Meine Freundin hat -um einen Unfall zu vermeiden- Gas gegeben und ist dabei geblitzt worden.
Nun hat sie nach einem zurückgezogenen Einspruch (lt. Anwalt aussichtslos) einen Bußgeldbescheid von 530 + "Gebühren" bekommen.
Da sie derzeit Arbeitslos ist, hat sie nach Abzug von Miete und Nebenkosten grade so 250 E monatlich zum leben.
§ 17 Ab. 3 OWiG sagt doch, daß hier auch die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden müssen.
Die Bußgeldstelle interessiert das nicht.
Gibt es da Präzedenzfälle bzw. wie kann da geholfen werden?
Zitat von: castagir am 11. November 2021, 13:56:25
Meine Freundin hat -um einen Unfall zu vermeiden- Gas gegeben und ist dabei geblitzt worden.
:schock: Mit Raketenantrieb von 50 auf 300 Sachen beschleunigt oder wie kamen die 530€ zustande? Mit Führerscheinentzug?
Zitat von: castagir am 11. November 2021, 13:56:25Die Bußgeldstelle interessiert das nicht.
Korrekt.
Zitat von: castagir am 11. November 2021, 13:56:25Da sie derzeit Arbeitslos ist, hat sie nach Abzug von Miete und Nebenkosten grade so 250 E monatlich zum leben.
Hat sie Ratenzahlung beantragt?
Es geht nicht um die Tat an sich, sondern darum, daß 530 E einfach für jemanden in dieser Situation nicht verhältnissmässig ist, abgesehen davon, daß durch den berechtigten Widerspruch, der aber mangels Geld für den Anwalt nicht erfolgreich war das Ganze noch teuerer wurde.
Ein Gutverdiener zahlt das aus der Portokasse und lächelt...ein H4ler ist am ENde, auch wenns Raten sind.
Ja, Bußgelder einkommensunabhängig zu verhängen ist nicht fair. Dagegen vorgehen? Anders wählen, selber Politik machen... Aber solange das so Gesetz ist, ist es gesetzlich.
Die Höhe kommt aber nicht von ungefähr... Wiederholungstäterin?
"Nur" zu schnell ist nicht so teuer
Es kann aber auch nicht sein, dass Hartz IV-Empfänger für die gleiche Tat ein geringeres Bußgeld bekommen. Gerade im Straßenverkehr finde ich das unfair. Wenn man sich angemessen verhält, dann passiert auch nix. Mein Vater hat auch schon einmal um einen Verkehrsunfall zu vermeiden eine rote Ampel überfahren und wurde geblitzt. Der hat gar nichts bekommen, weil auf dem Bild zu sehen war, dass es geknallt hätte, wenn er gebremst hätte. Das Auto, was hinter ihm fuhr war viel zu schnell und schon viel zu dicht. Hier bleibt eben nur die Ratenzahlung. Im Straßenverkehr soll man sich rücksichtsvoll verhalten, egal wie viel und ob man Geld verdient.
Kurzer Blick, nach neuem Katalog war sie etwa 50 bis 60 km schneller als erlaubt. Da ist kurz Gas gegeben um Unfall zu vermeiden aussichtslos als Ausrede. Nach altem Recht war sie noch schneller.
Wer rast bekommt Strafe, das ist richtig so. Ergo Ratenzahlung versuchen und ab sofort besser mal auf den bösen Gasfuß achten und auf der Autobahn auch auf Abstand zum Vordermann.
Für einen Widerspruch etc. benötigt man gar keinen Anwalt
Zitat von: Birgit63 am 12. November 2021, 06:55:13
Es kann aber auch nicht sein, dass Hartz IV-Empfänger für die gleiche Tat ein geringeres Bußgeld bekommen.
Doch. Tagessätze bedeutet, dass für alle dieselbe Strafe gilt. Wenn mein Verwarngeld mich nicht juckt, ist es keine Strafe.
Doch, ich fänd Tagessätze wirklich fair.
Bußgeld wird bei Verstößen gegen die STVO einkommensunabhängig verhängt, Geldstrafen (Tagessätze) einkommensabhängig im Strafrecht.
Schaut mal: https://twitter.com/polizei_nrw_me/status/1458048964293505030 (https://twitter.com/polizei_nrw_me/status/1458048964293505030)
:lachen:
Super