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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Taxima am 25. November 2021, 00:58:18

Titel: Keine Vermögensgrenze in den ersten 2 Bezugsjahren?!
Beitrag von: Taxima am 25. November 2021, 00:58:18
Hallo,

habe heute gelesen, dass die Vermögensgrenze für die ausgesetzt wird, die schon ALG 2 beziehen (wenn sie noch keine 2 Jahre beim Amt gemeldet sind) und für Menschen die ALG 2 jetzt oder nächstes Jahr beantragen. Ist dies so richtig?


Titel: Re: Keine Vermögensgrenze in den ersten 2 Bezugsjahren?!
Beitrag von: justine1992 am 25. November 2021, 06:48:57
Wäre gut, wenn Du verlinken würdest, was Du genau gelesen hast.
Denn dass Menschen, die ein Vermögen von 7 Autohäusern und 8 Juweliershops und 9 Villen haben, aber grad kein auskömmliches Einkommen, einen Anspruch auf ALG2 haben, klingt doch eher unwahrscheinlich...
Titel: Re: Keine Vermögensgrenze in den ersten 2 Bezugsjahren?!
Beitrag von: hotwert am 25. November 2021, 07:03:32
Zitat von: justine1992 am 25. November 2021, 06:48:57
Wäre gut, wenn Du verlinken würdest, was Du genau gelesen hast.
Denn dass Menschen, die ein Vermögen von 7 Autohäusern und 8 Juweliershops und 9 Villen haben, aber grad kein auskömmliches Einkommen, einen Anspruch auf ALG2 haben, klingt doch eher unwahrscheinlich...

Ich hab jetzt auch nichts darüber gelesen, wenn dann wird man wohl eher die 60.000€ Grenze die ja wegen Corona im Moment gilt beibehalten.
Titel: Re: Keine Vermögensgrenze in den ersten 2 Bezugsjahren?!
Beitrag von: a_good_heart am 25. November 2021, 07:41:02
Uuups, falscher Thread... :schaem:
Titel: Re: Keine Vermögensgrenze in den ersten 2 Bezugsjahren?!
Beitrag von: jeschik am 25. November 2021, 08:19:47
Zitat von: a_good_heart am 25. November 2021, 07:41:02Uuups, falscher Thread... :schaem:
falscher Thread wofür ?
Titel: Re: Keine Vermögensgrenze in den ersten 2 Bezugsjahren?!
Beitrag von: a_good_heart am 25. November 2021, 10:46:24
Ich hatte was gepostet, was hier nicht hin passte... :zwinker:
Titel: Re: Keine Vermögensgrenze in den ersten 2 Bezugsjahren?!
Beitrag von: jeschik am 25. November 2021, 13:20:31
Zitat von: a_good_heart am 25. November 2021, 10:46:24Ich hatte was gepostet, was hier nicht hin passte... :zwinker:
achsooo, jetzt versteh ich das erst  :zwinker:
Titel: Re: Keine Vermögensgrenze in den ersten 2 Bezugsjahren?!
Beitrag von: Taxima am 25. November 2021, 17:48:20
Zitat von: justine1992 am 25. November 2021, 06:48:57
Wäre gut, wenn Du verlinken würdest, was Du genau gelesen hast.

Jup, hier einmal der Link.

https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Buergergeld-Hartz-VI-Ampel-Aenderung-wie-hoch-fuer-wen-wann-id61126766.html

Denke auch, dass wenn die Koalition steht, dass die die Grenze von 60.000€ dann beibehalten würden.