Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: ibaya am 26. November 2021, 12:58:15

Titel: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: ibaya am 26. November 2021, 12:58:15
Hallo.

Ich habe endlich eine neue Wohnung gefunden; es ist überaus schwierig, in meinem Ort eine angemessene Wohnung zu finden. Der Wohnraum ist extrem knapp und teuer.

Die Wohnungsgröße der neuen Wohnung beträgt 60 qm und ich muss ca. 100,00 € mehr bezahlen, als ich vom Jobcenter für eine 50 qm-Wohnung bekäme.
Nun ist ein Verwandter bereit, mir diese Differenz monatlich zu schenken, da ich vor einigen Jahren bei der Pflege seines Vaters behilflich war.

Ist das problemlos möglich? Wie wird dieser Betrag gewertet?
Und wie werden die Heiz- und Nebenkosten durch das Jobcenter abgerechnet für die zusätzlichen Quadratmeter?

Danke.
Ibaya
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 26. November 2021, 13:02:21
Zitat von: ibaya am 26. November 2021, 12:58:15
Wie wird dieser Betrag gewertet?

Als Geschenk ist es Einkommen, da hast du gar nichts von.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: ibaya am 26. November 2021, 13:11:30
Danke für die Antwort.

Gibt es Tipps, wie man das umgehen kann?

Mein Verwandter möchte mich auch ab und zu besuchen kommen (er wohnt weiter weg und würde über Nacht bleiben). Könnte ich da vielleicht soetwas wie einen Untermietvertrag mit ihm schließen? Oder wird dann die Hälfte der Wohnungskosten vom JC abgezogen?
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 26. November 2021, 13:27:10
Wenn es die Raumaufteilung hergibt, dass du ihm ein Zimmer vermieten kannst, wäre ein Untermietvertrag die eleganteste Lösung.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: LostInTheJungle am 26. November 2021, 14:54:01
Miete komplett selbst bezahlen und das Geld auf die Hand bekommen wäre eine Lösung.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. November 2021, 15:09:11
ibaya

Zitat von: ibaya am 26. November 2021, 13:11:30Könnte ich da vielleicht soetwas wie einen Untermietvertrag mit ihm schließen? Oder wird dann die Hälfte der Wohnungskosten vom JC abgezogen?

Wie von
Zitat von: Sheherazade am 26. November 2021, 13:27:10
Wenn es die Raumaufteilung hergibt, dass du ihm ein Zimmer vermieten kannst, wäre ein Untermietvertrag die eleganteste Lösung.
erwähnt ist das eine Möglichkeit.
Ein Zimmer untervermieten dann wäre die Whg angemessen. Da er nur ab und zu dieses Zimmer braucht und sicherlich woanders wohnt kommt er da billiger weg als im Hotel zu übernachten.

Ist das deine erste Whg. seit Leistungsbezug? seit wann beziehst du ALG 2?
Momentan gilt ja für die neuen Antragsteller das jede Whg. angemessen ist seit die
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket (https://hartz.info/index.php?topic=121895.0) in Kraft getreten sind. Deswegen meine Nachfrage.
Gibt/Gab es eine Kostensenkungsaufforderung. wäre auch noch so etwas was man mitteilen sollte.
Nach Beantwortung kann man dann schauen was zu machen wäre.

MfG FN
Zitat von: LostInTheJungle am 26. November 2021, 14:54:01Miete komplett selbst bezahlen und das Geld auf die Hand bekommen wäre eine Lösung.
Bitte unterlasse so Ratschläge, dass ist a nicht so möglich und b fast schon eine Aufforderung zum Betrug.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19
Sicher kannst du die Wohnung anmieten. Die übersteigende Miete musst du dann aus deinem Regelsatz zahlen. Nachzahlungen liegen dann jedoch komplett bei dir. Also macht hier Sparsamkeit von Anfang an noch mehr Sinn. Rückzahlungen sind dann aber auch deins und gehen nicht ans JC, solange die nicht deine eigene Zahlung übersteigen. Da muss es also schon Einiges zurück geben.

