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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: jeschik am 13. November 2021, 17:35:29

Titel: Sozialgericht Erfolgsaussichten bei erhaltener PKh
Beitrag von: jeschik am 13. November 2021, 17:35:29
Für die gewährung von Prozesskostenhilfe werden vom Gericht vorab die Erfolgsaussichten geprüft. Demnach müsste man Prozesskostenhilfe auch nur erhalten, wenn die Erfolgsaussichten wirklich vorliegen.
Hat jemand eine Ahnung wie genau die Erfolgsaussichten wirklich vorab geprüft werden ? Wird hier nur geringfügig geprüft oder setzt sich damit wirklich ausführlich jemand auseinander bevor Prozesskostenhilfe bewilligt wird ?

Wenn man in zweiter Instanz vor dem Landessozialgericht erneut Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen hat, müssten die Prüfungen zu den Erfolgsaussichten doch noch genauer und strenger erfolgen, oder ?
Hat jemand evtl. Statistische Zahlen, wie hoch die Erfolgsaussichten für einen Sieg in zweiter Instanz stehen, wenn Prozesskostenhilfe gewährt wurde ?