Hallo das nächste Problem bahnt sich an.
Mein Mann ist Unterhaltsverpflichtet ,geht arbeiten allerdings auf Teilzeit.
Er hat vor einigen Jahren auf anraten des Amtsarztes eine Umschulung gemacht und musste diese abbrechen weil der alte Arbeitgeber auf seine "Gebrechen " keine Rücksicht nahm.Nun ist es so das er seitdem eine Stelle hat,die ihn aber im Moment nicht für mehrere Stunden einstellen können,denn es sind arbeiten die ihm zugeteilt sind,die er laut Amtsarzt auch machen kann.
Er ist da sehr gut zufrieden. Er hat seit diesem Jahr auch Urlaubsgeld...allerdings macht das Jugendamt seit gestern Druck das er eine Vollzeitstelle annehmen muss,egal wie.
Das ist ja nicht das Problem, er weiß das er alles dafür tun muss .Nur hat er bedenken das er eine neue Stelle dann hat und diese ihn wieder so aufbrennen weil keiner danach guckt,was er kann bzw darf laut Gutachten oder er behält die Stelle nicht, es gibt im keiner die Sicherheit das er nachher doch die Probezeit nicht durchstehen wird...dann steht er finanziell schlechter da als ihm lieb ist.
Er hat immer wieder Bewerbungen in der Vergangenheit abgeschickt oder ist persönlich losgegangen und es wurde dankend abgelehnt.
Was könnt ihr für Tipps geben,wie er am besten besserem Geld kommen kann.
Er hat ganz klar Angst nachher mit nichts dazustehen.
Er will dies erstmal mit seinem Hausarzt besprechen.
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 12:58:59
seine "Gebrechen "
Bedeutet genau was, Schwerbehinderung?
Und was heißt Teilzeit, wieviele Stunden in der Woche?
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 13:28:29
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 12:58:59
seine "Gebrechen "
Bedeutet genau was, Schwerbehinderung?
Er darf nur leichte Tätigkeiten Tätigkeiten mit max 5 kg im Bereich des rechten Armes ausgeübt werden. Zudem hat er 3 entscheidungsrelevabte Diagnosen
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Anerkannte Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung ja oder nein?
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 13:34:07
Anerkannte Schwerbehinderung oder Erwerbsminderung ja oder nein?
Beides nein,das war 2016 das amtsärztliche Gutachten
Er muss jetzt irgendwie aus der Nummer der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (darauf beruft sich das Jugendamt doch, oder nicht?) raus. Und das geht am besten mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer festgestellten Erwerbsminderung.
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 13:35:38das amtsärztliche Gutachten
Wer hat das aus welchem Grund veranlasst?
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 13:47:52
Er muss jetzt irgendwie aus der Nummer der gesteigerten Erwerbsobliegenheit (darauf beruft sich das Jugendamt doch, oder nicht?) raus. Und das geht am besten mit einer anerkannten Schwerbehinderung oder einer festgestellten Erwerbsminderung.
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 13:35:38das amtsärztliche Gutachten
Wer hat das aus welchem Grund veranlasst?
Das Arbeitsamt damals da seine Leiden bekannt sind
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 13:49:54
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 13:48:55
Das Arbeitsamt
Zu welchem Zweck?
Zwecks Umschulung aber die Umschulung wurde mit Absprache vom Arbeitsamt abgebrochen da er da gesundheitlich verbraucht wurde und hat dann diese Stelle gefunden mit Top Arbeitgeber der Rücksicht auf seine Gesundheit mimmt
OK, also nicht wirklich brauchbar in der Unterhaltssache.
Was genau will das Jugendamt jetzt, hast du mal den genauen Wortlaut des Schreibens? Ihr habt doch auch gemeinsame Kinder, richtig? Wie wurde bislang der Unterhalt berechnet, per Mangelfallberechnung?
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 14:05:24
OK, also nicht wirklich brauchbar in der Unterhaltssache.
Was genau will das Jugendamt jetzt, hast du mal den genauen Wortlaut des Schreibens? Ihr habt doch auch gemeinsame Kinder, richtig? Wie wurde bislang der Unterhalt berechnet, per Mangelfallberechnung?
Der originale Wortlaut heute morgen am Telefon war...für die nächste Überprüfung wäre ein ärztliches Attest gut, damit die Akte sauber ist und ich Sie nicht jedes Jahr anschreiben muss,Zweck Überprüfung. Da sonst die obere Aufsicht dafür Sorgen kann und muss das er eine Vollzeitstelle sofort aufnehmen muss.Da diese hier nur Teilzeit ist.Das ist die Unterhaltsvorschussstelle.
Er hat ja kein Problem damit zu suchen, nur da kommen die Zweifel auf die ich oben im Hauptthema schon geschrieben habe.