Und ansonsten: Nur Bares ist Wahres. Egal wie und wobei dir jemand im Bezug gerne helfen oder dir auch einfach mal etwas nettes tun möchte. Alls andere macht nur Pferde scheu und bringt idR viel Ärger und Papierkram mit sich. :smile:
So wie auch die Idee mit dem "Hotelersatz". Ich würde darauf Wetten, dass das unter Garantie ausarten wird. Auch wenn es rechtlich sauber sein kann. Da ist Theater vorprogrammiert.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 26. November 2021, 15:56:04
Zitat von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19Und ansonsten: Nur Bares ist Wahres. Egal wie und wobei dir jemand im Bezug gerne helfen oder dir auch einfach mal etwas nettes tun möchte. Alls andere macht nur Pferde scheu und bringt idR viel Ärger und Papierkram mit sich.
Weil das ja so ein toller Tipp ist :wand:
Da steht das JC bei der nächsten
Zitat von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19Die übersteigende Miete musst du dann aus deinem Regelsatz zahlen. Nachzahlungen liegen dann jedoch komplett bei dir.
NK Abrechnung von egal 500 o. mehr Euro und fragt wie sie das bezahlt hat wenn kein o. zu wenig Schonvermögen vorhanden ist.
und gespart bei 100.- mtl. weniger zur Verfügung glaubt niemand.

Dafür ist aber bei Untervermietung die Whg im Angemessenheitskriterium und auch fällige NK werden übernommen. Untervermietung ist eines der wenigen Sachen die sogar vom JC vorgeschlagen werden.

Der Friese
ein bißerl vorsichtig formuliert sonst hättest du dieselbe Bitte erhalten wie LostInTheJungle...... Bist du auch so ein Troll wie der letzte Troll der gleich mehrere Usernamen hatte und seine Falschaussagen selber bestätigt hat um "glaubhafter" zu wirken?

MfG FN
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: LostInTheJungle am 26. November 2021, 16:24:35
Der Friese und ich sind nicht dieselbe Person und wir sind auch keine Trolle sondern Menschen. Danke
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2021, 15:56:04
Zitat von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19Und ansonsten: Nur Bares ist Wahres. Egal wie und wobei dir jemand im Bezug gerne helfen oder dir auch einfach mal etwas nettes tun möchte. Alls andere macht nur Pferde scheu und bringt idR viel Ärger und Papierkram mit sich.
Weil das ja so ein toller Tipp ist :wand:
Da steht das JC bei der nächsten
Zitat von: Der Friese am 26. November 2021, 15:10:19Die übersteigende Miete musst du dann aus deinem Regelsatz zahlen. Nachzahlungen liegen dann jedoch komplett bei dir.
NK Abrechnung von egal 500 o. mehr Euro und fragt wie sie das bezahlt hat wenn kein o. zu wenig Schonvermögen vorhanden ist.
und gespart bei 100.- mtl. weniger zur Verfügung glaubt niemand.

Dafür ist aber bei Untervermietung die Whg im Angemessenheitskriterium und auch fällige NK werden übernommen. Untervermietung ist eines der wenigen Sachen die sogar vom JC vorgeschlagen werden.

Der Friese
ein bißerl vorsichtig formuliert sonst hättest du dieselbe Bitte erhalten wie LostInTheJungle...... Bist du auch so ein Troll wie der letzte Troll der gleich mehrere Usernamen hatte und seine Falschaussagen selber bestätigt hat um "glaubhafter" zu wirken?

MfG FN

War die Schaukel etwas zu nah an der Wand? Nur weil nicht alle auf deinem Trip sind, brauchst du hier keine Hirngespinste ausdenken. Es wird noch etliche mehr geben, die es genau so raten und handhaben. Auch wenn das der Gesetzgeber nicht wünscht. Aber weißt du was, so wie sich Politiker nicht mehr an  Geldkoffer oder der neue Kanzler an Millionenschenkungen an Großbanken, CumEx etc. erinnern kann und jeder gewiefte Steuerbetrüger mit Samthandschuhen angefasst wird, solange empfehle ich jedem AlG2 Empfänger: Nur Bares ist Wahres.

Ich habe das schon bewusst so formuliert, wie es jeder verstehen kann. Klar kann die Tante das Geld zum Geburtstag den Kindern überweisen. Nur dann spart es halt nur dem Verwaltungsmoloch JC ein paar Euros ein. Das Kind ist genauso Arm wie zuvor.

Und das man durchaus 100€ monatlich aus dem RS für Wohnraum zahlen kann - viel schlimmer muss - ist hier schon oft genug zu lesen gewesen und auch leicht in der Presse zu finden. Also bleib du bei deinen sicher rechtlich korrekten Ratschlägen, die ohne Frage sinnvoll sind. Aber überlasse das menschliche dann vielleicht lieber anderen.

