Hallo,
Ich hoffe ich bin hier richtig gelandet und meine Frage ist bei euch gut aufgehoben. Wer sich nicht lange mein Geschwafel durchlesen möchte, für den gibt es unten eine Kurzfassung. Ich merke nämlich gerade, dass ich etwas abgedriftet bin.
Aufgrund einer psychischen Erkrankung befinde ich mich seit dem letzten Jahr im Hartz-IV-Bezug. Irgendwann dieses Jahr wurde mir (wie ich nur durch Zufall erfahren habe) wohl eine neue Sachbearbeiterin zugewiesen und einige Zeit später erhielt ich eine Einladung, um über meine aktuelle berufliche Situation zu sprechen. Nachdem diese dann einen Tag vorher von Seiten des Jobcenters abgesagt wurde, ist der neue Termin schließlich auf 11.11. um Punkt 11 Uhr gefallen.
Ich bin also der Einladung nachgekommen und habe mich pünktlich um 11 Uhr vor der Tür meiner Sachbearbeiterin eingefunden, welche sich allerdings als geschlossen erwies. Da in dem dahinterliegendem Raum angeregt gesprochen wurde, entschloss ich mich zunächst zu warten, in der Annahme dass dort gerade ein Kundengespräch stattfinden und man mich sicher gleich hereinbitten würde. Alle anderen Büros auf dieser Etage waren schließlich weit einladend geöffnet und da wollte ich nicht einfach unhöflich hereinplatzen. Durch eine dieser offenen Büros, direkt gegenüber dem meiner Sachbearbeiterin lokalisiert, erspähte mich nach 5 Minuten eine Mitarbeiterin des Jobcenters und empfahl mir freundlicherweise doch einfach mal zu klopfen.
Gesagt, getan. Es erfolgte jedoch kein "Herein" oder sonstig entsprechende Reaktion, die man als höflich getrimmter Mensch gewohnt ist. Entgegen meiner gesellschaftskonformen Konditionierung entschloss ich mich dazu, alle Formalitäten des zivilen Zusammenlebens über Bord zu werfen und besagte Tür einfach unaufgefordert aufzureißen. Der Blick, welcher sich mir darbot, entzog sich jeglicher Erwartung. Das Kundengespräch entpuppte sich als rein imaginäres Konstrukt meiner Fantasie, denn die Sachbearbeiterin saß wider meiner Vorstellung völlig alleine im Raum. Der von mir antizipierte physisch anwesende Kunde hatte sich entweder binnen Sekunden entmaterialisiert oder bloß über Telefon mit der Dame gesprochen. Um meiner Verwunderung energisch Ausdruck zu verleihen, nahm ich allen Mut zusammen und schallte mit voller Inbrunst durch den einsamen Raum: "hallo... bitte entschuldigen Sie, aber ich glaube hatte einen Termin bei Ihnen?"
Die überraschend elaborierte und trockene Entgegnung darauf fiel wie folgt aus: "Nein." ... Kurzes betretenes Schweigen. Auf den zweiten Blick erschloss sich dann auch meinem Gegenüber, dass der angesprochene Termin wahrhaftig existierte und man bat mich, sich zu setzen und noch einen Moment zu warten, da man gerade beschäftigt sei. Offensichtlich schien mein Termin der Dame tatsächlich nicht präsent gewesen zu sein. Sie sagte, dass ich wohl noch eine neue Termineinladung für den 19.11. bekommen würde, welche ich nun allerdings als obsolet betrachten könne, da ich ja schließlich da bin. Verstanden habe ich das nicht und auf Nachfrage auch keine eindeutige Antwort bekommen, habe mir aber auch nichts weiter dabei gedacht.
Das restliche Gespräch verlief im Grunde augenscheinlich ganz in Ordnung und meine neue Sachbearbeiterin hat mir auch keinen negativen Eindruck vermittelt. Aufgrund meiner alltäglichen Überforderung und der Unfähigkeit, meine Lebenssituation ohne externe Hilfe zu verbessern, wurde mir ein Sozialcoaching empfohlen und dieses auch gleich beantragt.