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 14:12:50
Der originale Wortlaut heute morgen am Telefon war...für die nächste Überprüfung wäre ein ärztliches Attest gut, damit die Akte sauber ist und ich Sie nicht jedes Jahr anschreiben muss,Zweck Überprüfung.
Echt jetzt? Du bist schon wieder 3 Schritte weiter als das Jugendamt? Man hat deinem Mann mit diesem Anruf eine goldene Brücke gebaut. Also ab zum Arzt und ein entsprechendes Attest einholen.
Anderenfalls wird man ihm mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit kommen.
ZitatDa sonst die obere Aufsicht dafür Sorgen kann und muss das er eine Vollzeitstelle sofort aufnehmen muss.
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 12:58:59allerdings macht das Jugendamt seit gestern Druck das er eine Vollzeitstelle annehmen muss,egal wie.
Deine Interpretation dieses Telefongesprächs ist schon sehr merkwürdig.
Und generell vielleicht einfach mal einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Ist nicht so schwer. Dann müssen auch die AG Rücksicht auf seine "Leiden" nehmen.
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 14:17:38
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 14:12:50
Der originale Wortlaut heute morgen am Telefon war...für die nächste Überprüfung wäre ein ärztliches Attest gut, damit die Akte sauber ist und ich Sie nicht jedes Jahr anschreiben muss,Zweck Überprüfung.
Echt jetzt? Du bist schon wieder 3 Schritte weiter als das Jugendamt? Man hat deinem Mann mit diesem Anruf eine goldene Brücke gebaut. Also ab zum Arzt und ein entsprechendes Attest einholen.
Anderenfalls wird man ihm mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit kommen.
ZitatDa sonst die obere Aufsicht dafür Sorgen kann und muss das er eine Vollzeitstelle sofort aufnehmen muss.
Zitat von: Pusteblume am 11. November 2021, 12:58:59allerdings macht das Jugendamt seit gestern Druck das er eine Vollzeitstelle annehmen muss,egal wie.
Deine Interpretation dieses Telefongesprächs ist schon sehr merkwürdig.
Und generell vielleicht einfach mal einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen. Ist nicht so schwer.
Ich meinte gestern,sorry.
Ja ich weiß du kennst mich ja wieder.Meinst du das ein Arzt einfach ein Attest rausgibt das er nicht mehr arbeiten kann
Kennt das Jugendamt das Gutachten von 2016?
War dein Mann in der Zwischenzeit öfter mal in Behandlung oder AU wegen der im Gutachten aufgeführten Einschränkungen?
Wenn ja, beim Hausarzt?
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 14:39:19
Kennt das Jugendamt das Gutachten von 2016?
War dein Mann in der Zwischenzeit öfter mal in Behandlung oder AU wegen der im Gutachten aufgeführten Einschränkungen?
Wenn ja, beim Hausarzt?
Ja ganz klar ,ja.Er war im erst wieder dort weil sein Atlaswirbel kaputt ist.
Allerdings hat er den Arzt gewechselt weil ihm beim alten Arzt zuviel Delidin und Tramadol verschrieben wurde und die Beschwerden sich nie verbessert haben.
Dann hin zu dem aktuell informierten Arzt und ihn um ein entsprechendes Attest bitten. Evtl. kostet das ein paar Euro, aber das sollte es euch wert sein.
Und dann kümmert euch mal um die Anerkennung einer Schwerbehinderung - das vereinfacht die Sache für die Zukunft generell. Seid ihr aus Niedersachsen? Dann guck mal hier (https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/behinderung_und_ausweis/ls_online/ls-online-141.html)
Unbedingt alles an Diagnoseberichten, Gutachten, Attesten kopieren und dem Antrag beifügen oder nachsenden!
Zitat von: Sheherazade am 11. November 2021, 15:09:50
Dann hin zu dem aktuell informierten Arzt und ihn um ein entsprechendes Attest bitten. Evtl. kostet das ein paar Euro, aber das sollte es euch wert sein.
Und dann kümmert euch mal um die Anerkennung einer Schwerbehinderung - das vereinfacht die Sache für die Zukunft generell. Seid ihr aus Niedersachsen? Dann guck mal hier (https://soziales.niedersachsen.de/startseite/menschen_mit_behinderung/behinderung_und_ausweis/ls_online/ls-online-141.html)
Unbedingt alles an Diagnoseberichten, Gutachten, Attesten kopieren und dem Antrag beifügen oder nachsenden!
Er war heute morgen beim Arzt und hat dieses Attest bekommen. Der Arzt meinte er soll sich das zumuten was er kann und das Jugendamt soll froh sein das ich überhaupt arbeite und dem Staat nicht ganz auf der Tasche sitze.Gesundheitlich sieht es nicht gut aus,es wird auf Dauer eher schlechter aussehen.
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Dann mach wie ich dir geraten habe. In diesem Fall ist es nicht ratsam, immer nur auf das aktuelle Geschehen zu reagieren, hier müsst ihr vorsorgen.
