Hallo!
Wieviel Vermittlungsvorschläge sind "auf einen Schlag" angemessen?
In meinem Briekasten fand ich heute mehrere dicke Briefumschläge mit insgesamt 30 Vermittlungsvorschlägen (nebst Rechtsbelehrung) auf welche ich mich nun bewerben soll.
Ich würde hier gern mehr schreiben, befürchte jedoch, dass man hier mitliest und mich dann erkennen würde.
Nur so viel: ich hatte letzte Woche ein Telefonat mit meinem SB bei welchem ich "Klartext" gesprochen habe. Ich war zwar nett wie immer, jedoch sehr "sachlich" wie noch nie...
Das betrachte ich mal als Schikane...
Gummibärchen
Wie viel Zeit benötigst du für eine Bewerbung?
Was hat das mit meiner Frage zu tun?
Keine Ahnung, habe seit Jahren keine geschrieben und Fotos habe ich aktuell auch keine. Geschwiege denn Zeugnisse usw. Diese sind vor 4 Jahren, als ich mich von meinem Mann trennte dort geblieben und als er dann aus der ehemals gemeinsamen Wohnung auszog hat er meine kompletten Unterlagen vernichtet. Wir sind nicht unbedingt im Guten auseinander gegangen, ich musste damals die Wohnung mit unserem Kind quasi Hals über Kopf verlassen und konnte nur das Nötigste in 2 Koffern mitnehmen.
Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 21:13:06Was hat das mit meiner Frage zu tun?
Naja, das JC geht davon aus, dass du "Vollzeit-Alo" bist. Also 8 Stunden am Tag Zeit hast für Bewerbungen. Denke ich mal.
Zitat von: Flip am 20. November 2021, 21:15:15
Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 21:13:06Was hat das mit meiner Frage zu tun?
Naja, das JC geht davon aus, dass du "Vollzeit-Alo" bist. Also 8 Stunden am Tag Zeit hast für Bewerbungen. Denke ich mal.
Nein, das JC weiß sehr genau, dass das nicht der Fall ist und ich definitiv nicht 8 Std. Zeit habe. Es sind 3 bis 4 Stunden.
Ich habe mir die Vermittlungsvorschläge angeschaut: es sind zahlreiche Zeitarbeitsfirmen dabei, dann sind in den Stellen keine genauen Arbeitsorte genannt, nur z.B. die Stadt in der ich wohne, dann wird in einigen Angeboten körperliche Belastbarkeit vorausgesetzt was allein durch meine körperliche Konstitution nicht gegeben ist (Untergewicht durch chronische Darmerkrankung) und Flexibilität wird in fast allen Angeboten verlangt: ich bin aufgrund bestimmter Umstände (dem JC sehr genau bekannt) leider nicht flexibel. Das ist und war der Grund, warum ich derzeit nicht abreiten kann.
Ich würde ja sehr gern arbeiten und habe auch eine recht gute Idee wie und womit ich mich selbständig machen könnte, was durch Corona jedoch leider erstmal auf Eis lag, da die potentiellen Kunden corona-bedingt größtenteils weggefallen waren. Dafür habe ich jetzt eine Lösung. Das JC benötige ich nicht zwecks Unterstützung, allerdings ist mir das mit der Selbständigkeit mit dem derzeitigen (neuen) SB vorerst "vergangen". Meine vorherige Sb war hingegen absolut dafür, dass ich diesen Schritt wage und dann kam genau zu diesem Zeitpunkt Coroana "dazwischen". Das war sehr unglücklich gelaufen. Der neue SB ist, wie soll ich sagen? "absolut weltfremd"...
Gruss!
Bärchen
Ich kenne deine Umstände nicht. Wenn du meinst, dass die Angebote nicht zumutbar sind, dann bewirb dich nicht und gehe, falls es zu Sanktionen kommt, dagegen vor. Dann dürfte das ein für allemal (ggf. gerichtlich) geklärt werden.
Zitat von: Flip am 20. November 2021, 23:01:41
Ich kenne deine Umstände nicht. Wenn du meinst, dass die Angebote nicht zumutbar sind, dann bewirb dich nicht und gehe, falls es zu Sanktionen kommt, dagegen vor. Dann dürfte das ein für allemal (ggf. gerichtlich) geklärt werden.
Ich rufe am Montag erstmal beim Anwalt und "schaue" was er dazu sagt.
Ich finde das Vorgehen seitens des JC wirklich unglaublich.
Ich weiss, dass es viele Menschen gibt, welche nicht arbeiten möchten, keine Frage, aber es gibt mindestens genauso viele Menschen die (aus diversen Gründen) nicht arbeiten können - z.B. weil sie einen nahen Angehörigen pflegen...
Gruss!
Bärchen
30 Vermittlungsvorschläge auf einmal ist schon eine Frechheit, ich glaube dass ist stark übertrieben.
Eine 0815 Bewerbung die man kaum sanktionieren kann ist:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag (Referenznummer: 00000xxxxxx....) erhalten.
Deshalb bewerbe ich mich sehr gerne bei ihnen.
Ich freue mich bei einem persönlichen Gespräch über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen.
Zeugnisse werde ich beim Vorstellungsgespräch mitnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
....."
Sowas schick ich immer an Zeitarbeitsfirmen, ohne Bild und mit einfachen Lebenslauf. Gab noch nie ne Sanktion. Geht in 5 min, einfach immer Briefkopf ändern und fertig.
Für richtige Firmen hab ich ne saubere Bewerbung, die wird dann auch immer etwas individuell angepasst an die Firma, man will ja attraktiv klingen.
Zitat von: hotwert am 21. November 2021, 08:25:14
30 Vermittlungsvorschläge auf einmal ist schon eine Frechheit, ich glaube dass ist stark übertrieben.
Eine 0815 Bewerbung die man kaum sanktionieren kann ist:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe vom Jobcenter einen Vermittlungsvorschlag (Referenznummer: 00000xxxxxx....) erhalten.
Deshalb bewerbe ich mich sehr gerne bei ihnen.
Ich freue mich bei einem persönlichen Gespräch über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen.
Zeugnisse werde ich beim Vorstellungsgespräch mitnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
....."
Sowas schick ich immer an Zeitarbeitsfirmen, ohne Bild und mit einfachen Lebenslauf. Gab noch nie ne Sanktion. Geht in 5 min, einfach immer Briefkopf ändern und fertig.
Für richtige Firmen hab ich ne saubere Bewerbung, die wird dann auch immer etwas individuell angepasst an die Firma, man will ja attraktiv klingen.
Hallo!
Ich danke Dir für den vorgeschlagenen Text!
Ich habe noch eine Frage: inwieweit habe ich das Recht einen Vermittlungsvorschlage auf Zumutbarkeit zu prüfen?
Und was muss ein solcher Vermittlungsvorschlag konkret an Angaben enthalten?
Die Vorschläge, welche ich erhalten habe, sind bis auf 5 Stück. recht allgemein gehalten wie z.B.:
Arbeitsort: mein Wohnort (Grosstadt) - ich kann nicht feststellen, wie lange meine Fahrzeit dahin beträgt
Arbeitszeit: Teilzeit (keine konkrete Wochenstundenangabe) - muss ich wissen, denn mein tägliches Zeitfenster in dem ich einer Tätigkeit nachgehen kann beträgt ca 4 Stunden (Arbeitsweg incl. Arbeitszeit).
Außerdem bin ich in einem festen Zeitfenster "verfügbar" sprich von Uhrzeit x bis Uhrzeit y.
Darüber hinaus bin ich aus bestimmten Gründen nicht abkömmlich. Daran lässt sich derzeit auch nichts ändern...
Ist dem JC bekannt, was aktuell dazu führt dass ich offensichtlich beim SB alle Energien freigesetzt habe, damit er mir das Leben dennoch schwer machen kann, denn gegen meine Situation ist er relativ machtlos.
Das habe ich auch beim Telefongespräch eindeutig zum Ausdruck gebracht.
Ich weiss, dass mein Gespräch die Vermittlungsvorschlagswelle gegen mich ausgelöst hat. Aber ganz ehrlich: wir sind alle Menschen und was ich absolut nicht leiden kann ist unmenschliches Verhalten.
Ich weiss nicht, ob sich die Person beim JC jetzt besser fühlt, nachdem man mir "einen ausgewischt" hat? Offensichtlich.
Ich sage jetzt nicht, wovon ein solches Verhalten zeugt, definitiv jedoch nicht von einem besonders hoch ausgeprägten Intelligenzquotienten dieser Person... (sorry. mein Ärger muss raus...)
Gruss!
Bärchen
Ich persönlich würde anders vorgehen, insbesondere nachdem ich in deinen Faden vom Mai reingeschaut habe. Dort hat sich deine Vermittlerin schon in ihrer Ausdrucksweise vergaloppiert. Spätestens jetzt würde ich eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Dame einreichen.
In der Dienstaufsichtsbeschwerde würde ich den Umganston, die Wortwahl, also den gesamten Umgang mit dir unter Beachtung deiner Lebensumstände aufführen. Auch die Reaktion mit den 30 VV auf euer Gespräch hin, gehört hierhin.
In der Fachaufsichtsbeschwerde würde ich die 30 Vermittlungsvorschläge aufführen und einzeln auf Zumutbarkeit prüfen bzw. darauf eingehen, dass hier die Zumutbarkeit gar nicht geprüft wurde. Wenn du nur zu festen Zeiten arbeiten kannst, dann ist das auch bei der Auswahl der VV zu prüfen. Die Prüfung hat bereits im Vorfeld durch den AV zu erfolgen und nicht erst im Nachgang durch den Leistungsbezieher. Ist also aus dem VV nicht erkennbar, dass die Arbeitszeiten mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbar sind, dann ist der VV nicht zumutbar. Das Gleiche gilt auch für deine gesundheitlichen Einschränkungen. Ein AV muss vor Zusendung eines VV prüfen, ob die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen ausgeübt werden kann.
Mein Rat:
Führe jeden einzelnen Vermittlungsvorschlag auf und begründe wieso er für dich nicht zumutbar ist. Auf die zumutbaren sollest du dich allerdings bewerben.
