetige-einzelpersonen/allgemeine-informationen/
So ist das bei uns. Ich hab bereits bei der Krankenversicherung angerufen (KKH) und kam erstmal irgendwo in Deutschland bei einem Call Center raus. Da wussten die nichts von Registrierung und benötigten 8 Stunden Kurs. Soweit ich informiert bin ist das in Bayern ziemlich streng, in anderen Bundesländern kann eine Privatperson das Geld wohl auch ohne Schulung und Registrierung abrufen.
Akzeptiert werden in Bayern Stundenlöhne von 10€. Woanders kann man soweit ich informiert bin auch mehr verlangen. Die Dame der Krankenkasse meinte am Telefon 20€ wäre üblich. (Sie wusste aber nicht das ich aus Bayern komme)
Die 125€ Entlastungsbeitrag bekommt jeder ab Pflegegrad 1. Es sind aber immer 125€, auch bei Pflegegrad 5.
Achja und zusätzlich kann man in der Apotheke Pflegehilfsmittel im Wert von 40€ holen (Wg. Corona im Moment 60€). Also Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Betteinlagen und so Zeug.
Ich hab schon mit jemanden gesprochen der das auch macht und mich bereits hinreichend informiert.
Man hat mir auch gesagt die 8 Stunden Schulung is fürn Ar***. Da gehts um den Umgang mit Demenz und so. Die Leute die Zuhause Hilfe benötigen sind aber oft garnicht Dement, sondern können nicht mehr so gut laufen oder sehen oder haben halt altersbedingte Körperliche Beeinträchtigungen. Wirklich Demente sind meistens im Seniorenheim.
Danke,
ja auch die netten Angebote der PK,4 Tage mit Kursen im Hotel , die auch noch teuer sind richten sich eher an Demenz ..
Das Pflegepaket bekomme ich monatlich kostenlos per Post..Dann schaue ich mal nach Nds. für uns und auch für Schwiema, die zahlen noch ihrr Reinigungskraft so, da es über die 125 ja nicht ging bisher
Zitat von: crazy am 09. November 2021, 18:50:49
Danke,
ja auch die netten Angebote der PK,4 Tage mit Kursen im Hotel , die auch noch teuer sind richten sich eher an Demenz ..
Das Pflegepaket bekomme ich monatlich kostenlos per Post..Dann schaue ich mal nach Nds. für uns und auch für Schwiema, die zahlen noch ihrr Reinigungskraft so, da es über die 125 ja nicht ging bisher
Hab ich schon alles verglichen und mit der Apotheke telefoniert, unterm Strich bekomm ich vor Ort mehr.
Die ganzen Versand Angebote von Pflegebedarf (da gibt's ja mittlerweile zig Dienste die nur die Pakete für 40 € oder im Moment 60€ anbieten) sind wirklich stark überteuert.
Ich finde das schon gut das man das seit Anfang dieses Jahres als Privatperson machen darf. Die ganzen Pflegedienste haben sich doch jahrelang ne goldene Nase verdient für 2 Stunden Arbeit. Und die Pflegehilfsmittel haben die auch noch abgegriffen.
Ich weiß dass weil meine Oma das auch beansprucht hat.
im § 150 Abs. 5b i.V.m. Abs. 6 für den Pflegegrad 1, dass der Entlastungsbetrag zeitlich befristet bis 31.12.2021 auch für bisher nicht anerkannte professionelle Angebote bis hin zur nachbarschaftlichen Hilfe eingesetzt werden kann; in den Pflegegraden 2 bis 5 stehen nach § 150 Abs. 5 SGB XI die ambulanten Sachleistungsbeträge (§ 36) für eine solche Umwandlung zur Verfügung
mhh, was anderes finde ich für Nds nicht. Sonderweg Bayern??
Ehrenamt und Arbeitsvertrag ist ein Widerspruch, weil es keinen Arbeitsvertrag für diese Tätigkeit gibt.
Du brauchst einen Ehrenamtsvertrag. Hier ein Muster dazu:
https://www.arbeitsrechte.de/wp-content/uploads/ehrenamtsvertrag-muster.pdf
Kannst du uns noch mitteilen, in welchem Bundesland du bist?
Die Regelungen sind da unterschiedlich.
