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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: IchPeter am 17. November 2021, 19:36:55

Titel: Kosten für Urkunde
Beitrag von: IchPeter am 17. November 2021, 19:36:55
Hallo:
Könnten die Kosten für eine Geburtsurkunde eines Nicht Deutschen, seit  mehr als 2 Jahrzenten hier lebend, übernommen werden? Im Internet ist von rund 100 Euro die Rede, so ungefähr könnte es sein.
Erstellen die Standesämter die G-Urkunde? Richtig? Die Botschaft des zuständigen Landes ist lahmgelegt.
In welcher Form könnten die Kosten übernommen? Ganz oder Darlehen?
Titel: Re: Kosten für Urkunde
Beitrag von: Flip am 17. November 2021, 20:22:07
Zitat von: IchPeter am 17. November 2021, 19:36:55Könnten die Kosten für eine Geburtsurkunde eines Nicht Deutschen, seit  mehr als 2 Jahrzenten hier lebend, übernommen werden?

Wenn überhaupt (Notlage), dann wohl als Darlehen. Wozu wird sie denn benötigt?
Titel: Re: Kosten für Urkunde
Beitrag von: IchPeter am 17. November 2021, 20:36:06
Weil der 1. Pass mit dem richtigen Namen ist und somit auch das Ganze Leben wie Abitur und Zeugnisse, Stromanmeldung und und und ...
Titel: Re: Kosten für Urkunde
Beitrag von: Flip am 17. November 2021, 21:14:46
Die Antwort verstehe ich leider nicht. Meinst du damit, dass er sich erstmals einen Pass ausstellen lassen will? Welches Ausweisdokument hat er denn bisher? Wie alt ist die Person denn?
Titel: Re: Kosten für Urkunde
Beitrag von: IchPeter am 17. November 2021, 21:24:08
Nein, ein neuer Pass ist nicht nötig. Es geht um die neue Aufenthaltskarte, die an die Bundesdruckerei vershickt wird/worden ist.
Hier wollten wir den Namen ändern.
Die beiden alten Pässe sind abgelaufen. Der 1. Pass ist mit richtigem Namen, somit auch die Ausländerakte bis 2001 mit richtigem Namen. Ab dann wurde der 2. Pass mit Nicht richtigem Namen erstellt.
Jetzt steht eine Aufarbeitung an, diese ist wichtig für die Politik und diese muss mit dem richtigen Namen erfolgen, weil die Bundesregierung  auch den richtigen Namen hat.

DIE FRAGE IST WERDEN STANDESÄMTER EINE GEBURTSURKUNDE ERSTELLEN WEIL DIE AUSLÄNDERBEHÖRDE EINE GEBURTSURKUNDE VERLANGT.
Titel: Re: Kosten für Urkunde
Beitrag von: Flip am 17. November 2021, 23:17:22
Warum wurde der zweite Pass nicht gleich bei der Ausstellung auf Richtigkeit geprüft und reklamiert? Auf welcher Grundlage (Geburtsurkunde?) wurde der erste und der zweite Pass ausgestellt?  Wo ist die Geburtsurkunde hin?

Wurde die Person in Deutschland geboren? Wenn nein, glaube ich nicht, dass ein deutsches Einwohnermeldeamt da Urkunden ausstellen kann. Das solltest du vielleicht eher das Einwohnermeldeamt fragen.