Hallo zusammen. Hab da mal eine Frage, muss bald einen WBA stellen. Mann kann den ja auch online machen (jobcenter.digital).Kann man da auch alle Unterlagen hochladen ?. Was ist sinnvoller online oder doch lieber schriftlich. ??? :scratch:
Wenn du dir eine Zugang holst und einen Scanner hast, kannst du die Sachen auch digital einreichen!
Zitat von: Unwissender am 24. November 2021, 11:10:41
Wenn du dir eine Zugang holst und einen Scanner hast, kannst du die Sachen auch digital einreichen!
Ok. Danke. Ja habe einen Zugang noch von ALGI war auch schon auf der Seite hätte den Antrag beginnen können wollte nur mal fragen was sinnvoller ist, Scanner ist auch vorhanden. :ok:
Für mich isst es immer sinnvoller, solche Sachen online erledigen zu können. Spart Papier, Zeit und Porto.
Zitat von: Sheherazade am 24. November 2021, 11:23:47
Für mich isst es immer sinnvoller, solche Sachen online erledigen zu können. Spart Papier, Zeit und Porto.
Ok. Ich werde es wohl dann online machen. Danke. :yes:
Machs auch online. Spart Briefmarke , Druckerpatrone und weg zum Kasten.
Hatte auch nie Probleme und du hast einen Nachweis, es abgeschickt zu haben
Ich machs auch Online per Mail, also nicht über dieses Online Portal des Jc.
Ich mache es auch online über das Portal. Damit hast du auch gleich einen Nachweis, dass du den WBA Antrag abgegeben hast. Ich speichere mir deren Bestätigung (erscheint auf dem Portal) per screenshot ab. Außerdem kann man das im Portal auch sehen. Ich bin beim JC eben diejenige, die doppelt absichert. Warum bloß? :grins:
Wenn ich mich richtig erinnere, kann man die anlagen (Kontoauszüge) erst hoch laden, wenn man den WBA abgeschickt hat.
Ich würde es über das Online-Portal machen da schnell und unkompliziert mit dem Vorteil das alles im System zur Einsicht vorliegt und Korrekturen schnell erfolgen können. Eine Email landet sonst wo´und ist als Nachweis "unbrauchbar"
Danke euch allen. :sehrgut:
Zitat von: Jasmin am 24. November 2021, 13:38:45Ich bin beim JC eben diejenige, die doppelt absichert. Warum bloß?
Kann ich sehr gut nachvollziehen, besser ist das!
Hab noch ne Frage , wenn man es online macht, welche Anlagen und Unterlagen lädt man sofort mit hoch, oder wartet man ab was verlangt wird. ???? :weisnich:
Zitat von: terminator62 am 07. Dezember 2021, 09:06:45welche Anlagen und Unterlagen lädt man sofort mit hoch, oder wartet man ab was verlangt wird. ????
Den Wba und deine Kontoauszüge, wenn sich nichts groß bei dir verändert hat.
Zitat von: jeschik am 07. Dezember 2021, 09:44:15
Zitat von: terminator62 am 07. Dezember 2021, 09:06:45welche Anlagen und Unterlagen lädt man sofort mit hoch, oder wartet man ab was verlangt wird. ????
Den Wba und deine Kontoauszüge, wenn sich nichts groß bei dir verändert hat.
Ja gut, hatte ja den vereinfachten Erstantrag, nun den WBA. Dachte da muss dann mehr rein (Anlage VM, KDU). Hab ne Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss. :smile:
Im Wba ist ja schon eine sparte für kdu, wenn sich da was geändert hat, sollten dafür auch nachweise beigefügt werden.
Zitat von: jeschik am 07. Dezember 2021, 10:12:43
Im Wba ist ja schon eine sparte für kdu, wenn sich da was geändert hat, sollten dafür auch nachweise beigefügt werden.
Ok. Also muss man dann auch online, wenn dann die ganzen Anlagen hochladen, auch den WBA. Richtig. :scratch:
Ja würd ich machen.
terminator62
Zitat von: terminator62 am 07. Dezember 2021, 10:04:40Hab ne Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss.
Die du bestimmt angegeben hast, oder auch niccht weil vereinfachter Antrag.
Wenn nicht dann hole das jetzt nach. Angerechnet darf es eh nicht werden.
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 07. Dezember 2021, 13:34:30
terminator62
Zitat von: terminator62 am 07. Dezember 2021, 10:04:40Hab ne Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss.
Die du bestimmt angegeben hast, oder auch niccht weil vereinfachter Antrag.
Wenn nicht dann hole das jetzt nach. Angerechnet darf es eh nicht werden.