Wenn die als eingetragener Verein anerkannt sind, dann solltest du diesen betragen einbehalten dürfen. (Kirchen etc sind das immer)
Zitat von: crazy am 09. November 2021, 19:21:41
im § 150 Abs. 5b i.V.m. Abs. 6 für den Pflegegrad 1, dass der Entlastungsbetrag zeitlich befristet bis 31.12.2021 auch für bisher nicht anerkannte professionelle Angebote bis hin zur nachbarschaftlichen Hilfe eingesetzt werden kann; in den Pflegegraden 2 bis 5 stehen nach § 150 Abs. 5 SGB XI die ambulanten Sachleistungsbeträge (§ 36) für eine solche Umwandlung zur Verfügung
mhh, was anderes finde ich für Nds nicht. Sonderweg Bayern??
Kann schon sein das Bayern da einen Sonderweg geht. Ich lese bei den bayrischen Bedingungen nicht das es befristet wäre. Die 8 Stunden Schulung würde sonst ja auch garkeinen Sinn machen.
Am besten du rufst die Krankenkasse oder Pflegekasse selbst mal an, die wissen das doch bestimmt in deinem Bundesland.
Zitat von: vanessa am 09. November 2021, 15:41:25Wenn es über Ehrenamt läuft, sind 200 € im Monat frei von Anrechnung.
Wie muss man das verstehen, bei einem Ehrenamt hat man einen höheren Freibetrag mtl. als es z.b bei einem Minijob der Fall wäre, oder wie ? Weil von einem Minijob könnte man doch keine 200 Euro behalten.
Zitat von: jeschik am 10. November 2021, 11:55:35als es z.b bei einem Minijob der Fall wäre, oder wie ?
Ich habe diese Regelung nicht gemacht.
Zitat von: vanessa am 10. November 2021, 15:45:22Ich habe diese Regelung nicht gemacht.
Kann jemand zu dieser Regelung die Gesetzestexte benennen ?
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
§11b Abs. 2 Nr.1 SGB II
Zitat von: Yavanna am 10. November 2021, 19:19:23https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
§11b Abs. 2 Nr.1 SGB II
Und wo werden dort nun die von Vanessa genannten 200 Euro aufgeführt und wo ist etwas von Freibetrag zum Ehremamt zu lesen ?
Ich hab Abs.2Nr.1 gelesen, aber wirklich plausibel find ich es nicht, dort steht auch ein Betrag von 250 Euro.
Zitat von: jeschik am 10. November 2021, 19:38:39
Zitat von: Yavanna am 10. November 2021, 19:19:23https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
§11b Abs. 2 Nr.1 SGB II
Und wo werden dort nun die von Vanessa genannten 200 Euro aufgeführt und wo ist etwas von Freibetrag zum Ehremamt zu lesen ?
Ich hab Abs.2Nr.1 gelesen, aber wirklich plausibel find ich es nicht, dort steht auch ein Betrag von 250 Euro.
Lies mal hier:
"Wer als leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind (Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit), kann einen Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich von der Hartz 4 Leistung absetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus dem Ehrenamt mehr als 200 Euro gilt das nicht, wenn der oder die ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach § 11 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II den Betrag von 200 Euro übersteigt. Bei konkretem Nachweis eines höheren Aufwandes können also höhere Summen anrechnungsfrei bleiben."
Zitat aus http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html
Der Freibetrag wurde von 200 auf 250 erhöht.
Ich versuch das grad mal meiner Logik nach zu begreifen.
Für eine Ehrenamtliche Tätigkeit/Nachbarschaftshilfe hat man einen Freibetrag von 250 Euro in Alg 2 ? Und muss hier keinerlei Papiere dem Jc Nachweisen woher dieses Geld kommt ? Für Nachbarschaftshilfe hat ja niemand im normalfall einen Nachweis.
Und wenn man einen Minijob hätte, wo man sagen wir 400 euro verdient, bleiben einem doch nur ca. über 150 Euro oder so ? Hab den Freibetrag für Erwerbstätigkeit nicht mehr genau auf dem Schirm. Und hier müsste man wohl zwingend einen Arbeitsvertag oder Bescheinigung über die Tätigkeit dem Jc vorlegen.
Zitat von: jeschik am 10. November 2021, 22:15:47Und muss hier keinerlei Papiere dem Jc Nachweisen woher dieses Geld kommt ? Für Nachbarschaftshilfe hat ja niemand im normalfall einen Nachweis.
