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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: justine1992 am 19. November 2021, 19:07:21

Titel: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 19. November 2021, 19:07:21
Hallo.
Ich hatte heute Vorstellungsgespräche und will am Mittwoch probe-arbeiten gehen. Oder ein weiteres Gespräch führen, während dem ich auch schon Sachen gezeigt kriege. Ich gehe halt noch mal hin...
Warum muss ich das der AfA (vorher) mitteilen (war kein VV)? Das jedenfalls sagte mir der AfA-Mensch beim ersten Gespräch.)
Ich möchte ihm weder sagen, dass ich mich beworben habe, geschweige denn wo. Ich möchte da einfach gerne ein paar Tage "rum hängen" und mich dann hoffentlich bei der AfA abmelden.

Also:
1. Muss ich der AfA vorher was darüber sagen?
2. Was, wenn ich das "vergesse"?
a) Konsequenz für (gegen...) mich?
b) Konsequenz für die (potenzielle) Arbeitgeberin?

Zusatz, eigentlich leider nicht wirklich eine Frage...
Ein Probearbeiten am Mittwoch - wenn ich es denn melden würde - würde sicherlich nicht die Maßnahmezuweisung für ab Montag aufheben?
(Habe vor, mich nicht über meinen Impfstatus zu äußern und so...)
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Flip am 19. November 2021, 19:13:00
1. Weil du nur Anspruch auf Alg1 hast, wenn du verfügbar bist. Das ist beim Probearbeiten aber nicht der Fall.

2.a) Aufhebung und Erstattung des gesamten Arbeitslosengeldes ab Beginn der Probearbeit und zwar nicht nur bis zu deren Ende, sondern bis zu dem Zeitpunkt, an dem du dich persönlich wieder arbeitslos gemeldet hast.

Lies mal hier, 5000 Euro Rückforderung für eine Woche Probearbeit!
https://openjur.de/u/2320707.html

2.b) Keine.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Gast32644 am 19. November 2021, 22:01:29
Du könntest auch gleich fragen, "was passiert, wenn ich eine Woche schwarzarbeiten will und das der AfA natürlich nicht mitteilen möchte?"  :grins:
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Yavanna am 20. November 2021, 05:20:57
Hat auch versicherungstechnische Gründe. Stell dir mal vor, dir passiert ein Arbeitsunfall. Wenn die Afa nichts von der Probearbeit weiß, bist du nicht über die Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Die normale KK würde aber dann Probleme machen.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 20. November 2021, 07:08:01
Danke schon mal.
Und wenn das Probearbeiten nicht "Probearbeiten" heißt sondern nur "Kennenlernen" oder so?
Muss ich die Arbeitgeberin nennen?
Darf/wird die AfA die AG kontaktieren?
Ich fange am Montag eine Bewerbungs-/Integrierungsmaßnahme an. Kriegen die irgendwas dafür? Hat das überhaupt irgendwas mit denen zu tun?
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Sheherazade am 20. November 2021, 10:50:35
Zitat von: justine1992 am 20. November 2021, 07:08:01
Und wenn das Probearbeiten nicht "Probearbeiten" heißt sondern nur "Kennenlernen" oder so?

Für das Kennenlernen reicht eine ausführliche Betriebsbesichtigung von bis zu mehreren Stunden, da braucht es keine 8 Stunden oder gar 5 Werktage a 8 Stunden für.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 20. November 2021, 10:59:13
war nur von einem Nachmittag die Rede
fühlte sich allerdings nicht so an, als würden sie das bezahlen wollen
Ich kann aber null helfen am Anfang, ich koste also wirklich nur Zeit.
Überlege auch schon, mich ab Montag abzumelden. Aber bei einer Sperre kriege ich ja wenigstens die Krankenversicherung bezahlt.
Also werde ich wohl zu der Maßnahme gehen. Da bestimmt 2G ist - weiß noch nicht...
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Sheherazade am 20. November 2021, 11:20:40
Zitat von: justine1992 am 20. November 2021, 10:59:13
war nur von einem Nachmittag die Rede
fühlte sich allerdings nicht so an, als würden sie das bezahlen wollen
Ich kann aber null helfen am Anfang, ich koste also wirklich nur Zeit.

