Hallo,
aktuell ist es ja so, dass man ein Schonvermögen bis 60.000€ besitzen darf.
Dies ändert sich höchstwahrscheinlich wieder 2022, außer die neue Regierung beschließt noch etwas anderes.
Jetzt meine Fragen dazu und eine dritte.
1. Was ist wenn man einer anderen Person, die nichts mit der Bedarfsgemeinschaft zu tun hat, eine kleine Menge Geld schenkt (einmalig) (einfache Schenkung) um erstmal unter der
Höchstgrenze zu bleiben?
Wäre das erlaubt oder ist das fahrlässiges Verhalten, weil man das Geld aus Sicht des Jobcenters selber braucht zum Erhalt des Lebensunterhalt? Und hätte dies Konsequenzen?
2. Was passiert wenn man einen Monat drüber kommt und es dem Jobcenter meldet? Wird man denn gleich abgemeldet? Und wenn ja, wäre dies ja ein riesen Aufwand, weil man sich wieder
neu anmelden muss (kompletten Neuantrag ausfüllen) (wenn man nicht genug verdient). Was ich noch weiß ist, dass man so lange beim Jobcenter gemeldet bleibt, bis man Vollzeit wieder
arbeitet. (in Bezug wenn man mal einen Monat über der Vermögensgrenze ist) Oder?
3. Was passiert wenn man aus bestimmten Gründen mit der Vollzeitbeschäftigung nach Abmeldung vom Jobcenter wieder aufhört und man Miete und alle anderen Kosten vor sich
hat? Muss man dann wieder einen Neuantrag komplett ausfüllen und Monate auf den Beschluss warten?
Zitat von: Taxima am 10. November 2021, 21:45:45Wäre das erlaubt oder ist das fahrlässiges Verhalten, weil man das Geld aus Sicht des Jobcenters selber braucht zum Erhalt des Lebensunterhalt? Und hätte dies Konsequenzen?
Ja, das würde vom Jc sicher als fahrlässiges Verhalten eingestuft. Um welche Summen geht es ? Wieviel muss dein vermögen dann geringer werden das du unter deiner schonvermögensgrenze liegst ?
Um welche Summen geht es ? Wieviel muss dein vermögen dann geringer werden das du unter deiner schonvermögensgrenze liegst ?
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Es würde um paar hundert Euro gehen.
Zitat von: Taxima am 10. November 2021, 22:54:57
Es würde um paar hundert Euro gehen.
Erst meldest du dich zu Wort mit:
Zitat von: Taxima am 10. November 2021, 21:45:45aktuell ist es ja so, dass man ein Schonvermögen bis 60.000€ besitzen darf.
Dies ändert sich höchstwahrscheinlich wieder 2022, außer die neue Regierung beschließt noch etwas anderes.
Und dann geht es nur um ein paar hundert Euro ?
Ein paar hundert euro stellen da doch kein wirkliches Problem da?
Zitat von: jeschik am 10. November 2021, 23:12:01
Zitat von: Taxima am 10. November 2021, 22:54:57
Es würde um paar hundert Euro gehen.
Erst meldest du dich zu Wort mit:
Zitat von: Taxima am 10. November 2021, 21:45:45aktuell ist es ja so, dass man ein Schonvermögen bis 60.000€ besitzen darf.
Dies ändert sich höchstwahrscheinlich wieder 2022, außer die neue Regierung beschließt noch etwas anderes.
Und dann geht es nur um ein paar hundert Euro ?
Hätte zu 1. noch genauer schreiben sollen, dass es um die Grenze ab 2022 geht.
Ein paar hundert euro stellen da doch kein wirkliches Problem da?
Das ist die Frage.
Kann sein, dass das Jobcenter da genauer nachhaken wird.
wo ist da das problem ein paar hundert euro vom konto abzuheben ? Warum sollte das Jc da nachhaken? Es geht ja laut dir nicht um zich tausende euros.
Ich denke wenn es zig tausend Euro wären, würde das JC sicher nachfragen wo das Geld hin ist und warum. Eine Schenkung im größeren Bereich wird man dir wohl ankreiden wenn du dich damit Hilfsbedürftig machst. Bei ein paar hundert Euro wäre das sicher nicht so schlimm.
Wenn ich ein paar tausend zu viel hätte würde ich evtl mein Auto mal durchreparieren lassen, mit Rechnung.
Oder sonstige arbeiten die man als unabdingbar deklarieren kann ausführen lassen in der (Eigentums-)Wohnung usw.
Oder das Geld jetzt abheben und in den nächsten Wochen für Lebensmittel ausgeben.
Zitat von: justine1992 am 11. November 2021, 11:51:55Oder das Geld jetzt abheben
Sagte ich ja ebenfalls, ich weiss nicht wo es ein problem darstellt bei paar hundert euro.
Taxima
Zu 1
Bei einer Schenkung verlangt das JC das diese Summe zurückgefordert wird.
Egal ob es ein paar Hundert o. Tausend Euro sind.
Und evtl sind es bei dir u 750.- um die es geht
und das ist am Schluß das oft übersehene Klimmpergeld das man zu den 150/Lj zusätzlich besitzen darf. Ratgeber Vermögen (http://hartz.info/index.php?topic=25.msg27#msg27)
Zu 2
Wenn man einen Monat drüberkommt kauft man sich was um unterhalb der Grenze zu bleiben.
Damit erübrigt sich jeder weitere Gedanke wie Neuantrag o.so.
Zu 3
Je nach JC einen Neu oder einen WBA und
Monate dauert das sowieso nicht denn da tritt man dem JC vorher gehörig auf die Füße....Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)
MfG FN
Mir ist auch noch eingefallen, dass ich auch einfach den Betrag abheben könnte. Quittung für was man es ausgegeben hat, würde das JC ja nicht verlangen.
Doch, wenn es ein erheblicher Betrag ist. Aber Wama, weil alte kaputt oder neues Bett z.B. wäre i.O., die Prolex wäre verwertbares Vermögen
Taxima
Zitat von: crazy am 11. November 2021, 20:54:41Doch, wenn es ein erheblicher Betrag ist. Aber Wama, weil alte kaputt oder neues Bett z.B. wäre i.O., die Prolex wäre verwertbares Vermögen
Die Rolex wäre Vermögensumwandlung von Geld zu Uhr und abgesehen davon fragt das JC eher nicht nach wenn vom Sparbuch 100.- oder 1000.- Euro abgehoben werden; warum auch ?
Ich mache das im Prinzip seit 2019 das jährlich 1000.- oder mehr vom Sparbuch auf einmal abhebe da wurde ich auch nie gefragt. Die wollten mal die Zinsen nachgetragen haben weil die Aktualisierung im Jan war und der WBA ein paar Monate später, sogar den "Schuh" hab ich denen gezogen.
MfG FN