Nun habe ich allerdings wenige Tage später ein erneuten Brief mit einer Folgeeinladung bekommen, in welchem steht dass ich "der Einladung zum 11.11.2021 [...] leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen" sei und das Gesetz deshalb vorsieht, mein "Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld [...] für die Dauer von drei Monaten zu mindern". Ich bin ehrlich gesagt etwas schockiert. Ich habe bisher grundsätzlich alle Termine wahrgenommen und allen Aufforderungen folgegeleistet.
Was mich noch viel eher wundert, ist die indirekte Bedeutung dieses Briefes. Da der Termin wahrgenommen wurde und ich faktisch anwesend war, suggeriert mir das ja, dass sich entweder im Nachhinein dazu entschieden wurde, ein solches Schreiben zu verfassen, oder aber, dass dieses Schreiben bereits abgeschickt wurde, bevor mein Termin stattgefunden und überhaupt auch nur die Möglichkeit bestanden hätte, diesen zu verpassen. Ich muss sagen, beide Szenarios sind für mich nicht so recht nachvollziehbar.
Da vor Ort Ausdrucke ausgehändigt wurden, ein Sozialcoaching beantragt und eine Eingliederungsvereinbarung von mir unterschrieben wurde, gehe ich davon aus, durchaus belegen zu können, vor Ort gewesen zu sein. Dennoch verwundert mich das ganze sehr und ich frage mich, was die beste Vorgangsweise wäre. Soll ich einfach anrufen bzw. die Situation in einer Mail schildern? Oder wäre es angemessen, weitere Schritte zu tätigen, die darüber hinausgehen? Hat jemand von euch schon mal derartige Erfahrungen gemacht? Wie kann so etwas überhaupt passieren?
Vor einigen Jahren hatte ich eine ähnliche Situation schon einmal, als ich einen Termin zur Berufsberatung hatte und mir erst vor Ort mitgeteilt wurde, dass der Berater krank ist. Später hieß es dann, ich wäre einfach nicht zum Termin erschienen und mir bot sich auch keine Möglichkeit, meine Anwesenheit im Nachhinein zu belegen. Da handelte es sich aber eben nur um eine Berufsberatung, hier geht es ja um ein wesentlich essentielleres Anliegen.
Kurzfassung: Am 11.11. um 11 Uhr hatte ich einen Termin beim Jobcenter, den ich auch wahrgenommen haben. Nun wird unter Androhung einer Leistungsminderung im Nachhinein behauptet, ich sei der Einladung gar nicht nachgekommen. Was meint ihr dazu? Wie ist nun vorzugehen?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!
Ja, mach Dir den Spaß und schick eine Kopie deiner am 11.11 unterschrieben Sachen hin. Vielleicht unterzeichnest Du noch mit Alaaf oder Helau oder ä. je nachdem wie das bei euch ist . In CC an den Teamleiter(in)
Anrufen bringt nichts
Kurzen Brief aufsetzen, ich denke ihnen ist ein Fehler unterlaufen, ich war vor Ort und habe sogar eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, bla bla bla.
Auch die, die dort arbeiten sind Menschen, jeder macht mal Fehler. Ignorieren würd ich den Brief allerdings nicht, sondern explizit auf den Fehler hinweisen.
Zitat von: Petrosilius_Z am 16. November 2021, 14:36:28Sie sagte, dass ich wohl noch eine neue Termineinladung für den 19.11. bekommen würde, welche ich nun allerdings als obsolet betrachten könne, d
Zitat von: Petrosilius_Z am 16. November 2021, 14:36:28Nun habe ich allerdings wenige Tage später ein erneuten Brief mit einer Folgeeinladung bekommen,
Das ist doch die Folgeeinladung, über die ihr gesprochen habt und die du als obsolet betrachten kannst. Du wusstest doch, dass die kommt.
Zitat von: Flip am 16. November 2021, 15:21:16
Das ist doch die Folgeeinladung, über die ihr gesprochen habt und die du als obsolet betrachten kannst. Du wusstest doch, dass die kommt.
