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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Maximus am 21. November 2021, 12:41:33

Titel: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. November 2021, 12:41:33
Hallo liebe Community,

Ich hoffe, daß dieses Unterforum das richtige für mein Thema ist.

Ich bin 63 Jahre alt und seit 3 Jahren Hartz/4 Empfänger. Vermittlungserfolg = Zero, da einfach zu alt. Ich mußte in eine kleinere Wohnung ziehen, die aber mit 10 € zu teuer war und ich aus eigener Tasche dazu zahlen muß.

So im 1. Jahr habe ich dann von meinem Vermieter 220 Euro aus der Heizkostennebenabrechnung zurückbekommen. Davon mußte ich allerdings 50% an den Vater Staat zurück zahlen. Das war noch akzeptabel.

Letztes Jahr habe ich mir gedacht, ok, dann versuchst Du jetzt mal richtig was zu sparen. Habe mir den Gürtel enger geschnallt und 2 Zimmer gar nicht mehr geheizt. Das Resultat war, daß ich dieses Jahr 350 € von meinem Vermieter zurück bekommen habe. Davon will aber der Staat jetzt alles wieder zurück haben, also die vollen 350 €. Das heißt, ich habe freiwillig gefroren, Zimmer nicht geheizt und freiwillig Klimaschutz betrieben. Und dafür soll ich jetzt noch bestraft werden.

Habe natürlich erstmal dagegen Widerspruch eingelegt, aber von meinem Amt keine positive Entscheidung bekommen. Danach ging es in die nächst größere Stadt und von dort gab es auch keine positive Entscheidung. Offensichtlich gibt es ein Gesetz, das besagt, daß Heizkostenersparnisse auf jeden Fall zurück gezahlt werden müssen, §22 Abs.1 SGB II. Der nächste Schritt wäre das Sozialgericht, in wiederrum einer anderen Stadt.

Warum ich im ersten Jahr nur 50% zurück zahlen mußte, ist mir bis heute noch ein Rätsel. Möglicherweise hängt es mit den 10 € privater Mietzuzahlung zusammen.


So jetzt meine Fragen:

Würdet ihr den nächsten Schritt wagen und vor das Sozialgericht ziehen oder würdet ihr davon abraten, weil ich sowieso keine Chance habe, weil eben das Gesetz keine postive Entscheidung zulässt.

Wenn ihr mir dazu raten würdet, welchen Weg sollte ich gehen ? Zuerst den Anwalt einschalten oder zuerst zum Gericht um dort das Armenrecht zu beantragen ? Weil zahlen kann ich es natürlich nicht selbst. Welche Kosten müßte ich trotzdem selber tragen ? Mein Job Center Berater wußte da keine Antworten, weil er so einen Fall noch nicht hatte.


Besten Dank im voraus




Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Flip am 21. November 2021, 12:51:35
Diese 10 Euro Eigenzahlung ist noch aktuell oder berücksichtigt das Jobcenter inzwischen die volle Miete?

Kann man den Widerspruchsbescheid mal lesen?
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. November 2021, 12:58:16
Das Schreiben hat vier Din A 4 Seiten. Welche Teile willst du davon lesen ?

- Sachverhalt
- Entscheidungsgründe
- Prüfung der Rechtsgrundlage
- Rechtsbehelfsbelehrung

Ich werde dann sicherlich auch etwas schwärzen müssen.

Da sich die Beiträge für den Mietspiegel vom Amt aus geändert haben, werde ich wahrscheinlich jetzt nicht mehr die 10 € dazu zahlen müssen, weil die Miete hat sich seitdem nicht verändert.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Yavanna am 21. November 2021, 13:12:20
Wenn du in dem gesamten Abrechnungsjahr 10,00/Monat dazu gezahlt hast, stehen dir 120,00 der Rückzahlung zu. Den Rest darf das JC vereinnahmen. Wenn deine Zuzahlung weniger beträgt, z.B. weil die Angemessenheitsgrenze erhöht wurde und das JC mehr übernimmt, mindert das den Betrag, der dir zusteht.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. November 2021, 13:27:52
Mein JC-Berater hat mir mal etwas über diese 10 € gesagt. So richtig habe ich es aber nicht verstanden. Das war so zwischen Tür und Angel.

In dem Ort wo ich lebe, sollten die Mieten incl. Heizung am Anfang nicht 420 € übersteigen. Ich zahlte aber bei Einzug an den Vermieter 430 €. Ich habe also jeden Monat 10 € dazu gezahlt.
Anerkannte Unterkunftskosten sind im Jahre 2021 430 €. Habe gerade in meinem Bewilligungsbescheid nachgeschaut. Also wurden da zwischenzeitlich die Tarife für Wohnungen dem allgemeinen Preisanstieg angeglichen. Meine Miete hat sich dagegen nicht verändert. Sie ist immer noch gleich hoch, wie am Anfang des Einzuges.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: crazy am 21. November 2021, 14:23:39
Dann musst Du auch nichts aus deinem Regelsatz mehr zahlen.
Aber zum Verständnis, weil das gerne missverstanden wird.
Das JC unterscheidet nach angemessener Bruttokaltmiete(Kaltmiete plus kalte Nebenkosten) und Heizkosten(HK sind Brennstoffkosten,Heizungswartung,Schornsteinfeger,Betriebsstrom plus ggf Abrechnungskosten der Verbrauchablesung durch z.B.Techem,Brunata,Ista etc.)
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. November 2021, 14:39:14
Meine Nebenkostenabrechnung ist von ISTA. Da werden alle Kosten aufgeführt incl. Heizkosten, die vom Mieter anteilmäßig zu zahlen sind. Alle Uhren (Warm/Kaltwasser, Heizungszähler) werden per Fernabfrage von Ista abgelesen.

Was meinst Du jetzt mit: Dann musst Du auch nichts aus deinem Regelsatz mehr zahlen. Wenn Du die 10 € meinst, dann sind die ja aus meiner Privatschatulle im Prinzip natürlich Hartz4 bezahlt worden.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: crazy am 21. November 2021, 14:54:08
Ja, man kann auch Ist für die komplette Abrechnung beauftragen.
Darin sind dann aber getrennt voneinander die Nebenkosten und die Heizkosten aufgeführt.
Einfach schon deshalb, weil Heizkosten nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden müssen.

Wenn deine Gesamtmiete 430 beträgt und das JC Dir 430 plus 446 überweist, hast Du aus deinen 446 nichts extra dazulegen müssen.

Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Sheherazade am 21. November 2021, 15:08:20
Zitat von: crazy am 21. November 2021, 14:54:08
Wenn deine Gesamtmiete 430 beträgt und das JC Dir 430 plus 446 überweist, hast Du aus deinen 446 nichts extra dazulegen müssen.

Und das bedeutet im Umkehrschluß, dass dem Jobcenter die BK-Rückerstattung in voller Höhe zusteht.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. November 2021, 15:36:20
ZitatWenn deine Gesamtmiete 430 beträgt und das JC Dir 430 plus 446 überweist, hast Du aus deinen 446 nichts extra dazulegen müssen.



Richtig, getrennt werden die Heizkosten und die Nebenkosten auf der Abrechnung von ISTA aufgeführt.

Mir werden jeden Monat 876 € vom Amt überwiesen.

Und was heißt das jetzt ? Das ich die komplette Summe von 350 € aus der Heizkosten/Nebenkostenabrechnung zurück zahlen muß ?
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Flip am 21. November 2021, 17:45:42
Das Guthaben wird im Folgemonat der Gutschrift bei dir angerechnet. Zeigt man das rechtzeitig an, bekommt man von vornherein weniger ALG2. Ist das ALG2 im Folgemonat schon ausgezahlt, muss man das zuviel erhaltene ALG2 zurück zahlen.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. November 2021, 17:54:38
Ich hatte da Widerspruch eingelegt. In folge dessen ist noch nichts wieder abgebucht worden. Außerdem, wenn die es zurückfordern, werden die es in Teilbeträgen von ca. 45 € jeden Monat von den 876 € abziehen. Das wäre dann nicht so schmerzhaft.

Seid ihr also der Meinung, ich habe keine Chance vor dem Sozialgericht ? Oder würdet ihr den letzten Schritt wagen ?
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Flip am 21. November 2021, 18:37:43
Wenn deine Kosten der Unterkunft und Heizung voll im Bedarf berücksichtigt wurden, hast du nicht den Hauch einer Chance.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. November 2021, 22:10:26
Ok, habe verstanden. Du meinst also ich hätte keine Chance.

Ich würde aber gerne noch weitere Meinungen hören ehe ich mich entschließe die Sache vor dem Sozialgericht abzublasen.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: crazy am 21. November 2021, 22:16:05
Du bekommst doch die 350 Euro vom Vermieter direkt auf dein Konto.
Dir fehlt also nichts!
Keine Chance, es ist geltendes Recht. Das JC zahlt die Miete und bekommt damit auch das Guthaben aus Betriebskostenabrechnungen.

Du musst nicht frieren! Du kannst also deine Wohnung nach Nutzung und Aufenthaltsart und Dauer warm halten. 
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. November 2021, 22:54:03
Ja, die 350 € sind natürlich erstmal auf meinem Konto gelandet. Aber ich habe das Geld natürlich für nützliche Dinge schon ausgegeben. Außerdem habe ich gefroren und das nicht zu knapp. Ich hatte geglaubt, das ich wie im 1. Jahr nur 50% zurückzahlen müßte. Außerdem habe ich ja auch etwas sinnvolles für die Umwelt getan. Ich dachte, daß würde man mir honorieren. Wenn das alles aber nichts nutzt, weil die Gesetzte so sind wie sie nun mal sind, werde ich natürlich zukünftig die ganzen Heizkosten verballern und der Staat kann mich wegen dem Klimaschutz mal am Rücken runterrutschen.

Weitere Meinungen sind willkommen.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: crazy am 22. November 2021, 07:32:14
Ich hab deinen Denkfehler!
Du hast das Jahr davor 120 Euro aus deinem Regelsatz bezahlt, daher logisch erst kamst Du dran, Rest zurück. Jetzt bekommst Du aber alles vom Jobcenter und selbstverständlich geht dann Rückerstattung auch komplett ans JC.
Is so.
Du bist mittlerweile 63, wann kannst Du bereits Altersrente beziehen und wäre diese auch mit Abschlägen höher als das was Du jetzt vom Jobcenter bekommst?
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 22. November 2021, 08:01:46
Wieso glaubst Du meinen Denkfehler zu haben  ?

Das hast du vollkommen richtig aufgezählt. Im ersten Jahr brauchte ich nur 50% der Rückerstattungssumme zurück zahlen. Im 2. Jahr wollen sie die ganze Summe zurückhaben, obwohl nur durch mein freiwilliges Frieren diese Rückerstattungssumme zustande gekommen ist.

Rentner werde ich erst mit 65, also ganz offfiziell. Das haben die schon geprüft.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: crazy am 22. November 2021, 08:12:20
Der Denkfehler mit der Hälfte behalten. Das war nur so, weil Du 120 aus deinem Regelsatz bezahlt hattest.

Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 23. November 2021, 12:17:21
Fällt anderen Usern zu meinem Fall auch noch etwas ein ?

Ich habe hier zwar erfahren, daß ich keine Chance habe, dennoch möchte ich gerne auch noch andere Meinungen hören, bzw lesen, bevor ich das Verfahren vor dem Sozialgericht abblasen werde.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Sheherazade am 23. November 2021, 12:54:05
Es gibt keine anderen Meinungen, die Sachlage ist klar.

Zitat von: Sheherazade am 21. November 2021, 15:08:20
Zitat von: crazy am 21. November 2021, 14:54:08
Wenn deine Gesamtmiete 430 beträgt und das JC Dir 430 plus 446 überweist, hast Du aus deinen 446 nichts extra dazulegen müssen.

Und das bedeutet im Umkehrschluß, dass dem Jobcenter die BK-Rückerstattung in voller Höhe zusteht.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 23. November 2021, 17:41:50
Zitat von: Maximus am 23. November 2021, 12:17:21
Fällt anderen Usern zu meinem Fall auch noch etwas ein ?

Ich habe hier zwar erfahren, daß ich keine Chance habe, dennoch möchte ich gerne auch noch andere Meinungen hören, bzw lesen, bevor ich das Verfahren vor dem Sozialgericht abblasen werde.
Da hast du keine Chancen.
und dass:
Zitat von: Maximus am 21. November 2021, 22:54:03natürlich zukünftig die ganzen Heizkosten verballern und der Staat kann mich wegen dem Klimaschutz mal am Rücken runterrutschen.
ist der Grund warum ich mich raus gehalten habe.
Ist nicht Altersgerecht.

