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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gast51109 am 09. November 2021, 15:38:19

Titel: Rückzahlung aus Zeit vor ALG2 der Stadtwerke soll angerechnet werden
Beitrag von: Gast51109 am 09. November 2021, 15:38:19
Hallo miteinander,

ich habe vor kurzem aus 2020 eine Rückzahlung der Stadtwerke von ca. 91. € erhalten. Der Zeitraum auf den sich die Ersattung bezieht ist 4 Monate lang, wobei ich einen Monat davon Aufstocker war.

Nun kommt die Rückzahlung und nun soll mir die Rückzahlung vollständig angerechnet werden.

Das macht für mich überhaupt keinen Sinn. Sonst müsste ja jeder Pfennig angerechnet werden der auf mich zukommt?!

Ich habe Widerspruch eingelegt und um Erläuterung gebeten. Es wird mit §22 Abs. 3 SGB II argumentiert...i don´t get.  :wand: :wand: :wand:

Danke für eure Aufmerksamkeit und Hilfe!
Titel: Re: Rückzahlung aus Zeit vor ALG2 der Stadtwerke soll angerechnet werden
Beitrag von: Brawndo am 09. November 2021, 15:55:23
Wenn es sich bei der Rückzahlung ausschließlich um KdU-Rückzahlungen handelt (z.B. Heizkosten), dann ist das korrekt.

Wenn es sich um Haushaltsstrom handelt, dann dürfte es nicht angerechnet werden.