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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Manager3018 am 24. November 2021, 15:38:12

Titel: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 15:38:12
Hallo

Ich wende mich heute mit einer Frage an Euch weil ich mir nicht sicher bin wie ich reagieren soll.

Am 16.11.2021 bekam ich einen Brief vom JC mit einer Einladung zu einem Bewerbertag am 23.11.2021.Darin stand aber auch das wenn man arbeitsunfähig erkrankt oder zu einer Risikogruppe gehört solle man sich bitte vor dem Termin per Mail oder telefonisch mit der SB in Verbindung setzen.
Sie hat von mir eine Mail bekommen das ich arbeitsunfähig bin und zur Risikogruppe gehöre.
Die Krankmeldung wurde dem JC in den Postkasten gesteckt ist also definitiv angekommen.Ich habe Rheuma und spritze Immunsuppresiva .Mein Immunsystem ist also heruntergefahren und ich habe zur Zeit die meisten Kontakte eingestellt um nicht an Corona zu erkranken.

Heute war nun ein Brief meiner SB im Postkasten .Ich hätte keine Krankmeldung abgegeben und ihr würde auch kein ärztliches Gutachten vorliegen welches aussagen würde das ich zum Kreis einer Risikogruppe gehöre.
Auf den Krankenscheinen würde keine Diagnose stehen.

Jetzt soll ich mich schriftlich zum Sachverhalt äussern danach wird über die Verhängung einer Sanktion entschieden.
Für mich ist es das erste mal bislang habe ich immer alles gemacht was die SB von mir wollte.
Allerdings ist mir auch klar das ich in meinen Beruf als Reinigungskraft nicht zurück kann.Putzen und wischen bereitet mir schon zuhause Probleme einen 6 stündigen Arbeitstag würde ich nicht mehr bewältigen können.
Ich habe keine Ahnung was ich der Dame antworten soll.Sollte ich zu meinem Arzt und mir ein Schreiben ausstellen lassen?
Geht das JC meine Diagnose etwas an.
Könnt ihr mir bitte helfen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: am 24. November 2021, 15:51:42
Antworte Ihr genau das:
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 15:38:12das ich arbeitsunfähig bin und zur Risikogruppe gehöre.
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 15:38:12Ich habe Rheuma und spritze Immunsuppresiva .Mein Immunsystem ist also heruntergefahren und ich habe zur Zeit die meisten Kontakte eingestellt um nicht an Corona zu erkranken.

Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:05:32
Meinst du das reicht?

Wenn ich nicht zur Risikogruppe gehören würde hatte ich kaum die Booster Impfung bekommen und wäre auch zu dem Termin gegangen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: jeschik am 24. November 2021, 16:07:40
Zitat von: Nö am 24. November 2021, 15:51:42Antworte Ihr genau das:

Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 15:38:12

    das ich arbeitsunfähig bin und zur Risikogruppe gehöre.

Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 15:38:12

    Ich habe Rheuma und spritze Immunsuppresiva .Mein Immunsystem ist also heruntergefahren und ich habe zur Zeit die meisten Kontakte eingestellt um nicht an Corona zu erkranken.


Würde ich auch so machen, das sollte dem Jc ausreichen. Wenn sie dich deswegen trotzdem sanktionieren wollten, dann würde ich dagegen vorgehen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: CCR am 24. November 2021, 16:09:50
eine Bestätigung vielleicht das man Chronisch krank ist wäre in dem Fall sehr Hilfreich.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: justine1992 am 24. November 2021, 16:12:34
Dass Du zur Risikogruppe gehörst, ist gar nicht notwendig. Du warst an diesem Tag AU. Das reicht- das muss reichen, und das wird reichen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: jeschik am 24. November 2021, 16:16:48
Zitat von: justine1992 am 24. November 2021, 16:12:34Du warst an diesem Tag AU. Das reicht- das muss reichen, und das wird reichen.
Genau so ist es, es muss reichen!
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:22:22
Zitat von: CCR am 24. November 2021, 16:09:50
eine Bestätigung vielleicht das man Chronisch krank ist wäre in dem Fall sehr Hilfreich.

