Bürgergeld Forum - hartz.info

Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53

Titel: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53
Guten Morgen ihr Lieben,

ich habe am 1.10.21 einen neuen Job angefangen. Ende September habe ich den Arbeitsvertrag in Kopie dem Jobcenter geschickt. Dieser ist allerdings lt. Jobcenter nicht angekommen, ich habe ihn dann erneut im Oktober persönlich dort eingeschmissen. Für Oktober bekam ich somit noch Leistung und das Gehalt kam Ende Oktober und für November kam keine Leistung mehr vom Jobcenter.
Klar, doppelte Bezahlung die auch zurückbezahlt werden muss.
Nun bekam ich ein Schreiben gestern das ich eine Verzichtserklärung unterschreiben soll, rückwirkend zum 1.11.21.
Was genau will das Jobcenter nun, geht es um den einen Monat Überzahlung oder soll ich ab jetzt auf alles verzichten was mir noch aufstockungsweise zusteht?
Wenn es um den einen Monat Überbezahlung geht, ich kann die Summe nicht auf einen Schlag bezahlen und natürlich möchte ich auch nicht auf das Aufstockungsgeld verzichten.
Was kann/muss ich nun tun? Ich befürchte die Aufstockung nun im Dezember schon nicht zu bekommen, was großartig wäre da Kindergeburtstag und Weihnachten ansteht.

Vielleicht kann mir jemand Tipps geben, ich würde mich sehr freuen.

Alles Liebe und bleibt gesund ;-)
Nadine
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 28. November 2021, 08:49:26
Nunja, wenn dein Einkommen nicht reicht wirst Du natürlich nicht verzichten.
Der SB muss Dir eine neue Berechnung zusenden. Er könnte nach Neuberechnung ggf. auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld verweisen.
Eine Rückerstattung müsste auch erstmal errechnet werden, diese kann dann auch in Raten zurück z.B. in dem man vom Rest Alg2 etwas einbehält.
Du bekommst ja jetzt morgen oder übermorgen dein Gehalt also mach dich nicht schon verrückt.
Mehr als nur Alg2 hast Du jetzt in Summe zukünftig
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 28. November 2021, 08:55:24
Danke für die schnelle Antwort  :sehrgut:

Dann unterschreibe ich natürlich nicht. Ja, das Gehalt kommt, ist aber mit Netto 1080 halt auch nicht die Welt und wenn die Aufstockung diesen Monat fehlen würde, wäre das schon übel. Gehaltsnachweis vom letzten Monat und Arbeitsvertrag liegt ja vor, bin also gespannt ob vom Jobcenter was kommt. Ich werde berichten ;-)
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: blaumeise am 28. November 2021, 12:28:42
Zitat von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53Nun bekam ich ein Schreiben gestern das ich eine Verzichtserklärung unterschreiben soll, rückwirkend zum 1.11.21.
Das ist ungewöhnlich und ich würde es keinesfalls unterschreiben. Wie @crazy schon geschrieben hat, das JC muss dir ganz offiziell einen neuen Bescheid zuschicken, den du auf  seine Richtigkeit prüfen kannst.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 28. November 2021, 14:56:53
Nadine

Unglaublich die werden immer dreister, würdest du die Verzichtserklärung mal einstellen. Das Machwerk wäre sehr interessant zu lesen.
Für dich wichtiger Lesestoff:
Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker (http://hartz.info/index.php?topic=27.0)
Leistungspflicht des Leistungsträgers (http://hartz.info/index.php?topic=10.0)


und die dafür das du besser Bescheid weißt:
Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)

MfG FG
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Flip am 28. November 2021, 18:22:34
Zitat von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53Was kann/muss ich nun tun?

Das Schreiben hochladen. Wenn es um die Überzahlung geht, ist es vielleicht nur eine Anhörung zur beabsichtigten Aufrechnung.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 28. November 2021, 20:41:26
Danke für die Antworten, ich lade die Verzichtserklärung gerne hoch. Muss nur noch rausfinden wie ;-)
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 29. November 2021, 11:36:09
Hier nun das Schreiben:

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: blaumeise am 29. November 2021, 11:53:45
So was habe ich noch nie gesehen, das ist schon ein Ding! Ich würde es nicht unterschreiben, sondern das JC ganz normal seine Arbeit machen lassen. Du bist definitv nicht verpflichtet, eine Verzichtserklärung zu unterzeichnen. Das JC muss z. B. berechnen, ob dir möglicherweise nach Abzug des Freibetrags noch aufstockende Leistungen zustehen. Mit einer Verzichtserklärung würdest du darauf zu deinen Ungunsten verzichten.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 29. November 2021, 12:23:45
Gut, dann unterschreibe ich dann nicht. Danke  :ok:

Verstehe nur den Anlass nicht das die mir sowas schicken aber der Laden ist eh unfassbar.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: hotwert am 29. November 2021, 12:27:10
Sowas ist doch ne Frechheit!
Würde ich nie unterschreiben.

Ich finde das unfassbar, das ist ja schon fast ein Fall für die Bild Zeitung.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 29. November 2021, 16:45:58
Nadine

Schade dass das Datum von wann das Schreiben ist nicht lesbar ist.
Vermutlich aber nach dem 01.11.21 ???
Also eigtl. rechtswidrig da ein Verzicht nur ab dem Folgemonat möglich ist!
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/46.html
ob erwähnte Merkblätter ausgehändigt wurden... naja

Zitat von: Nadine am 29. November 2021, 12:23:45Gut, dann unterschreibe ich dann nicht. Danke  :ok:
:ok:
Zitat von: Nadine am 29. November 2021, 12:23:45Verstehe nur den Anlass nicht das die mir sowas schicken aber der Laden ist eh unfassbar.
Je nachdem wie hoch dein Verdienst vs deine Lebenskosten sind du also noch Anspruch hättest könnte dass:
Zitat von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53Für Oktober bekam ich somit noch Leistung und das Gehalt kam Ende Oktober und für November kam keine Leistung mehr vom Jobcenter.
der Grund sein.
Sprich Verrechnung Okt. Lohn (falls wirklich ende 10 auf deinem Konto) mit Okt. Leistung und weil im Nov. nichts vom JC geleistet wurde das gleiche und dazu (falls dir aufstockende Leistungen zustehen)
Zitat von: Nadine am 28. November 2021, 08:40:53Ich befürchte die Aufstockung nun im Dezember schon nicht zu bekommen, was großartig wäre da Kindergeburtstag und Weihnachten ansteht.

Liest sich also als ob da grober "Mist" gebaut wurde oder SB gar keine Ahnung hat was in der Leistungsabteilung eher selten der Fall ist aber sicher auch vorkommt uU auf Anweisung (das machen wir immer so.... osä.)

