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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: enroy23 am 15. November 2021, 10:34:09

Titel: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 10:34:09
Hallo allerseits,

nun bin ich wiederholt vom Jobcenter "gebeten" worden, für die endgültige Erstellung der Anlage EKS eine Beispielsrechnung beizulegen. Ich könne, so heißt es, die Kundendaten aus Datenschutzgründen schwärzen.

Bisher hatte ich das immer abgelehnt mit dem Argument, ich könne die Einnahmen auch durch meine Kontoauszüge nachweisen, und die Einnahmen allein seien maßgeblich (Leistungsrelevanz).

Nun frage ich mich zwei Dinge:

1. Welche Hintergedanken könnte das Jobcenter bei dem Verlangen haben? Könnten diese sich irgendwie zu meinem Nachteil arrangieren?
2. Muß ich die Rechnung(en) in Kopie abliefern bzw. zur Einsicht vorlegen? Gilt denn meine Argumentation, maßgeblich seien allein die Einnahmen, nicht?

Ich habe nichts zu verbergen, aber je weniger Daten man dem Jobcenter gibt, desto weniger Risiken setzt man sich m. E. oft aus. Nur hier weiß ich nicht, was die Risken sein könnten.

Für eventuelle hilfreiche Antworten schon im Voraus vielen Dank!  :smile:
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 15. November 2021, 10:48:50
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 10:34:09
nun bin ich wiederholt vom Jobcenter "gebeten" worden, für die endgültige Erstellung der Anlage EKS eine Beispielsrechnung beizulegen.

Was soll diese "Beispielrechnung" sein?

Kannst du bitte mal den genauen Wortlaut dieser Forderung hier einstellen?
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 15. November 2021, 10:51:48
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 10:34:09nun bin ich wiederholt vom Jobcenter "gebeten" worden, für die endgültige Erstellung der Anlage EKS eine Beispielsrechnung beizulegen. Ich könne, so heißt es, die Kundendaten aus Datenschutzgründen schwärzen.
Die Rechnungen sind nicht leistungsrelevant und müssen, auch mit geschwärzten Kundendaten, nicht vorgelegt werden. Du bist laut § 60 SGB I  ==>  http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51870.htm (http://www.buzer.de/gesetz/3690/a51870.htm)  lediglich dazu verpflichtet, "alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind ...".

Erheblich sind die Höhe und der Zeitpunkt des Zahlungseingangs sowie der Buchungstext, also worum es sich handelt, damit das JC den Zahlungseingang als betriebliche Einnahme erkennen kann.

Falls das JC das anders sieht, soll es das samt Rechtsgrundlage dir schriftlich darlegen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 11:00:04
"Um über ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können, werden noch folgende Unterlagen von Ihnen zur Selbständigkeit benötigt:

Anlage EKS mit abschließenden Angaben.

Incl. der Unterlagen zu den freiberuflichen Einnahmen und Ausgaben plus Kontoauszüge (soweit diese nicht bereits eingereicht worden sind).

Bitte fügen Sie auch beispielhaft Abrechnungen gegenüber Fa. [...] GmbH bei (Kundennamen können geschwärzt werden)

