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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: seadragon am 29. November 2021, 12:05:48

Titel: Übernahme Kaution abgelehnt
Beitrag von: seadragon am 29. November 2021, 12:05:48
Hallo,
folgendes Problem: meine Tochter fängt zum 01.01.22 einen neuen Job an , ist also bis Ende Dezember noch im Hartz 4 bezug. Sie zieht für den Job in ein anderes Bundesland und hat auch schon eine Wohnung in Aussicht. Der Vermieter möchte allerdings Kaution haben. Sie hat nun beim Amt angefragt wegen der Übernahme der Kaution ( es hängt ja irgendwie alles davon ab ) . Das Amt hat das abgelehnt mit der Begründung, dass dafür dann das Amt des neuen Wohnortes zuständig ist. Sie bezieht doch wenn sie umgezogen ist kein Hartz 4 mehr. Ist tatsächlich das andere Amt zuständig ? Sie kann halt auch nicht " mal eben dahin " da sie keinen Führerschein hat und das 400 km sind . Weiß jemand Rat ?
Titel: Re: Übernahme Kaution abgelehnt
Beitrag von: blaumeise am 29. November 2021, 12:48:59
Zitat von: seadragon am 29. November 2021, 12:05:48Das Amt hat das abgelehnt mit der Begründung, dass dafür dann das Amt des neuen Wohnortes zuständig ist. Sie bezieht doch wenn sie umgezogen ist kein Hartz 4 mehr. Ist tatsächlich das andere Amt zuständig ?
Ja, das ist richtig. Siehe § 22 Abs. 6 SGB II:
ZitatAufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.

Wenn sie dann aber gar keine Leistungen mehr bezieht, wird sie auch kein Darlehen für die Kaution bekommen. Sie könnte aber Einstiegsgeld beantragen, um eine finanzielle Unterstüzung zu bekommen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16b_ba015829.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16b_ba015829.pdf)

Bitte gut durchlesen, denn der Antrag muss vor Beginn der neuen Arbeit gestellt sein.

Oder parallel kann sie auch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget beantragen: https://hartz.info/index.php?topic=1349.0 (https://hartz.info/index.php?topic=1349.0)

Beides sind Kann-Leistungen, auf die man keinen Rechtsanspruch hat. Falls sie jedoch eine Unterstützung bekommt, könnte sie davon die Kaution bezahlen und was sie sonst noch braucht für die erste Zeit.
Titel: Re: Übernahme Kaution abgelehnt
Beitrag von: Flip am 29. November 2021, 14:58:21
Wenn der erste Lohn erst im Februar gezahlt wird, hätte sie im Übrigen sehr wohl im Januar einen Anspruch auf ALG 2 am neuen Wohnort...
Titel: Re: Übernahme Kaution abgelehnt
Beitrag von: seadragon am 29. November 2021, 15:48:13
Zitat von: blaumeise am 29. November 2021, 12:48:59
Zitat von: seadragon am 29. November 2021, 12:05:48Das Amt hat das abgelehnt mit der Begründung, dass dafür dann das Amt des neuen Wohnortes zuständig ist. Sie bezieht doch wenn sie umgezogen ist kein Hartz 4 mehr. Ist tatsächlich das andere Amt zuständig ?
Ja, das ist richtig. Siehe § 22 Abs. 6 SGB II:
ZitatAufwendungen für eine Mietkaution und für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen können bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden.

Wenn sie dann aber gar keine Leistungen mehr bezieht, wird sie auch kein Darlehen für die Kaution bekommen. Sie könnte aber Einstiegsgeld beantragen, um eine finanzielle Unterstüzung zu bekommen: https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16b_ba015829.pdf (https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-16b_ba015829.pdf)

Bitte gut durchlesen, denn der Antrag muss vor Beginn der neuen Arbeit gestellt sein.

Oder parallel kann sie auch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget beantragen: https://hartz.info/index.php?topic=1349.0 (https://hartz.info/index.php?topic=1349.0)

Beides sind Kann-Leistungen, auf die man keinen Rechtsanspruch hat. Falls sie jedoch eine Unterstützung bekommt, könnte sie davon die Kaution bezahlen und was sie sonst noch braucht für die erste Zeit.

Erstmal danke für die schnellen Antworten. Zum einstiegsgeld: Muss sie dafür schon 1 jahr leistungen bezogen haben ? Ich hatte mir gerade mal den Antrag angeschaut und das wurde darin gefragt .
Titel: Re: Übernahme Kaution abgelehnt
Beitrag von: blaumeise am 29. November 2021, 19:33:46
Ich weiß nicht, ob Einstiegsgeld davon abhängt, wie lange man schon Leistungen bezogen hat. Meines Wissens nicht.
Titel: Re: Übernahme Kaution abgelehnt
Beitrag von: MyTombone am 30. November 2021, 09:16:37
Das Schlimme ist ja auch, daß Vermittler je nach Lust und Laune entscheiden können, was man bekommt und was nicht! Wenn man nicht so mitarbeitet wie die wollen, dann bekommste auch mal schnell ein paar Zusagen weniger! Einfach krass sowas!