Hallo,ich habe etwas Bedenken ob qir jetzt einen riesen Fehler begangen haben und uns jetzt in Kosten stürzen.
Bei Einzug in die Wohnung 2017 wurde im Übergabeprotokoll eingetragen...Wohnzimmer Laminat ohne Zierleisten
Schlafzimmer 1 Teppichboden ohne Zierleisten.
Es war mündlich abgesprochen, das wir diese erneuern dürfen bzw weil wir die Böden neun verlegen wollten.Der Teppichboden war verhunzt.Die Vormieter haben seit 2004 hier gelebt.
Nun haben wir die erneuert und jetzt natürlich habe ich Zweifel, weil der Vermieter eh komisch ist ob es nicht besser gewesen wäre das schriftlich zu hinterlegen.
Hilfe...das ist ja nun zu spät...was habt ihr für Ratschläge wie wir da nun sauber rauskommen ohne Probleme zu bekommen. Da mündlich ja nicht zählt,gerade bei dem Vermieter. Finanzel ist es natürlich auch noch nicht prickelnd und wir haben durch den ganzen andern Stress nivht darüber nachgedacht.
Vielen Dank für die Antworten schonmal
Was soll das Problem sein?
Ihr habt auf eure Kosten dem Vermieter eine Verbesserung erledigt.
Wenn ihr das fachgerecht gemacht habt ist alles gut.
Wie ist der Zustand jetzt? Immer noch Laminat (nur halt besser)? Immer noch Teppich (nur halt neuer)?
Zitat von: justine1992 am 21. November 2021, 10:06:03
Wie ist der Zustand jetzt? Immer noch Laminat (nur halt besser)? Immer noch Teppich (nur halt neuer)?
Wohnzimmer Laminat
Schlafzimmer Laminat beides neu und nicht gebraucht gekauft beide Zimmer 400€ Kostenwert
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 10:13:29beide Zimmer 400€ Kostenwert
Darum geht es nicht.
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 10:13:29Schlafzimmer Laminat
Meiner Meinung nach könnte hier ein Teppichboden vom Vermieter gefordert werden (aber nicht mit Sinn, nur aus Boshaftigkeit). Allerdings ist @crazy diesbezüglich die Fachfrau.
Aber immer vor einer Wohnungsrückgabe: nicht vorher panisch werden, erst mal abwarten...
Zitat von: justine1992 am 21. November 2021, 10:23:41
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 10:13:29beide Zimmer 400€ Kostenwert
Darum geht es nicht.
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 10:13:29Schlafzimmer Laminat
Meiner Meinung nach könnte hier ein Teppichboden vom Vermieter gefordert werden (aber nicht mit Sinn, nur aus Boshaftigkeit). Allerdings ist @crazy diesbezüglich die Fachfrau.
Aber immer vor einer Wohnungsrückgabe: nicht vorher panisch werden, erst mal abwarten...
Ok. Ja Geld oder ähnliches wollen wir nicht erstattet bekommen ect.Wir haben das für uns gemacht, ich meine das dies auch damals mündlich abgesprochen war, wissen tue ich jetzt nicht mehr.Nur im Übergabeprotokoll steht das die Böden ohne Zierleisten sind...daher bin ich mir sicher das wir gesagt haben...wir übernehmen den Wechsel der Böden...aber nun habe ich Bedenken weil es eben nicht schriftlich hinterlegt ist....
Zitat von: crazy am 21. November 2021, 09:51:03
Was soll das Problem sein?
Ihr habt auf eure Kosten dem Vermieter eine Verbesserung erledigt.
Wenn ihr das fachgerecht gemacht habt ist alles gut.
Leider ist es nicht ganz so einfach, denn dann Verlegen von Laminatböden stellt einen "bauliche Veränderung" dar und ist somit vor dem Verlegen genehmigungspflichtig. Außer, man kann diese quasi rückstandslos wieder entfernen und die "Mietsache" so in ihren ursprünglichen Zustand bei Anmietung wieder zurück versetzen.
Habe ich gerade hinter mir incl. Anwalt. Ich dachte nämlich vorher genau wie Du, bis ich eines Besseren belehrt wurde.
Wenn ich ausziehe, muss ich die Wohnung bzw. den Boden als in den ursprünglichen Zustand wieder zurück versetzten - unter meinem Laminat ist Gott sei Dank noch der alte PVC Belag...