MfG FN
Ja das werde ich natürlich machen, genau hatte es wegen dem vereinfachten Antrag nicht angegeben. :grins:
Muss aber jetzt noch Mal fragen, sorry. Wenn man den WBA als Registrierter über das Online Portal macht muß man dann trotzdem den Antrag und die Anlagen VM und KDU hochladen. Oder nur die Belege. :schaem:
Nur den WBA, und nur angeben, was sich geändert hat, mit Auszügen der letzen 3 Monate! Wenn die mehr wollen, werden sie sich melden. Nur nicht zuviel preisgeben!!
Zitat von: Unwissender am 12. Dezember 2021, 10:28:54Nur nicht zuviel preisgeben!!
Außer man hat es eilig.
Scheint ja nicht eilig zu sein, wenn der WBA bis gestern noch nicht online gestellt wurde.
Zitat von: Sheherazade am 12. Dezember 2021, 11:22:16
Scheint ja nicht eilig zu sein, wenn der WBA bis gestern noch nicht online gestellt wurde.
Na ja eilig ist so ne Sache, läuft bis 31.01.22, fahre meine Tochter besuchen und habe dort nicht meine ganzen Sachen dabei. Wollte es machen wenn ich wiederkomme so am 27.12 . Meint ihr das reicht noch. ?? :weisnich:
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 17:28:29fahre meine Tochter besuchen und habe dort nicht meine ganzen Sachen dabei.
Denk daran die OAW zu beantragen. Fliegst du auf, zahlst du die Leistungen für die Tage deiner Abwesenheit zurück.
Habe gerade gelesen das Sozialschutzpaket III wurde bis 31.03.2022 verlängert stimmt das. Wird nun weiterhin keine Vermögensprüfung gemacht. Muss man nun eine Lebensversicherung und Auto angeben, hatte das beim vereinfachten Erstantrag nicht gemacht. Bin verwirrt. :scratch:
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 18:16:47Muss man nun eine Lebensversicherung und Auto angeben, hatte das beim vereinfachten Erstantrag nicht gemacht.
Auch eine Lebensversicherung muss angegeben werden und der Pkw auch. Auch Aktien, Sparguthaben, Grundstücke egal welcher Art....
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 19:15:24
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 18:16:47Muss man nun eine Lebensversicherung und Auto angeben, hatte das beim vereinfachten Erstantrag nicht gemacht.
Auch eine Lebensversicherung muss angegeben werden und der Pkw auch. Auch Aktien, Sparguthaben, Grundstücke egal welcher Art....
OK. Danke. Würde es reichen wenn ich es Ende des Monats online mache. ??
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 18:05:39Denk daran die OAW zu beantragen.
Ist dir klar was ich damit meine?
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 19:37:38Würde es reichen wenn ich es Ende des Monats online mache. ??
Wofür reichen?
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 19:50:40
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 18:05:39Denk daran die OAW zu beantragen.
Ist dir klar was ich damit meine?
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 19:37:38Würde es reichen wenn ich es Ende des Monats online mache. ??
Wofür reichen?
Ja ich weiß was du meinst Ortsabwesenheit. Und ich meine ob es reicht wenn ich den WBA bis Ende des Monats Stelle. Bewilligung bis 31.01.22. :smile:
Da ich kein extra Thema eröffnen will, frag ich Mal hier:
Hat jemand Erfahrung damit wie lange die Bearbeitung von einem WBA online dauert? Wenn ich das sonst per Post gemacht habe, hatte ich nach so 3-4 Tagen eine Antwort, geht online schneller?
@Terminator62
Ich glaube das hängt vom JC ab und wie viel die zutun haben. Bei mir reicht es wenn ich das ganze 3-4 Wochen vor Ablauf einreiche. Bei anderen hab ich aber gelesen das es auch mal 6Wochen dauert. Ich persönlich mach das immer sobald ich die Erinnerung vom JC bekomme.
Zitat von: Soulmate2411 am 14. Dezember 2021, 11:14:14
@Terminator62
Ich glaube das hängt vom JC ab und wie viel die zutun haben. Bei mir reicht es wenn ich das ganze 3-4 Wochen vor Ablauf einreiche. Bei anderen hab ich aber gelesen das es auch mal 6Wochen dauert. Ich persönlich mach das immer sobald ich die Erinnerung vom JC bekomme.
OK. Danke.
Zitat von: Soulmate2411 am 14. Dezember 2021, 11:14:14Wenn ich das sonst per Post gemacht habe, hatte ich nach so 3-4 Tagen eine Antwort, geht online schneller?
Das ist aber schon verdammt schnell!
Ich hab Wba vor 2,5 Wochen gestellt, bisher noch nichts gehört! Wie lange darf sich das Jc zeit lassen mit bearbeitung wenn der Bewilligungszeitraum zum Jahresende ausläuft ?