Und wenn man einen Minijob hätte, wo man sagen wir 400 euro verdient, bleiben einem doch nur ca. über 150 Euro oder so ? Hab den Freibetrag für Erwerbstätigkeit nicht mehr genau auf dem Schirm. Und hier müsste man wohl zwingend einen Arbeitsvertag oder Bescheinigung über die Tätigkeit dem Jc vorlegen.
Ja das ist so. Das eine ist eine Erwerbstätigkeit und das andere eine Aufwandsentschädigung.
Und bei der Nachbarschaftshilfe bekommst Abrechnungen über deine Stunden, die du dann beim JC einreichen kannst. Hatte 2017 was bei der Nachbarschaftshilfe, musste ich dann aber aufgeben, wegen Arbeitsaufnahme.
Denen beim JC hab ich einfach Kopien von meinen Stundenzetteln geschickt und die waren dann zufrieden.
Zitat von: Gast32644 am 10. November 2021, 22:25:36
Und bei der Nachbarschaftshilfe bekommst Abrechnungen über deine Stunden, die du dann beim JC einreichen kannst.
Kann man einreichen oder muss man einreichen ?
Musst. Du musst denen auch mitteilen, dass du eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübst.
Ich kann das jetzt nur raten, aber ich nehme an, dass das etwas damit zu tun hat, dass die einfach alles über dich wissen wollen, was du so treibst usw. Nachteile entstehen dadurch keine.
Hab aber schon den ein oder anderen Termin abgesagt, wo ich zu der Uhrzeit keinen Bock hatte und hab das auf die ehrenamtliche Tätigkeit geschoben. Gab nie Probleme deswegen.
Man muss aber der Vollständigkeit halber auch sagen, dass die meisten ehrenamtlichen Jobs kostenlos sind. Hab da einen seit 4 Jahren laufen, wo ich in einem Cafe für Bedürftige am Tresen Kaffee und Tee ausschenke. Da gibt es keinen Cent dafür, weil es von der evangelischen Kirche ist.
Die Nachbarschaftshilfen sind meist Vereine oder gehören zur Diakonie, Arbeiterwohlfahrt usw. und die zahlen dann auch, weil das meistens Putzdienste sind.
Ich hab z.B. für putzen und Gartenarbeit 11 € die Stunde bekommen und für Einkaufen und spazieren gehen 9 €. Da kommt schon gut was zusammen und bis 200/250 € hast das frei.
Frag mich nicht nach der Logik beim Vergleich mit dem Minijob. Ist einfach so :cool:
Zitat von: Gast32644 am 10. November 2021, 22:52:18Musst. Du musst denen auch mitteilen, dass du eine ehrenamtliche Tätigkeit ausübst.
Ok, man muss es mitteilen, aber ist man auch rechtlich dann dazu gezwungen stundennachweise oder sonstigen schriftlichen nachweis dazu vorzulegen ?
Sind diese 250 Euro Freibetrag für nachbarsschaftshilfe für jeden Alg2 Bezieher fest und ohne abzüge zu berücksichtigen ?
Oder wird dieser Betrag irgendwie gekürzt, wenn man z.b einen minijob, unfallrente etc. zusätzlich hätte ?
Nein, der Betrag wird durch Minijob o.ä. nicht gekürzt. Das steht dir übrigens auch als normalem Arbeitnehmer zur Verfügung.
Wegen den Stundennachweisen war das bei mir bei der Nachbarschaftshilfe so, dass die gleichzeitig als Abrechnung für den Klienten gedient haben. Die mussten dann immer nach jedem Einsatz deine geleisteten Stunden unterschreiben. Ich weis allerdings nicht, wie das woanders gehandhabt wird.
Ich hab die dann einfach Anfang des nächsten Monats beim JC eingereicht. Was ich allerdings nicht weis, ist, ob das JC bei der Nachbarschaftshilfe nachgefragt hat, ob das alles so stimmt, was ich denen einreiche. War mir egal, weil ich nicht vorhatte da zu tricksen.
Zitat von: Gast32644 am 12. November 2021, 21:37:42Nein, der Betrag wird durch Minijob o.ä. nicht gekürzt. Das steht dir übrigens auch als normalem Arbeitnehmer zur Verfügung.