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 29. November 2021, 21:46:27
Das Schreiben ist datiert auf den 23.11.21.

Nettogehalt ist 1100, 87 Euro (hartz4 bekam ich für meine Tochter und mich, normaler Satz für Alleinerziehende)

Ich bekam Ende September Hartz4 für Oktober und am 28.10. Gehalt, im November kam nichts mehr vom Jobcenter, da müsste mir eigentlich eine Nachzahlung zustehen oder?
Die Überzahlung möchte ich in Raten machen, ist das erlaubt?

Im Mist bauen ist dieser Laden gut. Mich wollten sie zwangsverrenten (ich habe MS) und kann damit nicht mehr in alle Berufe rein. Ich habe aber jetzt einen netten Job (30Std./Woche) ergattert im Home-Office ;-) Gegen die Zwangsverrentung habe ich mich erfolgreich wehren können. Der externe Gutachter sagte damals nur das dieses JC irgendwie alles zwangsverrenten will. Da sind auf jeden Fall schon viele Sachen vorgefallen, auch das mal 3 Monate kein Geld kam und ich erst zum Anwalt gehen musste oder oder oder.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 29. November 2021, 22:04:19
Ja, aber dazu brauchst Du erstmal eine neue Leistungsberechnung..Wenn morgen nichts kommt musst Du erinnern.
Schriftlich!!!
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 29. November 2021, 22:16:17
Ja, bin arg gespannt ob was kommt, ich denke nicht.

Kann ich auch per Mail oder muss das über den postalischen Weg gehen?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 29. November 2021, 22:32:33
Am besten beide Wege und wenn Du hast sogar vorab per Fax....
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 29. November 2021, 23:01:49
Ne Fax habe ich leider nicht aber ich schicke es dann Morgen per Mail erstmal los und per Post hinterher. Dann bin ich mal gespannt was dann kommt.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 30. November 2021, 13:16:31
Bislang ist nichts da, dann werde ich wohl mal eine Mail und einen Brief aufsetzen müssen ;o(  Reicht es zu schreiben das ich die Verzichtserklärung nicht unterschreiben werde und bitte mich aufgrund des neuen Jobs neu zu berechnen und mir die längst überfällige Neuberechnung zu schicken? Plus das die Überzahlung in kleinen Raten abgezahlt werden soll?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 30. November 2021, 16:14:07
Erinnere erstmal einfach an die Bearbeitung deines Antrages nach eingereichter Veränderungsmitteilung.
Neuberechnung gemäß nachgewiesenem Einkommen.
Ersten Zahlungseingang Einkommen und Zugang Konto hast Du bereits hingeschickt? Hängs besser noch mal mit an.
Den Bullshit erstmal gar nicht erwähnen
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 30. November 2021, 16:43:33
Der Arbeitsvertrag liegt vor, die Abrechnung von Monat Oktober plus Kontoauszug, von Novemer schicke ich in der Email mit.

Ich hoffe sehr das die mal Gas geben, hier steht im Dezember Kindergeburtstag und Weihnachten an. Allmählich bin ich auch echt grantig  :teuflisch:
Ich bin echt gespannt^^
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: BigMama am 30. November 2021, 16:59:29
Hast du mal einen Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag gestellt? Unter Umständen stehst du damit besser da, als mit Alg II.
Schau doch mal nach einem kostenlosen Wohngeldrechner im Internet. Vielleicht findest du auch einen Freibetragsrechner um dir selbst ausrechnen zu können, was besser für dich ist.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 30. November 2021, 18:38:10
Ich wollte im Januar den Antrag stellen zum 1.3. da ziehe ich um. Ich dachte mir das es sich für die 3 Monate nicht mehr lohnen würde, falsch gedacht. Nachher ist man ja bekanntlicherweise immer schlauer oder gibt es da eine Grenze bis wann man aufstocken muss und ab wann man Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantragen muss?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 30. November 2021, 18:50:50
Da Du Kundes JC vist, wird Dich das JC nach Prüfung ggf. auffordern die Anträge zu stellen. Bis dahin bleibst Du JC Kunde.
Logisch kannst Du mal rechnen. Da Du nicht mal weißt wie hoch die Aufstocjung vom JC ausfällt ist ein Vergleich " im Trüben fischen".
Es sei denn Du willst alle Einnahmen etc. hier veröffentlichen oder nutzt mal den Alg2 Rechner für ersten Überblick
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 30. November 2021, 19:36:58
ich bekomme 1100,80 Netto, Nebenverdienst 100 Euro, Miete kalt 390 + 90 Heizkosten + 60 Nebenkosten. Warmwasser nicht über Heizung. 2 Personen und einmal 219Euro Kindergeld, alleinerziehend. Fehlt noch was? ;-)

Ich habe schon alles gequält und bei jedem Rechner ist was anderes rausgekommen^^

Ich hatte mir halt gedacht das ich bis zum Umzug beim JC bleibe und zum 1.3. Kindergeldzuschlag und Wohngeld beantrage in der neuen Stadt. Genau das wollte ich nämlich vermeiden das im Dezember zu wenig Geld da ist, halt wegen Geburtstag meiner Tochter und Weihnachten.

Ich denke, ich schreibe gleich die Mail und harre dann der Dinge die da kommen werden.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 30. November 2021, 20:00:59
Brutto? Barunterhalt Kind?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 30. November 2021, 21:47:57
Brutto 1365, kein Unterhalt fürs Kind, weder finanziell noch in Naturalien.
Achso, es kommt aufs Brutto noch eine Pauschale von 40 Euro für Strom/Internet, macht also 1405 Brutto.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 30. November 2021, 22:20:30
Unterhaltsvorschuss?
Da Du jetzt verdienst geht das dann bis 18!
Sofort drum kümmern!

https://gut-alleinerziehend.de/geld/unterhaltsvorschuss-und-seine-besonderheiten/
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 30. November 2021, 22:49:44
Danke für den Tipp, daran habe ich gar nicht gedacht, ich denke darüber würde mich das Jobcenter dann auch noch informieren. Dann muss ich das so schnell wie möglich beantragen.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: JensM1 am 01. Dezember 2021, 14:41:43
Bei KiZ bitte bedenken, dass Grundlage der Berechnung das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate ist. Allein aus der neuen Tätigkeit würde sich da noch kein Anspruch ergeben (Mindesteinkommen Alleinerziehende 600,00).
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 03. Dezember 2021, 14:01:59
Post vom Jobcenter bekommen, Thema: Überbezahlung im Monat Oktober. Gibt es da irgendwas zu beachten bei der Antwort?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 03. Dezember 2021, 14:58:44
Anhöhrung?
Zahlen dabei?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:02:54
Nadine

Zitat von: Nadine am 03. Dezember 2021, 14:01:59Überbezahlung im Monat Oktober. Gibt es da irgendwas zu beachten bei der Antwort?
Ja war auch zu erwarten.
Was hat sich mit dem Nov. und Dez. ergeben?
Wie lange gilt die Bewilligung?
und den Verzicht hast du ja nicht abgegeben?
Macht das Schreiben auch einen Bezug zur weiteren Leistung?

