Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: enroy23 am 15. November 2021, 10:40:06

Titel: Sanktionswirkungen im Falle von freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 10:40:06
Hallo noch einmal,

nur vorbeugend, um die Situation zu verstehen (dabei geht es um anderes als meine gerade eben schon gestellte Frage, ich möchte das aber jetzt lieber nicht ausführen, zumal es mir auch darum geht, alles generell einschätzen zu können), wollte ich gern fragen, ob jemand von Euch mir sagen kann, wie es ist, falls jemand, der sich freiberuflich etwas hinzuverdient (und deswegen auch nicht den vollen Betrag vom Jobcenter erhält, da er im Einklang mit meinen Prognosen nach unten angepaßt wurde), falls jemand in so einer Situation sanktioniert wird. Wenn es z. B. eine Sanktion der Minderung um 30% wäre:

- Bezöge sich das auf den vollen Regelsatz, oder würden die 30% von dem abgezogen, was man tatsächlich überwiesen bekommt?
- Würde das bedeuten, daß die 30% außerdem auch noch von dem abgezogen werden, was ich mir hinzuverdiene?
- Falls man irgendwann komplett sanktioniert würde (ich weiß, das BVerfG erlaubt das nicht, aber wie ich gelesen habe, kümmert das einige Jobcenter nicht, andere versuchen es dann über die Totaleinstellung wegen Verweigerung von Mitwirkungspflichten), könnte man sich doch trotzdem noch durch Zuverdienst am Leben halten - für den Augenblick jedenfalls, oder? Aber würde man mir dann zur Strafe auch noch alles Hinzuverdiente wegzunehmen versuchen? Und / Oder würde es "normal" verrechnet, d. h. ich dürfte die ersten 100 Euro behalten und 20% von jeden weiteren 100 Euro (ungefähr)?

Auch hier wäre ich für eine Antwort sehr dankbar.
Titel: Re: Sanktionswirkungen im Falle von freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: Sheherazade am 15. November 2021, 10:47:17
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 10:40:06
- Bezöge sich das auf den vollen Regelsatz

Ja.
Titel: Re: Sanktionswirkungen im Falle von freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 11:07:42
Danke - aber von dem von mir Hinzuverdienten bekäme ich nicht noch zusätzlich etwas abgezogen?
Titel: Re: Sanktionswirkungen im Falle von freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: crazy am 15. November 2021, 11:12:56
Nein, man nimmt Dir nie Geld weg. Man errechnet einfach x% von derzeit 446 Euro, die Du maximal vom JC erhalten würdest. Könnte ergo dann sein, dass null Euro Zuschuss ,um auf den Regelsatz zu kommen überwiesen werden. Wenn Du die dann durch deinen Verdienst noch hast...
Titel: Re: Sanktionswirkungen im Falle von freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 11:24:04
Vielen Dank.
Titel: Re: Sanktionswirkungen im Falle von freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: justine1992 am 15. November 2021, 11:26:20
Zitat von: enroy23 am 15. November 2021, 11:07:42
Danke - aber von dem von mir Hinzuverdienten bekäme ich nicht noch zusätzlich etwas abgezogen?
Wenn Du es andersrum sehen würdest., wäre es Dir klar:
Du empfindest Deine Selbstständigkeit als Zubrot zum ALG2.
Aber: Du bekommst ALG2 zusätzlich zu Deinem Verdienst. Weil der nicht reicht.

Wenn Du es so rum siehst, sind Dir die Antworten logisch, oder?
Titel: Re: Sanktionswirkungen im Falle von freiberuflichem Zuverdienst
Beitrag von: enroy23 am 15. November 2021, 11:41:11
@Justine1992 Eigentlich ja, danke. Aber ich wäre mir nie so sicher, daß bei den das Jobcenter betreffenden Regelungen oder Praktiken alles immer logisch verläuft... Auch haben die (was sie wohl mit den meisten machen) das nur als "Nebenverdienst" gewertet, also nicht als einen Fall, in dem ich nur "aufstocke".