Hat doch nicht mit dem Termin vom 11.11. zu tun :weisnich:
Petrosilius_Z
Hoffentlich kommt jetzt nicht die nächste Anhörung für den Fall das du heute nicht erschienen bist....
Und hoffentlich hast du die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen, direkt beim Termin und das jedes Mal machen, auch das ist ein Nachweis.
MfG FN
11.11 um 11Uhr?
Faschingsscherz? :teuflisch:
Okay, danke für eure Antworten. Ich werde dann einen Brief aufsetzen und gleich auch noch mal eine Mail hinterherschicken. Ich hab auch vollstes Verständnis dafür, dass Fehler gemacht werden können. Suspekt erscheint mir das ganze dennoch.
Am ehesten hätte mich auch interessiert, ob jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat wie einen Brief wegen Nichterscheinens erhalten zu haben, obwohl man den Termin wahrgenommen hat. Vielleicht gäbe es ja Nutzer, die hier schon länger dabei sind, denen so Fälle bereits bekannt wären. Über die Suche habe ich nämlich nichts dazu gefunden. Nur Fragestellungen von Leuten, die tatsächlich ihren Termin verpasst hatten.
Der Termin am 11.11. um 11 Uhr soll übrigens kein Scherz sein, zumindest nicht von meiner Seite aus. Ob sich das Jobcenter da einen kleinen Schabernack in der Terminvergabe erlaubt hat, vermag ich nicht zu beurteilen, in Verbindung mit einer angedrohten Leistungsminderung wäre das zumindest kein allzu lustiger ;)
Brief würde ich mir sparen, schade um das Porto. Ich würde erstmal eine kurze E-Mail mit dem neutralen Betreff "Bitte um Klärung" zur Sache schicken und um konkrete Aussage bitten, ob der imaginäre nächste Termin nun fix ist oder nicht. Telefonische Kontaktaufnahme zum JC ist oft ein hilfloses Unterfangen. In diesem Fall hätte ich die Antwort auch lieber schriftlich!
Irgendeine Minderung ist hier ausgeschlossen, lasse dich nicht verrückt machen. Die Dame hat an irgendeiner Stelle gepennt. Da du zudem gesundheitlich angeschlagen bist, könnten die evtl. Minderungen auch nicht ganz so leicht durchwinken.
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2021, 16:28:07Hat doch nicht mit dem Termin vom 11.11. zu tun
Wieso nicht? Er war am 11.11. bei seiner SB. Die hat erschrocken angestarrt und gemeint, dass er noch eine neue Einladung für den 19.11. bekommen würde, die er ignorieren soll. Gemeinhin ist das eine Folgeeinladung. Der TE kann ja mal mitteilen, welcher Termin in der Folgeeinladung steht.
Eine Sache muss ich hier noch korrigieren bzw. klar stellen: Der 19.11. bezieht sich tatsächlich auf das Datum für den neuen Termin, welcher in der Folgeeinladung genannt wird.
Zitat von: Flip am 16. November 2021, 15:21:16
Zitat von: Petrosilius_Z am 16. November 2021, 14:36:28Sie sagte, dass ich wohl noch eine neue Termineinladung für den 19.11. bekommen würde, welche ich nun allerdings als obsolet betrachten könne, d
Zitat von: Petrosilius_Z am 16. November 2021, 14:36:28Nun habe ich allerdings wenige Tage später ein erneuten Brief mit einer Folgeeinladung bekommen,
Das ist doch die Folgeeinladung, über die ihr gesprochen habt und die du als obsolet betrachten kannst. Du wusstest doch, dass die kommt.
Das ist ja gerade das merkwürdige. Ich hoffe, ich kann das im Folgenden verständlich ausführen: Wenn es sich, so wie Du schreibst, bei der Folgeeinladung, welche mir per Post zugesandt wurde, und dem, was meine Sachbearbeiterin vor Ort gesagt hat, um ein und die selbe Sache handelt, dann würde das bedeuten dass diese Folgeeinladung bereits vor 11 Uhr (helau!) aufgesetzt und abgeschickt wurde. Und genau das ist es, was mich so stutzig macht. Wie kann man behaupten, der Kunde hätte einen Termin verpasst und präventiv eine Folgeeinladung wegen Nichterscheinens ausstellen, vor allem mit so gravierenden Konsequenzen, bevor besagter Termin überhaupt stattgefunden hat?