Eine Bestätigung das ich cronisch krank bin habe ich von meiner HÄ für die Krankenkasse bekommen.Aber da steht das Rheuma noch nicht drauf weil man es ein Jahr haben muss damit es mit einfliesst.
Ich plage mich seit April mit dem Rheuma herum.Bis vor 3 Wochen konnte ich kaum laufen weil das Basismedikament nicht entsprechend gewirkt hat.
Sie behauptet ja in dem Wisch das ihr die Krankschreibung nicht vorliegen würde.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: justine1992 am 24. November 2021, 16:23:31
Dann schick ihr die (ggf. anonymisierte) Kopie für den Patienten.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: jeschik am 24. November 2021, 16:30:03
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:22:22Sie behauptet ja in dem Wisch das ihr die Krankschreibung nicht vorliegen würde.
Dann schick doch eine Kopie davon per Email an deine Sachbearbeitung und bitte darum das man dir den Eingang kurz bestätigt. Oder schick die Kopie per Online Fax, dann hast du direkt einen Sendebericht als Nachweis dazu vorliegen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:34:24
Anonymisiert meinst du damit die Diagnose verdecken?
Nur das Sie die Datumsangaben hat?
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: jeschik am 24. November 2021, 16:39:00
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:34:24Anonymisiert meinst du damit die Diagnose verdecken?
Nur das Sie die Datumsangaben hat?
Würde ich so machen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: justine1992 am 24. November 2021, 16:44:18
Zitat von: jeschik am 24. November 2021, 16:39:00
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:34:24Anonymisiert meinst du damit die Diagnose verdecken?
Nur das Sie die Datumsangaben hat?
Würde ich so machen.
Ich nicht. Kannst Du selber entscheiden.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:45:28
Aber wie soll ich dieses Blatt ausfüllen?
Könnt ihr mir helfen?

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: jeschik am 24. November 2021, 16:53:37
Als erstes würde ich mal auf diesem Blatt deine persönlichen Daten schwärzen und dann hier neu hochladen, muss ja nicht jeder sehen.
Kreuz doch einfach das erste an, für dein verhalten hast du ja einen wichtigen grund und da trägst du dann ein, das du krankgeschrieben warst und dazu eine AU vorliegt.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Der Friese am 24. November 2021, 16:55:20
Oben ankreuzen. Dann schreibst du rein, dass du dich schon per Mail wegen AU abgemeldet hattest. Als Anlage füge ich eine Kopie der AU bei, da das Original, welches ich (Zeugen?) in den Briefkasten geworfen habe,  ja anscheinend irgendwie im Postlauf verlorengegangen ist.

MfG
Fertig
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: hotwert am 24. November 2021, 16:59:18
Einfach die ersten beiden Kästchen ankreuzen, also du willst dich schriftlich äußern und du hast einen wichtigen Grund.
Da schreibst dann rein "AU liegt vor" und schickst du Kopie rein, ohne die Diagnoseschlüssel, weil die gehen denen nix an.

Das reicht. Keinen Roman schreiben und ewig versuchen sich zu rechtfertigen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 17:03:02
Du meinst die beiden anderen Punkte nicht beantworten sondern nur das erste.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Der Friese am 24. November 2021, 17:14:49
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 17:03:02
Du meinst die beiden anderen Punkte nicht beantworten sondern nur das erste.

ja :smile:
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Simone- am 24. November 2021, 20:38:18
Die AU muss reichen, Diagnosen gehen das JC nichts an.


Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:22:22
Eine Bestätigung das ich cronisch krank bin habe ich von meiner HÄ für die Krankenkasse bekommen. Aber da steht das Rheuma noch nicht drauf weil man es ein Jahr haben muss damit es mit einfliesst
Wenn keine Diagnose drin steht, kannst du das ja in Kopie schicken. Ansonsten Diagnose auf der Kopie schwärzen und fett draufschreiben: DATENSCHUTZ

Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 16:22:22
Sie behauptet ja in dem Wisch das ihr die Krankschreibung nicht vorliegen würde.
Ich würde auf keinen Fall irgendwas nochmal schicken. Die sollen gefälligst auf die Unterlagen aufpassen, die sie erhalten.

Schreibe:

"Die AU Bescheinigung wurde am XXXXXX vor Zeugen in den Hausbriefkasten eingeworfen und ist ihnen somit nachweislich zugegangen. Von daher fordere ich Sie auf, den Verbleib dieses wichtigen und datenschutzwürdigen Dokuments in Erfahrung zu bringen und setze hierfür eine verbindliche Frist bis zum XXXXX (2 Wochen).

