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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Gast45217 am 26. November 2021, 18:16:54

Titel: ALG2 - Übungsleiterfreibetrag + Ehrenamtspauschale + Freibetrag
Beitrag von: Gast45217 am 26. November 2021, 18:16:54
Hallo,

ist es möglich gleichzeitig

250€ monatlich als Übungsleiterfreibetrag (Dozent VHS)
100€ monatlich in einem Ehrenamt (Sterbebegleiter Hospiz)
100€ monatlich Selbständigkeit (Tiersitting)

im ALG 2 Bezug abschlagsfrei zu erhalten? Die Person ist mehrfach Schwerbehinderte und zwischen 3-6 Stunden Leistungsfähig.
Titel: Re: ALG2 - Übungsleiterfreibetrag + Ehrenamtspauschale + Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 26. November 2021, 19:09:21
Nein, da die 250 Euro Ehrenamtsfreibetrag bei der Einkommensbereinigung die 100 Euro ersetzen.

§11b Abs. 2
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11b.html
Titel: Re: ALG2 - Übungsleiterfreibetrag + Ehrenamtspauschale + Freibetrag
Beitrag von: Gast45217 am 27. November 2021, 13:15:39
Danke.

also ist es möglich im ALG2 Bezug gleichzeitig:

250€ monatlich als Übungsleiterfreibetrag (Dozent VHS) (wobei die 100€ monatlich Selbständigkeit (Tiersitting) schon inbegriffen ist.)
100€ monatlich in einem Ehrenamt (Sterbebegleiter Hospiz)

Also 350€ anrechnungsfreier Verdienst.
Titel: Re: ALG2 - Übungsleiterfreibetrag + Ehrenamtspauschale + Freibetrag
Beitrag von: Kopfbahnhof am 27. November 2021, 16:52:53
Zitat von: Gast45217 am 27. November 2021, 13:15:39Also 350€ anrechnungsfreier Verdienst
Wäre mir neu, ich denke so geht das nicht, zumindest Anrechnungsfrei.
Titel: Re: ALG2 - Übungsleiterfreibetrag + Ehrenamtspauschale + Freibetrag
Beitrag von: Yavanna am 27. November 2021, 17:29:38
Deshalb war meine Antwort auch "Nein"
Darauf folgte die Erklärung.  250,00 sind der maximale Freibetrag und auch nur dann, wenn 250,00 aus dem Ehrenamt stammen.
Titel: Re: ALG2 - Übungsleiterfreibetrag + Ehrenamtspauschale + Freibetrag
Beitrag von: Maunzi am 28. November 2021, 01:18:43
https://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwandsentschaedigung/alg-2-hartz-4.html

Lies mal nach, denk dir bei 200 statt dessen 250 (ist noch von vor 2021 der Betrag!).

Sind gute Beispiele zum Rechnen drin, die zeigen es eigentlich deutlich auf, dass nur die 250 nicht anrechenbar sind. Aber auch nur wenn es sich um eine Ehrenamtspauschale handelt.

Zudem musste ich zumindest bisher immer eine rechtsverbindliche Erklärung unterzeichnen, dass ich den steuerfreibetrag nur bei exakt dieser einen Einrichtung in Anspruch genommen habe im jeweiligen Jahr. Wäre für denjenigen problematisch, sollte er mehrere Ehrenämter und Übungsleiterpauschalen mit dieser Erklärung angenommen haben.