Davon abgesehen hatte meine Sachbearbeiterin auch nur beiläufig einen "neuen Termin" erwähnt, den ich streichen kann, mehr nicht. Von einem vermeintlich verpassten Termin oder einer "Minderung wegen Nichterscheinens", so wie es dann letztendlich im Brief stand, war überhaupt keine Rede. Und der rein mündlich getätigten Aussage der Dame folge zu leisten, den neuen Termin einfach zu ignorieren, halte ich gemessen an meiner bisherigen Erfahrung für keine gute Idee.
Vielleicht (oder sehr wahrscheinlich) halte ich mich hier mit Kleinlichkeiten auf, aber zu so einem Fall konnte ich hier wie gesagt nichts finden. Und da so manch einer schon auf die Barrikaden zu gehen scheint bei der Ankündigung einer Leistungskürzung, wenn ein Termin tatsächlich nicht wahrgenommen wurde, hatte mich sehr interessiert wie hier der Konsens ist, wenn diese Bedingung nicht mal gegeben ist.
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2021, 16:28:07
Und hoffentlich hast du die Fahrtkostenerstattung nicht vergessen, direkt beim Termin und das jedes Mal machen, auch das ist ein Nachweis.
Ich hatte bisher noch nicht allzu viele Termine, eine Fahrkostenerstattung habe ich nie verlangt.
Zitat von: Petrosilius_Z am 16. November 2021, 19:44:59Wenn es sich, so wie Du schreibst, bei der Folgeeinladung, welche mir per Post zugesandt wurde, und dem, was meine Sachbearbeiterin vor Ort gesagt hat, um ein und die selbe Sache handelt, dann würde das bedeuten dass diese Folgeeinladung bereits vor 11 Uhr (helau!) aufgesetzt und abgeschickt wurde.
Ja. Du schreibst ja, sie hätte dich verwundert angeschaut und zuerst sogar den Termin verneint, sodann gleich den neuen Termin am 19.11. angesprochen. Natürlich muss zu dem Zeitpunkt schon die Folgeeinladung erstellt gewesen sein. Ich vermute, die hatte dich für einen früheren Zeitpunkt auf dem Schirm und hat, nachdem du zu dieser falschen Uhrzeit nicht gekommen bist, gleich die Folgeeinladung erstellt.
Der Text der Folgeeinladungen ist immer gleich, mit der Anhörung zu einer möglichen Sanktion. Da das Normalität ist, hat sie das sicher nicht für erwähnenswert gehalten. Das dient sowieso nur der Anhörung.
Petrosilius_Z
Korrektur:
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2021, 16:28:07Hoffentlich kommt jetzt nicht die nächste Anhörung für den Fall das du heute nicht erschienen bist....
Okay das ist falsch wäre also am Freitag...evtl. so
Zitat von: jens123 am 16. November 2021, 19:14:04Brief würde ich mir sparen, schade um das Porto. Ich würde erstmal eine kurze E-Mail mit dem neutralen Betreff "Bitte um Klärung" zur Sache schicken und um konkrete Aussage bitten, ob der imaginäre nächste Termin nun fix ist oder nicht.
machen, oder den Termin wahrnehmen. (imaginäre ist falsch da es eine schriftliche Einladung gibt)
Zitat von: Flip am 16. November 2021, 15:21:16
Das ist doch die Folgeeinladung, über die ihr gesprochen habt und die du als obsolet betrachten kannst. Du wusstest doch, dass die kommt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 16. November 2021, 16:28:07Hat doch nicht mit dem Termin vom 11.11. zu tun :weisnich:
Zitat von: Flip am 16. November 2021, 19:28:02
Wieso nicht? Er war am 11.11. bei seiner SB.
weil der 11. nichts mit dem 19. zu tun hat und es zwei verschiedene Einladungen sind. Darüber hinaus ist es mündlich als obsolet erklärt worden und nicht schriftlich, am Schluss weiß SB nichts mehr davon...wie von dem Termin am 11.11. :scratch:
Zitat von: Petrosilius_Z am 16. November 2021, 19:44:59dann würde das bedeuten dass diese Folgeeinladung bereits vor 11 Uhr (helau!) aufgesetzt und abgeschickt wurde.
