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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: gloegg am 20. November 2021, 22:52:17

Titel: Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?
Beitrag von: gloegg am 20. November 2021, 22:52:17
Hat das Jobcenter kurzfristigen Zugriff auf das Melderegister?

Hintergrund der Frage ist, dass für ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine Meldebescheinigung verlangt wird, die Termine beim Bürgerbüro der Stadt aber auf Wochen ausgebucht sind.
Titel: Re: Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?
Beitrag von: Nirvana am 20. November 2021, 23:02:43
Zitat von: gloegg am 20. November 2021, 22:52:17
Hat das Jobcenter kurzfristigen Zugriff auf das Melderegister?
Dem Grunde nach steht den Jobcentern der automatisierte Abruf nach § 38 BMG zur Verfügung, ja. Ob und inwieweit entsprechende Zugänge in dem konkreten Jobcenter eingerichtet sind, ist eine andere Frage.
Titel: Re: Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?
Beitrag von: Gummibärchen am 21. November 2021, 12:10:06
Zitat von: gloegg am 20. November 2021, 22:52:17
Hat das Jobcenter kurzfristigen Zugriff auf das Melderegister?

Hintergrund der Frage ist, dass für ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft eine Meldebescheinigung verlangt wird, die Termine beim Bürgerbüro der Stadt aber auf Wochen ausgebucht sind.

Hallo!

Eine Freundin von mir arbeitet beim Bürgerbüro und hat mir diese Frage bereits in einem anderen Zusammenhang beantwortet.
Das JC hat keinen "Dauerdraht" zum Melderegister und muss eine Anfrage nebst Begründung "warum" stellen ( es gibt dafür "vorgestanzte" Punkte mit Häkchen zum anklicken).

Der automatisierte Abruf nach § 38 erfolgt stichprobenartig, es werden also nicht alle Empfänger "durchgejagt".

Ich hoffe, das beantwortet Deine Frage.
Titel: Re: Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?
Beitrag von: Flip am 21. November 2021, 12:46:08
Das wird in meinem Bundesland von den Jobcentern genutzt:
https://tsr.thueringen.de/baus-web/

Allerdings haben nur bestimmte Beschäftigte den Zugriff.
Titel: Re: Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?
Beitrag von: Jan Mustermann am 21. November 2021, 12:56:03
Aus welchen Grunde und warum wollen die eine Meldebescheinigung ?
Die ist fürs SGB II recht belanglos. In der Rechtsprechung gild sie lediglich als Indiz dafür das jemand dort wohnen könnte.
Titel: Re: Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?
Beitrag von: blaumeise am 21. November 2021, 13:35:24
Zitat von: gloegg am 20. November 2021, 22:52:17Hat das Jobcenter kurzfristigen Zugriff auf das Melderegister?
Ich weiß, dass die Ämter manchmal Anfragen an die Meldeämter schicken. Die werden dann auch beantwortet.
Titel: Re: Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?
Beitrag von: gloegg am 21. November 2021, 15:01:56
Ich danke für Eure Antworten und Eure Hilfe!

Ich habe kein Problem damit, dass das Jobcenter sich die Meldeinformation selbst beschafft, wenn die technische Möglichkeit dazu besteht. Was auch immer die mit dieser Info bezwecken... :weisnich:

Ein Problem hätte ich nur damit, wochenlang auf Leistungen warten zu müssen, weil es nicht möglich ist, diese Information selber zu beschaffen...
Titel: Re: Jobcenter - Zugriff auf Melderegister?
Beitrag von: Kopfbahnhof am 21. November 2021, 16:12:07
Entscheidend ist, was im Ausweis steht.
Zitat von: gloegg am 21. November 2021, 15:01:56Ein Problem hätte ich nur damit
Dann muss das JC zumindest vorläufig zahlen.
Du kannst nichts dafür wenn eine notwendige Ummeldung nicht machbar ist, weil die Behörden keine Termine frei haben.
Diese Information kann sich das JC genauso auch selbst besorgen.

So lange kann ein Nachweis der Adresse auch anders gehen z.B. mit einem aktuellen MV.