Solle sich herausstellen, dass die nachweislich gesendete AU Bescheinigung im JC abhanden gekommen ist, werde ich den Datenschutz zu Rate ziehen. Weiterhin beantrage ich vorsorglich in diesem Fall die Kostenerstattung für die erneute Zusendung der AU Bescheinigung (Kopie, Kosten für Einschreiben - Rückschein)."


Selbst wenn du die AU Bescheinigung nicht vor Zeugen eingeworfen hast, hat sich die Sache mit so einer Ansage meistens schon erledigt.

Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 21:10:43
Das ist das andere Blatt des netten Schreibens der SB.Interessanterweise hat die SB den Wisch am 19.11.geschrieben nur einen Tag später nach meiner Mail an die andere SB.
Der Termin der Veranstaltung war gestern eingeladen dazu wurde ich am 16.11.da steckte der Schein bereits im Postkasten des JC.
Die Trulla kommt nicht auf die Idee einmal nachzufragen sondern kommt gleich mit der Sanktions Drohung.


Grund für Beitragsänderung durch Ottokar: Anhänge entfernt da nicht (ausreichend) anonymisiert.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: jeschik am 24. November 2021, 21:35:08
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 21:10:43Die Trulla kommt nicht auf die Idee einmal nachzufragen sondern kommt gleich mit der Sanktions Drohung.
Die haben doch quasi nachgefragt, deswegen sollst du doch die zuerst von dir gepostete Seite ausfüllen, als Erklärung für das Jc. Das kennt man ja, das schnell Sanktionen angedroht werden. Füll deine seite mit der Erklärung aus, sende diese nachweislich so schnell es geht ans Jc, dann wird sich die sache erledigt haben.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: hotwert am 24. November 2021, 21:41:11
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 21:10:43
Das ist das andere Blatt des netten Schreibens der SB.Interessanterweise hat die SB den Wisch am 19.11.geschrieben nur einen Tag später nach meiner Mail an die andere SB.
Der Termin der Veranstaltung war gestern eingeladen dazu wurde ich am 16.11.da steckte der Schein bereits im Postkasten des JC.
Die Trulla kommt nicht auf die Idee einmal nachzufragen sondern kommt gleich mit der Sanktions Drohung.

Wenn du eine AU hast kann dir ja nichts passieren. Ansonsten hat man dir ja bereits die Sanktion angedroht.

Schreibst halt als angehöriger einer Risikogruppe brauchst du besonderen Schutz vor dem Coronavirus und das RKI empfiehlt ausdrücklich das reduzieren von Kontakten und das Abstandhalten zu anderen Personen, um das Infektionsrisiko zu verringen. Da du laut RKI Risikopatient bist, ist das Risiko das du im Falle einer Infektion einen schweren Verlauf erleidest besonders hoch und deshalb siehst du dein Fernbleiben von dem Termin sogar als besonders wichtigen Grund.

So in der Art kannst du das ja versuchen. Ob die das gelten lassen weis ich natürlich nicht... Wenn eine AU vorliegt brauchst du aber garnichts schreiben sondern einfach nur die AU rein und fertig.

Ich vermute da es sich um so eine Art Bewerbungsgespräch gehandelt hätte, kommst nur mit dem Hinweis du bist Risikopatient, nicht durch. Bei nen normalen sinnlosen Termin mag das funktionieren, da gibts ja keinen triftigen Grund das der wirklich stattfinden muss. Aber bei dem von dir gesagten Termin gehts ja um die eventuelle Beendigung deiner Bedürftigkeit.
Es ist ja nicht so das Risikopatienten generell nichtmehr arbeiten müssen. So leicht kommt man da nicht raus. (Meine Meinung)
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 22:16:49
Das war kein einfaches Bewerbungsgespräch sondern ein Bewerbertag mit einem potentiellen Arbeitgeber.
Ich bin auch nicht so eine die sagt ich habe Rheuma und ich arbeite nicht mehr.

Ich kann nicht mehr richtig zufassen ,nichts tragen nichts irgentwo aufheben oder herunterheben.Einen Eimer Wasser tragen ist Schwerstarbeit für sämtliche Gelenke.