MfG FN
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: 111929 am 29. November 2021, 15:20:36
Richtig Crazy - Heizkosten werden vom JC vollständig übernommen. Also keinen Grund hier zu sparen, denn Rückerstattug zuviel gezahlter Heizkostenpauschale geht auf jeden Fall zurück an JC.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 15. Dezember 2021, 20:04:26
Ich habe mich also damit abgefunden, die zuviel gezahlten Heiz/Nebenkosten wieder an den Staat zurückzuzahlen. Wird mir allerdings automatisch abgehalten.

Da ist mir jetzt allerdings ein Gedanke gekommen.

Mal angenommen, ich würde dieses Jahr viel mehr verbrauchen, sei es durch die allgemeinen Preiserhöhungen auf Heizöl, was mehr Kosten verursacht oder daß es noch sehr kalt wird, als das was im Mietvertrag steht und müßte an den Vermieter einen höheren Betrag zahlen.

Käme der Staat ebenfalls für diese Kosten auf ? Ich nehme doch an, daß es so ist.

Könnte ich die Summe, die ich an den Vermieter zahlen darf, von der Summe meiner Rückzahlung an den Staat abziehen ?

Was schätzt ihr in Prozent, wieviel mehr man am Jahresende alleine durch die Preiserhöhung bezahlen muß.

An wen kann man sich wenden, um genaue Zahlen zu bekommen ?
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: crazy am 15. Dezember 2021, 20:16:46
Nein, denn die Heizkostenabrechnung erhälst Du erst nach ende des Abrechnungszeitraumes. Spätestens wäre sie am letzten Tag 12 Monate nach Ende dieses Zeitraumes fällig.

Ob Du mehr zahlen musst hängt davon ab, wie die Vertragslaufzeit ist.
Ich habe noch keine Preisanpassung, da mein Vertrag erst im März endet. Festpreis bis dahin!
Daher kannst Du nur abwarten und Dir dann beim Vermieter/Verwalter auch die Rechnungen einsehen.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 20:53:31
Zitat von: Maximus am 15. Dezember 2021, 20:04:26
Mal angenommen, ich würde dieses Jahr viel mehr verbrauchen, sei es durch die allgemeinen Preiserhöhungen auf Heizöl, was mehr Kosten verursacht oder daß es noch sehr kalt wird, als das was im Mietvertrag steht und müßte an den Vermieter einen höheren Betrag zahlen.

Käme der Staat ebenfalls für diese Kosten auf ? Ich nehme doch an, daß es so ist.

Ja, das ist im Grunde so, dass auch Nachzahlungen vom Amt übernommen werden.
Da gilt aber die Einschränkung, dass die Heizkosten insgesamt als noch angemessen gelten.
Orientierung ist der Heizspiegel und dort die Spalte "zu hoch".
https://www.heizspiegel.de/fileadmin/hs/heizspiegel/heizspiegel-2020/heizspiegel-2020.pdf


https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_05_19_B_14_AS_57_19_R.html
ZitatZur Bestimmung abstrakt angemessener Heizkosten aus Gründen der Praktikabilität die Werte des "Bundesweiten Heizspiegels" heranzuziehen (zum Ganzen BSG vom 2.7.2009 - B 14 AS 36/08 R - BSGE 104, 41 = SozR 4-4200 § 22 Nr 23; BSG vom 12.6.2013 - B 14 AS 60/12 R - BSGE 114, 1 = SozR 4-4200 § 22 Nr 69, RdNr 22; zur Zulässigkeit eines bundesweit einheitlichen Maßstabs vgl BVerfG vom 4.5.2020 - 2 BvL 4/18 - juris RdNr 63). Dabei kommt dem daraus ermittelten Wert jedoch nicht die Funktion einer Quadratmeterhöchstgrenze zu mit der Folge, dass Heizkosten in jedem Fall nur bis zu dieser Höhe übernahmefähig wären. Erforderlich ist eine Prüfung, orientiert an den Verhältnissen des Einzelfalls (konkrete Angemessenheit). Die Überschreitung des jeweiligen rechnerischen Grenzwerts nach dem Heizkostenspiegel ist jedoch ein Indiz dafür, dass die entstandenen Kosten nicht mehr angemessen sind, führt also zu einem Anscheinsbeweis zulasten des Leistungsberechtigten.

So lange deine Heizkosten in diesem Rahmen liegen, ist nichts zu befürchten. Auch wenn du darüber liegst, kann es Gründe geben, warum die höheren Kosten trotzdem noch als angemessen anzuerkennen sind (Bausubstanz, schlechte Fenster, Kosten ähnlicher Wohnungen im Haus...)
Der Vermieter wird bei Erhöhung der Heizkosten deine Vorauszahlung entsprechend erhöhen.
Das musst du dem Amt melden und die müssen das dann anpassen. Ist das JC der Meinung die HK sind zu hoch, musst du erst zur Kostensenkung aufgefordert werden. Und sie sollten auch begründen, warum sie zu hoch sind, bzw. was als angemessen gilt.

ZitatKönnte ich die Summe, die ich an den Vermieter zahlen darf, von der Summe meiner Rückzahlung an den Staat abziehen ?
Das verstehe ich nicht. Wurde das letzte NK-Guthaben noch nicht vom JC verrechnet, bzw. zurück gefordert?

Ist der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten das Kalenderjahr, musst du für 2020 die Abrechnung spätestens am 31.12.2020 bekommen haben. Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Guthaben muss er dir aber auszahlen.


ZitatWas schätzt ihr in Prozent, wieviel mehr man am Jahresende alleine durch die Preiserhöhung bezahlen muß.
Das kann man nicht genau sagen. Kommt auf die Heizart an und auf die Verträge des Vermieters (z. B. noch gültige Preisbindung)

ZitatAn wen kann man sich wenden, um genaue Zahlen zu bekommen ?
Da musst du entweder deinen Vermieter fragen, ob er das jetzt schon abschätzen kann, oder die Abrechnung für 2021 abwarten.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 16. Dezember 2021, 07:31:34
ZitatDas verstehe ich nicht. Wurde das letzte NK-Guthaben noch nicht vom JC verrechnet, bzw. zurück gefordert?

Ist der Abrechnungszeitraum der Nebenkosten das Kalenderjahr, musst du für 2020 die Abrechnung spätestens am 31.12.2020 bekommen haben. Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen. Guthaben muss er dir aber auszahlen.


Danke für die Links.