Warum sollte der AG einen Kennenlernnachmittag bezahlen sollen? Kein Arbeitgeber erwartet Hilfe von einem Bewerber für 2-3 Stunden. Das werden die sich auch aus versicherungstechnischen Gründen schön verkneifen, einen Bewerber auf einen Arbeitsplatz zu setzen für diese Zeit.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 20. November 2021, 11:21:18
aber trotzdem melden?
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Sheherazade am 20. November 2021, 12:26:26
Wenn es sich tatsächlich nicht um "Probearbeit" oder "Praktikum" handelt, muss nichts gemeldet werden für die paar Stunden. Dann ist das einfach nur ein Besuch bei einem potentiellen Arbeitgeber.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 20. November 2021, 15:19:11
Danke. Glaube wirklich, ist nur der Nachmittag.
Vielleicht wird ja was draus...
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: BigMama am 20. November 2021, 15:19:54
Zitat von: justine1992 am 19. November 2021, 19:07:21Ich hatte heute Vorstellungsgespräche und will am Mittwoch probe-arbeiten gehen. Oder ein weiteres Gespräch führen, während dem ich auch schon Sachen gezeigt kriege. Ich gehe halt noch mal hin...
Solltest du dort ein paar Kisten von links nach rechts räumen oder ein paar Dinge auszuprobieren und das Hauptzollamt steht just in dem Moment vor der Tür, haben sowohl du als auch der Arbeitgeber ein Problem. In der Praxis wird noch vor Ort das zuständige JC telefonisch kontaktiert und nachgefragt ob die Tätigkeit, ein Probearbeiten oder ein Praktikum vereinbart wurden. Wird das verneint kommen du und der AG in Erklärungsnot.
Ein Gespräch führen und eine Besichtigung des Betriebes sind kein Problem. Das Ganze nennt sich dann erweitertes Vorstellungsgespräch. Aber hierbei machst du keinen einzigen Handschlag für des AG.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. November 2021, 17:41:15
justine1992

Zitat von: BigMama am 20. November 2021, 15:19:54Das Ganze nennt sich dann erweitertes Vorstellungsgespräch.
oder Einfühlverhältnis!

MfG FN
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 21. November 2021, 20:26:16
Danke. Bin vielleicht bald nicht mehr arbeitslos...
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 22. November 2021, 13:16:01
Daumen Drück!

MfG FN
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: CCR am 22. November 2021, 13:49:25
Zitat von: Sheherazade am 20. November 2021, 10:50:35
Zitat von: justine1992 am 20. November 2021, 07:08:01
Und wenn das Probearbeiten nicht "Probearbeiten" heißt sondern nur "Kennenlernen" oder so?

Für das Kennenlernen reicht eine ausführliche Betriebsbesichtigung von bis zu mehreren Stunden, da braucht es keine 8 Stunden oder gar 5 Werktage a 8 Stunden für.
vom zuschauen wird sich kein AG beeindrucken lassen, er will schon sehen das du anpacken willst gerade wenn einer vom JC kommt oder schon länger AlG I bekommt.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Sheherazade am 22. November 2021, 13:54:47
Zitat von: CCR am 22. November 2021, 13:49:25
vom zuschauen wird sich kein AG beeindrucken lassen, er will schon sehen das du anpacken willst gerade wenn einer vom JC kommt oder schon länger AlG I bekommt.