Das hatte ich schon des öfteren und auch massiver...weil:
Zitat von: Petrosilius_Z am 16. November 2021, 18:26:37ob jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht hat wie einen Brief wegen Nichterscheinens erhalten zu haben, obwohl man den Termin wahrgenommen hat. Vielleicht gäbe es ja Nutzer, die hier schon länger dabei sind, denen so Fälle bereits bekannt wären.
und noch schlimmer und mit Absicht.
Das sind keine kleinen Fehler das ist Methode und Faulheit zum Aktenstudium. SB drückt Knöpfchen und eLB hat massiv zu tun um es richtig zu stellen.
Du kannst ja am Fr. wegbleiben dann ist die Anhörung dazu schon garantiert und in Folge die Sanktion. Das nenne ich nicht kleine Fehler das ist Absicht. Kannst natürlich auch hingehen was du unbedingt solltest dann guckt sie vllt. wieder wie am 11ten...... und bla bla
Ich hatte sogar ähnliches vom RA meines JC der mich "auflaufen" lassen wollte.
Zitat von: Petrosilius_Z am 16. November 2021, 19:44:59Ich hatte bisher noch nicht allzu viele Termine, eine Fahrkostenerstattung habe ich nie verlangt.
Dann wird es Zeit! Zuerst alle bereits erfolgten Termine auf einmal auflisten und beantragen und den am Fr. direkt beantragen. und jeden weiteren sofort und extra beantragen. Natürlich nur für die Einladungen mit §§309 u 59 .
Hilft und schützt manchmal vor übermäßigen Einladungen und gegen SB mit Hybris.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: Flip am 16. November 2021, 20:19:34
Der Text der Folgeeinladungen ist immer gleich, mit der Anhörung zu einer möglichen Sanktion. Da das Normalität ist, hat sie das sicher nicht für erwähnenswert gehalten. Das dient sowieso nur der Anhörung.
Ah, vielen Dank. Dessen war ich mir nicht bewusst. Die Ankündigung einer Sanktion hat sich in dem Schreiben so definitiv herausgelesen und wenn mit so etwas vorher noch nie konfrontiert wurde, ist das erst mal ein kleiner Schock gewesen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. November 2021, 17:34:43Darüber hinaus ist es mündlich als obsolet erklärt worden und nicht schriftlich, am Schluss weiß SB nichts mehr davon...wie von dem Termin am 11.11.
Das wäre genau meine Befürchtung gewesen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. November 2021, 17:34:43und noch schlimmer und mit Absicht.
Das sind keine kleinen Fehler das ist Methode und Faulheit zum Aktenstudium. SB drückt Knöpfchen und eLB hat massiv zu tun um es richtig zu stellen.
Du kannst ja am Fr. wegbleiben dann ist die Anhörung dazu schon garantiert und in Folge die Sanktion. Das nenne ich nicht kleine Fehler das ist Absicht. Kannst natürlich auch hingehen was du unbedingt solltest dann guckt sie vllt. wieder wie am 11ten...... und bla bla
Ich hatte sogar ähnliches vom RA meines JC der mich "auflaufen" lassen wollte.
Genau so etwas hatte mich interessiert. Ich kann doch nicht der einzige Fall sein, dem so etwas passiert ist. Bist Du denn in irgendeiner Form dagegen vorgegangen? So etwas kann doch bestimmt nicht rechtmäßig sein.
Petrosilius_Z
Zitat von: Petrosilius_Z am 18. November 2021, 23:24:46Ich kann doch nicht der einzige Fall sein, dem so etwas passiert ist. Bist Du denn in irgendeiner Form dagegen vorgegangen? So etwas kann doch bestimmt nicht rechtmäßig sein.
Klar und das mit Erfolg in (fast) jedem Fall.
