Hallo,
ich habe von Juli 2021 ALG 2 Bezogen. In dieser Zeit habe ich eine Fortbildung Vollzeit besucht und zwar August, September und Oktober. alles von Jobcenter bezahlt.
Am 9 November 2021 ich habe eine Freiberufliche Tätigkeit Aufgenommen. diese geht Erstmal bis Ende Januar.
Die Aufnahme diese Freiberufliche Tätigkeit habe ich dem Jobcenter gemeldet.
Nun heute ich habe von Jobcenter einen Schreiben Bekommen womit aufgefordert werde folgenden Unterlagen vorzulegen:
1) Arbeitsvertrag
2) Lohnabrechnung des Monat November 2021
3) Ein Nachweis über Geld Zufluss des Novembergehaltes ( Kontoauszug mit Gutschrift ).
Das Problem ist es ich keine Lohnbrechung habe und werde auch keine bekommen, denn wie gesagt es ist eine Freiberufliche Tätigkeit
und die Bezahlung erfolgt nur nach einreichen einer Rechnung.
So ähnlich ist es mit dem Arbeitsvertrag. Ich habe kein Arbeitsvertrag.
Jobcenter hat die Zahlung der Sozialleistung eingestellt. Das ist für mich Okay, denn ich verdiene momentan genug.
Das Problem ist es daß Jobcenter Droht mich damit, sollte ich die angeforderte Unterlage bis den 11.12.21 nicht einreichen,
meine Arbeitgeber zu schreiben und Auskunft holen, und genau das möchte ich wirklich nicht, denn ich habe bei der Vorstellungsgespräch
ein Wenig geschummelt und wenn das Jobcenter sich da einmischt dann verliere ich an Glaubwürdigkeit und daraufhin wird der Auftrag
nicht verlängert.
Ich habe schon mal mit dem Jobcenter telefoniert und die Lage erklärt, mir scheint jedoch daß sie die Lage nicht wirklich verstehen.
Ich habe den Eindruck sie sein sehr Stur und total unflexibel.
Was soll ich tun?
Danke.
Grüße.
Ras
Deine Rechnung vorlegen und die Gutschrift auf Basis deiner Rechnung auf deinem Konto nachweisen
Zitat von: ras am 27. November 2021, 19:26:28Ich habe kein Arbeitsvertrag.
Aber doch sicherlich einen Honorarvertrag, wenn du als Freiberufler deinen Kunden "Arbeitgeber" nennst? Noch dazu mit Vorstellungsgespräch...