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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: IchPeter am 20. November 2021, 20:08:11

Titel: Frage nach Kauf
Beitrag von: IchPeter am 20. November 2021, 20:08:11
Hallo: Wäre ein MIETkauf über das Jobcenter möglich, dass die Kosten der Unterkunft für Mietkauf eingesetzt werden und irgendwann ist das Haus bezahlt?
Gibt es diese Möglichkeit und wenn ja, wie soll man hier vorgehen?
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: crazy am 20. November 2021, 20:17:46
Nein!
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: IchPeter am 20. November 2021, 20:20:00
Zitat von: crazy am 20. November 2021, 20:17:46
Nein!

Glaube ich nicht.  :smile:
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: justine1992 am 20. November 2021, 20:29:42
Du hättest das dazu schreiben sollen: "Ich möchte nur hören, dass es möglich ist." Dann wären die ehrlichen Antworten vielleicht ausgeblieben.
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: IchPeter am 20. November 2021, 20:31:00
Der Empfänger der Antwort hat verstanden, wie die Antwort gemeint war.

Zisch.
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: Flip am 20. November 2021, 20:44:23
Zitat von: IchPeter am 20. November 2021, 20:20:00Glaube ich nicht. 

Zum Glauben geht man ja auch in die Kirche...

https://lokalheute.de/jobcenter-muss-keinen-immobilien-mietkauf-foerdern
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: IchPeter am 20. November 2021, 20:52:53
https://www.gegen-hartz.de/urteile/haus-kaufen-mit-hartz-iv-jobcenter-muss-mietraten-bei-kauf-uebernehmen
:grins: :cool:
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: Flip am 20. November 2021, 21:03:15
Wie jemand angesichts dessen, dass das LSG in dem verlinkten Beschluss entschieden hat, dass keine Kosten der Unterkunft zu übernehmen ist, solch eine Überschrift verfasst, musst du den Herrn Heinemann fragen.
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: IchPeter am 20. November 2021, 21:06:59
Zitat von: Flip am 20. November 2021, 21:03:15
Wie jemand angesichts dessen, dass das LSG in dem verlinkten Beschluss entschieden hat, dass keine Kosten der Unterkunft zu übernehmen ist, solch eine Überschrift verfasst, musst du den Herrn Heinemann fragen.

Ich habe Leute wie dich nicht gefragt.
Die antwort ist breits da:
« Antwort #1 am: Heute um 20:17:46 »
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: Flip am 20. November 2021, 21:11:28
Zitat von: IchPeter am 20. November 2021, 21:06:59Ich habe Leute wie dich nicht gefragt.

Wer sind denn "Leute wie dich"? Und wo steht, dass du den Umfang der zur Antwort Aufgerufenen eingeschränkt hast? Steht dir das überhaupt zu? Bist du Betreiber der Webseite oder Admin/Mod?
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: IchPeter am 20. November 2021, 21:16:55
Zitat von: Flip am 20. November 2021, 21:11:28
Zitat von: IchPeter am 20. November 2021, 21:06:59Ich habe Leute wie dich nicht gefragt.

Wer sind denn "Leute wie dich"? Und wo steht, dass du den Umfang der zur Antwort Aufgerufenen eingeschränkt hast? Steht dir das überhaupt zu? Bist du Betreiber der Webseite oder Admin/Mod?
Nein, denn du machst offenbar den Eindruck geistig eingeschränkter Person, die einen einfachen Satz und  Smiley nicht als Humor und Spass entschlüsseln kann.
Geh nach Hause und mach dein WC sauber, dann geht es dir wieder gut.
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: glasi am 20. November 2021, 21:20:06
Falls du Eigentum haben möchtest, könntest du es auch wie folgt machen: Kredit auf einen Kumpel laufen lassen und dem Jobcenter vorgaukeln du würdest zur Miete wohnen.
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: Flip am 20. November 2021, 21:36:43
Zitat von: IchPeter am 20. November 2021, 21:16:55Nein, denn du machst offenbar den Eindruck geistig eingeschränkter Person, die einen einfachen Satz und  Smiley nicht als Humor und Spass entschlüsseln kann.

Mag daran liegen, dass du kein Talent für Humor und Spaß besitzt.
Titel: Re: Frage nach Kauf
Beitrag von: Nirvana am 20. November 2021, 22:05:54
Zitat von: IchPeter am 20. November 2021, 20:52:53
https://www.gegen-hartz.de/urteile/haus-kaufen-mit-hartz-iv-jobcenter-muss-mietraten-bei-kauf-uebernehmen
:grins: :cool:
Aus dem Volltext der Entscheidung, auf die Du Dich berufst:

ZitatNach alledem erweist sich die Rechtsauffassung des Antragsgegners, wonach die laut Vertrag vom 24. Mai 2013 geschuldeten sog Mietkaufraten nicht als KdU iSd § 22 SGB II zu übernehmen sind, als materiell-rechtlich zutreffend.