Kommt ganz bestimmt auf den Job an, auf den sich beworben wird. Als Stallausmister oder Hilfskraft am Band mag das zutreffen, bei fast allen anderen Jobs wird bei solchen Gelegenheiten geschaut ob der Bewerber ins Team passen könnte und seine Motivation anhand der gestellten Fragen beurteilt.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: CCR am 22. November 2021, 14:33:13
Zitat von: Sheherazade am 22. November 2021, 13:54:47Kommt ganz bestimmt auf den Job an, auf den sich beworben wird. Als Stallausmister oder Hilfskraft am Band mag das zutreffen, bei fast allen anderen Jobs wird bei solchen Gelegenheiten geschaut ob der Bewerber ins Team passen könnte und seine Motivation anhand der gestellten Fragen beurteilt.
wohl wahr eine Krankheit sieht man aber einen Stallausmister sofort an, bei den gestellten Fragen über eine Krankheit ist das überhaupt erlaubt ?
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Sheherazade am 22. November 2021, 14:45:25
Und wie kommt jetzt  das Thema Krankheit hier in den Thread?  :scratch:
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 22. November 2021, 17:38:58
Zitat von: CCR am 22. November 2021, 14:33:13
wohl wahr eine Krankheit sieht man aber einen Stallausmister sofort an, bei den gestellten Fragen über eine Krankheit ist das überhaupt erlaubt ?
Ich habe sicherheitshalber schon beim Vorstellungsgespräch ungefragt meinen Impfpass vorgezeigt. Damit niemand in eine blöde Situation kommt...
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Gast32644 am 22. November 2021, 22:38:52
Also ich würde Probearbeit bzw. jeden längeren Aufenthalt (einen Nachmittag z.B.) immer melden.

A) Weis dann die Behörde dass ich nichts zu verstecken habe und
B) Sollte ich dann tatsächlich arbeiten müssen und es passiert etwas, dann bin ich auf der sicheren Seite.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 15. Dezember 2021, 06:40:08
Ich habe den Job.
Ohne schriftliche Bewerbung, ohne Lebenslauf. Die wissen nur, was ich von mir erzählt habe. Weder was über gesundheitliche Einschränkungen (Schwerbehindertenantrag ist gestellt...) noch über 15 Jahre Arbeitslosigkeit.
Und jetzt habe ich hoffentlich das Selbstbewusstsein, mir einen normal bezahlten Job zu suchen...
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: crazy am 15. Dezember 2021, 08:37:49
Super :clever: :sehrgut:
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Sheherazade am 15. Dezember 2021, 10:15:31
Zitat von: justine1992 am 15. Dezember 2021, 06:40:08
Ich habe den Job.

:ok:

Zitat
Und jetzt habe ich hoffentlich das Selbstbewusstsein, mir einen normal bezahlten Job zu suchen...

Das wird schon, jetzt stehst du auf jeden Fall schon mal auf der ersten Stufe der Treppe. Es kann nur noch aufwärts gehen.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 15. Dezember 2021, 16:14:08
justine1992

Zitat von: justine1992 am 15. Dezember 2021, 06:40:08Ich habe den Job.
Gratuliere Dir !
Viel Spaß und Erfolg wünsche ich Dir.

MfG FN
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: Meph1977 am 28. Dezember 2021, 17:23:33
Zitat von: Yavanna am 20. November 2021, 05:20:57
Hat auch versicherungstechnische Gründe. Stell dir mal vor, dir passiert ein Arbeitsunfall. Wenn die Afa nichts von der Probearbeit weiß, bist du nicht über die Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Die normale KK würde aber dann Probleme machen.

Das stimmt so nicht. Die Versicherung ist vom Arbeitgeber sicherzustellen.

@Justine viel erfolg im neuen Job.
Titel: Re: Warum muss der AfA "Probearbeiten" gemeldet werden?
Beitrag von: justine1992 am 28. Dezember 2021, 18:42:29
Danke, @allen

Ich suche aber leider schon weiter. Ist zwar nicht uninteressant aber auch nicht okay genug bezahlt.