Meine Kollegin ist verheiratet und ihr Mann hat ein Kind aus 1. Ehe. Nun fragt das Jugendamt im Fragebogen auch nach dem Einkommen der Ehefrau. Ist das rechtens?
Nach meinem Wissen geht das doch auch das Jugendamt nichts an.
Doch , muss eingetragen werden.
Eheleute sind sich zu Unterhalt verpflicht. Haushaltsersparnis kann bei Mangelfall.angerechnet werden. Manche versuchen auch sich um.Unterhalt zu drücken indem sie durch Steuerklasse ihr Einkommen drücken etc...
Gibt es noch weitere Kinder ?
Natürlich ist das rechtens. Wenn der Kindsvater alleine lebt und für Miete etc. alleine aufkommen muss, sieht das anders aus, als wenn er eine berufstätige Ehefrau hat.
Zitat von: crazy am 12. November 2021, 08:03:33
Doch , muss eingetragen werden.
Eheleute sind sich zu Unterhalt verpflicht. Haushaltsersparnis kann bei Mangelfall.angerechnet werden. Manche versuchen auch sich um.Unterhalt zu drücken indem sie durch Steuerklasse ihr Einkommen drücken etc...
Gibt es noch weitere Kinder ?
Ein gemeinsames Kind muss noch berücksichtigt werden. Selbst wenn es ein Mangelfall ist, der Vater ist momentan nicht leistungsfähig, die Mutter arbeitet 7 Stunden.
Sagt wer? Ist der Vater nicht erwerbstätig?
Zitat von: crazy am 12. November 2021, 19:25:14
Sagt wer? Ist der Vater nicht erwerbstätig?
Sagt seine Frau. Und ja, er ist aktuell nicht erwerbstätig, weil in einer Weiterbildung.
Das entbindet nicht zur Auskunftspflicht. Da gesteigert erwerbsobliegen könnte gar ein Nebenverdienst zur Weiterbildung verlangt werden.
Abgeben und abwarten was draus gemacht wird.