Der Vermieter war in meiner Wohnung, da ich einen riesigen Wasserflack an der Küchendecke habe und den Vermieter aufgefordert hatte den Wasserschaden (Dachboden über mir) zu beheben. Neben dem Wasserfleck sah er dann bei der "Wasserfleckbegutachtung", dass ich Laminat verlegt hatte und schon ging es los...
Allerdings kommt jetzt die "Entwarnung", denn der Vermieter kann in diesem Fall dann bei Auszug des Mieters Schadenersatzansprüche stellen und das dürfte in Eurem Fall "etwas" schwierig werden... Einen nicht entstandenen Schaden zu beziffern dürfte für den Vermieter recht schwierig werden...
Und in meinem Fall: ganz ehrlich, sollte ich je ausziehen, so werde ich schon allein aus Gehässigkeit den Laminatboden entfernen und den "tollen" PVC Belag nebst diverser Beschädigungen (die auch noch im Übergabeprotokoll an mich exakt festgehalten sind - inclusive Fotos auf die ich seinerzeit bestanden hatte :sehrgut:) wieder zum Vorschein kommen lassen...
Also könnt ihr ruhig schlafen, es wird nix passieren. (Habt ihr den ollen Teppich entfernt, oder liegt er unter dem Laminat? Weiss ich, macht man nicht, aber manchmal ist der Teppich vollflächig verklebt und dann legt man das Laminat einfach "nicht fachgerecht" drüber, statt sich das Entfernen des Teppichs "anzutun").
Schöne Grüße!
Jo
Blöde Frage, aber rein theoretisch könnte man doch auf einen Laminatboden jederzeit einen Teppichboden drauflegen, oder? In meinen Augen ist es so, wie es jetzt ist, eine Verbesserung. Rausreißen muss man nichts, meine ich.
Meines Wissens nach muss der bei Übernahme vorhandene Zustand wieder hergestellt werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Heißt im Fall der TE: Laminat raus, Teppichboden rein. Da höchstwahrscheinlich im Übernahmeprotokoll nicht der abgewohnte Zustand des Teppichbodens vermerkt wurde, hat die TE dann ggf. die A-Karte und kann neuen Teppichboden verlegen, sollte sich der alte nicht mehr unter dem neu verlegten Laminat befinden.
Hier mal ein Foto vom Protokoll
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Beim Schlafzimmer ist über den Zustand des Bodens nichts angekreuzt oder vermerkt (ausser den Leisten).
Jetzt kannst und brauchst du nichts mehr zu machen, die von mir beschriebene Situation kommt erst bei Wohnungsrückgabe nach Kündigung zum Tragen.
Zitat von: Sheherazade am 21. November 2021, 15:26:40
Beim Schlafzimmer ist über den Zustand des Bodens nichts angekreuzt oder vermerkt (ausser den Leisten).
Jetzt kannst und brauchst du nichts mehr zu machen, die von mir beschriebene Situation kommt erst bei Wohnungsrückgabe nach Kündigung zum Tragen.
Ok
Was steht im MV zur Renovierung bei Auszug drin?
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 09:19:31ob qir jetzt einen riesen Fehler begangen haben
Der Fehler war definitiv, den Boden als i.O. im Protokoll anzuerkennen.
Wenn der derart hinüber und Abgewohnt war, wäre der VM evtl. in der Pflicht gewesen diesen zu Erneuern.
Habt ihr evtl. Bilder von der Wohnung gemacht, vor dem Einzug?
Trotzdem sehe ich hier keine große Gefahr beim Auszug für euch.
Erstens gibt es ja sicherlich Zeugen, wie der Zustand der Wohnung bei Einzug war.
Zweitens habt ihr durch die Eigenleistung und auf eigene Kosten, diesen sogar Verbessert.
Drittens war ja vorher auch Laminat im WZ, somit muss es bei Auszug auch nicht Entfernt werden.
Ich kann nichts erkennen was der VM bei Auszug da evtl. fordern könnte, was die Böden angeht.
Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:03:23
Was steht im MV zur Renovierung bei Auszug drin?
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 09:19:31ob qir jetzt einen riesen Fehler begangen haben
Der Fehler war definitiv, den Boden als o.O. im Protokoll anzuerkennen.
