Ich werde nächsten Monat eine unrenovierte Wohnung beziehen.
Bis auf eine Kaffeemaschine und meiner Garderobe besitze ich nichts.
Gelten die Bestimmungen für Erstausstattung und Renovierung aus SGBII auch beim SGBXII?
Und was ist zusätzlich noch zu beachten? Gibt es irgendwo eine Auflistung, was das alles kosten darf?
Wird die Erstattung als Darlehen gewährt?
Kommt drauf an wieso du nichts hast und ob du schonmal etwas hattest.
Generell sind die Richtlinien gleich, jedoch je nach Ort und Zuständigkeit unterschiedlich hoch.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-erstausstattung.html
such dir mal dein Gebiet rau sund schau nach was dir zustehen könnte.
Je nachdem wie dein Anspruch ausfällt, bekommst du es als Darlehen oder einfach so. Aber wenn du kommenden Monat schon einziehst klär das jetzt bereits ab, das kann sonst ziemlich dauern und unangenehm werden, zumal das, was du dir dann schon geholt hast, nicht mehr bezahlt wird.
Zitat von: asus1402 am 17. November 2021, 17:53:07Ich werde nächsten Monat eine unrenovierte Wohnung beziehen.
Bis auf eine Kaffeemaschine und meiner Garderobe besitze ich nichts.
Du wirst Grundsicherung im Alter beziehen? Dann wird es äußerst schwierig sein zu begründen, dass du bis jetzt noch nie Möbel oder sonst etwas besessen hattest außer deiner Garderobe und einer Kaffeemaschine. Du hast dich von deiner Frau getrennt, wie ich in einem anderen Thread gelesen habe. Ein Teil der Sachen, die ihr vorher hattet, steht dir auch zu.
Ich bin damals ohne eigene Möbel in das Haus meiner Frau eingezogen, weil ja fast alle Einrichtungsgegenstände schon da waren.
Meine eigenen Möbel habe zum Teil meinem Nachmieter überlassen und den Rest im Sozialkaufhaus gelassen.
asus1402
Zitat von: asus1402 am 17. November 2021, 17:53:07Gibt es irgendwo eine Auflistung, was das alles kosten darf?
Erstausstattung Berlin (http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2011_05.html)
Antrag auf Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte (http://hartz.info/index.php?topic=62380.msg593504#msg593504)
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Zitat von: asus1402 am 18. November 2021, 13:17:38
Ich bin damals ohne eigene Möbel in das Haus meiner Frau eingezogen, weil ja fast alle Einrichtungsgegenstände schon da waren.
Meine eigenen Möbel habe zum Teil meinem Nachmieter überlassen und den Rest im Sozialkaufhaus gelassen.
Wäre eine Argumentation, vielleicht hast Du die Möglichkeit dir das von deiner Ex oder Bekannten bestätigen zu lassen.
Zitat von: asus1402 am 18. November 2021, 13:17:38Meine eigenen Möbel habe zum Teil meinem Nachmieter überlassen und den Rest im Sozialkaufhaus gelassen.
Das hier ist das Problem.
Du hättest deine Möbel behalten müssen. Da bleibt jetzt nur das übliche: hoffen, argumentieren und bei Absage dann loslegen mit Kleinanzeigen und co, alles was zu verschenken ist mitnehmen etc.
@Maunzi,
dann hätte ich meine Möbel 5 Jahre lang einlagern müssen. Die Einlagerungskosten hätten Wert der Möbel bei weitem überschritten.
Erstausstattung gibt es auch nach Trennung!
Logisch, dass man nicht alles doppelt jahrelang aufhebt.
Aber bei Trennung nach langer Zeit teilt man ggf. auch was auf und einigt sich. Innerhalb der gemeinsamen Zeit wird ja auch was gemeinsam angeschafft.
Antrag stellen wegen Trennung und gut ist.
Zitat von: crazy am 19. November 2021, 08:23:03Aber bei Trennung nach langer Zeit teilt man ggf. auch was auf und einigt sich. Innerhalb der gemeinsamen Zeit wird ja auch was gemeinsam angeschafft.
Ja genau. Es klingt fürs Amt einfach unglaubwürdig, wenn man sagt, nur die Kaffeemaschine und die eigene Garderobe gehört einem selbst.
Wobei 5 Jahre ja nun wirklich nicht als "lange Zeit" zu definieren sind. TE soll halt mal einen Antrag stellen, auflisten, was er braucht und schauen, was als Antwort kommt.
Ah ich dachte nach der Erklärung, dass die Möbel aus der gemeinsamen Wohnung abgeschafft wurden.
Lass die Möbel aussen vor, erklär kurz, dass es eine Trennung gab und die Wohnung welche ihr bewohnt habt, bereits vorher ihr gehörte und von ihr möbliert wurde. ggf muss sie das aber auch bestätigen.
Chance für Darlehen besteht jedenfalls.