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 03. Dezember 2021, 19:00:45
Ein schriftlicher Anhörungsbogen mit einer Auflistung wegen der Überzahlung, ich muss mich quasi rechtfertigen.

Eine neue Bewilligung gabs noch nicht. Die sind doch nur schnell wenn sie was wollen ;o(
Den Verzicht habe ich nicht abgegeben und ich habe auch in der Mail nichts dazu geschrieben.
Das Schreiben nimmt nur Bezug auf den Monat Oktober und zum Thema Überbezahlung.
Ich werde ihnen am Wochenende schreiben, war mir nicht sicher ob ich da irgendwas beachten muss oder was ich da überhaupt schreiben soll da der Sachverhalt ja klar ist. Ich habe für Oktober Leisung bekommen und am 28. das Gehalt, ich wusste nicht das es die Regelung gibt das wenn das Gehalt im gleichen Monat kommt es zurückbezahlt werden muss. Gut, ist so - ich möchte es in kleinen Raten abstottern, denke das ist mein gutes Recht oder?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2021, 12:36:03
Nadine

Zitat von: Nadine am 03. Dezember 2021, 19:00:45Gut, ist so - ich möchte es in kleinen Raten abstottern, denke das ist mein gutes Recht oder?
Zumindest ist es üblich, ob es jetzt speziell dein Recht ist bin ich überfragt.

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:02:54Wie lange gilt die Bewilligung?
Wichtig wenn im Nov. keine Bewilligung mehr dann hat sich das erledigt.

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 05. Dezember 2021, 19:00:32
Der eigentliche Bewilligungantrag ging bis Februar 2022.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 05. Dezember 2021, 21:11:50
Kann mir jemand einen guten Aufstockungsrechner empfehlen? Ich habe jetzt bei fünf Seiten alles ausgefüllt und bekomme fünf verschiedene Ergebnisse.

Dann habe ich noch die Frage, ist das JC verpflichtet mich zu informieren das ich hätte Unterhaltsvorschuss beantragen müssen? Wenn ich es jetzt beantrage bekomme ich es ja nicht rückwirkend.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 05. Dezember 2021, 21:53:05
Nein, denn bisher hast Du noch keunen Bewilligungsbescheid über Zuschuss vom JC.
Und UVG griff wohl nicht, während deiner Arbeitslosigkeit. Sonst hätten die Dich sofort darauf verwiesen.

Antrag UVG schon gestellt?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2021, 14:14:07
Nadine

Zitat von: Nadine am 05. Dezember 2021, 19:00:32
Der eigentliche Bewilligungantrag ging bis Februar 2022.


Und da du nicht verzichtet hast sollte das JC bis dahin weiter leisten. Die unterschiedlichen Lohneingänge berechnen und
das sollte dann aufmerksam nach kontrolliert werden.

Habe ich irgendwas verpasst o. übersehen?

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. November 2021, 16:45:58Sprich Verrechnung Okt. Lohn (falls wirklich ende 10 auf deinem Konto) mit Okt. Leistung und weil im Nov. nichts vom JC geleistet wurde das gleiche und dazu (falls dir aufstockende Leistungen zustehen)

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 13. Dezember 2021, 23:23:39
Hallo ihr Lieben,

ich habe vom Jobcenter immer noch nichts gehört. Am 1.12. habe ich direkt alle Unterlagen eingereicht, am 6.12. habe ich die Stellungnahme zur Überzahlung geschrieben, mit der erneuten Bitte um eine Neuberechnung. Wielange muss/soll ich warten? Soll ich schriftlich nochmal anfragen? Allmählich wirds eng ;O(
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Heinz-Otto am 14. Dezember 2021, 08:56:38
Die Aufforderung zum Verzicht gehört eigentlich in die Zeitung. Zumal sie von Fehlern strotzt. Verzicht auf Leistungen bei Beibehaltung aller Pflichten  :wand:

Wenn die die Leistungen ohne jegliche Mitteilung/Bescheid seit November einfach eingestellt haben, würde ich denen noch heute schreiben, dass ich beim Sozialgericht einen Eilantrag stelle.

Wenn du großzügig bist, kannst du evtl. noch eine Frist von 3 Tagen für eine Blitzüberweisung setzen. Alle Daten und die Höhe des Verdienstes liegen nachweislich seit Oktober vor. Die Berechnung des Bedarfes ist somit möglich und die Zahlungseinstellung ist gem. § 331 Abs. 2 SGB II bis spätestens Dezember nachzuzahlen, oder eine rechtmäßiger Änderungsbecheid, bzw. Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zu erlassen.

Zitat(2) Die Agentur für Arbeit hat eine vorläufig eingestellte laufende Leistung unverzüglich nachzuzahlen, soweit der Bescheid, aus dem sich der Anspruch ergibt, zwei Monate nach der vorläufigen Einstellung der Zahlung nicht mit Wirkung für die Vergangenheit aufgehoben ist.

Überzahlungen die man ordnungsgemäß gemeldet hat dürfen nach § 43 SGB II nur mit 10% des RS aufgerechnet werden.
https://www.buzer.de/gesetz/2602/a37329.htm
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 14. Dezember 2021, 09:13:13
Wie jetzt, Du hast immer noch keine Neuberechnung ?? Und natürlich null überwiesen bekommen?
Dann bleibt wohl nur SG Eilantrag.
UVG hast Du mittlerweile beantragt?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 14. Dezember 2021, 19:25:18
Ich habs jetzt per Mail abgeschickt und Frist bis zum 17.12. gegeben, ich hoffe das ich Morgen nun einen Termin für Freitag beim Anwalt bekomme, bin mir ziemlich sicher das nichts kommen wird ;O(
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 14. Dezember 2021, 20:03:25
Also bei einem Kind 5 bis 13 komme ich noch auf einen Restbedarf von ca 360 Euro für euch.
Wenn Du Unterhaltsvorschuss bekommst plus Wohngeld/Kizu, bist Du das JC los. Also alles beantragen!
Bei Wohngeld gibt es auch BuT!!
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 14. Dezember 2021, 20:43:42
Zitat von: crazy am 14. Dezember 2021, 20:03:25
Also bei einem Kind 5 bis 13 komme ich noch auf einen Restbedarf von ca 360 Euro für euch.
Wenn Du Unterhaltsvorschuss bekommst plus Wohngeld/Kizu, bist Du das JC los. Also alles beantragen!
Bei Wohngeld gibt es auch BuT!!