Zitat von: Sheherazade am 12. November 2021, 10:40:38
Dann mach wie ich dir geraten habe. In diesem Fall ist es nicht ratsam, immer nur auf das aktuelle Geschehen zu reagieren, hier müsst ihr vorsorgen.
Ja der Arzt sagte,wir müssen dranbleiben. Aber solange nichts anders gefordert wird,normal arbeiten gehen und erstmal nichts machen.Denn bekommt er doch das Angebot mehr zu verdienen in der Firma...dann auch annehmen. Der Vertrag läuft nächsten Monat aus ,er hat letzte Woche erst ein Gespräch deshalb mit dem Chef gehabt und es wurde ihm zugesichert da bleiben zu können. Dank Corona ist es für den Arbeitgeber eher schlecht ihm etwas besseres zu bieten.
Und der Hausarzt meinte,zufrieden mit dem sein,was er hat.So kann er wenigstens 2 Kinder versorgen für die er auch Unterhaltsverpflicht ist die bei uns leben als alle 3 nicht versorgen zu können.
Die Gesundheit geht vor.Das Gutachten ist von 2016...Laut Arzt heute...das Gutachten wird sich eher verschlechtern als das da Wunder zu erwarten sind.Er hilft ihm aber um da vorzusorgen,da steht er nicht alleine vor.
Zitat von: Pusteblume am 12. November 2021, 10:53:15
Ja der Arzt sagte,wir müssen dranbleiben. Aber solange nichts anders gefordert wird,normal arbeiten gehen und erstmal nichts machen.
Das ist richtig in Bezug auf das Jugendamt. Den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung sollte dein Mann trotzdem schon mal stellen. Da mal sehen, was dabei rauskommt, später kann man immer noch Anträge auf Erhöhung stellen sofern erforderlich - dem Arbeitgeber tut das nichts.
Zitat von: Sheherazade am 12. November 2021, 10:56:42
Zitat von: Pusteblume am 12. November 2021, 10:53:15
Ja der Arzt sagte,wir müssen dranbleiben. Aber solange nichts anders gefordert wird,normal arbeiten gehen und erstmal nichts machen.
Das ist richtig in Bezug auf das Jugendamt. Den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung sollte dein Mann trotzdem schon mal stellen. Da mal sehen, was dabei rauskommt, später kann man immer noch Anträge auf Erhöhung stellen sofern erforderlich - dem Arbeitgeber tut das nichts.
Ok gut zu wissen,Das gebe ich weiter und er wird das beim Arzt ansprechen.
Hab mich hoffentlich wieder für nichts den Kopf gemacht :schock:
Guck mal in Antwort #15, für den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung braucht ihr vorerst keinen Arzt, schon gar nicht sein Einverständnis dazu. Ich nehme mal an, ihr habt alle Diagnoseberichte und Atteste kopiert und in euren Unterlagen?
Wenn nur ein GdB von 30 anerkannt wird, ist das schon die halbe Miete. Sollten seine Beschwerden schlimmer werden, kann man immer noch eine Erhöhung beantragen. Aber auch mit einem GdB von 30 KANN man eine Gleichstellung beantragen - man muss nicht.
Zitat von: Sheherazade am 12. November 2021, 12:13:10
Guck mal in Antwort #15, für den Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung braucht ihr vorerst keinen Arzt, schon gar nicht sein Einverständnis dazu. Ich nehme mal an, ihr habt alle Diagnoseberichte und Atteste kopiert und in euren Unterlagen?
Wenn nur ein GdB von 30 anerkannt wird, ist das schon die halbe Miete. Sollten seine Beschwerden schlimmer werden, kann man immer noch eine Erhöhung beantragen. Aber auch mit einem GdB von 30 KANN man eine Gleichstellung beantragen - man muss nicht.
Ok,er wollte sich am Wochenende dafür Zeit nehmen und sich das ansehen.Er hat nur das amtsärztliche Gutachten hier liegen und eben Krankmeldungen also Nachweise dafür.Alles andere liegt beim Arzt in der Akte.Aber das wird ja das kleinste Problem sein.
Vielen lieben Dank :smile:
Zitat von: Pusteblume am 12. November 2021, 12:27:41
Alles andere liegt beim Arzt in der Akte.Aber das wird ja das kleinste Problem sein.
Ja, man kann Kopien anfordern. Aber auch gleich das neue Attest kopieren, bevor es zum Jugendamt wandert.
Zitat von: Sheherazade am 12. November 2021, 12:32:48
Zitat von: Pusteblume am 12. November 2021, 12:27:41
Alles andere liegt beim Arzt in der Akte.Aber das wird ja das kleinste Problem sein.
Ja, man kann Kopien anfordern. Aber auch gleich das neue Attest kopieren, bevor es zum Jugendamt wandert.
Erledigt!
Ich muss dir sagen,das ich das sehr toll finde wie du mit deinem Wissen helfen kannst!