Ich habe die Abrechnung von Ista für den Abrechnungszeitraum 2020 Ende Februar 2021 bekommen. Ich hatte meinen Berater angerufen und wir hatten die Abgabe der Heizkosten/Nebenkosten für den 1. Juli vereinbart, da ich dann sowieso einen neuen Vertrag mit denen machen muß. Alle 12 Monate.

Gegen die Rückzahlung der Heizkosten hatte ich daraufhin Widerspruch eingelegt, was dann in die nächst höhere Abteilung verschoben wurde, und da habe ich erneut Widerspruch eingelegt. Der nächste Schritt wäre jetzt eigentlich vor Gericht gewesen. Habe ich aber abgeblasen, weil laut Information hier kein Anspruch besteht.

So mittlerweile habe ich von denen Post bekommen, daß ab März 2022 das Guthaben über die Heiz/Nebenkosten von
350 € wieder dem Staat zugeführt werden sollen. Ich bekomme einfach eine geringere Auszahlung von denen.

Und ich habe mir überlegt, wenn ich bei einer Nachzahlung an meinen Vermieter, diese Kosten mit meiner Rückzahlung verrechnen könnte.

Bsp.

Ich muß an den Staat meine Rückzahlung von 350 € wieder abführen
Mein Vermieter verlangt für die Heizsaison 2021 eine Nachzahlung von 250 €

Daß ich dann diese beiden Posten verrechnen könnte und nur noch 100 € an den Staat zurückzahlen müßte.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: crazy am 16. Dezember 2021, 07:34:58
Nee, die Nachzahlung bekommst Du zwar aufs Konto aber die musst Du direkt an deinen Vermieter weiter überweisen!
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 16. Dezember 2021, 07:39:30
Ja, wahrscheinlich ist das Jacke wie Hose.

Es spielt keine Rolle ob ich an den Staat 350 € zahlen muß und die überweisen mir eine Nachzahlung für meinen Vermieter oder ob ich die beiden Posten direkt von einander abziehe.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: crazy am 16. Dezember 2021, 07:51:05
genau. Das Geld für den Vermieter hast Du ja nicht. Das gibt dir der Staat
Der böse Staat sorgt Monat für Monat dafür, dass Du deine Miete bezahlen kannst und nicht unter der Brücke schlafen musst.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 16. Dezember 2021, 09:06:45
Als erstes muss ich mich korrigieren.
Zitat von: Heinz-Ottofür 2020 die Abrechnung spätestens am 31.12.2020
Das muss natürlich 31.12.2021 heißen. Die Frist beträgt 1 Jahr.

Zitat von: Maximus am 16. Dezember 2021, 07:31:34
da ich dann sowieso einen neuen Vertrag mit denen machen muß. Alle 12 Monate.

Meinst du die Eingliederungsvereinbarung? Da müssten die dich in deinem Alter ja in Ruhe lassen.
Zitat
So mittlerweile habe ich von denen Post bekommen, daß ab März 2022 das Guthaben über die Heiz/Nebenkosten von
350 € wieder dem Staat zugeführt werden sollen.
Statt wie vereinbart im Jul? Dagegen kannst du nichts machen, es sei denn das wurde dir schriftlich bestätigt. Mündlich zählt nichts.

ZitatIch bekomme einfach eine geringere Auszahlung von denen.
Das ist korrekt. Solltest du das Geld nicht mehr haben könntest du versuchen, dass die eine Aufrechnung nach § 43 SGB II machen.
Dann werden dir monatlich nur 10 % vom Regelsatz (49,90) abgezogen. Oder versuchen einen anderen Betrag zu vereinbaren.
Vielleicht lassen sie sich darauf ein.

Und ich habe mir überlegt, wenn ich bei einer Nachzahlung an meinen Vermieter, diese Kosten mit meiner Rückzahlung verrechnen könnte.

ZitatDaß ich dann diese beiden Posten verrechnen könnte und nur noch 100 € an den Staat zurückzahlen müßte.
Wenn das zeitlich passt, machen das die Ämter normalerweise automatisch.

Warte erst einmal die Abrechnung für 2021 ab. Dann sieht man weiter.
Meine Meinung. Verhalte dich weiter klimaschonend, aber so, dass du nicht frieren musst.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 16. Dezember 2021, 14:37:54
ZitatMeinst du die Eingliederungsvereinbarung? Da müssten die dich in deinem Alter ja in Ruhe lassen.

Ich muß jedes Jahr einen neuen Antrag für Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch SGB II einreichen. Machen die aber automatisch mit ihrem Computer und ich brauche nur unterschreiben. Also kein lästiges Formulare ausfüllen.


ZitatStatt wie vereinbart im Jul? Dagegen kannst du nichts machen, es sei denn das wurde dir schriftlich bestätigt. Mündlich zählt nichts.

Zitat

Ja, das habe ich schriftlich von denen, daß die ab März 2022 jeden Monat 44,90 € abziehen.


Ist aber trotzdem ärgerlich, daß ich nach so vielen Stunden des Frierens in keinster Weise dies Berücksichtigung findet.  Wie eine Krake wollen die alles auf Heller und Pfennig zurück.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 16. Dezember 2021, 15:26:04
Zitat von: Maximus am 16. Dezember 2021, 14:37:54
Ich muß jedes Jahr einen neuen Antrag für Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch SGB II einreichen. Machen die aber automatisch mit ihrem Computer und ich brauche nur unterschreiben. Also kein lästiges Formulare ausfüllen.

Ok, das passt.

ZitatJa, das habe ich schriftlich von denen, daß die ab März 2022 jeden Monat 44,90 € abziehen.

Sehr gut.

Zitat
Ist aber trotzdem ärgerlich, daß ich nach so vielen Stunden des Frierens in keinster Weise dies Berücksichtigung findet.  Wie eine Krake wollen die alles auf Heller und Pfennig zurück.

Du hast davon rein monetär ja nichts bezahlt, sondern das JC. Und freiwilliges Frieren zahlen die nicht.
Wäre aber mal ne Option das an die Grünen als Vorschlag zu schicken ;)

Dass man für's Einsparen von Energie einen gewissen %Satz der Ersparnis behalten darf. Wäre doch ein Anreiz, von dem alle profitieren.
Es gibt Leute die verschwenden Energie, weil es das Amt zahlt. Das ist nicht schön.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 18. Dezember 2021, 20:36:04
Ich habe eine Vorahnung, die nichts gutes erwarten läßt.