Meine Tochter wird am Montag 16 Jahre. Was ist BuT? Ist geplant aber ich möchte jetzt erstmal die Nachzahlungen. Geplant ist mit Wissen jetzt, schnellstens alles zu beantragen.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 07:22:33
Zitat von: Nadine am 14. Dezember 2021, 20:43:42
Was ist BuT?

Bildungs- und Teilhabepaket
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Arbeitslosengeld-II/Bildungspaket/bildungspaket.html
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 15. Dezember 2021, 08:29:16
Dann sinds 65 Euro mehr.
Jetzt sag nicht, Du hast noch nie BuT für Klassenfahrten, Ausflüge,Vereinsbeiträge etc. beantragt???
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Heinz-Otto am 15. Dezember 2021, 12:05:51
Zitat von: crazy am 14. Dezember 2021, 20:03:25
Also bei einem Kind 5 bis 13 komme ich noch auf einen Restbedarf von ca 360 Euro für euch.
Zitat von: crazy am 15. Dezember 2021, 08:29:16
Dann sinds 65 Euro mehr.Jetzt sag nicht, Du hast noch nie BuT für Klassenfahrten, Ausflüge,Vereinsbeiträge etc. beantragt???

Die Rechnung kann ich zwar nicht nachvollziehen, aber egal.
Allerdings hat sie anscheinend noch einen regelmäßigen Nebenjob mit 100 €.
Zitatich bekomme 1100,80 Netto, Nebenverdienst 100 Euro

Meines Wissens wird der Grundfreibetrag in diesem Fall nur 1 mal gewährt, weil es ja 2 regelmäßige Einkommen  sind..
Dann wäre das Netto 1200,80 und das Brutto ca. 1487.

Vielleicht rechne ich ja falsch.

Bedarf  RS 819, KdU 540 = 1359 - 219 KiG = 1140 Gesamtbedarf
Grundfreibetrag 100 FB bis 1000 = 180, FB 1000 bis 1500 = 48,70 = 328,70
Netto 1200,80-328,70=872,10 anrechenb. EK
1140 Bedarf - 872,10= 267,83

Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 15. Dezember 2021, 12:31:08
Hab den Rechner benutzt...
aber upps, der AE Zuschlag fällt geringer oder aus bei 16 jährigem Kind.
Müssten 12% sein von 446 Euro.
Also knapp 59 Euro

Regelsatz mit Mehrbedarf also 872,88
(2021)
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 16. Dezember 2021, 12:42:35
Doch aber die Abkürzung kannte ich nicht.
Ich habe vorgestern Abend die Mail rausgeschickt mit Fristgebung bis Morgen (17.12.)
Nun habe ich grad 2 Anrufe, direkt hintereinander von der Bundesagentur für Arbeit gehabt. Ich konnte nicht drangehen weil ich grad am arbeiten bin.Eigentlich möchte ich mit denen auch gar nicht telefonieren sondern alles in Schriftform haben um ggf. was in der Hand zu haben. Wie reagiere ich da richtig? Muss ich ans Telefon gehen, wenn ja,kann ich drauf bestehen alles in Schriftform zu bekommen?
Ich warte nämlich bis morgen Nachmittag und würde dann direkt beim Anwalt anrufen.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2021, 13:16:56
Nadine

Zitat von: Nadine am 16. Dezember 2021, 12:42:35Muss ich ans Telefon gehen, wenn ja,kann ich drauf bestehen alles in Schriftform zu bekommen?
Nein und ja
Kann aber problemlos nach hinten losgehen wenn du es am Telefon machst.
Je nach dem was in deiner Akte zu dem Telefonat eingetragen wird, muss ja nicht das gleiche sein wie du sagst sondern was dem SB gefällt.

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 16. Dezember 2021, 13:25:42
Kann auch positiver Anruf sein...daher nicht immer vom Schlechtesten ausgehen...
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 16. Dezember 2021, 15:19:46
Positives vom JC    der war gut   :grins:
sollte man eigentlich in Humor für zwischendurch - Hartz IV ist ernst genug verschieben.

Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 16. Dezember 2021, 15:45:03
Och,hatte ich schon.
"Ich hab gerade die Auszahlung veranlasst, tut mir leid, dass der Kollege Mist gemacht hat. Ich mache gerade alles fertig."
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 16. Dezember 2021, 16:27:07
Während der Arbeit kann ich eh nicht drangehen, da ich in einer Hotline arbeite und wenn ich Feierabend habe, rufen die eh nicht mehr an. Zurückrufen geht nicht, also gehe ich davon aus das die sich schriftlich melden.
Ich kann so einen Ärger überhaupt nicht gut ab, schlägt mir echt auf den Magen und jetzt wo der Drops eh fast gelutscht ist, da Geburtstag und Weihnachten vor der Tür steht, bin ich nur noch sauer. Ab 1.3. sind wir hier weg und dann werde ich direkt Kindergeldzuschlag, Wohngeld und alles was geht beantragen...dann ist hoffentlich Ruhe.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 17. Dezember 2021, 13:41:08
Juchu....Post vom Jobcenter. Leider nur Vermittlungsvorschläge  :wand:
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 18. Dezember 2021, 14:55:52
Wieder Post vom Jobcenter. Was sagt Ihr dazu? Ist das normal?

Eigentlich hatte ich vor nach dem Umzug nicht mehr aufzustocken beim Jobcenter sondern zum 1.3. im neuen Wohnort Wohngeld und Ki-Zuschlag zu beantragen. Und ja, Unterhaltsvorschuss werde ich natürlich beantragen.
Was würdet Ihr mir jetzt raten? Muss ich den Antrag auf Umzug ausfüllen? Die Kosten muss ich eh alleine tragen. Brauche ich jetzt nicht nur einen Leistungsbescheid bis Ende Februar? Warum muss ich jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen wenn ich einen bewilligten Antrag bis Februar habe? Bin grad etwas verwirrt.
Macht es nicht mehr Sinn direkt alles andere zu beantragen?








