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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Kira05 am 13. November 2021, 18:01:05

Titel: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: Kira05 am 13. November 2021, 18:01:05
Hallo, es geht um Badmodernisierung. Meine Mutter(80 Jahre), kann aufgrund ihrer Gesundheit und ihres Alters die Badewanne nicht mehr richtig nutzen. Wir haben unserem Vermieter die Situation geschildert und dieser hat sich bereit erklärt die Badewanne mit einer Dusche zu tauschen. Allerdings wurde unser Badezimmer seit dem Baujahr (1965) nicht mehr saniert und deshalb möchte er nur das gesamte Badezimmer renovieren. Nach der Modernisierung würde sich unsere Miete um 59€ erhöhen. Meine Mutter wohnt mit mir zusammen in 2-Zimmer Wohnung. Ich: Minijob + Ag II, meine Mutter: Witwerente+ Grundsicherung . Wohnung: 58,8qm, Kaltmiete 276,60€, Nebenkosten 80€, Heizung 32€, Kaltwasser 23€. Wird  eine Kostenübernahme ein Problem? Wie kann man argumentieren wenn eine Absage kommt? Hat jemand schon eine Erfahrung damit?
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: crazy am 13. November 2021, 18:45:11
Den Tausch zur Dusche könntet ihr über die Pflegekasse bis zu 4000 Euro bekommen.
Eine Komplettsanierung inkl. der Leitungen ist Vermietersache.
Mit welcher Begründung und wie berechnet er die 59 Euro?
Er darf den Teil, der normale Notwendigkeit wegen Alter betrifft nicht als Mieterhöhung Modernisierung berechnen.  Vom Modernisierungsanteil dann 8% aufs Jahr als Erhöhung

Grundsätzlich, ob die Miete dann noch angemessen ist weiß das JC. Mieterhöhungsankündigung einreichen und gut.
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: hotwert am 13. November 2021, 19:08:52
Zitat von: crazy am 13. November 2021, 18:45:11
Den Tausch zur Dusche könntet ihr über die Pflegekasse bis zu 4000 Euro bekommen.
Eine Komplettsanierung inkl. der Leitungen ist Vermietersache.
Mit welcher Begründung und wie berechnet er die 59 Euro?
Er darf den Teil, der normale Notwendigkeit wegen Alter betrifft nicht als Mieterhöhung Modernisierung berechnen.  Vom Modernisierungsanteil dann 8% aufs Jahr als Erhöhung

Grundsätzlich, ob die Miete dann noch angemessen ist weiß das JC. Mieterhöhungsankündigung einreichen und gut.

Ähnlichen Fall hab ich auch im Moment. Die Pflegekasse verlangt dass ein Badewannenlift benutz wird. Die wollen eine Begründung warum das mit dem Lift nicht funktioniert, erst dann kann 4000€ für den Badezimmer Umbau gezahlt werden.
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: Kira05 am 13. November 2021, 19:46:32

1€/ qm Wohnfläche. Die Wohnung ist 58,8qm.
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: crazy am 13. November 2021, 20:47:28
Meint, er will nicht auf Modernisierung sondern einfach mal mehr?
Wann war die letzte Mieterhöhung?

Leg einfach mal vor und dann bekommst Du Reaktion vom JC
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: Kira05 am 13. November 2021, 20:53:56
Grundmitte ist schon lange stabil 276,60€, aber Nebenkosten sind gerade dieses Jahr von 63€ auf 80€ gestiegen.
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: crazy am 13. November 2021, 20:56:07
Das Nebenkosten steigen ist normal. Versicherung,Grundsteuer,Abfall etc wird eben teurer.
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: Kira05 am 13. November 2021, 21:09:07
Jetzt warten wir was JC sagt. Auf eine Ablehnung versuchen wir dann mit einem  Widerspruch.
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: ella am 14. November 2021, 11:46:55
lass dich mal von der awo, diakonie,drk beraten oder pflegedienst wenn deine mutter ein pflegegrad hat umso besser.
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: Fettnäpfchen am 14. November 2021, 13:41:50
 :flag:

Auch noch was reinreichen, ob es hilft ist nicht ersichtlich aus den Beiträgen:
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat
- Urteil vom 23.08.2012, Az. B 4 AS 32/12 R:
Mieterhöhungen aufgrund Modernisierung, auch wenn sie vom Leistungsempfänger selbst verlangt wurden, bedürfen keiner vorherigen Zustimmung des Leistungsträgers.
Die höheren Kosten stellen eine wesentliche Änderung i.S.d. § 48 SGB X dar und sind vom Leistungsträger ohne separaten Antrag zu übernehmen.
Werden durch die Mieterhöhung die angemessenen Unterkunftskosten überschritten, hat der Leistungsträger die Möglichkeit des Kostenbegrenzungsverfahrens nach § 22 Abs. 1 S. 3 SGB II.

MfG FN
Titel: Re: Badmodernisierung Kostenübernahme
Beitrag von: Kira05 am 22. November 2021, 12:38:27
Hallo, wir haben eine Genehmigung auf Kostenübernahme vom JC bekommen☺️. Aber Sozialamt hat ein Ärztliches Attest angefordert. Wir waren gerade  mit Mama  beim Arzt , ein Attest ist fertig und schon weitergeleitet. Jetzt abwarten was Sozialamt sagt. (Mama hat kein Pflegegrad).