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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Wambui am 27. November 2021, 14:02:42

Titel: Jobwechsel/Überbrückung
Beitrag von: Wambui am 27. November 2021, 14:02:42
Hallo, habe mal eine Frage.
Mein Kollege ist Ü60, war längere Zeit Krank und deshalb Job verloren. Seit etwa 12 Monaten im Bezug von ALG 2. Vor einigen Wochen wurde ihm ein Job durch das Jobcenter bei einer Leihfirma vermittelt. Nach ca 2 Wochenkonnte er den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr machen. Jetzt hat er einen neuen Job, muss aber etwa 3 Wochen Überbrücken, zwischen Kündigung und neuen Job. Kann er nun für diese ca. 3 Wochen einen neuen Antrag auf ALG2 stellen oder wird er erst einmal Sanktioniert?
Im Voraus vielen Dank.
Titel: Re: Jobwechsel/Überbrückung
Beitrag von: Sheherazade am 27. November 2021, 14:08:04
Wenn er gekündigt wurde, bekommt er keine Sanktion.
Titel: Re: Jobwechsel/Überbrückung
Beitrag von: Wambui am 27. November 2021, 15:15:15
Das hat er leider nicht.
Titel: Re: Jobwechsel/Überbrückung
Beitrag von: Sheherazade am 27. November 2021, 15:18:01
Er kann trotzdem einen Antrag auf ALGII stellen und dann schauen, was passiert.
Titel: Re: Jobwechsel/Überbrückung
Beitrag von: bebe82 am 27. November 2021, 16:42:08
Wenn er aus gesundheitlichen Gründen gewechselt hat, kann er nicht sanktioniert werden.
Er hat ja auch schon ne neue Stelle, das ist auch immer gut.

Und selbst wenn er wider Erwarten eine Sanktion bekäme, wäre es immer noch 70% mehr als nichts

Titel: Re: Jobwechsel/Überbrückung
Beitrag von: Wambui am 28. November 2021, 12:08:30
Vielen Dank für die Antworten hat schon weitergeholfen.
Titel: Re: Jobwechsel/Überbrückung
Beitrag von: MyTombone am 30. November 2021, 09:22:00
Glaube melden ist immer besser in Hinsicht auf die Rente!