Hinweis

Sollten Sie oder die mit Ihnen in der Bedarfsgemeinschasft lebenden Personen bis zum unten genannten Termin der Nachweis- und Auskunftspflicht nicht nachkommen und die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig einreichen, werde ich feststellen müssen, dass kein Leistungsanspruch bestand (§ 41a Absatz 3 SGB II). Dies bedeutet, dass die in diesem Zeitraum nur vorläufig bewilligten Leistungen in voller Höhe zu erstatten sind."
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 15. November 2021, 11:01:32
Wie handhabst du das praktisch? Schreibst du der Firma Rechnungen oder was ist mit "Abrechnungen" gemeint?
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 11:05:18
Danke für Euere beiden Antworten. Den Wortlaut habe ich gerade eingestsellt. - Es sind normale Rechnungen über die erbrachte Dienstleistung. (Die Firma hat darauf bestanden, selbst das Rechnungsformular zu gestalten und zur Verfügung zu stellen. Ich weiß, daß ist nicht gut, aber es ist leider so.)
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 15. November 2021, 11:26:25
Solange du darauf achtest, dass du du damit den Anforderungen genügst, wie deine Rechnungen auszusehen haben, spricht nichts dagegen. Ich meine eindeutige Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und was sonst noch so draufstehen muss. Es sind schließlich deine Rechnungen, nicht die der Firma.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: justine1992 am 15. November 2021, 11:28:50
Ist diese Firma Dein einziger Kunde? Erscheint Dir selbst an diesen Rechnungen/Abrechnungen irgendwas "komisch"?
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 11:39:31
Leider ist zum Zeitpunkt dieses Threads die Firma der einzige Kunde. Nein, an den Rechnungen ist nichts komisch, die sollten ok sein.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 15. November 2021, 11:40:32
Auf jeden Fall ist es so, dass es nicht zu den Aufgaben des JC gehört, Dinge zu prüfen, die - wenn - dann das Finanzamt zu prüfen hätte. Da überschreitet der SB seine Kompetenzen - falls das der Grund sein sollte. Bis jetzt wissen wir das ja nicht.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: justine1992 am 15. November 2021, 11:42:32
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 11:00:04
Bitte fügen Sie auch beispielhaft Abrechnungen gegenüber Fa. [...] GmbH bei (Kundennamen können geschwärzt werden)
Eigentlich ist das nicht so formuliert, als gehörte das zu Deinen Mitwirkungspflichten. Ich würde es ignorieren und bei einer etwaigen weiteren Anforderung die Rechtsgrundlage anfordern.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 11:45:13
@blaumeise Ok, danke (Ich glaube nicht, daß ich von dem Finanzamt bezüglich der Rechnungen etwas zu befürchten hätte.).

@justine1992 Ja, danke, ich würde es auch so sehen, aber man kann sich bei so etwas ja nie sicher sein. Bisher bin ich ja auch immer mit meiner Argumentation durchgekommen, ich habe mich nun nur gefragt, ob es das überhaupt wert ist und daher eben, welche Hintergedanken dahinter stehen könnten (Z. B. zu erfahren, wieviel ich pro Stunde verdiene, wieviele Stunden ich pro Monat leiste o. ä. - aber welchen Strick könnte das Jobcenter daraus zu drehen versuchen? Daher bin ich vorsichtig).
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 15. November 2021, 11:50:02
Da in dem Schreiben steht:
Zitat
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 11:00:04"Um über ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können,

... würde ich die Aufforderung nicht ignorieren, sondern nachweislich schriftlich antworten, ähnlich wie ich in Antwort #2 geschrieben habe.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 12:01:50
@blaumeise Ja, danke.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Der Friese am 15. November 2021, 13:02:59
Kann es sein, dass der SB versucht dir Scheinselbständigkeit zu unterstellen, da du nur einen Auftragsnehmer hast? Ist das für den SB ersichtlich/bekannt?
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 13:06:24
Ja, es ist dem Jobcenter wohl bekannt. Aber das wäre doch etwas für das Finanzamt? Ich dachte, beim Jobcenter spielte diese Qualifikation keine Rolle?

Und ich dachte auch, weil das Jobcenter das als "nebenberuflich" qualifiziert sei das diesbezüglich, und gegenüber dem Finanzamt, weil ich ALG II beziehe kein Problem, aber vielleicht irre ich mich in beidem. Das wäre... unschön.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 15. November 2021, 13:10:44
Niemand hier kennt deine Geschäftsgrundlage, nur du. Es gibt auch Selbständigkeiten, da rechnet man mit einem "Auftraggeber" ab und ist trotzdem (auch vor dem Finanzamt) nicht scheinselbständig, z. B. als Geschäftsstelle von Lohnsteuerhilfevereinen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 15. November 2021, 13:14:23
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 13:06:24Ja, es ist dem Jobcenter wohl bekannt. Aber das wäre doch etwas für das Finanzamt? Ich dachte, beim Jobcenter spielte diese Qualifikation keine Rolle?
Genau. Wie gesagt, es ist nicht Aufgabe des Jobcenters, die Aufgaben des Finanzamts zu übernehmen. Dafür gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage, falls das die Begründung wäre. Es zählt, dass du Einkommen hast, und diesbzüglich musst du die zur Leistungsfeststellung und -berechnung notwendigen Nachweise vorlegen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 13:28:38
@Sheherazade, @blaumeise: Danke.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Der Friese am 15. November 2021, 14:22:55
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 13:06:24
Ja, es ist dem Jobcenter wohl bekannt. Aber das wäre doch etwas für das Finanzamt? Ich dachte, beim Jobcenter spielte diese Qualifikation keine Rolle?