Da ich ja dieses Jahr davon ausgegangen bin, daß ich die Rückerstattung vom Vermieter über 350 € nicht zurück zahlen muß, habe ich natürlich auch dieses Jahr von Jan. - April die Heizung jeden Tag runtergedreht und 2 Zimmer überhaupt nicht geheizt. Ich bin aber zwischenzeitlich von dem Wunsch vor ein Sozialgericht zu ziehen mittlerweile abgerückt. Im Prinzip weiß ich es erst seit ein paar Tagen.

So wenn ich jetzt ab März 22 anfange die 350 € für das Jahr 2020 zurück zu zahlen, flattert mir im Februar bereits eine weitere Rückzahlung für 2021 ins Haus. Bis Ende des Jahres schaffe ich leider nicht mehr, einen ordentlichen Verbrauch hinzulegen.

Kann ich dann die 2. Rückzahlung behalten, oder werde ich die auch noch zurück zahlen müssen ? Mein Berater hat mir mal erzählt, wenn ich von meinen Hartz4 Geld bereits eine Summe x beisteuern muß, daß die mich dann nicht noch mal belasten können. Ob ich das so richtig verstanden habe weiß ich nicht. Habe das nur noch vage im Kopf.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Flip am 18. Dezember 2021, 20:52:18
Jedes Betriebskostenguthaben ist nach § 22 Absatz 3 SGB II zu berücksichtigen. Wenn deine Miete und Heizkosten voll als Bedarf berücksichtigt werden, wird auch das neue Guthaben auf die Kosten der Unterkunft angerechnet und du bekommst weniger ALG2.

Im Prinzip kannst du sogar froh sein, wenn du nicht noch ein Bußgeld bekommst, weil du das Guthaben von Februar erst im Juli bekannt gegeben hast. Denn für die telefonische Abrede, das Guthaben erst mit WBA mitzuteilen, hast du sicher keinen Beweis, oder?
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 18. Dezember 2021, 22:52:15
ZitatIm Prinzip kannst du sogar froh sein, wenn du nicht noch ein Bußgeld bekommst, weil du das Guthaben von Februar erst im Juli bekannt gegeben hast. Denn für die telefonische Abrede, das Guthaben erst mit WBA mitzuteilen, hast du sicher keinen Beweis, oder?

Ich habe erst am Mittwoch noch mit meinem Sozialhilfe-Berater telefoniert. Falls da was kommen sollte, würde er sicherlich für mich aussagen. Bin mir aber sicher, daß da nichts kommen wird.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Flip am 18. Dezember 2021, 23:16:31
Der wird sich doch nicht selbst belasten, dass er eine falsche Auskunft erteilt hat. Denn dass du jede Veränderung umgehend und nicht Monate später mitteilen musst, steht so ziemlich unter jedem Bescheid, auf jedem Antragsformular etc.

Außerdem wird der "Sozialhilfe-Berater" (was auch immer Sozialhilfe mit dem Jobcenter zu tun haben soll) kaum Einfluss z. B. auf den Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle nehmen können, der das z. B. Jetzt nach Abschluss des Widerspruchs an die Bußgeldstelle weiterleitet. Der Jurist steht in der Hierarchie bestimmt über diesem Berater.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 19. Dezember 2021, 10:23:12
ZitatDer wird sich doch nicht selbst belasten, dass er eine falsche Auskunft erteilt hat. Denn dass du jede Veränderung umgehend und nicht Monate später mitteilen musst, steht so ziemlich unter jedem Bescheid, auf jedem Antragsformular etc.

Ich habe ihn ja sofort angerufen und habe gleichzeitig gefragt ob es reicht, wenn ich es Anfang Juli mit dem Neuantrag einreiche. Damit war er einverstanden.

Welche Vorgehensweise schlägst du denn statt dessen vor ?

ZitatAußerdem wird der "Sozialhilfe-Berater" (was auch immer Sozialhilfe mit dem Jobcenter zu tun haben soll)

Im übrigen ist das Job Center von dem Bearbeiter des Hartz4 Antrages getrennt auch räumlich (ganz anderes Gebäude, anderer Stadtteil). Zum Jobcenter brauche ich als 63 jähriger sowieso nicht mehr. Ich hätte natürlich auch anstelle des Sozialhilfe-Beraters..... Hartz 4 Sachbearbeiter schreiben können.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Yavanna am 19. Dezember 2021, 10:58:11
Ich glaube sowieso,  dass dein Sozialberater das ganze mit einer Aufrechnung verwechselt.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 11:13:05
Zitat von: Maximus am 18. Dezember 2021, 20:36:04
Da ich ja dieses Jahr davon ausgegangen bin, daß ich die Rückerstattung vom Vermieter über 350 € nicht zurück zahlen muß, habe ich natürlich auch dieses Jahr von Jan. - April die Heizung jeden Tag runtergedreht und 2 Zimmer überhaupt nicht geheizt.

So wenn ich jetzt ab März 22 anfange die 350 € für das Jahr 2020 zurück zu zahlen, flattert mir im Februar bereits eine weitere Rückzahlung für 2021 ins Haus. Bis Ende des Jahres schaffe ich leider nicht mehr, einen ordentlichen Verbrauch hinzulegen.

Kann ich dann die 2. Rückzahlung behalten, oder werde ich die auch noch zurück zahlen müssen ? Mein Berater hat mir mal erzählt, wenn ich von meinen Hartz4 Geld bereits eine Summe x beisteuern muß, daß die mich dann nicht noch mal belasten können. Ob ich das so richtig verstanden habe weiß ich nicht. Habe das nur noch vage im Kopf.

Wenn du die Heizkosten vom JC bekommen hast, kannst du die natürlich nicht behalten. Das hatten wir eigentlich geklärt.
Nur wenn du selbst aus deinem Regelsatz was dazu bezahlt hast, kannst du einen Teil behalten.
Also nur, wenn deine Gesamtmiete höher ist, als das, was du vom JC bekommst.
Bekommst du die komplette Miete + HK + NK Vorauszahlung vom Amt, gehören alle Erstattungen dem Amt.

Wenn du ab jetzt normal heizt und es dadurch nächstes Jahr zu höheren Heizkosten und einer Nachzahlung kommt, kann es passieren, dass das JC nachfragt, warum dein Verbrauch so gestiegen ist. So lange die Heizkosten aber insgesamt angemessen sind, muss das JC die Nachzahlung bezahlen und auch die späteren höheren Abschläge.