Wenn der derart hinüber und Abgewohnt war, wäre der VM evtl. in der Pflicht gewesen diesen zu Erneuern.
Habt ihr evtl. Bilder von der Wohnung gemacht, vor dem Einzug?
Trotzdem sehe ich hier keine große Gefahr beim Auszug für euch.
Erstens gibt es ja sicherlich Zeugen, wie der Zustand der Wohnung bei Einzug war.
Zweitens habt ihr durch die Eigenleistung und auf eigene Kosten, diesen sogar Verbessert.
Drittens war ja vorher auch Laminat im WZ, somit muss es bei Auszug auch nicht Entfernt werden.
Ich kann nichts erkennen was der VM bei Auszug da evtl. fordern könnte, was die Böden angeht.
Oh nein ,ich habe das eben im MV gefunden. Das sind wieder typisch wir...die Böden sind nicht protokolliert nur die Wände.
Ich hoffe echt das es keinen Ärger gibt. Da wir nun eben dunklen statt helles Laminat drin haben
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Das mit der Tapete ist schon mal völliger Schwachsinn, darum dürfte die gesamte Renovierungsklausel hinfällig sein.
Für mich sind die Böden aber Protokolliert, weil da ist jeweils ein Kreuz bei i.O.
Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:18:21
Das mit der Tapete ist schon mal völliger Schwachsinn, darum dürfte die gesamte Renovierungsklausel hinfällig sein.
Für mich sind die Böden aber Protokolliert, weil da ist jeweils ein Kreuz bei i.O.
Ja aber in Ordnung ist es ja nicht wenn selbst Zierleisten fehlten.Und beim Schlafzimmer ist kein Kreuz nur das auch da keine Zierleisten sind.
Wir waren dawohl zu blind...aber das ist auch ein Mietvertrag von über 10 Seiten🙈
Bei Schlafzimmer II ist da schon eins. (PVC Belag)
Teppichböden gelten nach 10 Jahren eh als Abgewohnt, erst recht wenn die schon 2004 drin waren.
Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 16:37:43
Bei Schlafzimmer II ist da schon eins. (PVC Belag)
Teppichböden gelten nach 10 Jahren eh als Abgewohnt, erst recht wenn die schon 2004 drin waren.
Schlafzimmer 1 und Wohnzimmer sind gemeint.
2004 ist das was ich schätze.
Ich selbst wohnte seit Anfang 2009 oben in der Wohnung bis ich 2017 unten in die Wohnung einzog...und von 2009 bis 2017 wohnte diese Familie definitiv unten.
Bei Auszug würde ich einfach den Boden im Schlafzimmer mit einem seeeeehr günstigen Teppichboden versehen, im Wohnzimmer befindet sich ja Laminat, Ihr habt doch nur die Fußleisten selbst "drangebastelt"... :zwinker:
Soll euch doch der Vermieter bitte schön beweisen, dass dieser Laminatboden nicht sein ursprünglich von ihm verlegter ist...Ein Rechtstreit dürfte dem Vermieter bei einer solchen Belanglosigkeit in Anbetracht der Kosten vermutlich "vergehen"...
Bärchen
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 18:05:13
Bei Auszug würde ich einfach den Boden im Schlafzimmer mit einem seeeeehr günstigen Teppichboden versehen, im Wohnzimmer befindet sich ja Laminat, Ihr habt doch nur die Fußleisten selbst "drangebastelt"... :zwinker:
Soll euch doch der Vermieter bitte schön beweisen, dass dieser Laminatboden nicht sein ursprünglich von ihm verlegter ist...Ein Rechtstreit dürfte dem Vermieter bei einer solchen Belanglosigkeit in Anbetracht der Kosten vermutlich "vergehen"...
Bärchen
Es gibt Fotos von der Wohnung die bei Übergabe gemacht wurden
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 18:05:13würde ich einfach den Boden im Schlafzimmer mit einem seeeeehr günstigen Teppichboden versehen
Ist gar nicht notwendig, da nach 10 Jahren abgewohnt und Sache des VMs.
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 18:18:50gibt Fotos von der Wohnung
Die der VM gemacht hat, nehme ich an. (kann ja auch gut für euch sein)
Egal, bei Auszug wird alles geregelt, wobei der MV vermutlich eh nicht ganz korrekt sein dürfte.