Ich kann es immer noch nicht nachvollziehen, wie kann es sein das man einen unkürzbaren Freibetrag von 250 Euro für Nachbarschaftshilfe erhält, wo man scheinbar keine schriftlichen Belege für beim Jc zu vorlegen muss. Und z.b. eine Unfallrente die ich erhalte, wird voll gegenrechnet, bis auf die Versicherungspauschale.
Hier wird ein Unfallgeschädigter im Vergleich ja sehr stark benachteiligt.
Ich vermute das eine Unfallrente als Einkommen gerechnet wird, das deine Hilfsbedürftigkeit senkt.
Grundsätzlich ist eine Ehrenamtliche Tätigkeit mit Vergütung ja auch etwas das die Hilfsbedürftigkeit senkt, da versteh ich schon was du meinst.
Die Regelung hat man wohl so gemacht um Ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.
Zitat von: hotwert am 13. November 2021, 15:01:43Die Regelung hat man wohl so gemacht um Ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.
Find ich auch grundsätzlich echt sehr gut. Nur ohne schriftliche Nachweispflicht kann das ganze ja auch sehr leicht missbraucht werden.
Zitat von: hotwert am 13. November 2021, 15:01:43Ich vermute das eine Unfallrente als Einkommen gerechnet wird, das deine Hilfsbedürftigkeit senkt.
Grundsätzlich ist eine Ehrenamtliche Tätigkeit mit Vergütung ja auch etwas das die Hilfsbedürftigkeit senkt, da versteh ich schon was du meinst.
Richtig, die Unfallrente wird voll als Einkommen angerechnet/gegengerechnet, nur die Versicherungspauschale von 30 Euro verleibt hiervon.
Den unterschied zur ehrenamtlichen Tätigkeit ist eben das hier auch ein Unfallrentenbescheid dem Jc vorgelegt werden muss und man somit hier keinen Missbrauch betreiben könnte, da die Zahlung ja auch von offizieller Stelle erfolgt, der unfallversicherung.
Zitat von: jeschik am 13. November 2021, 14:29:59
Zitat von: Gast32644 am 12. November 2021, 21:37:42Nein, der Betrag wird durch Minijob o.ä. nicht gekürzt. Das steht dir übrigens auch als normalem Arbeitnehmer zur Verfügung.
Ich kann es immer noch nicht nachvollziehen, wie kann es sein das man einen unkürzbaren Freibetrag von 250 Euro für Nachbarschaftshilfe erhält, wo man scheinbar keine schriftlichen Belege für beim Jc zu vorlegen muss. Und z.b. eine Unfallrente die ich erhalte, wird voll gegenrechnet, bis auf die Versicherungspauschale.
Hier wird ein Unfallgeschädigter im Vergleich ja sehr stark benachteiligt.
Ich hatte doch geschrieben, dass man die Stundenzettel/Abrechnung von der Nachbarschaftshilfe beim JC vorlegen
muss.
Du vergleichst ansonsten Äpfel mit Birnen: Beim Ehrenamt bekommst du keinen Arbeitslohn, sondern nur eine pauschale Entschädigung für evtl. entstandene Aufwendungen. Daher ist das auch kein Arbeitslohn.
Eine monatliche Zahlung aus einer Unfallversicherung ist das Gleiche wie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Beides sind Versicherungsleistungen und zählen voll beim JC.
Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 22:32:52Du vergleichst ansonsten Äpfel mit Birnen: Beim Ehrenamt bekommst du keinen Arbeitslohn, sondern nur eine pauschale Entschädigung für evtl. entstandene Aufwendungen. Daher ist das auch kein Arbeitslohn.
Ok stimmt, von der perspektive habe ich das noch nicht bedacht, da ja je nachdem auch mehrkosten entstehen um das ehrenamt/nachbarschaftshilfe auszuführen zu können!
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 22:32:52Eine monatliche Zahlung aus einer Unfallversicherung ist das Gleiche wie eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Beides sind Versicherungsleistungen und zählen voll beim JC.
Da magst du recht haben, trozdem ist dies nicht genau das selbe, daher wird bei der unfallrente schon länger politisch diskutiert ob man die Summe aufteilt, in einen Teil der zum Lebensunterhalt gedacht ist ( der dann weiterhin voll beim Jc zählen würde ) und einen Teil Schmerzensgeldkomponente, welche dann vom Jc nicht mehr angerechet werden dürfte.