Wie sieht es mit der Erstattung der Bewerbungskosten aus? Was sagt die letzte EGV, auch wenn sie nicht mehr gültig ist. Sind die Bewerbungskosten in ihrer Höhe gedeckelt? Falls ja, würde ich auch das aufführen.
Als Gesamtergebnis dieser Aktion deiner AV würde ich eine gemeinsame Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde einreichen bei der Geschäftsführung des JC. Das Verhalten deiner AV legt nahe dass sie Allmachtsphantasien hat. Zuerst der unempathische Umgang mit dir im Mai und nun diese Retourkutsche nachdem du klar und offen kommuniziert hast, wie deine Situation gerade ist, sind für mich ein Ausdruck dessen, dass diese AV für den direkten Kundenumgang nicht geegnet ist. Wer mich kennt, weiß das ich mit solchen Äußerungen sehr sparsam bin. Aber das klingt für mich nach Schikane.
Wenn du möchtest kannst du eine oder zwei anonymisierte Inhalte der Stellenbeschreibungen hier hochladen. Dann können wir versuchen dir Hilfestellung zu geben, wie du die Zumutbarkeit der einzelnen VV prüfen kannst.
Hallo "BigMama"!
Ich danke Dir für Deine Info. Du hast Recht!
Vermutlich sollte ich tatsächlich direkt einen Schritt weiter gehen, als mich mit dieser Person weiterhin "herumzuplagen" bzw. mich darüber zu ärgern.
Ich hatte bereits in Erwägung gezogen mich tatsächlich auf alle Stellen zu bewerben, allerdings stelle ich mir auch die berechtigte Frage: warum soll ich den Arbeitgebern unnötigen Aufwand bereiten und wissentlich Bewerbungen einreichen, welche eh zu keiner Einstellung führen würden. Spätestens beim Vorstellungsgespräch ist doch klar, dass ich diese Stelle nicht antreten kann und das aus nachvollziehbaren, tatsächlichen Gründen. Da wird doch jeder Personalchef vermutlich fragen: "warum sind sie hier und verschwenden meine Zeit?" bzw: "Warum bewerben sie sich erst, wenn sie wissen, dass sie den Job nicht machen können?"
Außerdem: Das macht man nicht, denn in einem solchen Fall bräuchte ich mich bei diesem Arbeitgeber dann nie wieder bewerben. Sicherlich werde ich ich mich von mir aus spätestens in 1,5 Jahren selbst um Arbeit bemühen, denn zu diesem Zeitpunkt wird sich etwas in meinen persönlichen Verhältnissen ändern (ich führe das hier nicht weiter aus). Das kann heute schon mit Bestimmtheit sagen.
Auch bei Zeitarbeitsfirmen muss es übrigens nicht schlecht sein, meine Freundin ist von Ihrem AG nämlich aus einem solchen Vertrag übernommen worden und hat seit Jahren einen super tollen Job! Also auch hier möchte ich mir nicht alles verbauen.
Kein einziger der unterbreiteten Vermittlungsvorschläge entspricht übrigens den Zumutbarkeitskriterien bzw. enthält entsprechende Angaben welche dies beurteilen lassen würden. Geschwiege denn, dass diese von der SB geprüft wurden...
Es ist jedoch 1 Arbeitgeber dabei, bei welchem ich künftig sehr gern arbeiten würde. In diesem Fall überlege ich dort anzurufen und die Situation zu schildern, dass ich dort sehr gern in naher Zukunft mich bewerben /arbeiten würde ich mich jedoch jetzt bewerben muss... (muss da noch die passenden Worte sorgsam auswählen) Ich kann ja meine Situation schildern und jeder normale Mensch mit halbwegs funktionierendem Verstand wird begreifen was los ist. Ich hoffe, ich versperre mir dort nicht die Türen für die Zukunft.
Auch dieser Vermittlungsvorschlag ist für mich aktuell wegen der Arbeitszeit (hier ist diese genannt) leider!!! (ja, wirklich leider!!!) "unzumutbar". Ich könnte heulen in diesem Fall...
Ich werde erstmal alle Vorschläge schriftlich "kommentieren" und diese dann an die "nette" SB zurück schicken. Außerdem werde ich erneut meine Situation schildern und die SB auf die gängige Rechtsprechung (§) hinweisen. Sollte sie danach weiterhin "ein Fass aufmachen" werde ich die Dienstaufsichtsbeschwerde "durchziehen" welche ich in meinem Schreiben an die SB ebenfalls "vorsorglich" erwähnen werde.
Diese Person hat mir auch letzte Woche beim Telefonat erneut Behauptungen "entgegen geschleudert" welche jeglicher Rechtsgrundlage entbehren. Auf meine Nachfrage, wo denn eine bestimmte Aussage rechtlich verankert wäre wurde mir ein Gesetz genannt. Das genannte Gesetzt enthält einen solchen Passus jedoch nicht. Eigentlich war ich mir da mehr als sicher, vorsichtshalber hatte ich jedoch am Freitag beim zuständigen Ministerium angerufen und gefragt , ob mir da beim Lesen der Passus evtl. entgangen wäre oder sich was geändert hätte. Auch wenn dies jeglicher Logik widersprechen würde. Nein, ist nicht. Ein solcher Passus wäre RECHTSWIDRIG!!
Natürlich kann ich nicht nachweisen, dass diese Person mir gegenüber diese (und diverse andere) Aussage telefonisch getroffen hat. Aber es ist trotzdem sehr ärgerlich, dass sie mich verarschen will (sorry, ist aber wahr). Ausgerechnet auf diesem speziellen Gebiet kann mir niemand was vormachen, da hat sie mich echt unterschätzt.
Es ärgert mich unheimlich, dass ich gegen dieses "Dummgeschwätz" fern jeglicher Realität nichts unternehmen kann.
Die Behauptungen kommen aber auch mit einer solchen Bestimmtheit, dass es jeder andere Mensch, welcher von der "Materie" keine Ahnung hat, einwandfrei hinnehmen würde. Mein "Widerstand" und konkrete Nachfragen kommen gar nicht gut an... Die Person weiß ganz genau, dass ich wiederum merke, dass sie mich "an der Hecke lang ziehen" möchte, da passt ihr natürlich absolut nicht.
Ich weiß nicht, warum manche SB beim JC davon ausgehen, dass sie es mit völlig verblödeten Leistungsempfängern zu tun haben. Die Kombination Leistungsempfänger + Bildung passen offensichtlich nicht ins "Konzept" macher SB, denn der / die SB möchte die "Macht" haben um den kleinen "Mann" wie eine Marionette zu steuern. Blöd nur, wenn die Marionette allein laufen kann und eine andere Richtung einschlägt...
Einige der Vorschläge werde ich nachher anonymisiert hier einstellen, muss sie erst fotografieren und "aufbereiten" :smile:
Ich gehe jetzt erstmal mit meinem Kind Enten füttern, das machen wir fast jeden Sonntag nach dem Mittagessen. Das Wetter ist aktuell ganz ok bei uns, also raus an die frische Luft. Vorher essen wir aber erstmal -habe gestern Abend Gemüseeintopf vorgekocht, da geht das "Kochen" heute recht schnell :sehrgut:
(sorry, etwas lang geworden)
Bis dann!
Bärchen
Eine Fachaufsichtsbeschwerde bitte. Diese greift, wenn der Vermittler fachliche Fehler begeht. Wie zum Beispiel die Aufforderung, sich auf 30 Vermittlungsvorschläge auf einmal zu bewerben - was schon krass ist.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde greift nur bei persönlichem Fehlverhalten (sprich, er beleidigt dich zum Beispiel).
Such dir am besten 5 dieser Bewerbungen raus und bewerbe dich auf diese 5 Stellen, die restlichen 25 -> Ablage P
Dienstaufsichtsbeschwerde und Fachaufsichtsbeschwerde noch dazu.
Die Sanktion abwarten und dann vor dem Sozialgericht schauen, was der Richter zu diesen 30 Stellen meint.
Natürlich Sanktionsfrei e.V. dabei nicht außen vorlassen, gegen diese Schikane.
Also so würde ich vorgehen.
Zitat von: mousekiller am 21. November 2021, 12:22:45Eine Dienstaufsichtsbeschwerde greift nur bei persönlichem Fehlverhalten (sprich, er beleidigt dich zum Beispiel).
Ich hatte eine kombinierte Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde vorgeschlagen, da die SB mit ihren Äußerungen vom Mai bereits grenzüberschreitend unterwegs war. Und dieses "Reinwürgen" von 30 VV die Folge persönlicher Animositäten sind.
Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 12:56:34Natürlich Sanktionsfrei e.V. dabei nicht außen vorlassen, gegen diese Schikane.
Das sehe ich anders. Ich würde ohne diesen Verein vorgehen. Ich weiß auch nicht ob es durch die Forumsbetreiber gewünscht ist, dass User durch andere User an diesen Verein verwiesen werden bzw. geraten wird, diesen Verein in die Vorgänge zu involvieren.
Naja ok, wenn man paar Hunderter unterm Kissen hat, kann man die Sanktion bis zum Gerichtsurteil auch "aussitzen", sind halt 3x 30% also -133,80 EUR pro Monat, man bekommt nur 312,20 EUR aufs Konto und insgesamt fehlen somit erstmal 341,40 EUR vom Existenzminimum (446,- EUR) in der Haushaltskasse.
Daher würde ich nicht pauschal gegen den Verein argumentieren, der ja gegen solche Schikanen immerhin hilft.
Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 14:12:24Naja ok, wenn man paar Hunderter unterm Kissen hat, kann man die Sanktion bis zum Gerichtsurteil auch "aussitzen", sind halt 3x 30% also -133,80 EUR pro Monat, man bekommt nur 312,20 EUR aufs Konto und insgesamt fehlen somit erstmal 341,40 EUR vom Existenzminimum (446,- EUR) in der Haushaltskasse.
Wir sind noch gar nicht beim Thema Sanktionen. Außerdem hinkt deine Berechnung. Wenn du schreibst, dass insgesamt 341,40 € (3 x 133,80 €) vom Existenzminimum fehlen, musst du den Regelsatz für die drei Monate auch korrekt benennen. Dann wären das nämlich nicht 446 € sondern 1.338 € (3 x 446 €).
Du hast geraten die Sanktion abzuwarten.
Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 12:56:34Die Sanktion abwarten und dann vor dem Sozialgericht schauen, was der Richter zu diesen 30 Stellen meint.
So weit soll es doch gar nicht erst kommen. Daher habe ich auch folgendes geraten:
Zitat von: BigMama am 21. November 2021, 10:34:11Führe jeden einzelnen Vermittlungsvorschlag auf und begründe wieso er für dich nicht zumutbar ist. Auf die zumutbaren sollest du dich allerdings bewerben.
Somit ist möglichen rechtskonformen Sanktionen jegliche Grundlage entzogen. Außerdem steht vor der Sanktion auch erstmal die Anhörung.
Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 12:56:34Such dir am besten 5 dieser Bewerbungen raus und bewerbe dich auf diese 5 Stellen, die restlichen 25 -> Ablage P
Diese Taktik halte ich für gefährlich. Spätestens wenn auch nur ein VV mehr als die von dir vorgeschlagenen fünf zumutbar ist, geht dein Vorschlag nach hinten los.
Es geht ja auch darum, festzustellen wieviele solcher VV's pro Monat zumutbar sind, also eine Zahl. Wer sonst, außer das Sozialgericht könnte das feststellen?
Es gibt ja derzeit keine Informationen über eine Obergrenze bei den VV's. Wenn jetzt also ein SB vom Mobcenter unbedingt sanktionieren will, schickt der ein Paket mit 200 VV's an sein Opfer, innerhalb von 3 Tagen müßen die durch sein und schon hat der SB nach aktuellen Stand sein Angriff mit der Sanktion durch.
Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 14:37:30Wenn jetzt also ein SB vom Mobcenter unbedingt sanktionieren will, schickt der ein Paket mit 200 VV's an sein Opfer, innerhalb von 3 Tagen müßen die durch sein und schon hat der SB nach aktuellen Stand sein Angriff mit der Sanktion durch.
Ok, bei dieser Kommunikationsebene bin ich im Austausch mit dir raus.
Gummibärchen
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 12:00:17Ich danke Dir für Deine Info. Du hast Recht!
ich würde das empfehlen! und auch die Beschwerden + m.M.n. sogar noch an das KRM.
Zitat von: DerSofti am 21. November 2021, 14:37:30Es gibt ja derzeit keine Informationen über eine Obergrenze bei den VV's.
Aber ein Urteil. s. Anhang
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Hallo alle zusammen!
ich habe mir alles heute durch den Kopf gehen lassen und werde folgendes machen:
1. jeden Vermittlungsvorschlag "kommentieren"
2. ein Schreiben an die SB verfassen, in welchem ich Klartext spreche und Sie auch auf Ihre Pflichten verweise, welche Sie definitiv nicht erfüllt
und
3. weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit nur noch über meinen Anwalt welchem ich am Mo. eine entsprechende Vollmacht unterschreiben werde (vorsorglich)
Vermittlungsvorschläge gern, allerdings nur nach Zumutbarkeitsprüfung durch dafür zuständige Person, die SB.
Da bewerbe ich mich dann auch gern.
Übrigens bekomme ich das mit dem bearbeiten meiner Vorschläge nicht hier eine kleine "Kostprobe" als "Abtippversion":
Sehr geehrte Frau xy,
ich möchte Sie au ein Stellenangebot (Arbeitsplatz) aus unserer Jobbörse, das nicht durch die Agentur für Arbeit betreut wird, hinweisen:
(im "Abspann" nach der Stelleninformation steht dann der Hinweis: die Stellenbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage, auf der Rückseite die Rechtsfolgenbelehrung)
Angebot 1
Arbeitgeber: Firma x
Stellenangebot: Modeberater (m/w/d) in Teilzeit Firma X in Ihrem Wohnort
Arbeitsplatz / Berufsbezeichnung: Verkäufer / -in
Arbeitsort: ihr Wohnort
Arbeitszeit: Teilzeit-Vormittag Teilzeit-Nachmittag Teilzeit Abend
Schicht / Nacht / Wochenende
Eintrittstermin: sofort
Lohn: nach Vereinbarung
In der Anlage befindet sich nicht s Konkretes sondern lediglich die Anforderungen an den Bewerber z.B. modebewusst sollte man sein, dann die Aufgaben wie z.B. Kassieren, Beratung usw. sonst nix Nennenswertes.
Angebot 2
Arbeitgeber: Zeitarbeitsfirma y (danke Google)
Stellenangebot: Moderberater (ja, fast alle Angebote sind als Modeberater /-in)
Arbeitsplatz / Berufsbezeichnung: Verkäufer / -in
Arbeitsort: verschieden Standorte möglich
Arbeitszeit: Teilezeit Vormittag Teilzeit Nachmittag Teilzeit Abend
Eintrittstermin: sofort
Gehalt: beim Arbeitgeber zu erfragen
Auch hier enthält das beiliegende "Zettelchen" mit der Stellenbeschreibung des Arbeitgebers keine konkreten Angeben zu den wichtigen Punkten außer einem üblichen "Geplänkel" wie "sie sollten modebewusst sein, flexibel usw..." und einer Kurzbeschreibung des Unternehmens und was dieses als Ag bietet wie z.B. 15% Mitarbeiterrabatt, Weiterbildung im eigenen Seminarraum usw.