Somit es auch keine Pflicht der Endrenovierung gibt.
Zitat von: vanessa am 21. November 2021, 18:27:59
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 18:05:13würde ich einfach den Boden im Schlafzimmer mit einem seeeeehr günstigen Teppichboden versehen
Ist gar nicht notwendig, da nach 10 Jahren abgewohnt und Sache des VMs.
Zitat von: Pusteblume am 21. November 2021, 18:18:50gibt Fotos von der Wohnung
Die der VM gemacht hat, nehme ich an. (kann ja auch gut für euch sein)
Egal, bei Auszug wird alles geregelt, wobei der MV vermutlich eh nicht ganz korrekt sein dürfte.
Somit es auch keine Pflicht der Endrenovierung gibt.
Er ist wirklich Kleinarbeit.So wie du das in dem MV sehen kannst.Er prüft alles,was sehr anstrengend sein kann.
Wohnungsrückgabe ist immer ein Minenfeld. Ich habe mir angewöhnt bei jedem Umzug als allerste Amtshandlung in der kompletten Wohnung auch keinste Unebenheiten und Mängel mit Handyfotos zu dokumentieren und diese dann sicher zu archivieren. Alle Abreden sollte man bei Mietsachen unbedingt schriftlich machen. Sollte der alte Teppichboden sowieso stark abgenutzt oder mit Schäden gewesen sein, wäre es auch Sache des Vermieters gewesen den selbst zu erneuern. Der Mieter ist nicht dafür da, die ihm überlassene Wohnungsausstattung auf seine Kosten zu erneuern.
Zitat von: jens123 am 21. November 2021, 19:02:01
Wohnungsrückgabe ist immer ein Minenfeld. Ich habe mir angewöhnt bei jedem Umzug als allerste Amtshandlung in der kompletten Wohnung auch keinste Unebenheiten und Mängel mit Handyfotos zu dokumentieren und diese dann sicher zu archivieren. Alle Abreden sollte man bei Mietsachen unbedingt schriftlich machen. Sollte der alte Teppichboden sowieso stark abgenutzt oder mit Schäden gewesen sein, wäre es auch Sache des Vermieters gewesen den selbst zu erneuern. Der Mieter ist nicht dafür da, die ihm überlassene Wohnungsausstattung auf seine Kosten zu erneuern.
Ja schlauer ist man ja immer erst hinterher.Fakt ist...es ist zu spät ,renoviert und jetzt erst nachgedacht. Werde morgen auch wohl nichtzufrieden sein,weil wenn von der Hausverwaltung gesagt wird,Ach was soll er denn sagen...es ja auch ganz anders kommen kann beim evtl. Auszug mal...und da habe ich Angst um die Kaution
Aus dem Mietvertrag: "total renoviert.."????!!! "bei Auszug entsprechend wieder zu überlassen" ???!!! Was soll das heissen??? :mocking:
Ganz ehrlich, das ist doch kein rechtsverbindlicher Mietvertrag?!
Was sind das für schwammige Aussagen?
Macht Euch über das Laminat echt keine Gedanken! Mit Verlaub, aber Euer Vermieter hat doch nicht alle Latten am Zaun...
Er hätte den Mietvertrag lieber von einem Fachmann (Anwalt) erstellen lassen sollen, oder einfach mal `nen fertigen Vordruck aus dem Schreibwarngeschäft...
Mein Vermieter ist schon "heftig", aber wenigstens ist der Mietvertrag korrekt, bei Euch ist das wirklich unfassbar. Was ist das bitte für ein merkwürdiger Mensch?
Fehlt noch, dass die Auszugsklausel einen Neubau der Immobilie gefordert hätte... Viel fehlt da nicht mehr dazu... :zwinker:
Grussi!
Bärchi :bye:
Zitat von: Gummibärchen am 21. November 2021, 19:06:40
Aus dem Mietvertrag: "total renoviert.."????!!! "bei Auszug entsprechend wieder zu überlassen" ???!!! Was soll das heissen??? :mocking:
Ganz ehrlich, das ist doch kein rechtsverbindlicher Mietvertrag?!
Was sind das für schwammige Aussagen?