Und ich dachte auch, weil das Jobcenter das als "nebenberuflich" qualifiziert sei das diesbezüglich, und gegenüber dem Finanzamt, weil ich ALG II beziehe kein Problem, aber vielleicht irre ich mich in beidem. Das wäre... unschön.

Das siehst du schon richtig, jedoch wäre das meine Idee, weshalb der übereifrige SB auf einmal daran interessiert ist. So genau nehmen die das ja nicht immer mit ihren Befugnissen.  :zwinker:
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 14:55:44
Verstehe, vielen Dank. Ja, in der Tat. Manchmal hat man Glück und alles läuft nach dem Gesetz, aber manchmal (meiner Erfahrung nach besonders am Anfang) muß man auch sehr aufpassen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Ronald BW am 16. November 2021, 04:28:04
Kannst du deine Leistung frei einteilen oder wird dir gesagt wann du zu kommen hast.
Eine Scheinselbständigkeit hat das Jobcenter wenn es mit dem Probanden zu tun hat sehr wohl zu interessieren.
Was wahrscheinlich ist wenn schon Rechnungsvordrucke vorgeschrieben werden.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 16. November 2021, 13:13:29
Zitat von: Ronald BW am 16. November 2021, 04:28:04Eine Scheinselbständigkeit hat das Jobcenter wenn es mit dem Probanden zu tun hat sehr wohl zu interessieren.
Inwiefern? Mit welcher Rechtsgrundlage?
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 16. November 2021, 16:19:43
Ob jetzt scheinselbständig oder nicht - auch ich möchte mich der Frage Blaumeises nach der Rechtsgrundlage anschließen, nach der das Jobcenter, läge sie denn vor, dagegen einzuschreiten (sie zu untersagen) berechtigt oder verpflichtet wäre.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Gast32644 am 16. November 2021, 22:08:58
Zitat von: blaumeise am 15. November 2021, 13:14:23
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 13:06:24Ja, es ist dem Jobcenter wohl bekannt. Aber das wäre doch etwas für das Finanzamt? Ich dachte, beim Jobcenter spielte diese Qualifikation keine Rolle?
Genau. Wie gesagt, es ist nicht Aufgabe des Jobcenters, die Aufgaben des Finanzamts zu übernehmen. Dafür gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage, falls das die Begründung wäre. Es zählt, dass du Einkommen hast, und diesbzüglich musst du die zur Leistungsfeststellung und -berechnung notwendigen Nachweise vorlegen.

Diese Aussage ist so nicht richtig. Als ich die Überschrift zu diesem Beitrag gelesen habe, war meine 1. Frage:

@enroy23
Bist du Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Hast du dich als Freiberuflicher mit Nebentätigkeit beim JC gemeldet, dann wollen die das selbstverständlich prüfen, denn ohne entsprechende Qualifikation darfst du keine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Da ergibt eine gestellte Rechnung natürlich Rückschlüsse auf deine Tätigkeit.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Ronald BW am 17. November 2021, 01:27:55
Scheinselbständigkeit wird wie Schwarzarbeit gewertet.
Es ist also unlogisch zu glauben ein Jobcenter bräuchte diese Frage nicht zu stellen.
Tätig wird dann das Finanzamt , der Zoll und Die Deutsche Rentenversicherung.

Es gibt einige Merkmale die unbedingt erfüllt sein sollten damit es keine Scheinselbständigkeit ist.
Der wichtigste von allen ist Eigenregie.
Das Wort Eigenregie sollte in jeder Rechnung stehen.
So als Beispiel: Für Sie in Eigenregie lt. Nachweis geleistete Arbeitsstunden
dann wenn denen der Nachweis schon vorliegt die Gesamtstunden oder halt Datum Stundenzahl + Preis
Unter 25-30€ pro Stunde wird es unglaubwürdig, grob zwischen 60-80% des üblichen Satzes der beim Endkunden Abgerechnet wird sollte drin sein.
Oder wenn dein Auftraggeber bei dir Endkunde ist so in etwa das 3 fache des üblichen Brutto-Stundenlohns für Festangestellte.
Ich habe das selber jahrelang so gehandhabt.
Eigenregie bedeutet auch Du kannst deinen Satz nach kurzer Bekanntgabe ändern. Also du musst freie Preisgestaltung haben.
Verhandlungen bleiben natürlich erlaubt.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 17. November 2021, 10:46:34
Zitat von: Ronald BW am 17. November 2021, 01:27:55Es ist also unlogisch zu glauben ein Jobcenter bräuchte diese Frage nicht zu stellen.
Na, dann kann es @enroy sicher die Begründung samt Rechtsgrundlage schriftlich nennen, falls es weiterhin auf seiner Forderung besteht.