Bisher ist da leider noch nichts weiter politisch bzgl. gesetzgebung passiert.
@jeschik
Dann musst du aber auch mal darüber nachdenken, warum man Erwerbsunfähigkeitsrente bekommt. Im Endeffekt ist das eine Leistung, die du bekommst, weil du nicht mehr am Arbeitsleben teilhaben kannst. Nur mit dem Unterschied, dass es kein Unfall sein muss.
Ich bin schwerbehindert, bekomme aber noch keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Probleme liegen hauptsächlich in zwei unheilbaren Krankheiten, die schleichend über Jahre hinweg gekommen sind. Ein Unfall passiert jetzt sofort, eine Krankheit wird über Jahre schlechter. Ich weis nicht, was jetzt besser ist :grins:
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass die meisten Leute hier im Forum (75%) ständig vergessen bzw. es grundsätzlich ignorieren, dass es in D kein BGE geben tut. Hartz4 ist nur als Übergangslösung gedacht und nicht als Sozialgeld bis zur Altersrente.
Daran muss man immer denken.
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 23:08:41Ich bin schwerbehindert, bekomme aber noch keine Erwerbsunfähigkeitsrente. Meine Probleme liegen hauptsächlich in zwei unheilbaren Krankheiten, die schleichend über Jahre hinweg gekommen sind. Ein Unfall passiert jetzt sofort, eine Krankheit wird über Jahre schlechter. Ich weis nicht, was jetzt besser ist
Die EM Rente musste ich aus zwang des JC beantragen, die sache läuft seit über nem Jahr.
Ich stell da keine vergleiche an, was besser oder schlechter ist, ich pauschalisiere da sowieso nicht was die gesundheit angeht, das machen zu viele menschen.
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 23:08:41die meisten Leute hier im Forum (75%) ständig vergessen bzw. es grundsätzlich ignorieren, dass es in D kein BGE geben tut
BGE ?
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 23:08:41Hartz4 ist nur als Übergangslösung gedacht und nicht als Sozialgeld bis zur Altersrente.
Daran muss man immer denken.
Stimmt, da habe ich auch nie anders gedacht. Aber im Verhältnis, denke mal drüber nach, in Alg2 wird die unfallrente voll gegengerechnet und wenn man voll arbeiten geht und nicht mehr auf das Jc angewiesen ist, dann kann man die unfallrente voll behalten. Das ist für mich sehr wiedersprüchlich.
Das kannst du so vergleichen, wie mit den Konto Gebühren, die entstehen wenn man unter dem mindestgeldeingang für ein kostenloses konto liegt, was in hartz 4 ja immer der Fall ist und somit Kontogebühren bezahlt werden müssen.
Wenn Du aber dann normal vollzeit arbeitest und sagen wir 1500 netto verdienst, hast du ein kostenloses konto.
Was wäre fairer, wer hätte mehr von einem monatlichen Plus von ca.10-20 Euro die an kontogebühren entstehen, der Alg2 Bezieher der knapp 900 Euro kriegt oder der vollzeit arbeitende der fast das doppelte hat ?
BGE = Bedingungsloses Grundeinkommen.
Was sozial gerecht wäre, ist in Deutschland genau das, was im Gesetz steht.
Schau dich doch mal in anderen Ländern um, nirgendwo anders geht es dir finanziell so gut wie in Deutschland, wenn du ohne Arbeit bist. Nur will das leider niemand sehen.
Eine Bank ist ein Betrieb der freien Wirtschaft. Wenn Malerfirma Klecksel dir sagt, du sollst 1000 € für deine Wohnungsrenovierung zahlen und seinem Nachbarn gibt er es für 500 €, was willst dann machen?
Banken müssen nicht sozial sein, genauso wenig wie Malerbetriebe.
Das ist nur Wunschdenken.
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 23:43:02Schau dich doch mal in anderen Ländern um, nirgendwo anders geht es dir finanziell so gut wie in Deutschland, wenn du ohne Arbeit bist. Nur will das leider niemand sehen.
doch ich sehe dies, ich kann dir da nur zustimmen.
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 23:43:02Eine Bank ist ein Betrieb der freien Wirtschaft. Wenn Malerfirma Klecksel dir sagt, du sollst 1000 € für deine Wohnungsrenovierung zahlen und seinem Nachbarn gibt er es für 500 €, was willst dann machen?