Und unter die Einladung zu schreiben sollte man arbeitsunfähig sein oder zu der Gruppe der Risikopatienten gehören und man sich dann bei der SB melden soll ist dann verarsche.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: jeschik am 24. November 2021, 22:27:32
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 22:16:49Und unter die Einladung zu schreiben sollte man arbeitsunfähig sein oder zu der Gruppe der Risikopatienten gehören und man sich dann bei der SB melden soll ist dann verarsche.
das sind doch standard schreiben, da nehmen die nicht auf jeden fall im detail bezug, nimm die sache deswegen nicht persönlich.
Geb denen den Nachweis den sie wollen und schilder das ganze so kurz wie möglich und dann hat sich die sache sicher erledigt, zum positiven für dich.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 24. November 2021, 22:32:05
Ich habe jetzt das obere angekreuzt und dazu geschrieben das ich Rheuma habe Immunsuppresiva spritze etc
Dazu noch auf einem extra Blatt das was Simone geschrieben hat.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: jeschik am 24. November 2021, 22:36:15
wenn du die krankschreibung für den Tag dem Jc nachweist, dann muss das vollkommen reichen. Das Jc hat nicht zu interessieren was du für gesundheitliche beschwerden hast.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Spritzenhalter am 25. November 2021, 16:20:52
Zitat von: Manager3018 am 24. November 2021, 22:16:49
Das war kein einfaches Bewerbungsgespräch sondern ein Bewerbertag mit einem potentiellen Arbeitgeber.

Sie sind AU und somit entschuldigt, alles andere ist Recourcenverschwendung. Wer solche Treffen mit potentiellen Arbeitgeber eingeht der wird i.d.R. mit einem Job belohnt in der Lohnsklaverei einer Zeitarbeit. Risikogruppe(n) und Krankheiten haben hier nichts zu suchen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 10. Dezember 2021, 13:40:28
Das kam heute von meiner SB vom
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 14:45:45
Zitat von: Manager3018 am 10. Dezember 2021, 13:40:28
Das kam heute von meiner SB vom

Du hast das nicht anonymisiert. Nehme das bitte raus und stell das neu ein.  :yes:

Auf den ersten Blick ist das doch positiv und nun musst du noch zum Arzt und ein Attest für die zukünftige Vermittlung vorlegen. Alternativ eine Begutachtung durch den ÄD fordern. aber das wissen andere hier sicherer.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 10. Dezember 2021, 15:15:06
Ich weis nicht wie das geht,Kannst du mir helfen?
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Kopfbahnhof am 10. Dezember 2021, 15:19:11
Wie @Friese schon schreibt, lass den Scan vom Moderator wieder aus nehmen, weil nicht genügend Anonymisiert wurde.

Die Forderung nach einem Ärtzl. Gutachten kannst du meiner Meinung nach gar nicht Erfüllen.
So ein Gutachten müsste vom JC selbst in Auftrag gegeben werden, üblicherweise über deren ÄD.

Welche Krankheiten du hast, geht die SB auch absolut nichts an, wie z.B. (Diagnose auf Krankenschein)

Was für ein Attest genau das sein soll, ist hier auch nicht klar.
Evtl. kann dein Arzt etwas dazu, ganz grob, schreiben welche Einschränkungen es gibt.
Nicht zum Krankheitsbild selbst.
Soweit das im Moment überhaupt möglich ist, da die sicherlich genug zu tun haben.

Sollte er dafür eine Gebühr erheben, dann VOR dem Attest, die Gebührenerstattung dafür beim JC Beantragen.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2021, 16:00:59
Manager3018

Zitat von: Manager3018 am 10. Dezember 2021, 15:15:06Ich weis nicht wie das geht,Kannst du mir helfen?
falls dass
Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren.  (http://hartz.info/index.php?topic=84286.0)
gemeint ist.

MfG FN
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Der Friese am 10. Dezember 2021, 17:18:18
Zitat von: Manager3018 am 10. Dezember 2021, 15:15:06
Ich weis nicht wie das geht,Kannst du mir helfen?

Ich hatte das auch gleich gemeldet. Wurde ja auch mittlerweile rausgenommen. Wenn du es selbst nicht mehr bearbeiten kannst, einfach auf Beitrag melden klicken. Da hilft dann jemand.  :clever:
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 10. Dezember 2021, 18:02:36
Danke schön.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Dezember 2021, 15:48:31
Manager3018

Wenn SB mit einem Attest/Gutachten zufrieden ist dann kann man das so machen.