Macht Euch über das Laminat echt keine Gedanken! Mit Verlaub, aber Euer Vermieter hat doch nicht alle Latten am Zaun...
Er hätte den Mietvertrag lieber von einem Fachmann (Anwalt) erstellen lassen sollen, oder einfach mal `nen fertigen Vordruck aus dem Schreibwarngeschäft...
Mein Vermieter ist schon "heftig", aber wenigstens ist der Mietvertrag korrekt, bei Euch ist das wirklich unfassbar. Was ist das bitte für ein merkwürdiger Mensch?
Fehlt noch, dass die Auszugsklausel einen Neubau der Immobilie gefordert hätte... Viel fehlt da nicht mehr dazu... :zwinker:
Grussi!
Bärchi :bye:
Ich bin ja schon ein schräger Vogle momentan, bevorgerufen durch meine Angstzustände (Zwangsneurose) aber er ist sehr,sehr kleinkariert. Er ist in der Gemeinde tätig...und ich weiß aus sicherer Quelle...wenn alle dafür sind,ist er definitiv dagegen.
Ich hätte es wissen müssen und vorher nachdenken müssen aber das letzte Jahr ging es bei mir echt drüber und drunter...da war die Renovierung ein seelischer Balsam...der Gedanke kam mir heute morgen mot den Bedenken als mein Sohn mit dem Zollstock über das Laminat haute.
Ich möchte halt keine Schwierigkeiten haben und es war auch so nicht beabsichtigt. Nur habe ich schriftlich rein gar nichts..und wie soll ich da etwas belegen
Zitat von: jens123 am 21. November 2021, 19:02:01Wohnungsrückgabe ist immer ein Minenfeld. Ich habe mir angewöhnt bei jedem Umzug als allerste Amtshandlung in der kompletten Wohnung auch keinste Unebenheiten und Mängel mit Handyfotos zu dokumentieren und diese dann sicher zu archivieren.
ja bei mir war es so das mein VM behauptet hat es wäre vor Auszug ein Teppich vorhanden er er mich angezeigt wegen Diebstahl.
Vor Gericht hat er aber verloren.Nach 10 Jahren wäre der Teppich eh hinüber.
Zitat von: CCR am 21. November 2021, 20:23:11
Zitat von: jens123 am 21. November 2021, 19:02:01Wohnungsrückgabe ist immer ein Minenfeld. Ich habe mir angewöhnt bei jedem Umzug als allerste Amtshandlung in der kompletten Wohnung auch keinste Unebenheiten und Mängel mit Handyfotos zu dokumentieren und diese dann sicher zu archivieren.
ja bei mir war es so das mein VM behauptet hat es wäre vor Auszug ein Teppich vorhanden er er mich angezeigt wegen Diebstahl.
Vor Gericht hat er aber verloren.Nach 10 Jahren wäre der Teppich eh hinüber.
Meine Bedenken sind auch...wenn ich das morgen anspreche...und es ihm nicht passt...kann er sofortigen Rückbau verlangen?
Nun hat mich das wieder die Nacht gekostet, weil mir der Gedanke kam...ich bin in der Privatinsolvenz genauso wie mein Mann...angenommen wir müssen raus und der Vermieter behält aufgrund der Böden die Kaution ein...was macht der Insolvenzverwalter?Die volleMietkaution würde in die Insolvenzmasse fließen...was ist wenn wir nur einen Teil oder gar nichts wiederbekommen?Denn der Vermieter ist total kleinkarriert.Der regt sich schon auf wenn die Miete 10 Tage zu früh auf seinem Konto ist..
Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 07:36:36
..angenommen wir müssen raus
Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber: Steht diese Situation denn überhaupt in naher Zukunft bevor?
Oder ist das nur wieder ein Gedankenkarussel von dir?
Zitat von: Sheherazade am 22. November 2021, 09:56:34
Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 07:36:36
..angenommen wir müssen raus
Vielleicht habe ich es ja überlesen, aber: Steht diese Situation denn überhaupt in naher Zukunft bevor?
Oder ist das nur wieder ein Gedankenkarussel von dir?