@enroy: Lass dich nicht verunsichern. Solange das JC dir keine Begründung und keine Rechtsgundlage für seine Forderung nennt, musst du keine Rechnung einreichen. Ich würde vorgehen, wie ich es oben geschrieben habe.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 17. November 2021, 15:03:25
Ich danke allen, die sich bemüht haben, meine Frage zu beantworten.

Es ging mir gar nicht darum, zu bewerten, ob meine Tätigkeit als scheinselbständig zu bewerten wäre, das möchte ich hier als solches gar nicht diskutieren, auch wenn ich für die gegebenen interessanten Anregungen danke unbeschadet der Frage, ob jetzt alles von manchen Gesagte zutrifft oder nicht. Manches dabei sind natürlich hilfreiche Kriterien. Das Feld ist vielschichtig, es gibt, wie schon gesagt wurde, viele Kriterien.

Meine Frage war ja eigentlich nur gewesen, welche  Gründe das Jobcenter gehabt haben könnte, und daran anschließend, ob man einer solchen Bitte nachkommen müsse, und dafür ist natürlich entscheidend, daß es eine (auch tatsächlich) einschlägie Rechtsgrundlage dafür gibt.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 17. November 2021, 15:08:04
Zitat von: enroy23 am 17. November 2021, 15:03:25
Meine Frage war ja eigentlich nur gewesen, welche  Gründe das Jobcenter gehabt haben könnte

Auf solch eine Frage können nur spekulative Antworten kommen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 17. November 2021, 15:24:36
@Sheherazade, das stimmt natürlich, danke für den Hinweis. Aber manchmal hat der ein oder andere ja ähnliche Erfahrungen gemacht und kennt vielleicht die Motive der Sachbearbeiter. Auf jeden Fall ist es hilfreich gewesen, da verschiedene Perspektiven zu lesen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. November 2021, 15:17:28
Ronald BW

Zitat von: Ronald BW am 17. November 2021, 01:27:55Scheinselbständigkeit wird wie Schwarzarbeit gewertet.
Ach ja und wo kann man das nachlesen?
Als ich Scheinselbstständig war haben viele FB auch mit aufstockender Unterstützung des JC gearbeitet. Vorwerkvertreter falls es dich interessiert.
Wobei das vor und nach Einführung von Hartz 4 war.

MfG FN
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Gast32644 am 19. November 2021, 21:18:32
@enroy23

Ich hatte bisher gewartet, aber du hast meine Frage nach deiner "Freiberuflichen Selbständigkeit" leider nicht beantwortet.

Der Hintergrund ist einfach der, dass sich nicht jeder einfach Freiberufler nennen darf und da will das JC das schon genau wissen.

Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Jan Mustermann am 21. November 2021, 13:02:14
In Deutschland ist es immer noch geltendes Recht das Kleinstbetragsrechnungen bis zu 250 € keine fortlaufende Rechnungsnummern haben müssen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 22. November 2021, 12:42:46
Zitat von: Gast32644 am 19. November 2021, 21:18:32
@enroy23

Ich hatte bisher gewartet, aber du hast meine Frage nach deiner "Freiberuflichen Selbständigkeit" leider nicht beantwortet.

Der Hintergrund ist einfach der, dass sich nicht jeder einfach Freiberufler nennen darf und da will das JC das schon genau wissen.