Allerdings würde ich SB anschreiben dass ich der Aufforderung gerne und unverzüglich nachkomme wenn eine Bestätigung zur Kostenübernahme des geforderten Attestes vom JC bei dir ankommt.
Der RL ist nicht für Kosten die vom JC  durch so eine Forderung entstehen gedacht sondern zur (minimalen) Teilhabe am sozial kulturellen Leben.

Das natürlich vor Ablauf der gesetzten Frist und nachweislich!

MfG FN
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 11. Dezember 2021, 16:22:56
Jetzt ist natürlich für mich die Frage wer das Attest ausstellt.Meinen Rheumatologen sehe ich erst anfang Februar wieder zum Termin.Meine Hausärztin die mich auch krank geschrieben hat anfang Januar.
Da kann ich schon eher hin und fragen wegen einem Attest.Ob Sie es mir ausstellt weis ich nicht.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Fettnäpfchen am 11. Dezember 2021, 16:34:08
Manager3018

Zitat von: Manager3018 am 11. Dezember 2021, 16:22:56Jetzt ist natürlich für mich die Frage wer das Attest ausstellt.
Logischerweise der dem du den Auftrag gibst, daher würde ich das Gespräch suchen und dabei nachfragen welches die ""höhere" Gültigkeit hat. Beziehungsweise ob der Rheumatologe das überhaupt kann/darf...

und Jan.ist schon halb vorbei bis du vom JC eine Antwort bekommst, falls du da nicht umsonst wartest. Alles schon dagewesen.

MfG FN
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 11. Dezember 2021, 18:29:01
Danke für die Antwort.
Ich muss spätestens Anfang Januar meinen Folgeantrag stellen meine Leistung läuft dann aus.Da wird die SB entsprechend handeln wegen dem Folgeantrag.Da ich schon sehr lange krankgeschrieben bin ist es sehr gut möglich das ich dann keine Leistung mehr bekomme.
Kenne mich damit nicht aus .
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Heinz-Otto am 12. Dezember 2021, 11:33:22
Was mir auffällt, der Hinweis, man könne die Unterlagen per E-Mail einreichen.
Ich halte einen solchen Hinweis und "Aufforderung" für grob fahlässig.

Sensible Daten per E-Mail zu versenden rate ich ab.
Erstens weil sich die Justiz noch etwas schwer tut mit den Zugangsnachweisen einer normalen E-Mail. Nur DE-Mail ist da rechtssicher, was den Zugang betrifft.

Leider finde ich nichts, bin mir aber ziemlich sicher, dass die JC selbst persönliche Daten wenn überhaupt, nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung mit unverschlüsselter normaler Mail versenden dürfen.
DE-Mail ist wohl eine Ausnahme, obwoh auch die keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist.

Auch mit Dritten ist Verschlüsselung m. W. zwingend.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/e-mail-verschluesselung-s-mime_ba016305.pdf

Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 12. Dezember 2021, 13:33:32
Ich habe schon öfter versucht die SB per Mail zu erreichen die Mails kamen immer zurück.
Jeden anderen SB erreiche ich da kommt auch eine Antwort zurück aber diese SB mit der komme ich von Anfang an überhaupt nicht klar.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Manager3018 am 13. Dezember 2021, 23:01:52
Der neue Schein ist heute zusammen mit einem nett formulierten Schreiben als Einwurf Einschreiben in die Post gegangen.
Mal sehen was der SB dazu einfällt.
Titel: Re: Brief vom JC Androhung Sanktion
Beitrag von: Kopfbahnhof am 14. Dezember 2021, 16:44:55
Zitat von: Manager3018 am 11. Dezember 2021, 18:29:01ist es sehr gut möglich das ich dann keine Leistung mehr bekomme.
So leicht kann es sich ein SB nicht machen, zumal das mit dem WBA über die Leistungsabteilung läuft.
So lange die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt wurde, muss das JC weiter Leisten.

Dann müssen sie den ÄD Einschalten um das zu Prüfen.
Zitat von: Manager3018 am 11. Dezember 2021, 16:22:56Ob Sie es mir ausstellt weis ich nicht.
Wenn nicht, kannst du nichts weiter tun, als der SB es so weiter zu geben.
Wie schon Geschrieben, Gutachten muss das JC in die Wege leiten, nicht du.

Leistung einfach so Einstellen geht nicht, auch wenn die SB damit drohen sollte.