PS: Und dann hast du sicher auch in deinem breiten Fundus von Urteilen, Weisungen etc. auch einen Fall, in dem das JC dieses so einfach mal hinnimmt und den LE das Konstrukt abkauft. "Ich miete eine zu teure Wohnung und lasse mir den Höchstsatz (400€) vom JC erstatten. Die restlichen 100€ zahlt Herr/Frau XY, die gelegentlich gerne mal ein Zimmer in der Stadt hätte. Wo macht die das dann überall? in HH, M, K, HB... Wo ist die Grenze? Das wäre aber wahrscheinlich ein Traum für die ganzen Großfamilien. Gerade aus Osteuropa. Die brauchen ja auch manchmal ein Zimmer, um für die Familien "zu Hause" Kindergeld zu beantragen.  :wand: Oder nur mal so für Besuch. Eigentlich ein tolles Modell für airbnb. Das JC zahlt die Wohnung und das Zimmer bringt locker mehr als den Hunderter ein. Langsam wird das interessant. Also bitte her mit dem Urteil. Jetzt habe ich ne tolle Geschäftsidee  :clever: und mir fällt sicher noch mehr ein.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: hotwert am 27. November 2021, 09:03:59
Zitat von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39
.... empfehle ich jedem AlG2 Empfänger: Nur Bares ist Wahres.

Als ich damals meinen Erstantrag abgegeben habe, war das erste was der damals zuständige SB zu mir sagte:

"Wenn sie Geldgeschenke bekommen, dann immer Bar. Alles andere müssen wir ihnen leider anrechnen und sie müssen sich unnötig rechtfertigen"
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: DerSofti am 27. November 2021, 09:46:16
Also bei der Miete besteht ja auch die Möglichkeit, daß die direkt an den Vermieter überwiesen wird vom Jobcenter aus. Warum nicht auch von deinen Helfer, der die Differenz von 100,- EUR ausgleicht? Das taucht genausowenig auf wie eine Barzahlung. Die Kontoauszüge vom Vermieter sieht das Jobcenter ja nicht.
Nebenbei bemerkt macht mir das Jobcenter zuviel Wind um die 60 qm, soviel Fläche ist das ja nicht 50 qm oder 60 qm macht den Kohl nicht fett. Die sollten sich mal locker machen, Wohnungen wachsen ja momentan nicht auf den Bäumen...
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 27. November 2021, 09:51:33
Zitat von: DerSofti am 27. November 2021, 09:46:16
Die Kontoauszüge vom Vermieter sieht das Jobcenter ja nicht.

Nee, aber die vom LE. Und da taucht dann jeden Monat eine um 100€ niedrigere Mietzahlung auf als in dem Mietvertrag festgelegt wurde. Das wirft Fragen auf, sei dir sicher.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: DerSofti am 27. November 2021, 10:05:31
Dann stellt sich noch die Frage, ob das Jobcenter es zuläßt nur wegen 10 qm obdachlos zu werden und wie würde da ein Sozialrichter wohl urteilen?
Solche Fälle mit Bagatellgrenzen gab es doch bestimmt schon.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: BigMama am 27. November 2021, 10:11:53
Zitat von: DerSofti am 27. November 2021, 10:05:31Solche Fälle mit Bagatellgrenzen gab es doch bestimmt schon.
100 Euro über Höchstsatz Bruttokalt ist weit entfernt von einer Bagatellgrenze. Und es kommt einzig auf die Bruttokaltmiete und nicht auf die Quadratmeter an.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Unwissender am 27. November 2021, 10:52:36
Zahl doch die Miete komplett und lass dir von deinem Verwandten die 100 € in bar geben! Dann geht die Miete (das sieht dann auch das JC) von deinem Konto weg und die sind zufrieden! Dann hast du zwar eventuelle Nachzahlungen zu leisten, kannst aber auch Guthaben behalten!

Wie ist das bei euch mit den Angemessenheitskriterien? Sind die überhaupt korrekt festgelegt worden? Wenn du schreibst, das es keinen geeignete Wohnraum für die angemessene Miete bekommst, kann das ja nicht stimmen. Kreise bzw. JC legen die Kriterien oft bewusst so, obwohl sie wissen, das es für den Preis keinen Wohnraum gibt!
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 27. November 2021, 10:53:15
Der Friese

Das Geschäftsmodell gibt es schon so lange das es sogar im TV in Sendungen wie Frontal zu finden ist..... suchen musst du selber.
Dann schaust das du irgendwo einen Häuserblock herbekommst vermietest jede 45 qm Whg an zwei/drei Pers. und die größeren mit 60mq an vier Personen und verlangst pro Pers./MV die angemessene Höchstgrenze und investierst nichts und innerhalb von Ruckzuck gehörst du zu den Millionären.
Wie jetzt halt stellenweise mit den Asylanten,
(oder Arbeitern aus dem ehem. Ostblock die hier arbeiten dürfen die werden sogar von den eigenen Chefs auf die Methode abgezockt in dem Fall halt ohne JC, )
wenn man da die Berichte sieht in was für verfallenen und verwahrlosten Unterkünften die eingepfercht werden.... und die Vermieter abkassieren.

