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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Madoka am 17. November 2021, 21:55:11

Titel: Andere Arbeit
Beitrag von: Madoka am 17. November 2021, 21:55:11
Hallo

Ich habe ein Arbeitsvertrag unterschrieben. Im Arbeitsvertrag steht, dass ich fürs Service tätig sein soll.
Der Arbeitgeber hat für mich Berufsbegleitung fürs Service besorgt. Zuerst sollte ich einfache Tätigkeiten nachgehen. Es ist schon ein Monat vergangen. In diesem Monat war ich nur in der Spüle in der Küche tätig.

Ich sprach das an, weshalb ich in der Spüle tätig bin. Ich müsse doch im Service Bereich tätig sein, wie das im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Der andere Service Mitarbeiter, der gekündigt hatte, hat seine Kündigung zurückgenommen und arbeitet wieder. Nun ist für mich kein Platz im Service.

Ich sprach das an, dass ich gern im Service eingeteilt werden möchte, wie das vertraglich vereinbart wurde. Woraufhin man mir sagte, wenn es mir nicht gefällt, dann müsse ich kündigen.

Meine zwei Fragen:
1. Habe ich nicht ein Recht darauf, im Service zu arbeiten, wie das arbeitsvertraglich vereinbart wurde?
2. Wenn der Arbeitgeber die vertraglichen Vereinbarung nicht nachkommt, hat er dann nicht die Kündigung ausgelöst? ist er dann nicht Schuld?

Ich nehme die Überlegung ins Auge, mich rechtlich zu beraten. Aber zuvor möchte ich mir eure Meinungen anhören.
Titel: Re: Andere Arbeit
Beitrag von: Maunzi am 18. November 2021, 01:19:34
Sofern du explizit für den Service eingestellt wurdest und das so wörtlich im Arbeitsvertrag steht und keine Klauseln die dem Arbeitgeber erlauben dich anderweitig einzusetzen (zeitweise oder für immer), ja dann hast du Recht und könntest das durchsetzen. Nur nehme ich auch an, dass du in der Probezeit bist? Demnach kann er dich problemlos rauskicken ohne einen Grund nennen zu müssen. Und falls nicht: er kann durchaus auch einfach darauf hoffen, dass du den Fehler der Kündigung begehst und dann Sperren bei ALG1/ALG2 kassierst, da du nicht hättest kündigen dürfen.

Je nach Gehalt hast du ggf anspruch auf Beratungshilfeschein vom Amtsgericht, dann kannst du dich für 15€ bei einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen und sehen was deine Möglichkeiten sind.
Titel: Re: Andere Arbeit
Beitrag von: Madoka am 21. November 2021, 12:50:10
Danke. Das war sehr hilfreich von dir.