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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Nessie am 14. November 2021, 10:22:51

Titel: Anrechnung von ausgezahltem Urlaub/Überstunden ?
Beitrag von: Nessie am 14. November 2021, 10:22:51
Hallo Zusammen,

ich war vom 01.04. bis 03.09.21 beschäftigter Arbeitnehmer mit allem drum und dran.
Noch in der Probezeit (keine 6 Monate) wurde mir mit anderen Kolegen gekündigt.
Die Arbeitsagentur hat diesen Beschäftigungszeitraum nicht in meinen wieder aufgenommenen
ALG 1 Bescheid aufgenommen, da dieser unter der 6 Monatsgrenze liegt.
Jetzt will die Arbeitsagentur mir aber den ausbezahlten Urlaub und die Überstunden anrechnen.
Richtig oder falsch ?

Grüßel Nessie
Titel: Re: Anrechnung von ausgezahltem Urlaub/Überstunden ?
Beitrag von: Sheherazade am 14. November 2021, 10:26:28
Beides richtig.
Titel: Re: Anrechnung von ausgezahltem Urlaub/Überstunden ?
Beitrag von: BigMama am 14. November 2021, 18:10:44
Zitat von: Nessie am 14. November 2021, 10:22:51Jetzt will die Arbeitsagentur mir aber den ausbezahlten Urlaub und die Überstunden anrechnen.
Wie anrechnen? Beim Jobcenter (Alg II) gibt es Anrechnungen von Einkommen. Bei der Bundesagentur für Arbeit (ALG I) gibt es das nicht.
Titel: Re: Anrechnung von ausgezahltem Urlaub/Überstunden ?
Beitrag von: Flip am 14. November 2021, 20:45:22
Es ist sicher § 157 SGB III, Ruhen des Anspruchs bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung, gemeint:

https://dejure.org/gesetze/SGB_III/157.html
Titel: Re: Anrechnung von ausgezahltem Urlaub/Überstunden ?
Beitrag von: BigMama am 14. November 2021, 20:49:02
Damit hast du sicher recht. Daran hab ich gar nicht gedacht bei dem Begriff anrechnen.