Das fast bezieht sich auf drei Fälle vor dem SG einmal war der Richter JC freundlich und hat nicht auf meine Klagepunkte reagiert sondern wegen verfälschten Darstellungen vom JC RA und SB geurteilt. Heute weiß ich das es von meiner Seite eine Anhörungsrüge gegen diesen Richter in der Verhandlung gebraucht hätte.
Das andere Mal wurden Randziffern der Kommentaturliteratur nicht beachtet trotz Hinweis meinerseits denn ein anderes Mal wurde auf genau so eine Kommentaturliteratur hin geurteilt.
Heute ist ja der Termin und warst du da und was gab es ....?
MfG FN
Hallo, also ich hatte eure Vorschläge angekommen und eine Mail abgeschickt. Zur Sicherheit habe ich allerdings auch nochmal angerufen und einer Mitarbeiterin die Situation kurz geschildert. Diese konnte allerdings gar keinen Termin für den 19.11. finden, was uns zu der Annahme führte, dass dieser wahrhaftig obsolet sei und ich mir keine Sorgen machen bräuchte. Sie hat mir auch gesagt, sie würde diese Feststellung so vermerken, nicht dass ich später doch noch Schwierigkeiten bekomme. Ich hoffe, damit hat sich die Sache erledigt. Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
Im Nachhinein hat mich übrigens auch noch meine Sachbearbeiterin persönlich angerufen mit den Worten: "Herr [Zwackelmann], Ich hab Ihnen doch gesagt, den Brief sollen sie wegschmeißen." Naja, so explizit wurde das vor Ort zwar nicht gesagt, von einem Brief war da auch gar keine Rede, aber die Dame war freundlich und ich bin froh dass die Sache vom Tisch ist, von daher alles gut.
Das mit den Fahrtkosten werde ich mir im Hinterkopf behalten, vor allem respektive der Mögichkeit, meine Anwesenheit belegen zu können falls es diesbezüglich nochmal Probleme geben sollte. Aber da ich mit dem Rad knapp 10 Minuten brauche zum Jobcenter, lohnt es sich zum jetzigen Zeitpunkt vermutlich nicht allzu sehr, das geltend zu machen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2021, 13:25:16
Klar und das mit Erfolg in (fast) jedem Fall.
Das fast bezieht sich auf drei Fälle vor dem SG einmal war der Richter JC freundlich und hat nicht auf meine Klagepunkte reagiert sondern wegen verfälschten Darstellungen vom JC RA und SB geurteilt. Heute weiß ich das es von meiner Seite eine Anhörungsrüge gegen diesen Richter in der Verhandlung gebraucht hätte.
Das andere Mal wurden Randziffern der Kommentaturliteratur nicht beachtet trotz Hinweis meinerseits denn ein anderes Mal wurde auf genau so eine Kommentaturliteratur hin geurteilt.
Danke fürs Mitteilen, ich finde es interessant so Erfahrungen von anderen zu hören. Tut mir Leid, dass Dir da so Schwierigkeiten bereitet wurden. Dagegen gleicht das, was ich beschrieben habe, ja einer Lappalie. Da es sich in meinem Fall um eine hoffentlich einmalige Angelegenheit handelt und ich meiner Sachbearbeiterin jetzt keine bösen Absichten unterstellen möchte, vermute ich mal, es sei wohl besser die Sache als "dumm gelaufen" zu verbuchen und von weiteren Schritten abzusehen.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2021, 13:25:16Heute weiß ich das es von meiner Seite eine Anhörungsrüge gegen diesen Richter in der Verhandlung gebraucht hätte.
Während der Verhandlung kannst du keine Anhörungsrüge erheben. Dazu muss es erstmal eine gerichtliche Entscheidung geben. Ein Befangenheitsantrag wäre das, Mittel der Wahl.
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. November 2021, 13:25:16Das andere Mal wurden Randziffern der Kommentaturliteratur nicht beachtet trotz Hinweis meinerseits
Das nennt sich richterliche Unabhängigkeit. Kommentarliteratur sind nur Orientierungshilfen, nicht mehr.