[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 18. Dezember 2021, 14:58:57
Nuja, hast Du denn mittlerweile einen korrigierten Bewilligungsbescheid bis einsch. Februar?
Warum willst Du die Umzugshilfe nicht mitnehmen, wenn es doch schon so serviert wird?
Dem Schreiben nach existiert keine Bewilligung für 2022???
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 18. Dezember 2021, 15:07:14
Ich habe einen Bewilligungsbescheid bis Februar 2022, dann habe ich den Job angefangen und um eine erneute Berechnung gebeten, alles ausgefüllt und alles eingereicht und monatelang nichts gehört von denen. Mir wurde auch gesagt das nichts übernommen werden würde da ich nicht berufsbedingt umziehen würde und die neue Miete auch teurer wäre als die jetzige. Und jetzt bekomme ich eine Zweitschrift zugeschickt und die Erstschrift habe ich nie erhalten. Meine Frage ist: wenn ich eine Bewilligung bis 02/22 habe, dann in einen Job gehe, wird dann nicht normalerweise nach Einreichung aller Sachen (Vertrag, Kontoauszüge, usw.) erneut berechnet. Ich musste das (beim letzten Job)  auch nicht alles erneut ausfüllen, da habe ich den Vertrag eingereicht, Kontoauszüge und bekam eine neue Berechnung da dies alles in dem schon bewilligten Zeitraum lag, so wie jetzt auch, was ich aber Ende September/Anfang Obtober einreichte) Mir geht es jetzt gar nicht um das Arbeitspaket Umzug sondern nur darum das ich alles nochmal ausfüllen muss obwohl ein Bewilligungsbescheid vorliegt und alle einzurechnenen Sachen ebenso?

Zu deiner Frage, nein, ich habe keinen korrigierten Bewilligungsbescheid bis Februar bekommen. Die Bewilligung ist bis Februar 22 und dann ging ich in den neuen Job und wollte eine korrigierte Abrechnung die mir ja bis heute verweigert wurde, stattdessen kam die Verzichtserklärung.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 18. Dezember 2021, 16:05:00
Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 14:55:52Was würdet Ihr mir jetzt raten?
Hast du gestern einen RA Termin gehabt?
Ich würde wie schon von
Zitat von: crazy am 14. Dezember 2021, 09:13:13Wie jetzt, Du hast immer noch keine Neuberechnung ?? Und natürlich null überwiesen bekommen?
Dann bleibt wohl nur SG Eilantrag.
vorgeschlagen vorgehen. Vllt. noch die gestellten Fragen beantworten.

Ansonsten
Zitat von: crazy am 18. Dezember 2021, 14:58:57Dem Schreiben nach existiert keine Bewilligung für 2022???
verstehe ich das nicht.
Zitat von: Nadine am 17. Dezember 2021, 13:41:08Juchu....Post vom Jobcenter. Leider nur Vermittlungsvorschläge  :wand:
Du bist doch in Arbeit was für Vorschläge sind das?
Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 14:55:52Muss ich den Antrag auf Umzug ausfüllen? Die Kosten muss ich eh alleine tragen.
Das Paket kennt hier wahrscheinlich niemand daher  :weisnich: und warum musst du die Kosten selber tragen?
Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 14:55:52Warum muss ich jetzt den Weiterbewilligungsantrag ausfüllen wenn ich einen bewilligten Antrag bis Februar habe?
:weisnich: Vllt weil das JC nicht weiß was es tut und der Meinung ist das du verzichtet hast.
Wie das mit der von dir beantragten Neuberechnung wegen Arbeit ist ist ja nichtr wirklich im Detail nachvollziehbar da es nur geschrieben wurde aber es weder dein Schreiben noch ein Antwortschreiben vom JC zu lesen gab....
Wie bitteschön soll man da dann was "vernünftiges" schreiben.

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 18. Dezember 2021, 16:55:04
Soweit ich das sehen kann, habe ich alle Fragen beantwortet.

Ich habe im Herbst einen Weiterbewilligungsatrag bis Februar 2022 erhalten.
Kurz danach nahm ich einen Job an und bin am 1.10.21 angefangen. Ich habe dem Jobcenter umgehend den Vertrag in Kopie geschickt (was ja nicht angekommen war) und habe den Vertrag im Oktober dann erneut persönlich eingereicht. Ende Oktober rief mich die Leisungsabteilung an, der Vertrag wäre eingegangen und ich würde jetzt, für den eh schon bewilligten Zeitraum, neu berechnet werden und halt wegen der Überzahlung die ja im Oktober war. Ich war kooperativ und habe am selben Tag jeder bislang erfolgten Abrechnung, Geldeingang usw. alles sofort eingereicht.
2x habe ich um die Neuberechnung gebeten, was kam war der Brief mit der Verzichtserklärung und danach der Brief zur Anhörung wegen der Überzahlung. Die Verzichtserklärung habe ich nicht unterschrieben und zur Anhörung der Überbezahlung habe ich mich geäussert, nochmals mit der Bitte um Neuberechnung. Das war am 6.12.21, seitdem wieder Stille.
Letzten Dienstag habe ich dann die Fristsetzung bis zum 17.12. gesetzt. Einen Termin beim Anwalt habe ich erst Anfang der Woche, leider auch nur einen Telefontermin aber immerhin.
Es geht mir hier auch nicht um den Umzugskrams (da sagte man mir von der Leistungsabteilung das ich nicht umziehen müsste, es quasi keinen Grund dafür gäbe und somit der Umzug nicht finanziert werden würde und heute kam dann das Umzugspaket und logisch wundere ich mich darüber). Mir geht es darum: Wenn ich eine Weiterbewilligung bis Februar 22 habe (die es schon gabe bevor ich den neuen Job annahm), muss ich jetzt einen kompletten Neuantrag stellen? Ab Dezember, da würde ja der November noch fehlen.
Mich verwundert das, weil ich damals auch in einem, schon bewilligten Zeitraum, einen Job annahm und das JC dann einfach neuberechnet hat ohne das ich einen kompletten Neuantrag ausfüllen musste, für mich klingt das einfach nun nach Zeitschindung da ich eine Fristsetzung abgegeben habe und jetzt kommt auf einmal eine Zweitschrift. Den Brief habe ich ja hochgeladen, lediglich oben fehlt meine Adresse aber auf dem Neuantragt steht Zweitschrift.
Ich möchte halt alles richtig machen, bin aber was das JC angeht ein mehr als gebranntes Kind aber ich möchte mich auch nicht zum Narren halten lassen von denen.
Hoffe, dass ich am Montag Licht ins Dunkle bringen kann.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 18. Dezember 2021, 17:38:20
Das JC rafft offensichtlich gar nichts...
Da Du null Euro für Dezember 2021 bekimmen hast, bist Du wohl für das JC keine LE mehr... Daher WBA owohl eine alte Bewilligung bis Feb 22 vorliegt, die nicht aufgehoben wurde...