Danke für Deine Nachfrage und den Hinweis. Ich hatte das nicht beantwortet, weil ich eigentlich jetzt keine Diskussion daraus machen wollte, ob meine Tätigkeit freiberuflich ist, denn das ist sie unbestreitba (den Tätigkeitsbereich möchte ich hier, um jedwede Identifizierung zu vermeiden, nicht nennen). Und ich arbeite schon länger in dieser Tätigkeit. Sie liegt auch auf der Linie meiner früheren Tätigkeiten, als ich frei von Harz IV war, die das Jobcenter ebenfalls kennt. Aber nun verstehe ich, warum Du das als eine mögliche Begründung dafür siehst, daß die Rechnung verlangt würde. Ob nun allerdings eine Rechtsgrundlage für das Verlangen gerade der Vorlage einer Rechnung vorläge, ist aus meiner Sicht nach wie vor die Frage. Ich verstehe aber jetzt Deine Frage, danke.

Danke auch an Jan Mustermann für den Hinweis auf die Frage von Rechnungsnummern, aber das wäre ja nun wirklich nichts, was zu den Aufgaben des Jobcenters zählte, darauf zu achten, und jedenfalls schon gar nicht bei der endgültigen Einreichung der Anlage EKS. Das mag natürlich das Jobcenter nicht davon abhalten, aber ich bezweifele, daß es in dem Zusammenhang rechtlich mich verpflichten dürften, eine Rechnung vorlegen zu müssen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Ronald BW am 22. November 2021, 16:03:52
Eine wesentliche Frage könntest du sicher beantworten.
Warst du früher angestellt und arbeitest jetzt freiberuflich in der gleichen Branche, womöglich noch beim gleichen Arbeitgeber.
Die Krux ist du erwartest Antworten und lieferst nicht die nötigen minimal Informationen.

Ich hatte dir die Anforderung der Eigenregie genannt.
Dieser Begriff wird sinnvollerweise zur Definition der Leistung in jeder Rechnung verwendet

Wenn du dem Jobcenter die Informationen so mit dem Tropf lieferst wie hier, wundert es mich nicht das die sich Fragen stellen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 22. November 2021, 19:52:02
@Ronald BW: Danke für Deinen Hinweis. Aber wie schon gesagt, ging es mir nur um die Frage nach möglichen Motiven sowie die Frage, ob ich der Bitte um Vorlage nachzukommen verpflichtet sei. Dafür bedarf es einer entsprechenden Rechtsgrundlage. Es geht mir nicht darum, die Frage der Kriterien von Freiberuflichkeit zu beantworten. Die kenne ich, und dazu habe ich im Augenblick keine Frage, und es würde i. ü. zu spezifisch werden, meinen Fall jetzt im Hinblick auf die Frage von Freiberuflichkeit im Gegensatz zu Scheinselbständigkeit (wobei ich keinen Kunden habe, der früher einmal mein Arbeitgeber gewesen wäre, und es gäbe auch absolut gar nichts, was diese Vermutung beim Jobcenter begründe könnte) konkreter zu erörtern, und damit ohne Not meine Anonymität gefährden. Und auf meine Frage nach den Motiven habe ich ja nun verschiedene Antworten erhalten; danke an alle.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Gast32644 am 22. November 2021, 22:25:45
@enroy

Du hast mich immer noch nicht verstanden.

Mir geht es überhaupt nicht um Scheinselbständigkeit, denn die gibt es bei einem Freiberufler überhaupt nicht. Das ist einer der großen Unterschiede zum Gewerbetreibenden.

Beantworte mir nur eine Frage: Welches Fach hast du mit Abschluss studiert?

Darin unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Ronald BW am 23. November 2021, 06:58:50
Scheinselbständigkeit kann es in allen Berufen geben.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 23. November 2021, 23:32:54
Zitat von: Gast32644 am 22. November 2021, 22:25:45

Beantworte mir nur eine Frage: Welches Fach hast du mit Abschluss studiert?

Darin unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden.

