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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: bansh am 22. November 2021, 00:42:29

Titel: Freistellung im Bafög
Beitrag von: bansh am 22. November 2021, 00:42:29
Hallo,

meine Raten zur Rückzahlung sollen erstmalig fällig werden. Da ich noch studiere und kein erwerbsmäßiges Einkommen habe möchte ich die Freistellung beantragen. Das Amt möchte von mir Nachweise haben, wie ich meinen Lebensunterhalt sichere. Mein Vater bestätigt also, dass ich bei ihm wohne und Lebensmittel bekomme. Die Beiträge zur KV hatte ich immer selbst gezahlt. Was für einen Nachweis muss man zur KV erbringen? Würdet Ihr gleich Kopien von euren Kontoauszügen mitschicken oder reicht auch die Beitragseinstufung die ich von der KV bekommen habe?

Vielen Dank im voraus!