Zitat von: jeschik am 14. Dezember 2021, 23:49:43
Ich hab Wba vor 2,5 Wochen gestellt, bisher noch nichts gehört! Wie lange darf sich das Jc zeit lassen mit bearbeitung wenn der Bewilligungszeitraum zum Jahresende ausläuft ?
Wie hast du ihn gestellt, online oder per Post. ??
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 20:21:58
Und ich meine ob es reicht wenn ich den WBA bis Ende des Monats Stelle. Bewilligung bis 31.01.22.
Vielleicht, vielleicht auch nicht, wenn man berücksichtigt, dass auch die Jobcenter ab Ende nächster Woche bis ca. 10. Januar nur auf Sparflamme arbeiten.
Zitat von: terminator62 am 15. Dezember 2021, 09:42:38Wie hast du ihn gestellt, online oder per Post. ??
online aber nicht über das portal.
Zitat von: jeschik am 15. Dezember 2021, 11:48:29
Zitat von: terminator62 am 15. Dezember 2021, 09:42:38Wie hast du ihn gestellt, online oder per Post. ??
online aber nicht über das portal.
Wie geht das denn noch. Ich bin ja registriert wollte das da machen. ???
Zitat von: terminator62 am 15. Dezember 2021, 12:52:25
Ich bin ja registriert wollte das da machen. ???
Dann mach es doch.
Zitat von: terminator62 am 15. Dezember 2021, 12:52:25
Zitat von: jeschik am 15. Dezember 2021, 11:48:29
Zitat von: terminator62 am 15. Dezember 2021, 09:42:38Wie hast du ihn gestellt, online oder per Post. ??
online aber nicht über das portal.
Wie geht das denn noch. Ich bin ja registriert wollte das da machen. ???
Per Email gehts auch. Oder als einfache Nachricht über die Jobcenter Seite
Also ich hab das ganze als PDF-Dateien abgeschickt inklusive der Kontoauszüge als Anhang, weil ich mein Paßwort für das Jobcenter-Portal vergessen habe.
Per EMail geht das demnach auch ganz gut.
https://www.dgb.de/++co++ad30ffc6-564f-11eb-b431-001a4a160123
Die Verlängerung des Sozialschutzpakets III gilt bis 31.03.2022. :zwinker:
Ja, und? Ändert nicht hier dran.
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 19:15:24
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 18:16:47Muss man nun eine Lebensversicherung und Auto angeben, hatte das beim vereinfachten Erstantrag nicht gemacht.
Auch eine Lebensversicherung muss angegeben werden und der Pkw auch. Auch Aktien, Sparguthaben, Grundstücke egal welcher Art....
Zitat von: terminator62 am 15. Dezember 2021, 12:52:25Wie geht das denn noch. Ich bin ja registriert wollte das da machen. ???
Zitat von: DerSofti am 15. Dezember 2021, 13:10:50Per EMail geht das demnach auch ganz gut.
so mach ich es auch.
Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2021, 14:06:22
Ja, und? Ändert nicht hier dran.
Zitat von: BigMama am 13. Dezember 2021, 19:15:24
Zitat von: terminator62 am 13. Dezember 2021, 18:16:47Muss man nun eine Lebensversicherung und Auto angeben, hatte das beim vereinfachten Erstantrag nicht gemacht.
Auch eine Lebensversicherung muss angegeben werden und der Pkw auch. Auch Aktien, Sparguthaben, Grundstücke egal welcher Art....
Ok. Danke Dir, das war mir nicht bewusst. :weisnich:
Ich mache das online und innerhalb 3 Werktagen hab ich den Bescheid im Kasten. Kontoauszüge musste ich in den letzten 10 Jahre keine beibringen.Haben hier aber auch ein sehr humanes JC.
Zitat von: Kaffeesäufer am 17. Dezember 2021, 08:40:39
Ich mache das online und innerhalb 3 Werktagen hab ich den Bescheid im Kasten. Kontoauszüge musste ich in den letzten 10 Jahre keine beibringen.Haben hier aber auch ein sehr humanes JC.
Also ich hab meinen WBA dieses Jahr zum ersten Mal online gemacht. Am 12.12 eingereicht und bis heute steht da immer noch "Status: Von Ihnen online gesendet Aktualisiert: 12.12.2021 14:47". Wenn ich ihn die letzten Jahre einfach in den Briefkasten des JC geworfen hatte, hatte ich spätestens am 4 Tag eine neue Bewilligung bei mir. Also bis jetzt überzeugt mich das ganze noch nicht, außer da wird kein Status geändert, aber dann würde es meiner Meinung nach keinen Sinn machen, das es noch zwei weitere Balken gibt die grün makiert werden können bzw unten drunter steht:
(https://i.postimg.cc/pV8RXXFh/f86b8c0dd7b6c2afadcf133595a83fe3.png)
Hat sich bei dir der Status geändert?
Achte da nie auf den Status da mein JC bisher immer zuverlässig war.