Klingt natürlich gewöhnungsbedürftig,  wenn du erklären musst.
"Ich habe gefroren, weil ich dachte ich kann das Geld dann behalten. Seit ich weiß, dass ich das Geld nicht behalten kann, habe ich normal geheizt."
Trotzdem kann dich keiner zwingen, weiterhin zu frieren. Du kannst also angemessen heizen. Übertreiben solltest du es nicht, nur weil das JC alles bezahlt!
Schrieb ich ja oben. Verhalte dich weiterhin energiesparend, aber ohne zu frieren.
Eben so wie man es machen würde, wenn man alles selbst zahlen müsste, ohne zu frieren und ohne die Energie zu verschwenden.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 19. Dezember 2021, 11:21:24
Zitat von: Yavanna am 19. Dezember 2021, 10:58:11
Ich glaube sowieso,  dass dein Sozialberater das ganze mit einer Aufrechnung verwechselt.


Wie meinst du denn das ?

Wäre nett, wenn Du das mal näher erläutern könntest ?


Ich glaube nicht, daß mein Sozialberater irgendetwas verwechselt hat. Wenn, dann liegt der Ball bei mir.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 11:26:03
Die haben dir eine Aufrechnung angeboten, statt die Erstattung in einem Betrag von der Miete einzubehalten.
Das ist voll ok. Du kannst die Erstattung aus 2020 also abstottern, statt in einem Betrag zu zahlen, bzw. von der nächsten Mietzahlung komplett einbehalten wird.
Das ist gut!
Darum musst du dich nicht weiter kümmer. Das ist für dich vorteilhaft.
Und lass dich auch nicht von den anderen verrückt machen wegen Bußgeld.
Ich gehe nicht davon aus, dass da was kommt, sonst wäre da bestimmt schon was in diese Richtung mitgeteilt worden.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 19. Dezember 2021, 11:41:42
ZitatDu kannst die Erstattung aus 2020 also abstottern, statt in einem Betrag zu zahlen, bzw. von der nächsten Mietzahlung komplett einbehalten wird.


Wenn die 350 € komplett einbehalten würden, wie sollte ich dann in diesem Monat überleben können ? Es geht doch sowieso nur in Ratenzahlung.

In dem Widerspruchsbescheid wurde zwar mein angeblich fahrlässiges Verhalten, daß ich die Heizkosten/Nebenkostenabrechnung verspätet abgegeben habe, kritisiert, aber es wurden keine Maßnahmen deswegen angekündigt. Das war auch ein Grund, warum ich meinen Sozialberater angerufen hatte. Der meinte, daß die höhergestellte Abteilung in einer anderen Stadt, dies vorsorglich da reinschreiben mußten (so in etwa sinngemäß).
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 11:51:26
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 11:41:42

Wenn die 350 € komplett einbehalten würden, wie sollte ich dann in diesem Monat überleben können.

Indem du sie nicht ausgegeben hättest. Die 350 € hast du ja vom VM bekommen.
Üblich ist deshalb, dass das Amt die Erstattung im Folgemonat mit der Miete komplett verrechnet und die Miete um den Erstattungsbetrag mindert.

ZitatEs geht doch sowieso nur in Ratenzahlung.
Die hätten auch einen Erstattungsbescheid erlassen können und den ganzen Betrag zurück fordern. Klar könntest du dann auch dort Ratenzahlung beantragen und würdest sie auch bekommen. Allerdings sind die Raten des Inkasso meist höher als 10 % vom Regelsatz.

ZitatIn dem Widerspruchsbescheid wurde zwar mein angeblich fahrlässiges Verhalten, daß ich die Heizkosten/Nebenkostenabrechnung verspätet abgegeben habe, kritisiert, aber es wurden keine Maßnahmen deswegen angekündigt.
Wie gesagt, für mich passt das alles. Und die Verrechnung würde ich als Entgegenkommen werten. Da die eingeräumte Rate vom Inkasso idR höher ist.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 19. Dezember 2021, 12:01:46
ZitatWenn du die Heizkosten vom JC bekommen hast, kannst du die natürlich nicht behalten. Das hatten wir eigentlich geklärt.


Ja, geklärt wurde es für das Jahr 2020.
Das ich jetzt für das Jahr 2021 auch noch mal eine Rückzahlung zu erwarten habe, da ich die Heizung in den letzten 2 Monaten nicht mehr auf ein anständiges Soll bekomme, stand als Frage noch offen. Da werde ich es wahrscheinlich sofort zurückzahlen müssen. Muß halt drauf achten, es nicht mehr auszugeben.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 12:15:13
Genau. Nicht ausgeben und Erstattung Abrechnung gleich melden.
Und ob, bzw. wann das Geld eingegangen ist. Verrechnung darf erst stattfinden, wenn du das Geld schon auf dem Konto hast, damit Bedarf gedeckt ist.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2021, 15:29:45
Maximus

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 12:15:13Genau. Nicht ausgeben und Erstattung Abrechnung gleich melden.
und nicht erst im Juli sonst kann es passieren dass das JC doch noch zu anderen Mitteln greift auch wenn du meinst das du nicht angelogen wurdest und im Recht sein solltest.
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 10:23:12Ich habe ihn ja sofort angerufen und habe gleichzeitig gefragt ob es reicht, wenn ich es Anfang Juli mit dem Neuantrag einreiche. Damit war er einverstanden.
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 11:41:42In dem Widerspruchsbescheid wurde zwar mein angeblich fahrlässiges Verhalten, daß ich die Heizkosten/Nebenkostenabrechnung verspätet abgegeben habe, kritisiert, aber es wurden keine Maßnahmen deswegen angekündigt. Das war auch ein Grund, warum ich meinen Sozialberater angerufen hatte. Der meinte, daß die höhergestellte Abteilung in einer anderen Stadt, dies vorsorglich da reinschreiben mußten (so in etwa sinngemäß).
mit 63 J sollte man schon erkennen wenn man so etwas ähnliches wie angelogen wird und wenn sich dann auch noch raus geredet werden will.
Würde es stimmen was dein SB da behauptet dann wäre das im Zitat auch nicht in einem Schreiben aufgetaucht.
Leidtragender bist im Endeffekt du und keiner ist im Endeffekt schuld.
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 12:01:46Das ich jetzt für das Jahr 2021 auch noch mal eine Rückzahlung zu erwarten habe
und 2022 usw gilt es auch so außer die Ampelregierung ändert was daran.

MfG FN
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 19. Dezember 2021, 18:30:45
Zitatund nicht erst im Juli sonst kann es passieren dass das JC doch noch zu anderen Mitteln greift auch wenn du meinst das du nicht angelogen wurdest und im Recht sein solltest.


Ich werde ihn, sobald ich den neuen Heiz/Nebenkostenbescheid für 2021 bekommen habe, sofort anrufen und das Geld werde ich zusammenhalten.


ZitatWürde es stimmen was dein SB da behauptet dann wäre das im Zitat auch nicht in einem Schreiben aufgetaucht.
Leidtragender bist im Endeffekt du und keiner ist im Endeffekt schuld.


Ich werde morgen nochmal meinen Sozialberater anrufen und diese Fragen abklären.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: BigMama am 19. Dezember 2021, 18:40:59
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 18:30:45Sozialberater anrufen und diese Fragen abklären.
Du solltest die korrekten Begrifflichkeiten verwenden, dann ist die Hilfestellung leichter. Du hast einen Sachbearbeiter (SB), der sitzt in der Leistungsabteilung und du hast einen Arbeitsvermittler/PersönlicherAnsprechPartner/Fallmanager (AV/PAP/FM) welcher dich in Sachen Bewerbung und Stellensuche unterstützt.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 18:57:59
Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 18:30:45
Ich werde ihn, sobald ich den neuen Heiz/Nebenkostenbescheid für 2021 bekommen habe, sofort anrufen und das Geld werde ich zusammenhalten.

Die Abrechnung dem JC schicken.
Dein JC ist anscheinend recht fair. Aber man sollte sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen.
Da muss nicht mal böse Absicht dahinter stecken.
Macht der nette SB z. B. keine Aktennotiz und es kommt ein neuer SB kann das übel enden. Der weiß dann nichts von den Vereinbarungen und Zusagen und leitet womöglich rechtliche Schritte ein.
Daher alles schriftlich! Belege einwerfen, abgeben, Fax oder notfalls per E-Mail. Optimal immer mit Nachweis, was man wann eingereicht hat.
Wenn mündlich und dein SB bisher zuverlässig war schadet es trotzdem nicht zu fragen, ob er das in der Akte auch so eingetragen hat.


Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 19. Dezember 2021, 19:48:56
Bislang hat immer alles sehr zuverlässig funktioniert. Hatte bisher keinen Grund ihm zu mißtrauen. Werde aber zukünftig mehr Wert drauf legen. Nur seit der Corona Pandemie, macht er kaum noch persönliche Gespräche, sondern fast alles per Telefon oder mit der Post.

Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 13:28:27
Maximus

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 18:30:45
Zitatund nicht erst im Juli sonst kann es passieren dass das JC doch noch zu anderen Mitteln greift auch wenn du meinst das du nicht angelogen wurdest und im Recht sein solltest.


Ich werde ihn, sobald ich den neuen Heiz/Nebenkostenbescheid für 2021 bekommen habe, sofort anrufen und das Geld werde ich zusammenhalten.


ZitatWürde es stimmen was dein SB da behauptet dann wäre das im Zitat auch nicht in einem Schreiben aufgetaucht.
Leidtragender bist im Endeffekt du und keiner ist im Endeffekt schuld.


Ich werde morgen nochmal meinen Sozialberater anrufen und diese Fragen abklären.
Du liest dich wie der Eindruck entsteht als seist du beratungsresistent gegenüber denen die helfen wollen und bei denen die dir massiv schaden können glaubst du einem nicht nachweisbaren Telefongespräch.
es ist deine PFLICHT BK/HK Abrechnungen zeitnah an das JC zu übermitteln.
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
und die evtl Folgen
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)

MfG FN
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 20. Dezember 2021, 15:56:23
Du kannst mir ruhig eine gewisse Menschenkenntnis zutrauen, ich war nämlich jahrzehntelang im Außendienst. Wenn einer immer zu meiner Zufriedenheit gearbeitet hat, ich nie Mißtrauen ihm gegenüber haben konnte, dann wird sich da auch in Zukunft nichts dran ändern. Wenn er plötzlich bewußt falsche Angaben machen würde, dann würde ich das ganz sicher merken.

Und zu Deiner Beruhigung:

Ich habe ihn heute morgen nochmal angerufen und er hat mir bestätigt, daß keine Strafmaßnahme wegen meiner verspäteten Abgabe erfolgen wird, obwohl ich ihn ja rechtzeitig angerufen habe und wir uns darauf verständigt hatten, daß ich erst im Juli die Abrechnung abgeben werde. Es ist also alles im grünen Bereich.

Und beratungsresistend bin ich in keinster Weise. Ich nehme mir sehr gerne erfolgversprechende Methoden an, wenn sie denn plausibel sind.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: justine1992 am 20. Dezember 2021, 16:19:42
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 18:57:59
Dein JC ist anscheinend recht fair. Aber man sollte sich nicht auf mündliche Aussagen verlassen.
Da muss nicht mal böse Absicht dahinter stecken.
Macht der nette SB z. B. keine Aktennotiz und es kommt ein neuer SB kann das übel enden. Der weiß dann nichts von den Vereinbarungen und Zusagen und leitet womöglich rechtliche Schritte ein.
Daher alles schriftlich!
Das hat nichts mit Menschenkenntnis zu tun!
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Flip am 20. Dezember 2021, 18:23:26
Bis jetzt ist ja noch nichtmal klar, wer dieser Sozialhilfeberater überhaupt ist. Außerdem kann auch die Widerspruchsstelle die Ordnungswidrigkeit weiterleiten, da hat dieser Berater gar keinen Einfluss drauf.

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 10:23:12Im übrigen ist das Job Center von dem Bearbeiter des Hartz4 Antrages getrennt auch räumlich (ganz anderes Gebäude, anderer Stadtteil).


Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 18:33:13
Ich verstehe das nicht.
Das Thema ist doch längst geklärt.
Muss man hier jetzt versuchte Erziehungsmaßnahmen und Moralpredigten gegenüber einem 63 jährigen Menschen betreiben?
Das steht niemandem zu.

Er hat die Infos die er braucht und div. Empfehlungen im Umgang mit dem JC.
Aber nicht alle JC sind "böse", es gibt auch korrekt arbeitende JC, auch wenn das eher die Minderheit ist.

Es steht jedem frei, seinen eigenen Weg zu gehen!
Jeder macht seine eigenen Erfahrungen und hat das Recht, nach diesen zu handeln.
Niemand muss "aus Erfahrungen anderer lernen", bzw. diese zu eigen machen.
Alles andere empfinde ich als übergriffig und anmaßend.
Und selbst wenn dieser gewählte Weg scheitert und die Betroffenen dann wieder hier landen, sollten sie ohne jegliche Vorwürfe wieder Hilfe bekommen.

Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 20. Dezember 2021, 18:38:42
Zitat von: Flip am 20. Dezember 2021, 18:23:26
Bis jetzt ist ja noch nichtmal klar, wer dieser Sozialhilfeberater überhaupt ist. Außerdem kann auch die Widerspruchsstelle die Ordnungswidrigkeit weiterleiten, da hat dieser Berater gar keinen Einfluss drauf.

Zitat von: Maximus am 19. Dezember 2021, 10:23:12Im übrigen ist das Job Center von dem Bearbeiter des Hartz4 Antrages getrennt auch räumlich (ganz anderes Gebäude, anderer Stadtteil).





ZitatBis jetzt ist ja noch nichtmal klar, wer dieser Sozialhilfeberater überhaupt ist.


Er ist der für mich zuständige Sachbearbeiter, der den Hartz4 Antrag bearbeitet. Steht aber auch oben in rot.

Warum wollen jetzt einige von euch, daß die mir eine Strafe aufbrummen ? Ich habe die Sache heute morgen abgeklärt und ich vertraue ihm. Es gibt keinen Grund und das seit 3 Jahren ihm nicht zu vertrauen. Er hat immer alles zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Es gibt auch nette Sachbearbeiter.


Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Flip am 20. Dezember 2021, 18:45:51
Es geht nicht um "wollen". Es geht um "kann passieren". Auch nette SBs haben Vorgesetzte, die Fachaufsicht machen und dann anordnen, was noch zu tun ist. Die Paragraphen zu Ordnungswidrigkeiten stehen nicht zum Spaß im SGB II.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 20. Dezember 2021, 19:20:57
Zitat von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 18:33:13
Ich verstehe das nicht.
Das Thema ist doch längst geklärt.
Muss man hier jetzt versuchte Erziehungsmaßnahmen und Moralpredigten gegenüber einem 63 jährigen Menschen betreiben?
Das steht niemandem zu.

Er hat die Infos die er braucht und div. Empfehlungen im Umgang mit dem JC.
Aber nicht alle JC sind "böse", es gibt auch korrekt arbeitende JC, auch wenn das eher die Minderheit ist.

Es steht jedem frei, seinen eigenen Weg zu gehen!
Jeder macht seine eigenen Erfahrungen und hat das Recht, nach diesen zu handeln.
Niemand muss "aus Erfahrungen anderer lernen", bzw. diese zu eigen machen.
Alles andere empfinde ich als übergriffig und anmaßend.
Und selbst wenn dieser gewählte Weg scheitert und die Betroffenen dann wieder hier landen, sollten sie ohne jegliche Vorwürfe wieder Hilfe bekommen.


Danke für Deine klaren Worte.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 20. Dezember 2021, 21:23:56
Zitat von: Maximus am 20. Dezember 2021, 19:20:57
Danke für Deine klaren Worte.

Nicht dafür!
Die Warner meinen es bestimmt nicht böse, sondern wollen andere vor Gefahren bewahren. Viele hier haben sehr schlechte Erfahrungen. Und leider ist es so, dass die Leistungsberechtigten sehr oft bewusst angelogen werden, um Geld zu sparen. Das ist an der Tagesordnung.
Das ist ja der Skandal. Vor 30 J. konnte man noch sicher sein, dass die Beamten zum eigenen Wohle handeln, die Bürger über deren Rechte aufklären und sogar Tipps geben, was man noch beantragen soll.
Das ist in den JCn genau das Gegenteil.

Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Flip am 20. Dezember 2021, 22:55:00
Nee, jetzt wird ein SB als nett bezeichnet, der entgegen Recht und Gesetz die Auskunft erteilt, dass es richtig ist, die Betriebskostenabrechnung erst Wochen oder Monate später einzureichen.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Heinz-Otto am 21. Dezember 2021, 07:31:43
Ich denke auch die SB differenzieren, ob es sich um einen Betrüger handelt, der bewusst den Staat bescheißt, oder ein freundlicher alter Herr, der friert weil er meint das Geld könne er behalten.

Das JC hat hier Ermessen ausgeübt.
Zitat1.8
Verfolgungsermessen
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten steht nach § 47 OWiG
im Ermessen der Verfolgungsbehörde (Opportunitätsprinzip); so-
lange das Verfahren bei ihr (nicht bei Gericht) anhängig ist, kann sie
es einstellen. Bei Verjährung ist einzustellen. Die Anwendung des
§ 47 OWiG orientiert sich an der Vorwerfbarkeit des Handelns. Im
Rahmen der Ermessensausübung sind sämtliche weitere Umstände
des Einzelfalles zu berücksichtigen (etwa Bedeutung und Auswir-
kungen der Tat, öffentliche Interessen aufgrund Häufigkeit gleichar-
tiger Verstöße und Wiederholungsgefahr, Nachtatverhalten, Verfol-
gungsaufwand und Aussicht auf Klärung der Sachlage).

Andererseits regt ihr euch auf, wenn wegen jeder Kleinigkeit hart durchgegriffen und sanktioniert wird.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Maximus am 21. Dezember 2021, 09:07:15
Zitat von: Flip am 20. Dezember 2021, 22:55:00
Nee, jetzt wird ein SB als nett bezeichnet, der entgegen Recht und Gesetz die Auskunft erteilt, dass es richtig ist, die Betriebskostenabrechnung erst Wochen oder Monate später einzureichen.



Der Sachbearbeiter hat ja auch einen gewissen Ermessensspielraum und den hat er in meinem Fall ausgenutzt.

Er kämmt halt nicht alle Antragsteller über einen Kamm. Hat er da einen vor sich sitzen, der schon oft Termine verschlafen, jemand der Bewerbungen nicht rechtzeitig abgegeben oder Termine sogar einfach ignoriert hat oder hat er jemanden vor sich sitzen, der gar nicht mehr vermittelbar ist, weil schon zu alt und nur noch auf seine Rente wartet ?

Da macht er sicherlich einen Unterschied und das ist auch gut so.
Titel: Re: Heizkostenrückforderung
Beitrag von: Birgit63 am 21. Dezember 2021, 09:12:29
So sehe ich das auch. Die sollen sich um die kümmern, die 33 Jahre alt sind und seit 8 Jahren Hartz IV beziehen und es sich in ihrer Hängematte so richtig gemütlich gemacht und noch nie einen Cent an Lohnsteuer oder in die Rentenversicherung gezahlt haben.