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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gast51171 am 24. November 2021, 14:55:57

Titel: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Gast51171 am 24. November 2021, 14:55:57
Hallo,

ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung für 2020 bekommen.
Bin erst seit 03/21 in Hartz IV Bezug.
Kann ich das Guthaben von rund 70 Euro behalten? Weil letztes Jahr habe ich die Miete samt Nebenkosten selbst bezahlt.
Eingereicht habe ich die Abrechnung, da sie ja eh verlangt wird. Und habe da auch rein geschrieben, dass ich gerne das Geld behalten möchte.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: crazy am 24. November 2021, 15:01:37
Nein.
Zufluss zählt, hättest Du eine Nachzahlung würde das JC Dir diese jetzt abnehmen.
Also behalten kannst Du das Geld natürlich, die 70 Euro werden einfach im.Folgemonat von deiner Hilfeleistung abgezogen
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Gast51171 am 24. November 2021, 15:02:52
Okay. Finde ich halt bisschen sinnlos, aber was will man machen.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Yavanna am 24. November 2021, 15:16:17
Fändest du nicht sinnlos, wenn du jetzt eine dicke Nachzahlung am Hals hättest.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: brick am 26. Januar 2022, 23:40:12
Das heisst ich kann jc nach nachzahlung fragen oder ist das auch nur 2/ 3 ? Oder sollte ich wartrn bis ich im teilzeitstudium oder do bin?
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Flip am 26. Januar 2022, 23:46:58
Es gibt da kein Abwarten auf den am besten passenden Zeitpunkt. Eine Betriebskostenabrechnung wird in dem Monat berücksichtigt, in dem die Nachzahlung fällig ist. Wenn das z. B. im Oktober 2021 war, ihr aber erst ab Januar 2022 ALG2 bezieht, funktioniert das nicht.