Da läuft es gewaltig falsch!
Anwalt, SG...
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 18. Dezember 2021, 17:59:14
Meine Überlegung ist halt, ob ich nicht nur UVG beantragen soll, rückwirkend 1 Monat ginge ja, dann wäre ich, soweit die Rechner stimmen ja eh aus dem Bezug raus. Wäre das nicht der bessere Weg zur Schonung der Nerven?  Aber vielleicht liege ich da auch ganz falsch, ist nur ein Gedankengang nachdem ich die Aufstockungsrechner mal gequält habe.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 18. Dezember 2021, 19:33:57
Ja, mach das endlich und gleichzeitig Wohngeld und Kinderzuschlag!
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 18. Dezember 2021, 19:50:51
Das würde bedeuten, keinen Antrag abgeben, stattdessen das andere Alles beantragen oder? Mit dem Gedanken kann mich mittlerweile sehr gut anfreunden, dann bin ich da weg und gut ist.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: crazy am 18. Dezember 2021, 19:51:54
Ja!
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 18. Dezember 2021, 22:19:51
Danke <3
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 09:59:41
Meine Meinung zum Thema.
Da du keinen Aufhebungsbescheid vom jetzigen JC bekommen hast, sondern einen noch geltenden Bescheid hast, ist das eine rechtswidrige Einstellung der Zahlungen.
Die müssen längst einen Änderungsbescheid erlassen wegen des rechtzeitig gemeldeten Einkommens.
Daher geht hier nur Eilantrag. Dazu braucht man keinen Anwalt.

Warum du einen WBA stellen musst verstehe ich nicht. Anscheinend habe ich überlesen, bis wann dein aktueller Bescheid geht.
So lange der nicht aufgehoben oder geändert ist, gilt der weiter.
Endet dein BWZ im Febr. könnte ein WBA sinnvoll sein.
Denn das jetzige JC ist so lange zur Weiterzahlung verpflichtet, bis du neue Leistungen erhältst. Egal ob JC oder ob du aus dem SGB II raus fällst. § 38 SGB II ivm § 2 und 102 SGB X. Überzahlungen müssen die Leistungsträger untereinander regeln und nicht über den ELb! Wird meist missachtet.
2 SGB X
Zitat(3) 1Hat die örtliche Zuständigkeit gewechselt, muss die bisher zuständige Behörde die Leistungen noch solange erbringen, bis sie von der nunmehr zuständigen Behörde fortgesetzt werden. 2Diese hat der bisher zuständigen Behörde die nach dem Zuständigkeitswechsel noch erbrachten Leistungen auf Anforderung zu erstatten. 3§ 102 Abs. 2 gilt entsprechend.

Das wird dir dein Anwalt erklären.

Wenn du umziehst in eine neue Zuständigkeit, musst du beim neuen JC, bzw. den dortigen Behörden (WoG) Anträge stellen.
Das würde ich so früh wie möglich machen.
Parallel würde ich trotzdem beim neuen JC einen Neuantrag stellen und dort mitteilen, dass du WoG etc. ebenfalls beantragt hast und die sich abstimmen sollen, bzw. selbst eine Prüfung durchführen sollen. § 12a Vorrangige Leistungen.
So weit ich weiß, müssen die von sich aus berechnen, ob WoG und Kinderzuschlag besser sind. Wo das steht weiß ich gerade nicht.

Das alte JC will anscheinend nur wissen ob du in einen neuen Zuständigkeitsbereich ziehst.
Eine Mietbescheinigung steht denen nicht zu, da das neue JC eine Zusicherung erteilen müsste und eine Zusicherung sowieso keine Voraussetzung ist für einen Umzug.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2021, 15:03:55
Nadine

Die anderen Antworten, ab 16:55:04, habe ich noch nicht gelesen.... vllt. ist alles doppelt beantwortet.

Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 16:55:04Letzten Dienstag habe ich dann die Fristsetzung bis zum 17.12. gesetzt. Einen Termin beim Anwalt habe ich erst Anfang der Woche, leider auch nur einen Telefontermin aber immerhin
Das mit der Fristsetzung war richtig (je nach Formulierung) und da das JC vorab und bis zur Frist nicht geantwortet hat kannst du auch den RA dazu ins Boot holen.

Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 16:55:04Mir geht es darum: Wenn ich eine Weiterbewilligung bis Februar 22 habe (die es schon gabe bevor ich den neuen Job annahm), muss ich jetzt einen kompletten Neuantrag stellen? Ab Dezember, da würde ja der November noch fehlen.
Da du nicht verzichtet hast und das JC sicher auch keine Aufhebungs.-/Einstellungsschreiben geschickt hat ist die Bewilligung bis Feb. 22
Du brauchst keinen Neuantrag sondern der RA soll dem JC bzw. dem SG (das sollte dein RA ja selber wissen) einen entsprechenden Brief schreiben dass die Mist gebaut haben und auf sofortige Auszahlung der dir zustehenden Leistungen Bestehen/klagen.

Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 16:55:04Ich möchte halt alles richtig machen, bin aber was das JC angeht ein mehr als gebranntes Kind aber ich möchte mich auch nicht zum Narren halten lassen von denen.
Ja nachvollziehbar geht mir auch so.
Wenn du mal die Muse hast:
Ratgeber (nicht nur) für Neulinge
Welche Dokumente & Nachweise darf das JobCenter fordern? (http://hartz.info/index.php?topic=32844.0)
GOLDENE REGELN für den JobCenter-Alltag (http://hartz.info/index.php?topic=43.msg45#msg45)
Alltagstipps für den Umgang mit dem Leistungsträger (http://hartz.info/index.php?topic=11507.msg99323#msg99323)
Kommunikation mit dem JC: Nur schriftlich auf dem Postwege - Nicht per Telefon!! (http://hartz.info/index.php?topic=39225.0)
Nicht ohne Beistand zur Arge (http://hartz.info/index.php?topic=319.0)
allein bei der Lektüre merkt man schon mit was für miesen Tricks gearbeitet wird! und worauf man selbst im kleinen achten muss.

So und jetzt mal die anderen Antworten lesen......

MfG
FN

Edit
so gelesen...
Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 19:50:51Mit dem Gedanken kann mich mittlerweile sehr gut anfreunden, dann bin ich da weg und gut ist.
Ich würde mich nicht dermaßen verarsc...n lassen und dann auch noch auf Leistungen verzichten.
SB wird sicherlich gelobt wenn er sooo gute Arbeit macht... wonders wäre er weg vom Fenster.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 16:06:19
@Fettnäpfchen.
Ausgehend davon, dass der aktuelle BWZ im Febr. ausläuft und sie zum 1. März umzieht, kann es aus meiner Sicht evtl. sinnvol sein einen WBA zu stellen.
Grund und meine Gedanken: Um nahtlos Leistungen zu erhalten.
Die Nahtlosigkeit kann ja nur garantiert werden, wenn beim vorherigen Träger Leistungspflicht besteht.
Ohne geltenden Bescheid besteht keine Leistungspflicht und sie ist davon abhängig, dass der/die neue zuständige/n Träger (Wohngeld und Jugendamt weil sie Unterhaltsvorschuss beantragen will?) rechtzeitig zahlen.
Wenn es einen Kinderzuschlag gibt, wäre sogar ein 3. Leistungsträger Arbeitsagentur involviert.