Banken müssen nicht sozial sein, genauso wenig wie Malerbetriebe.
Das ist nur Wunschdenken.
Auch hier hast du vollkommen recht, dies ist auch wunschdenken. Aber man darf seine Meinung dazu äussern, auch wenn sie zu idealistisch für die wahren gegebenheiten sein mögen.
Selbstverständlich darfst du deinen Frust äußern, wenn du mit dem System nicht einverstanden bist. Ändern wirst du aber nur etwas, wenn du selbst in die Politik gehst.
Mir geht auch einiges auf die Nüsse:
Z.B. finde ich das sch...ße, dass unsere Gesellschaft immer mehr von den Menschen verlangt und wenn die wie ich, da nicht mehr mithalten können, dass die dann einfach abserviert werden.
Aber das ist etwas, was eine Grundsatzfrage an unsere Gesellschaft ist und wo langfristig noch ein großes Umdenken z. B. in Richtung "Bedingungsloses Grundeinkommen" stattfinden muss. Das würde dann auch ein paar von deinen Problemen beenden.
Zitat von: Gast32644 am 14. November 2021, 00:01:31Z.B. finde ich das sch...ße, dass unsere Gesellschaft immer mehr von den Menschen verlangt und wenn die wie ich, da nicht mehr mithalten können, dass die dann einfach abserviert werden.
dies ist ein großer punkt den ich auch richtig sch..ße finde, auch wegen meiner eigenen Situtation.
In unserer Leistungsgesellschaft haben es Minderheiten sehr schwer und landen schnell auf dem abstellgleis, ob beruflich und vielfach dann auch sozial.
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 22:32:52
Ich hatte doch geschrieben, dass man die Stundenzettel/Abrechnung von der Nachbarschaftshilfe beim JC vorlegen muss.
Und sowas würde dann Formlos reichen, ähnlich wie bei eigenbemühungen ?
Stimmt es das man monatlich die Kontoauszüge den Jobcenter aushändigen muss mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Da das Geld von der Pflegekasse kommt wird es dem älteren Herren selbst aufs Konto überwiesen. Stundenzettel muss ich allerdings ausfüllen und der Krankenkasse mailen.
Das Geld bekommt man dann in Bar. Alternativ kann man natürlich eine Abtretungserklärung vereinbaren damit das Geld gleich aufs eigene Konto kommt.
Zitat von: hotwert am 19. November 2021, 11:24:21Stimmt es das man monatlich die Kontoauszüge den Jobcenter aushändigen muss mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Kann ich mir nicht vorstellen das man monatlich kontoauszüge vorlegen muss, das wäre ja ein riesen bürokratischer aufwand.
Zitat von: hotwert am 19. November 2021, 11:24:21Stundenzettel muss ich allerdings ausfüllen und der Krankenkasse mailen.
Ich dachte ein Stundenzettel wird vom Jobcenter gefordert und nicht von der krankenkasse.
Zitat von: jeschik am 19. November 2021, 11:57:04
Zitat von: hotwert am 19. November 2021, 11:24:21Stimmt es das man monatlich die Kontoauszüge den Jobcenter aushändigen muss mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Kann ich mir nicht vorstellen das man monatlich kontoauszüge vorlegen muss, das wäre ja ein riesen bürokratischer aufwand.
Zitat von: hotwert am 19. November 2021, 11:24:21Stundenzettel muss ich allerdings ausfüllen und der Krankenkasse mailen.
Ich dachte ein Stundenzettel wird vom Jobcenter gefordert und nicht von der krankenkasse.
Kann schon sein dass das vom Jobcenter auch gefordert wird, hab dazu noch keine Erfahrung. Die Krankenkasse will die auf jedenfall, sonst wird nicht gezahlt. Gezahlt werden auch nur die geleisteten Stunden, es handelt sich um keine pauschale.
Zitat von: Gast32644 am 10. November 2021, 20:16:26
Zitat von: jeschik am 10. November 2021, 19:38:39
Zitat von: Yavanna am 10. November 2021, 19:19:23https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
§11b Abs. 2 Nr.1 SGB II
Und wo werden dort nun die von Vanessa genannten 200 Euro aufgeführt und wo ist etwas von Freibetrag zum Ehremamt zu lesen ?