Mein Wunscharbeitgeber hingegen bietet seinen Mitarbeitern tatsächlich etwas z.B. Weihnachtsgeld und eine Betriebsrente.
Angebot 2 kürze ich mal ab:
Stellenangebot: 15 Std. Teilzeit (das ist ok)
Arbeitsort: PLZ mein Wohnort (noch halbwegs ok, wenn man das Unternehmen googelt)
Arbeitszeit: Teilzeit Vormittags, Teilezeit Nachmittags Teilzeit Abend
15 Wochenstunden Flexibilität innerhalb der Öffnungszeiten (9 bis 20 Uhr - habe ich gegoogelt)
befristet mit Möglichkeit späterer Übernahme
Angebot 3 in noch kürzer:
verschiedene Standorte
Teilzeit zu allen Tageszeiten
körperliche Belastbarkeit und zeitliche Flexibilität laut Arbeitgeberbeschreibung (Anlage) vorausgesetzt
So ziehen sich alle Vermittlungsvorschläge durch, entweder unklare Angaben und bei den wenigen Vorschlägen, welche halbwegs konkretisiert sind sind es dann wieder 25 oder 30 Wochenstunden mit flexiblen Arbeitszeiten, Einsatzbereitschaft, körperliche Belastbarkeit (ich bin klein und zierlich) oder es wird schlicht und ergreifend eine einschlägige Ausbildung vorausgesetzt welche ich nicht habe.
Gruss!
Bärchi
Das klingt sehr danach als wären die VV tatsächlich nicht auf die Zumutbarkeit geprüft wurden.
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 17:57:30
Mein Wunscharbeitgeber hingegen bietet seinen Mitarbeitern tatsächlich etwas z.B. Weihnachtsgeld und eine Betriebsrente.
Ja das wünscht sich wohl jeder. Ich würde aber das nicht so begründen, als alg 2 Bezieher musst du alles zumutbare tun um deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern, oder noch besser zu beenden.
Mit so einer Begründung kannst du kein Jobangebot ablehnen, nur weil es kein Weihnachtsgeld oder Betriebsrente gibt.
Wirklich jeden VV zu kommentieren warum es aus dies oder jenen Grund nicht geht oder nicht zumutbar ist würde bei mir den Eindruck hinterlassen das du keine Lust hast. Aber ich hab ja auch nicht jeden gesehen und kenne deine Geschichte nicht.
Aber wenn du eine Beschwerde an der SB ihren vorgesetzten schreibst oder das ganze evtl. vor Gericht geht sieht ja jeder euren Schriftverkehr, da musst du schon vorsichtig sein dir nichts ins eigene Knie zu schießen.
Die Gründe müssen schon nachvollziehbar sein, und es wird einem ALG2 Bezieher auch sehr viel zugemutet seine Hilfsbedürftigkeit zu beenden. Ich habe z.B. Stellenangebot bekommen welche 85km von meinem Wohnort entfernt liegen, natürlich hab ich keine Lust täglich eine Stunde auf die Arbeit zu fahren und eine Stunde wieder nach Hause. Aber lt. Gesetz ist das eben leider zumutbar. Bei Teilzeitstellen ist evtl weniger Fahrweg zumutbar, aber sicherlich trotzdem einiges.
Zitat von: BigMama am 21. November 2021, 18:11:12
Das klingt sehr danach als wären die VV tatsächlich nicht auf die Zumutbarkeit geprüft wurden.
Nein, es scheint wirklich so zu sein.
Würde es sich um "sinnvolle" (zumutbare) Vorschläge handeln, so würde ich mich sehr gen bewerben und in der mir zu Verfügung stehenden Zeit einer Beschäftigung nachgehen, aber doch nicht so!?
Ich habe meine Idee mit meiner Selbständigkeit nicht verworfen und arbeite immer noch daran. Allerdings sehe ich bereits jetzt die große Welle seitens des JC auf mich zurollen, wenn ich nicht "augenblicklich" nach Gewerbeanmeldung meinen Lebensunterhalt komplett aus dieser Tätigkeit bestreiten kann. Und das wird ja definitiv der Fall sein, denn jede selbständige Tätigkeit muss sich erst "entwickeln", ich habe ja auch nicht die ultimative non plus ultra Idee, sondern muss mir den Kundenkreis dann auch erst schaffen. Das geht nur mit Fleiß und guter Arbeit von der der Kunde überzeugt ist. Das benötigt eine gewisse Zeit.
Aufgrund meiner aktuellen Situation mit der SB sehe ich von einer Gewerbeanmeldung erstmal ab. Schade zwar, denn es wäre der erste Schritt in Richtung weg vom JC, allerdings auch ein Schritt weiter in Richtung JC Abgrund... Mir reichen vorerst die derzeitigen Schikanen. Und das ist bestimmt erst der Anfang, der WBA ist gerade gestellt... :schock:
Bärchi
Gummibärchen
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 17:57:30(im "Abspann" nach der Stelleninformation steht dann der Hinweis: die Stellenbeschreibung entnehmen Sie bitte der Anlage, auf der Rückseite die Rechtsfolgenbelehrung)
auf eine
Stelleninformation musst du dich nicht bewerben.
