Guten Tag zusammen
Ein Arbeitnehmer arbeitet seit einigen Jahren im Job und bezieht Lohn und aufstockend Alg2 Leistungen.
Wenn der Arbeitnehmer jetzt seinen Job kündigt kassiert er eine 3 Monatige Sperrzeit. So weit klar.
Wie soll soll er in den 3 Monaten Miete/Strom/Lebensmittel etc zahlen?
Hat man anspruch auf Alg2 Leistungen oder wie überbrückt man diese Zeit?
Alg2 mit 30% Kürzung bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund.
Zitat von: crazy am 25. November 2021, 09:06:49
Alg2 mit 30% Kürzung bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund.
Ah ok, man bekommt dann praktisch für die 3 Monate der Sperrzeit bei der Arbeitsagentur den normalen Alg2 Regelsatz+Miete abzüglich 30%
und nach den 3 Monaten bekommt man ganz normal sein Arbeitslosengeld 1 + den Rest Alg2 aufstockung wie üblich, richtig verstanden?
So ist es.
Aber daran denken, es sind nicht nur 30% Kürzung des Regelsatzes, der Freibetrag den man aufs Erwerbseinkommen hatte ist auch weg!
Ok danke, das hilft schon mal.
Wichtig ist das Miete und Strom gezahlt werden können.
Vorsicht, in diesem Fällen steht auch der Ersatzanspruch gem. § 34 SGB II zur Debatte.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/34.html
Wer verschuldet seinen Job verliert, z.B. durch Eigenkündigung verhält sich sozialwidrig.
Zitat von: Yavanna am 25. November 2021, 16:49:37
Wer verschuldet seinen Job verliert, z.B. durch Eigenkündigung verhält sich sozialwidrig.
Wer unerträgliche Arbeitsbedingungen schafft und andere Menschen ausbeutet verhält sich sozialwidrig.
Zitat von: Einfachicke am 25. November 2021, 20:07:01Wer unerträgliche Arbeitsbedingungen schafft und andere Menschen ausbeutet verhält sich sozialwidrig.
Wo genau hast du das jetzt hier gelesen?
Zitat von: Harald53 am 25. November 2021, 09:20:23
Ok danke, das hilft schon mal.
Wichtig ist das Miete und Strom gezahlt werden können.
Vorsicht! Deinen verbrauchten Strom musst du selber zahlen! Übernommen werden nur die angemessenen Heizkosten!