Ich hab Abs.2Nr.1 gelesen, aber wirklich plausibel find ich es nicht, dort steht auch ein Betrag von 250 Euro.
Lies mal hier:
"Wer als leistungsberechtigte Person mindestens aus einer Tätigkeit Bezüge oder Einnahmen, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sind (Aufwandsentschädigung aus ehrenamtlicher Tätigkeit), kann einen Betrag von insgesamt 200 Euro monatlich von der Hartz 4 Leistung absetzen. Beträgt das monatliche Einkommen aus dem Ehrenamt mehr als 200 Euro gilt das nicht, wenn der oder die ehrenamtlich tätige Leistungsberechtigte nachweist, dass die Summe der Beträge nach § 11 a Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 5 SGB II den Betrag von 200 Euro übersteigt. Bei konkretem Nachweis eines höheren Aufwandes können also höhere Summen anrechnungsfrei bleiben."
Zitat aus http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html
Mittlerweile seit 2021 sind für das Ehrenamt 250€ anrechnungsfrei.
Es wird von Lohn / Verdienst geschrieben. Es handelt sich um eine "Aufwandsentschädigung" soll somit aufgewertet werden. (Siehe mein Threat ca. vor 1-3 Tagen ähnliches)
Zitat von: jeschik am 19. November 2021, 11:57:04
Zitat von: hotwert am 19. November 2021, 11:24:21Stimmt es das man monatlich die Kontoauszüge den Jobcenter aushändigen muss mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Kann ich mir nicht vorstellen das man monatlich kontoauszüge vorlegen muss, das wäre ja ein riesen bürokratischer aufwand.
Zitat von: hotwert am 19. November 2021, 11:24:21Stundenzettel muss ich allerdings ausfüllen und der Krankenkasse mailen.
Ich dachte ein Stundenzettel wird vom Jobcenter gefordert und nicht von der krankenkasse.
Hi Hotwert,
ich mache ähnliches wie Du. Bin bei einem Verein aber in Hessen als "Alltagsbegleitung" tätig.
Bei mir steht allerdings im Aufgabengebiet, Spiele spielen, Begleitung zum Arzt usw... und was wollen die Leute? Der Haushalt soll gemacht werden.
Ich finde es interessant, das man in Bayern als Einzelperson dieses Ausüben kann. Bei mir ist es ähnlich die Leute bekommen 125€ von der KK und der Verein wo ich bin, da müssen die älteren Leute eine Abretungserklärung für die KK unterschreiben. Da der Verein abrechnet.
Was bekommst Du die Stunde so? Ich leider nur 8€ und keine Fahrtkosten und würde gern mal wissen ob ich auch Geld bekommen kann für Desinfektionsmittel usw. Wir können uns auch gern per PN austauschen. :sehrgut:
Wie kommst Du als Einzelperson an die Leute? Vermittelt Dir die Krankenkasse die Senioren?
Ja, Kontoauszüge ist das Jobcenter hinter her wie irre! Ich schicke es schon 3 Monate hin, mal per Fax, und per mail - angeblich ist nix angekommen und mir wird gedroht kein Geld mehr zu erhalten...immer wieder werde bald wahnsinnig.
Zitat von: Leistungsabteilung007 am 19. November 2021, 19:00:13
Zitat von: jeschik am 19. November 2021, 11:57:04
Zitat von: hotwert am 19. November 2021, 11:24:21Stimmt es das man monatlich die Kontoauszüge den Jobcenter aushändigen muss mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit?
Kann ich mir nicht vorstellen das man monatlich kontoauszüge vorlegen muss, das wäre ja ein riesen bürokratischer aufwand.
Zitat von: hotwert am 19. November 2021, 11:24:21Stundenzettel muss ich allerdings ausfüllen und der Krankenkasse mailen.
Ich dachte ein Stundenzettel wird vom Jobcenter gefordert und nicht von der krankenkasse.
Hi Hotwert,
ich mache ähnliches wie Du. Bin bei einem Verein aber in Hessen als "Alltagsbegleitung" tätig.
Bei mir steht allerdings im Aufgabengebiet, Spiele spielen, Begleitung zum Arzt usw... und was wollen die Leute? Der Haushalt soll gemacht werden.