Da wäre die ominöse Rechtsfolgenbelehrung interessant zu lesen dürfte sich wahrscheinlich um die 60er § handeln.
Da zur Prüfung (besonders für die folgenden)einen RA einschalten? wer bezahlt dass denn?
Den Zahn solltest du der SB selber ziehen.
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 17:57:302. ein Schreiben an die SB verfassen, in welchem ich Klartext spreche und Sie auch auf Ihre Pflichten verweise, welche Sie definitiv nicht erfüllt
dafür ist der Beitrag von Big Mama super geeignet weil er die Pflichten der SB aufführt und ist auch ausreichend. Entsprechende Beschwerden wie schon erwähnt und damit müsste "der Zahn" gezogen sein.
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 17:57:30eine einschlägige Ausbildung vorausgesetzt welche ich nicht habe.
damit musst du dich auf so etwas nicht bewerben, sondern den "Beipackzettel" ausfüllen dass der VV aufgrund fehlender Recherche des SB ungeeignet ist.
Was die anderen angeht weiß keiner warum du das eine oder andere nicht machen kannst weil du nichts davon schreibst:
Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 20:57:31Ich würde hier gern mehr schreiben, befürchte jedoch, dass man hier mitliest und mich dann erkennen würde.
Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 22:41:34Nein, das JC weiß sehr genau, dass das nicht der Fall ist und ich definitiv nicht 8 Std. Zeit habe. Es sind 3 bis 4 Stunden.
u.s.w. .... u.s.f.
MfG FN
ZitatDa wäre die ominöse Rechtsfolgenbelehrung interessant zu lesen dürfte sich wahrscheinlich um die 60er § handeln.
Es ist §31 bis 31b mit 30% Sanktion
ZitatDa zur Prüfung (besonders für die folgenden)einen RA einschalten? wer bezahlt dass denn?
Niemand, ist ein Bekannter von mir...
ZitatWas die anderen angeht weiß keiner warum du das eine oder andere nicht machen kannst weil du nichts davon schreibst.
Mehr als zu sagen, dass ich 3 bis 4 Stunden vormittags zu bestimmten Zeiten "verfügbar" bin und zwar wegen der Pflege eines nahen Angehörigen dürfte doch allen hier als Info ausreichen? Und das habe ich doch bereits geschrieben.
Einzig "BigMama" hat die Situation sehr gut erfasst.
Man muss doch hier nicht öffentlich komplett "die Hosen ausziehen", wenn man etwas fragt? Das hier ist ein ÖFFENTLICHES Forum und es lesen ALLE mit...
Sorry, aber man wird sich doch wenigstens "etwas" bedeckt halten dürfen, sonst könnte man hier gleich Foto und Adresse einstellen... :zwinker: (und für "alle" die BG Nummer...)
Bärchen
Zitat von: Gummibärchen am 20. November 2021, 20:57:31
mit insgesamt 30 Vermittlungsvorschlägen (nebst Rechtsbelehrung)
Wären bei mir, sofern als Normapost eingeworfen, im Müll 1:1 gelandet. Bei einer Sanktionsanhörung die Beweisumkehr über den Nachweis der Zustellung gefordert.
Was steht den dazu in deiner EGV? Was zu den Bewerbungskosten? Wrden die für die 30 Bewerbungen übernommen?
Gummibärchen
also die Sanktionsparagrafen, ergibt auch Sinn damit ist das richtig gemacht vom JC.
Außer es steht auch bei den Stelleninformationen dabei.
Gut wenn du einen RA als Bekannten hast, denn einen RA hättest du aus eigener Tasche bezahlen müssen.
Zitat von: Gummibärchen am 22. November 2021, 16:40:32Einzig "BigMama" hat die Situation sehr gut erfasst.
Deswegen ja meine Tipps dahingehend.
Zitat von: Gummibärchen am 22. November 2021, 16:40:32
Mehr als zu sagen, dass ich 3 bis 4 Stunden vormittags zu bestimmten Zeiten "verfügbar" bin
Wenn du das geschrieben hättest das es immer der Vormittag ist dann hätte ich mir den Absatz
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. November 2021, 12:41:10Was die anderen angeht weiß keiner warum du das eine oder andere nicht machen kannst weil du nichts davon schreibst:
gespart.
Zitat von: Gummibärchen am 22. November 2021, 16:40:32Man muss doch hier nicht öffentlich komplett "die Hosen ausziehen", wenn man etwas fragt? Das hier ist ein ÖFFENTLICHES Forum und es lesen ALLE mit...
Sorry, aber man wird sich doch wenigstens "etwas" bedeckt halten dürfen, sonst könnte man hier gleich Foto und Adresse einstellen... :zwinker: (und für "alle" die BG Nummer...)
Wenn du meine Nachfragen so siehst dann will ich dich nicht weiter belasten!
:bye: FN
Hallo "Fettnäpfchen"!
Danke wirklich sehr für Deine hilfreichen Tipps, das ist ehrlich gemeint und das mit "blank ziehen" wirklich weder persönlich noch böse gemeint.
Wenn Du gern Näheres erfahren magst, können wir uns gern per PN austauschen.