Darum würde ich auch parallel AlG 2 Antrag stellen, da die wohl prüfen, ob sie mit WoG KiZuschlag etc. aus den Leistungen raus fällt. Bis dahin wäre auch das JC zuständig und müsste erst mal leisten.
Das erscheint mir sicherer, um Zahlungsunterbrechung zu vermeiden.
Sie wird dann eh aufgefordert WoG zu beantragen. Hat sie das schon, oder liegt der Bescheid über WoG schon da, um so besser.

Verstehst du worauf ich hinaus möchte? Lieber doppelt und dreifach beantragen und schauen, wer schneller ist.
Ablehnen können und werden die dann sowieso und wie die das Verrechnen, ist dann denen ihr Problem. Wegen 102 SGB X.
Wer gegen wen bevorrechtigt ist, sollen die abklären, das kann nicht Aufgabe des eLb sein.
Notfalls ich zahle halt zu viel erhaltenes zurück.
Nach einem Umzug lieber zu viel auf dem Konto, als zu wenig.



Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2021, 16:28:11
Heinz-Otto

Kann sein
Kann auch sein dass das JC das liegen lässt weil es noch über zwei Monate bis Ende Feb. sind
Fakt ist das die TE keine Leistungen bekommt trotzdem nachzahlen soll und das alles andere als rechtskonform abläuft.

Eigtl. Fachaufsichtsbeschwerde dazu KRM und obendrauf Datenschutzbeauftragter zu dem dass das SG eh aufgefordert werden sollte.

Wahrscheinlich wird sie auch wegen dem Umzug verarsch.. aber das interessiert sie nicht so wie
Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 19:50:51Das würde bedeuten, keinen Antrag abgeben, stattdessen das andere Alles beantragen oder? Mit dem Gedanken kann mich mittlerweile sehr gut anfreunden, dann bin ich da weg und gut ist.
es den Eindruck macht.

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 16:51:14
Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2021, 16:28:11
Heinz-Otto

Kann sein
Kann auch sein dass das JC das liegen lässt weil es noch über zwei Monate bis Ende Feb. sind

Darum habe ich als erster auf das Eingangsposting vom 28.11 mit #39 am 14.12, als ich den Thread erstmals gelesen habe geantwortet, dass hier dringend ein Eilantrag fällig ist.

Wenn man EK gemeldet hat und die nicht in die Pötte kommen und Leistungen einfach einstellen, sollte man immer zügig Eilantrag stellen. Spätestens nach 1 Monat, selbst wenn die 2 Monate Zeit haben nach zu zahlen. Immerhin wartet sie seit September auf einen Änderungsbescheid und Leistungen.

ZitatFakt ist das die TE keine Leistungen bekommt trotzdem nachzahlen soll und das alles andere als rechtskonform abläuft.
Dass sie nachzahlen soll habe ich wohl überlesen. Das ist ja doppelt dreist und inkompetent.

ZitatEigtl. Fachaufsichtsbeschwerde dazu KRM und obendrauf Datenschutzbeauftragter zu dem dass das SG eh aufgefordert werden sollte.

Nö. Eilantrag, den Rest kann man sich schenken, Es muss Geld fließen. Nach meinen Berechnungen hat sie (ohne Mehrbedarf für Alleinerziehende, den ich vergessen hatte)  ca. 260 € Anspruch. Steht irgend wo weiter vorne. Jedenfalls hat sie noch Anspruch, das hatte auch @crazy so ausgerechnet.

ZitatWahrscheinlich wird sie auch wegen dem Umzug verarsch.. aber das interessiert sie nicht so wie
Zitat von: Nadine am 18. Dezember 2021, 19:50:51Das würde bedeuten, keinen Antrag abgeben, stattdessen das andere Alles beantragen oder? Mit dem Gedanken kann mich mittlerweile sehr gut anfreunden, dann bin ich da weg und gut ist.
es den Eindruck macht.

MfG FN

Dann ist sie selbst "schuld". Tipps, was sie machen kann wurden ihr gegeben. Wie sie sich entscheidet ist ihre Sache. Da geht jeder seine individuellen Wege. Die Einen gehen auf volle Konfrontation, wehren sich gegen alles, Andere reichen auch mal was ein obwohl das JC kein Recht dazu hat und vermieden unnötigen Stress, dem Dritten ist alles zu viel und er verzichtet auf einen Teil seiner Rechte.

Aber sie hat immerhin einen Anwaltstermin. Kurz vor einem Umzug wohl das Beste, den Mist zu delegieren. Dann hat man den Kopf fei.


Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: BigMama am 19. Dezember 2021, 16:58:37
Ich frage mich schon die ganze Zeit, welche Information beim JC angekommen ist, sprich, was hat der/die SB tatsächlich verstanden? Hier läuft so viel nicht richtig, dass ich schon fast der Ansicht bin, da hat jemand beim JC den Sachverhalt nicht richtig verstanden.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 17:12:38
Zitat von: BigMama am 19. Dezember 2021, 16:58:37
Ich frage mich schon die ganze Zeit, welche Information beim JC angekommen ist, sprich, was hat der/die SB tatsächlich verstanden? Hier läuft so viel nicht richtig, dass ich schon fast der Ansicht bin, da hat jemand beim JC den Sachverhalt nicht richtig verstanden.

Entweder das, oder das ist eine Masche weil sie wissen dass sie im März aus dem Zuständigkeitsbereich zieht und darauf hoffen, sie unternimmt nichts mehr.
Da es viele inkompetente JC gibt und auch viele wissentlich rechtswidrig handelnde JC bleibt es ein Ratespiel.
Eines wäre aus meiner Sicht in beiden Fällen dringend geboten. Rechtsmittel einlegen, damit die merken, dass diese Spielchen nicht mit jedem funktionieren.
Gibt es zu viele berechtigte Klagen gg. ein JC, sind auch die Gerichte irgend wann genervt und verhängen vielleicht mal eine "Strafe" und brummen dem JC die Kosten auf.