Danke für Deine Anwort. Ich weiß um den Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender. Es ist ganz klar, daß ich Freiberufler bin. Wir brauchen das hier darum auch nicht zu diskutieren. Danke aber für Deinen Versuch, mir da zu helfen. Mein Studienfach und meinen Abschluß möchte ich aus Anonymitätsgründen nicht nennen.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Ronald BW am 24. November 2021, 01:50:11
Fakt ist nun mal das es nicht für jede Interaktion mit dem Behörden ein Gesetz gibt.
Ich bin der Ansicht das Rechnungen das Jobcenter nur als Eingang auf dem Konto etwas angehen.
Trotzdem bin ich der Meinung das Sie diese einsehen dürfen.
Eine Begründung warum mehr als der Rechnungsbetrag benötigt wird sollte aber genannt werden.
Das muss aus meiner Sicht nur plausibel sein, einfache Neugier oder Misstrauen wäre für mich kein Grund.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 25. November 2021, 12:25:06
@Ronald BW Danke für Deine Einschätzung und Hinweise. Vielleicht nur zur Sicherheit zur Information: In der Regel bedarf jedes Verwaltungshandeln einer Rechtsgrundlage, siehe bei Interesse näher z. B. https://www.juraforum.de/lexikon/verwaltungshandeln-schlichtes.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Gast32644 am 25. November 2021, 22:45:25
Zitat von: Ronald BW am 23. November 2021, 06:58:50
Scheinselbständigkeit kann es in allen Berufen geben.

Nein, da ein Freiberufler kein Gewerbetreibender ist, kann es auch keine Scheinselbständigkeit geben.

Anscheinend weis hier niemand, was ein Freiberufler überhaupt ist.

@enroy23
Jetzt erzähl doch mal, was du studiert hast. Kann doch kein so großes Geheimnis sein.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 25. November 2021, 22:59:17
Zitat von: Gast32644 am 25. November 2021, 22:45:25
Zitat von: Ronald BW am 23. November 2021, 06:58:50
Scheinselbständigkeit kann es in allen Berufen geben.

Nein, da ein Freiberufler kein Gewerbetreibender ist, kann es auch keine Scheinselbständigkeit geben.

Das ist meines Wissens nicht korrekt (zwar ist ein Freiberufler kein Gewerbetreibender, aber sowohl ein Freiberufler als auch ein Gewerbetreiber sind Selbständige). Siehe z. B. https://www.streichert.de/kompetenzen/handelsrecht/scheinselbstaendigkeit/.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Gast32644 am 25. November 2021, 23:09:44
Der letzte Punkt in II. ist für mich ausschlaggebend

Zitat: "Weiter ist die Weisungsbefugnis ein entscheidendes Kriterium für Scheinselbst. Diese kann vorliegen, wenn der Selbstständige in einem Arbeitsumfeld arbeitet, in dem der Auftraggeber Kontroll- und Steuerungsmöglichkeiten hat, die die unternehmerische Entscheidungsfreiheit des Selbstständigen einschränken."

Das gilt vermutlich nicht für Freiberufler, sofern sie z.B. keine Ingenieure sind, die direkt im Betrieb mitarbeiten und weisungsbefugt über mehrere Mitarbeiter sind.

Wenn man von einem "normalen" Freiberufler wie z.B. einem Journalisten ausgeht, der zuhause sein Büro hat und vielleicht auch immer nur Aufträge vom gleichen Blatt entgegennimmt, dann ist das trotzdem nie ein Scheinselbständiger.

Edit: Aber das Therma ist doch etwas ganz anderes.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: blaumeise am 25. November 2021, 23:29:46
@enroy: Du kannst die Mods auch bitten, den Thread zu schließen, wenn deine Fragen erst mal beantwortet sind.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Gast32644 am 26. November 2021, 00:02:31
Ich vermute, dass ich das gleiche Problem wie das Jobcenter habe, indem ich einfach nicht von einer echten freiberuflichen Nebentätigkeit ausgehe, sondern dass eben das Jobcenter das genauer wissen will. Ich würde das auch gerne wissen, nachdem der Threatersteller anfangs alle meine Fragen nach dem Studium ignoriert hat.

@blaumeise

Du kannst nur dann eine korrekte Antwort geben, wenn die Frage auch richtig gestellt ist.
Titel: Re: Vorlage von Rechnungen bei freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 26. November 2021, 00:41:14
Zitat von: blaumeise am 25. November 2021, 23:29:46
@enroy: Du kannst die Mods auch bitten, den Thread zu schließen, wenn deine Fragen erst mal beantwortet sind.
@blaumeise Danke, das wußte ich nicht. Ich habe per PM darum gebeten. Ich sehe meine Frage in der Tat als beantwortet an. Ich bedanke mich zum Abschluß noch einmal bei den Betreffenden für die zahlreichen hilfreichen Antworten.