Ansonsten habe ich vom RA, welchen ich wegen dieser Angelegenheiten eigentlich nicht "belästigen" wollte, folgendes erfahren:
Die auf der Rückseite der "Stellenangebote" befindlichen Rechtshilfebelehrungen sind rechtlich unwirksam, denn es liegen erst gar keine sanktionsbewährten Angebote vor.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die "Stellenvorschläge" zumutbar wären bzw. vorher auf Zumutbarkeit von ihr überhaupt geprüft worden wären. Zweitens enthält kein einziger
dieser "Vorschläge" Angaben, welche für die Prüfung der Zumutbarkeit unentbehrlich wären. Bei der Zumutbarkeitsprüfung hat die SB die Voraussetzungen des Leistungsempfängers zu überprüfen, das hat sie ganz offensichtlich nicht getan.
Der RA hat also das Blatt komplett gewendet.
Ich bekomme heute Abend von Ihm einen Text, welchen ich dann übernehmen und um mein "Gedöhns" ergänzen kann.
Ich soll erst gar nicht mit Fachaufsichtsbeschwerden o.ä. "drohen", sondern lediglich darauf hinweisen, dass weitere Korrespondenz in dieser Angelegenheit über ihn erfolgt. Das sollte der SB reichen.
Er kann sich nicht vorstellen, dass die SB so dreist ist und eine Sanktion gegen mich einleitet, insbesondere mit dem Wissen, dass ein RA "hinter mir steht". Das würde für Sie wohl auch JC intern keine "schönen" Konsequenzen haben.
Ich kann jetzt also halbwegs aufatmen und warte, was so passiert.
Schöne Grüße!
Bärchi (welche sich heute vor lauter Frust tatsächlich fast eine ganze Tüte Gummibärchen einverleibt hat...)
Vielen Dank für die Rückmeldung zum Gespräch mit dem RA.
Ich freue mich, dass die Sichtweisen deines RA und mir hinsichtlich der Zumutbarkeit übereinstimmen. Und natürlich freue ich mich mit dir, dass du nun einen kompetenten Partner an deiner Seite hast, der dir Hilft deine Vermittlerin in ihre Schranken zu weisen.
Schreib hier gerne wie es weitergeht. Ich interessiere mich sehr dafür.
Zitat von: BigMama am 23. November 2021, 18:59:39
Vielen Dank für die Rückmeldung zum Gespräch mit dem RA.
Ich freue mich, dass die Sichtweisen deines RA und mir hinsichtlich der Zumutbarkeit übereinstimmen. Und natürlich freue ich mich mit dir, dass du nun einen kompetenten Partner an deiner Seite hast, der dir Hilft deine Vermittlerin in ihre Schranken zu weisen.
Schreib hier gerne wie es weitergeht. Ich interessiere mich sehr dafür.
Danke schön! Ich bin wirklich für die kompetente Hilfe hier sehr dankbar. Den RA hätte ich eigentlich nicht angerufen, denn man muss den Menschen nicht mit jedem "Mist" auf die Nerven gehen, aber hier hat es mich doch sehr gewurmt.
Ich bin gespannt, wie es weiter geht.
Schöne Grüße und vielen Dank nochmal für die Hilfe!
Bärchen
Zitat von: Gummibärchen am 23. November 2021, 18:52:53Das wäre nur dann der Fall, wenn die "Stellenvorschläge" zumutbar wären bzw. vorher auf Zumutbarkeit von ihr überhaupt geprüft worden wären. Zweitens enthält kein einziger
dieser "Vorschläge" Angaben, welche für die Prüfung der Zumutbarkeit unentbehrlich wären. Bei der Zumutbarkeitsprüfung hat die SB die Voraussetzungen des Leistungsempfängers zu überprüfen, das hat sie ganz offensichtlich nicht getan.
Der RA hat also das Blatt komplett gewendet.
Nichts anderes war zu erwarten.
Was die Prüfung der Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0) angeht kommt es natürlich auf deine gesundheitliche Situation und weiteres an und da wolltest du dich nicht nackig machen obwohl es für Hilfe wie du sie jetzt vom RA bekommen hast absolut sicher wein muss um die Zumutbarkeit festzustellen.
Zitat von: Gummibärchen am 23. November 2021, 18:52:53Wenn Du gern Näheres erfahren magst, können wir uns gern per PN austauschen.
Das ist nicht erlaubt der PM Bereich ist für private Sachen die nichts mit Hartz Problemen zu tun haben.
Nutzungsbedingungen (http://hartz.info/index.php?action=custom;show=terms)
Zitat3) Der Service "Private Mitteilungen" (PM) darf, mit Ausnahme von Abs. 1 S. 3, nicht dazu verwendet werden, individuelle Rechtsfragen und Rechtsfälle zu erörtern. PMs unterliegen dem rechtlichen Schutz der Privatsphäre. Besteht der begründete Verdacht, dass der Inhalt einer PM gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, hat der Empfänger das Recht, dem Forum-Betreiber diese zur Prüfung und zu Beweiszwecken zu übersenden (Funktion "Diese Nachricht einem Administrator melden").
Zitat von: BigMama am 23. November 2021, 18:59:39Schreib hier gerne wie es weitergeht. Ich interessiere mich sehr dafür.
Dito
MfG FN