Ich kenne jemand der hat dass mit einem ausrangierten Hotel in bester Alpenlage gemacht. Vorher hatte er ein relativ gut gehendes Lokal aber da war nichts mit Freizeit, da hatte er dann delegiert und war absolut entspannt.
Zwei Jahre später war er schuldenfrei(in dem Sinne) und hat sich das nächste Hotel geholt. Damals waren es halt die Russen heutzutage sind es halt die Syrer nur um ein Beispiel zu geben.

da kannst dann gleich noch nach älteren Berichte  suchen wo gezeigt wird dass das JC Leipzig sich mtl. (glaube 5) Millionen einspart weil KdU nicht richtig bearbeitet wird......

Zitat von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39Also bitte her mit dem Urteil.
Unterkunftskosten und Urteile (http://hartz.info/index.php?topic=1879.msg14632#msg14632)
Zitat
- Urteil vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R:
Bewohnern in Wohngemeinschaften stehen die vollen angemessenen Unterkunftskosten zu.
Eine Person hat Anspruch auf die vollen Unterkunftskosten für eine Person, Abzüge sind unzulässig.

Zitat von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39Großbanken, CumEx etc. erinnern kann und jeder gewiefte Steuerbetrüger mit Samthandschuhen angefasst wird, solange empfehle ich jedem AlG2 Empfänger: Nur Bares ist Wahres.
Nur dass denen in der Regel nichts oder nur wenig passiert, beim eLB kriegst du noch ein Strafverfahren angehängt zu dem dass alles komplett zurückbezahlt werden muss. Bevor du nachfragst > Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben (http://hartz.info/index.php?topic=47341.msg436484#msg436484)

Zitat von: Der Friese am 27. November 2021, 02:06:39Die restlichen 100€ zahlt Herr/Frau XY, die gelegentlich gerne mal ein Zimmer in der Stadt hätte.
Warum nicht wenn das für denjenigen bezahlbar ist dann halt so dass das vom JC nicht angerechnet werden kann, als Schenkung wäre es sinnfrei und das JC interessiert sich nicht warum jemand ein Zimmer anmietet und es geht das JC auch nichts an.
Zitat von: ibaya am 26. November 2021, 13:11:30
Mein Verwandter möchte mich auch ab und zu besuchen kommen (er wohnt weiter weg und würde über Nacht bleiben). Könnte ich da vielleicht soetwas wie einen Untermietvertrag mit ihm schließen?
Durchaus nachvollziehbar!

MfG FN
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: ibaya am 27. November 2021, 12:25:31
Hallo und danke an alle, die geantwortet haben.

Ich werde am Montag nachfragen, ob die Wohnungskosten evtl. doch übernommen werden. Dann werde ich weiterschauen. Die Idee mit dem Zimmer zur Untervermietung gefällt mir noch am besten. Die Vermieterin hat auch nichts dagegen. Das ist - glaube ich - die "sauberste" Lösung.

:smile:

P.S.: Ich bin Anfang Oktober 2021 in einen anderen Landkreis / Zuständigkeitsbereich gezogen und habe einen Neuantrag gestellt. Sind die Vorgaben für Wohnungen dann anders?
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Sheherazade am 27. November 2021, 13:16:25
Zitat von: ibaya am 27. November 2021, 12:25:31
Das ist - glaube ich - die "sauberste" Lösung.

Ganz meine Meinung.

Zitat von: ibaya am 27. November 2021, 12:25:31Ich bin Anfang Oktober 2021 in einen anderen Landkreis / Zuständigkeitsbereich gezogen und habe einen Neuantrag gestellt. Sind die Vorgaben für Wohnungen dann anders?
Hast du noch keinen Bewilligungsbescheid?

Grundsätzlich hat jeder Landkreis eigene Richtlinien zu den angemessenen Kosten der Unterkunft.
Titel: Re: Neue Wohnung groß und teuer - Zuzahlung durch Verwandtschaft möglich?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. November 2021, 14:45:08
Zitat von: ibaya am 27. November 2021, 12:25:31P.S.: Ich bin Anfang Oktober 2021 in einen anderen Landkreis / Zuständigkeitsbereich gezogen und habe einen Neuantrag gestellt. Sind die Vorgaben für Wohnungen dann anders?
Kommt durchaus darauf an die Fragen
Zitat von: Fettnäpfchen am 26. November 2021, 15:09:11Ist das deine erste Whg. seit Leistungsbezug? seit wann beziehst du ALG 2?
Momentan gilt ja für die neuen Antragsteller das jede Whg. angemessen ist seit die
Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket in Kraft getreten sind. Deswegen meine Nachfrage.
zu beantworten.

MfG FN