Ich finde es interessant, das man in Bayern als Einzelperson dieses Ausüben kann. Bei mir ist es ähnlich die Leute bekommen 125€ von der KK und der Verein wo ich bin, da müssen die älteren Leute eine Abretungserklärung für die KK unterschreiben. Da der Verein abrechnet.
Was bekommst Du die Stunde so? Ich leider nur 8€ und keine Fahrtkosten und würde gern mal wissen ob ich auch Geld bekommen kann für Desinfektionsmittel usw. Wir können uns auch gern per PN austauschen. :sehrgut:
Wie kommst Du als Einzelperson an die Leute? Vermittelt Dir die Krankenkasse die Senioren?
Ja, Kontoauszüge ist das Jobcenter hinter her wie irre! Ich schicke es schon 3 Monate hin, mal per Fax, und per mail - angeblich ist nix angekommen und mir wird gedroht kein Geld mehr zu erhalten...immer wieder werde bald wahnsinnig.
In Bayern darf man 10€ pro Stunde verlangen, in Hessen wohl auch mehr. (20€ sind wohl normal laut der KK)
Soweit ich weiß kann man überall als Einzelperson abrechnen seit diesem Jahr. In Bayern ist das wohl auf Dauer so, woanders anscheinend bis Ende des Jahres begrenzt. Weiteres musst du bei deinem Bundesland erfragen.
Die Pflegehilfsmittel kann man selbst in der Apotheke holen, Desinfektionsmittel und einmal Handschuhe benötigst du ja auch für deine Arbeit. Auch ffp2 Masken bekommt man.
Vermutlich holt sich die der Verein selbst in deinem Fall.
Die Krankenkasse vermittelt garnichts, einige suchen bei eBay-kleinanzeigen nach Helfern. (Zumindest hier in Bayern)
Und Naja, meiner Mutter ihre Freundin ist Berufsbetreuerin und hat massig Kontakte...
Zitat von: jeschik am 15. November 2021, 18:44:58
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 22:32:52
Ich hatte doch geschrieben, dass man die Stundenzettel/Abrechnung von der Nachbarschaftshilfe beim JC vorlegen muss.
Und sowas würde dann Formlos reichen, ähnlich wie bei eigenbemühungen ?
Was man muss weis ich nicht, ich habe einfach meinen Stundenzettel kopiert und eingereicht. Es gab nie eine negative Rückmeldung deswegen.
Was ich allerdings bei dieser ganzen Diskussion nicht verstehe:
Bei mir in BaWü ist eine "Alltagsbegleitung" eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und nichts für ein Ehrenamt. Ich kenne 2 Leute, die bei einem Pflegedienst angestellt sind und eigentlich für den Job ganz ordentlich verdienen.
Zitat von: Gast32644 am 19. November 2021, 21:49:10
Zitat von: jeschik am 15. November 2021, 18:44:58
Zitat von: Gast32644 am 13. November 2021, 22:32:52
Ich hatte doch geschrieben, dass man die Stundenzettel/Abrechnung von der Nachbarschaftshilfe beim JC vorlegen muss.
Und sowas würde dann Formlos reichen, ähnlich wie bei eigenbemühungen ?
Was man muss weis ich nicht, ich habe einfach meinen Stundenzettel kopiert und eingereicht. Es gab nie eine negative Rückmeldung deswegen.
Was ich allerdings bei dieser ganzen Diskussion nicht verstehe:
Bei mir in BaWü ist eine "Alltagsbegleitung" eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit und nichts für ein Ehrenamt. Ich kenne 2 Leute, die bei einem Pflegedienst angestellt sind und eigentlich für den Job ganz ordentlich verdienen.
Ich denke man kann das im kleinen Stil auch ehrenamtlich machen. Altenpfleger usw arbeiten ja auch nicht ehrenamtlich.
Wenn jemand eine Pflegestufe hat dann bekommt er 125€ Entlastungsbeitrag. Diesen können ehrenamtliche Einzelpersonen abrufen, oder auch eine Organisation bei der normale Mitarbeiter angestellt sind, die Arbeiten dann auch nicht ehrenamtlich.
Das ganze ist so langsam in trockenen Tüchern, IK nummer habe ich erhalten und mich bei der Fachstelle für Demenz und Pflege registriert.
Wie melde ich den Jobcenter das nun? Erste Zahlung abwarten? Oder ein Schreiben aufsetzen?