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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nahanphi am 20. November 2021, 14:51:29

Titel: Kontoeinzahlungen nachweisen
Beitrag von: Nahanphi am 20. November 2021, 14:51:29
Liebe Mitglieder,  ich haben Fragen von einer Bekannten, die ich ihr leider auch nicht beantworten kann, da dafür mein Wissen einfach nicht reicht.

Folgende Situation: Sie lebt alleine, war bis zum 31.10.21 in ALG 1 Bezug, der endete und hat natürlich nun einen ALG 2 Antrag gestellt mit allen erforderlichen Unterlagen.

Sie musste Kontoauszüge von der letzten 6 Monaten einreichen auf denen sich ab und an mal Einzahlungen finden, um das Konto auszugleichen. Die Einzahlungsbeträge stammen von den Eltern, die sie  unterstützt haben wenn es nicht gereicht hat.

Nun hat sie einen Brief bekommen, dass sie offen legen soll, woher diese Gelder stammen und sie soll Nachweise einreichen.

Mit der Aussage, dass es Leihgaben der Eltern waren und sie es natürlich auch zurück zahlen muss, gibt sich das JC nicht zufrieden. Außerdem sind diese auch keine Millionäre.

Reicht nun ein Schriftstück der Eltern unterschrieben, dass sie ihrer Tochter Geld geliehen haben?

LG
Titel: Re: Kontoeinzahlungen nachweisen
Beitrag von: crazy am 20. November 2021, 16:00:24
Ja, das reicht.
Titel: Re: Kontoeinzahlungen nachweisen
Beitrag von: Fettnäpfchen am 21. November 2021, 17:32:50
Zitat von: Nahanphi am 20. November 2021, 14:51:29
Sie musste Kontoauszüge von der letzten 6 Monaten einreichen auf denen sich ab und an mal Einzahlungen finden, um das Konto auszugleichen. Die Einzahlungsbeträge stammen von den Eltern, die sie  unterstützt haben wenn es nicht gereicht hat.
abgesehen dass die Forderung von sechs Monaten nicht rechtskonform ist und Einnahmen vor ALG 2 Bezug irrelevant sind sollte sie zu dem Darlehensvertrag dass:
Erklärung der Eltern von Volljährigen (Ü25), diese nicht zu unterstützen (http://hartz.info/index.php?topic=17640.msg148934#msg148934) noch dazu nehmen.

Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

MfG FN