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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Elli_Minate am 12. November 2021, 09:32:00

Titel: rechtswidrige Erstattung von leistung/dazu gehörige Mahn und Verwaltungskosten
Beitrag von: Elli_Minate am 12. November 2021, 09:32:00
Ist ein Widerspruchsbescheid positiv für den Antragssteller , Gezahlte Rückerstattungen werden dem Widersprechenden zurück erstattet. Angenommen für dieses Kassenzeichen der Rückzahlung, gibt/gab es noch eigene Kassenzeichen aufgrund Mahn/Verwaltungaktkosten. Sind diese dann automatisch dem Widerspruch zugehöhrig, oder müssen diese seperat verhandelt werden?Google make me crazy... verliere mich dort in Anwaltsposts und anderen Themen. Wer mag mir da zu etwas vertellen?:-)
Dankbar für Unterstützung. ..
Titel: Re: rechtswidrige Erstattung von leistung/dazu gehörige Mahn und Verwaltungskosten
Beitrag von: Sheherazade am 12. November 2021, 09:42:41
Zitat von: Elli_Minate am 12. November 2021, 09:32:00
Angenommen für dieses Kassenzeichen der Rückzahlung, gibt/gab es noch eigene Kassenzeichen aufgrund Mahn/Verwaltungaktkosten. Sind diese dann automatisch dem Widerspruch zugehöhrig, oder müssen diese seperat verhandelt werden?

Das kommt bestimmt auf die Begründung im Widerspruchsbescheid an.
Titel: Re: rechtswidrige Erstattung von leistung/dazu gehörige Mahn und Verwaltungskosten
Beitrag von: Flip am 12. November 2021, 10:10:53
Normalerweise kann es in solchen Fällen gar nicht zu Mahnkosten kommen. Widerspruch gegen einen Erstattungsbescheid ist ja nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides möglich. In der Zeit wird noch nicht gemahnt und der Widerspruch hätte dann aufschiebende Wirkung.

Wenn aber z. B. ein Fall eines Überprüfungsantrages vorliegt, können die zwischenzeitlichen Mahngebühren auch berechtigt sein, denn der Bescheid war zum Zeitpunkt der Mahnungen dann bestandskräftig.