Ganz großes Gedankenkarusell...mein Kopf spielt verrückt. Ich male mir aus,das es nicht erlaubt ist und war,weil man eben nichts schriftliches Hat, das der Vermieter sofortigen Rückbau erwartet. Dann stell ich mir vor...wie soll das gehen wenn wir die alten Bodenbeläge nicht mehr haben?Wir wollen ja kein Geld nichts von ihm...aber spreche ich das nun an...hab ich wahrscheinlich das Problem das er auf sofortigen Rückbau pocht.
Dann habe ich Angst das qir deshalb irgendwann Probleme mit der Kaution bekommen...(da er bekanntlich Gründe findet um von der Kaution Gebrauch zu machen ) was ist dann bei Auszug mit dem Insolvenzberater ?Der rechnet dann die volle Kaution an,die wir gar nicht evtl bekommen?
Habt ihr denn Pläne bezüglich eines Auszugs? Wenn nicht, dann kann sich eure finanzielle Situation bis dahin noch dreimal wieder geändert haben.
Zitat von: blaumeise am 22. November 2021, 10:13:30
Habt ihr denn Pläne bezüglich eines Auszugs? Wenn nicht, dann kann sich eure finanzielle Situation bis dahin noch dreimal wieder geändert haben.
Nein von uns aus überhaupt nicht.
Wir wollen hier gerne bleiben.
Dann würde ich darauf vertrauen, dass bis zu dem unbekannten Irgendwann die Karten neu gemischt sind. Eine Lösung findet sich immer.
Zitat von: blaumeise am 22. November 2021, 10:17:17
Dann würde ich darauf vertrauen, dass bis zu dem unbekannten Irgendwann die Karten neu gemischt sind. Eine Lösung findet sich immer.
Ich hoffe.Ich traue mich bei der Hausverwaltung auch nicht anzurufen
Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 10:08:22
..aber spreche ich das nun an...hab ich wahrscheinlich das Problem das er auf sofortigen Rückbau pocht.
Komm mal wieder runter. Solange das Mietverhältnis besteht, kann da gar nichts kommen, das Verlegen des Laminats ist schließlich keine bauliche Veränderung.
Erst bei Kündigung des Mietvertrages sollten die einzelnen Punkte auf Gültigkeit abgeklopft werden, selbst dann sieht es für euch recht gut aus.
Zitat von: Sheherazade am 22. November 2021, 10:23:34
Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 10:08:22
..aber spreche ich das nun an...hab ich wahrscheinlich das Problem das er auf sofortigen Rückbau pocht.
Komm mal wieder runter. Solange das Mietverhältnis besteht, kann da gar nichts kommen, das Verlegen des Laminats ist schließlich keine bauliche Veränderung.
Erst bei Kündigung des Mietvertrages sollten die einzelnen Punkte auf Gültigkeit abgeklopft werden, selbst dann sieht es für euch recht gut aus.
Und das Internet steht voll mit baulicher Veränderung ,/Laminat verlegen
Wenn ihr noch lange in der Wohnung wohnt, dann wäre der Boden sowieso irgendwann abgewohnt und müsste erneuert werden. Ich tät mir zum jetzigen Zeitpunkt keine Sorgen machen, sondern in der Wohnung leben, wie es mir gefällt.
Zitat von: Pusteblume am 22. November 2021, 10:27:08
Und das Internet steht voll mit baulicher Veränderung ,/Laminat verlegen
Schon klar, wer suchet, der findet. Fakt ist, du machst dich wieder mal völlig ohne Grund und viel verfrüht verrückt. Selbst wenn es sich um eine bauliche Veränderung handeln würde, beträfe es nur das Schlafzimmner, wo vorher Teppichboden lag. Und das auch nur VIELLEICHT.
Die Feststellung, ob und gegen welche mietvertraglichen Pflichten bezüglich Instandhaltung/baulicher Veränderung/Zustand der Wohnung ihr verstoßen habt und in welchem Umfang, wird erst bei Beendigung des Mietverhältnisses getroffen. Punkt.
Also mit der Hausverwaltung um 12 Uhr gesprochen, um 14 Uhr bekam ich einen Rückruf von der Hausverwaltung, das alles ok ist,der Vermieter ist zufrieden. Sie protokolliert das in unsere Akte.Auf meine Bitte ,das ich das auch bitte schriftlich haben möchte,sagte sie ja..aber nicht heute...das kann ich morgen holen.
Ich hoffe die halten ihr Wort :nea:
:smile: