Hallo zusammen,
ich teilte dem ( neuen ) VM vor 2 Wochen mit, dass die jährliche Wartung unserer Therme erneut ansteht.
Die letzte Abnahme der Wartung war 12.2020
Dieser teilte mir nun - relativ unhöflich mit - dass die Abnahme erst zu 01.2022 stattfinden kann / wird. Mit der Aussage, dass es " auf wenige Tage nicht ankommt "
Im Internet, bzw. über google finde ich nur die Aussage das die jährliche Wartung auch jährlich stattfinden muss. Alleine aus versicherungstechnischen Gründen.
Meine Frage ist jedoch wie ich mich hier korrekt verhalte? Ich überlege ob ich eine Sanitärfirma kommen lasse für die Abnahme und mir eine Rechnung schreiben lasse und diese dem neuen VM zukommen lasse.
Wie verfahre ich hier am besten?
Lieben Dank im Voraus :ok: :sehrgut:
Zitat von: Mostrich84 am 27. November 2021, 09:28:45Meine Frage ist jedoch wie ich mich hier korrekt verhalte? Ich überlege ob ich eine Sanitärfirma kommen lasse für die Abnahme und mir eine Rechnung schreiben lasse und diese dem neuen VM zukommen lasse.
Davon rate ich ab.
Es ist sicherlich kein Problem, wenn der Wartungsintervall um max. 4 Wochen überschritten ist. Du kannst dich hierzu bei deinem Schornsteinfeger infromieren.
Ist so...alles gut.
Damit hast Du in 2020 null Euro umlagefähige Kosten Thermenwartung.
Meine Wartung geht auch erst im Januar, die schaffen eben nicht so viele. Ist aber nicht schlimm.
Zitat von: BigMama am 27. November 2021, 10:07:48
Zitat von: Mostrich84 am 27. November 2021, 09:28:45Meine Frage ist jedoch wie ich mich hier korrekt verhalte? Ich überlege ob ich eine Sanitärfirma kommen lasse für die Abnahme und mir eine Rechnung schreiben lasse und diese dem neuen VM zukommen lasse.
Davon rate ich ab.
Es ist sicherlich kein Problem, wenn der Wartungsintervall um max. 4 Wochen überschritten ist. Du kannst dich hierzu bei deinem Schornsteinfeger infromieren.
Danke schön
Hallo zusammen,
mittlerweile ist leider immer noch nichts passiert. Daher an der Stelle ein kurzes Update mit einer Frage:
Der geplante Wartungstermin für den 01.01.2022 ist ungünstigerweise aufgrund einer Coronainfektion von uns geplatzt. Dies teilten wir dem VM mit und der Termin wurde verschoben. Wir haben nach der Quarantäne den Genesenenstatus in Kopie dem VM schriftlich mit Einschreibe und Rückschein zukommen lassen und zudem eine Bitte für die Nennung eines neuen Termins mit zugefügt. Zugestellt, allerdings kam keinerlei Reaktion.
Dann kam ein erneutes Schreiben mit der gleichen Aufforderung. Wieder als Einschreibe-Rückschein. Zugestellt am 02.02.2022 Wieder keine Reaktion.
Wir hatten dem VM daraufhin auf Whatsapp geschrieben und entsprechende PDF hier weitergeleitet. Diese wurde auch zeitnahe als gelesen markiert, allerdings auch hier keine Reaktion - bis heute nicht.
Hat jemand eine einen Ratschlag wie hier vorzugehen ist?
Was steht denn im Mietvertrag, wer die Wartung zu veranlassen hat?
Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2022, 11:32:10
Was steht denn im Mietvertrag, wer die Wartung zu veranlassen hat?
Der VM
Dann mach dich doch nicht verrückt deswegen. Es ist seine Aufgabe, die Wartung zu veranlassen, auch nach einer einmaligen Terminverschiebung durch den Mieter.
Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2022, 13:00:47
Dann mach dich doch nicht verrückt deswegen. Es ist seine Aufgabe, die Wartung zu veranlassen, auch nach einer einmaligen Terminverschiebung durch den Mieter.
Danke dir :-)
Dann werden wir einfach warten. Ich habe immer gedacht, die Wartung " muss " erfolgen.
Muss sie ja auch. Allerdings ist der Vermieter für die Einhaltung der Wartungsintervalle zuständig, ebenso wie er die Rechnung dafür bezahlt.
Wenn die Therme wegen mangelnder Wartung kaputt geht, kommt es den VM evtl. teuer.
Wenn im MV vereinbart ist dass der VM die Kosten trägt, ist der M aus der Verantwortung.
Er hat nur die Pflicht den VM zu informieren, wenn die Therme nicht mehr richtig funktioniert.
Ganz normale Mängelanzeige die ein M dem VM immer anzeigen muss.
Zitat von: Heinz-Otto am 07. Februar 2022, 13:25:37
Wenn die Therme wegen mangelnder Wartung kaputt geht, kommt es den VM evtl. teuer.
Wenn im MV vereinbart ist dass der VM die Kosten trägt, ist der M aus der Verantwortung.
Er hat nur die Pflicht den VM zu informieren, wenn die Therme nicht mehr richtig funktioniert.
Ganz normale Mängelanzeige die ein M dem VM immer anzeigen muss.
Danke dir. Dann seh ich das ganz entspannt. Wenn der VM nicht der Meinung ist die Wartung erneut in Auftrag zu geben soll es ja unter den Punkten nicht mein Problem sein :ok:
Wenn so eine Gas-Therme undicht wird ist der Schornsteinfeger natürlich aus der Pflicht und der VM ist haftbar für alle Schaden.