Davon machen leider zu wenige SG Gebrauch
https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Heilbronn_S-15-AS-13316_Sozialgericht-legt-Heilbronner-Jobcenter-insgesamt-2000-Euro-Verschuldenskosten-auf.news22900.htm
ZitatSozialgericht legt Heilbronner Jobcenter insgesamt 2.000 Euro Verschuldenskosten auf
Prozessführung des Jobcenters missbräuchlich und im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG


Das Sozialgericht Heilbronn verurteilte das Jobcenter dazu, der Klägerin die im Widerspruchsverfahren entstandene Anwaltskosten zu erstatten, weil ihr Widerspruch erfolgreich war. Das Jobcenter habe darüber hinaus aber nicht nur die weiteren Anwaltskosten des Klageverfahrens, sondern auch sogenannte Verschuldenskosten in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen. Die Prozessführung des Jobcenters sei missbräuchlich und stehe im Widerspruch zur langjährigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Ein verständiger Prozessbeteiligter hätte die Aussichtslosigkeit der weiteren Rechtsverteidigung erkannt und den Klageanspruch anerkannt. Gleichwohl habe der Vertreter des Jobcenters ohne neue Argumente auf einem Gerichtsurteil beharrt. Unter Berücksichtigung der richterlichen Arbeitszeit für die Abfassung und Korrektur des Urteils zuzüglich weiterer Gerichtskosten für Schreibdienst und Zustellung sei es daher angemessen, dem Jobcenter Verschuldenskosten in Höhe von 1.000 Euro aufzuerlegen.



So weit ich weiß, wurde das sogar ein zweites Mal gemacht. Richtig so!
Darum ist es so wichtig, sich gegen diese Willkür zu wehren und den Gerichten evtl. sogar einen Wink in diese Richtung zu geben.
Das sollten aber wohl lieber Anwälte machen?
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: BigMama am 19. Dezember 2021, 17:24:02
Zitat von: Nadine am 03. Dezember 2021, 19:00:45

Das Schreiben nimmt nur Bezug auf den Monat Oktober und zum Thema Überbezahlung.
Ich werde ihnen am Wochenende schreiben, war mir nicht sicher ob ich da irgendwas beachten muss oder was ich da überhaupt schreiben soll da der Sachverhalt ja klar ist. Ich habe für Oktober Leisung bekommen und am 28. das Gehalt, ich wusste nicht das es die Regelung gibt das wenn das Gehalt im gleichen Monat kommt es zurückbezahlt werden muss. Gut, ist so - ich möchte es in kleinen Raten abstottern, denke das ist mein gutes Recht oder?
Wie hoch ist die Überzahlung? So hoch, wie der komplette Leistungsanspruch im Oktober?
Solltest du das in den drei darauf folgenden Seiten geschrieben haben, dann hab ich es übersehen, sorry. Ich versuche herauszufinden, wo der Fehler liegt und von welchem Sachverhalt das JC ausgeht. Ich kann deren Handlungsweise mit den hier vorliegenden Informationen nicht nachvollziehen. An ein böswilliges Verhalten glaube ich allerdings auch nicht. Ich vermute immer noch, dass an irgendeinem Punkt der Kommunikation zwischen dir und dem JC Informationen verlorengegangen sind oder falsch verstanden wurden.
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 13:21:06
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 16:51:14
Zitat

   
Zitat von:  Fettnäpfchen
« am: 19. Dezember 2021, 16:28:11 »
Eigtl. Fachaufsichtsbeschwerde dazu KRM und obendrauf Datenschutzbeauftragter zu dem dass das SG eh aufgefordert werden sollte.

Nö. Eilantrag, den Rest kann man sich schenken,
Das wirkt manchmal Wunder, jetzt in dem spez. Fall allerdings nur insofern dass das JC da nicht nur einiges zu tun hat (mit Ausnahme Datenschutz da gibt es massiv Probleme wenn ein AV verschwindet ) sondern dass Vorgesetzte aufmerksam werden und ganz wichtig so renitente eLB die auf Ihr Recht bestehen werden dann gerne mal in Ruhe gelassen mit so einem Vorgehen. Das macht man dann bei denen weiter die sich nicht wehren.

Nadine

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 16:51:14
Aber sie hat immerhin einen Anwaltstermin.
Was hasst du erreicht mit dem Telefontermin?

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 06. Januar 2022, 20:04:06
Hallo, entschuldigt das ich mich erst jetzt melde, meine MS hat mir eine blühenden Schub verpasst.
Ich habe mir alles durchgelesen und natürlich bin ich dran interessiert und natürlich hat das JC auch den Sachverhalt klar und deutlich verstanden da alle Unterlagen mtl eingereicht wurden. Ich habe mittlerweile für November, Dezember und Januar Nachzahlungen bekommen. Leider sind die Berechnungen für Dezember und Januar bis Februar falsch, da in den Berechnungen komplett falsche Zahlen stehen. Das werde ich prüfen lassen.

Zum Thema Überbezahlung im Oktober, da habe ich nun ein Schreiben bekommen wieviel ich zurückzahlen muss und an wen ich mich zwecks Ratenzahlung wenden soll.

Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 07. Januar 2022, 15:03:24
Bei Berechnungen bin ich eh nicht geeignet von daher.....
Was kam beim RA Gespräch raus?
und
Zitat von: Nadine am 06. Januar 2022, 20:04:06Zum Thema Überbezahlung im Oktober, da habe ich nun ein Schreiben bekommen wieviel ich zurückzahlen muss und an wen ich mich zwecks Ratenzahlung wenden soll.
würde ich ja erst bezahlen wenn ich das was mir zusteht auch bekommen habe.
Dürfte aber Probleme machen....

MfG FN
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Nadine am 09. Januar 2022, 19:11:12
Der Anwalt hat hingeschrieben und dann kam die Berechnung, der letzte Termin wurde leider abgesagt weil er sich in Quarantäne befindet. Ich muss gucken was ich jetzt mache (zu einem anderes Rechtsanwalt, warten oder ggf. online checken lassen falls das irgendwie gehen sollte)

Ich steige durch die Berechnungen auch nicht wirklich durch aber ich weiss das das Brutto mit 1800 Euro nicht stimmt und das Netto mit 1500 Euro auch nicht (Brutto mit Nebenjob sind 1555,- und Netto habe ich auch mit Nebenjob: 1262,-) passt also hinten und vorne nicht. Also prüfen lassen ;o)
Titel: Re: Neuer Job, muss ich eine Verzichtserklärung unterschreiben?
Beitrag von: Ottokar am 10. Januar 2022, 12:35:09
Bitte die Widerspruchsfrist beachten!
Wenn die Zahlen nicht stimmen, solltest du auch ohne Prüfung durch einen Anwalt umgehend Widerspruch gegen den/die Bescheid/e einlegen.
Sollte es sich um vorläufige Verwaltungsakte handeln, ist eine andere Vorgehenswese erforderlich.