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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: raudrev am 29. November 2021, 18:20:30

Titel: Fragen zum Erstantrag
Beitrag von: raudrev am 29. November 2021, 18:20:30
Hallo, ich stelle gerade online meinen (vereinfachten) Erstantrag für ALGII und bin leider etwas überfordert und möchte alles richtig machen. Wenn ich hier Antworten finde wäre mir schon sehr geholfen. (:

Ich bin 27, wohne im Haus (Eigentum) meiner Mutter+Großeltern und teile mir mit meinem Bruder (21) eine Wohnung. Es gibt keinen Mietvertrag, wir zahlen beide keine Miete, auch die Nebenkosten wurden bisher alle von meiner Mutter übernommen.

Für alle anderen Kosten (Einkäufe, Versicherungen, Verträge,..) bin ich selbst verantwortlich, ich führe meinen eigenen Haushalt und bekomme auch sonst keine finanzielle Unterstützung (außer eben das kostenfreie wohnen) und teile mir nichts mit meiner Familie bzw. andersrum.

Mein Anspruch auf ALG1 ist Ende September ausgelaufen, das letzte Jahr habe ich durch Arbeit aus Selbstständigkeit und ALG1 im Wechsel finanziert. Die letzten beiden Monate habe ich von meinem Erspartem gelebt. ­Mein ,,Vermögen" auf meinem Girokonto beträgt aktuell noch ca. 1.800€. Ich bin gerade dabei mich zu bewerben und möchte das ALG2 vor allem für die Kostenübernahme der Krankenkasse beantragen.


Nun zu meinen Fragen:

1. Habe ich in meiner Situation überhaupt Anspruch auf ALG2, obwohl ich mit meiner Familie zusammenlebe und das JC davon ausgehen könnte, dass sie mich unterstützen bzw. unterstützen müssen?

2. ,,Angaben zu Ihrem Haushalt"
Hier habe ich 1 Person angegeben, meinen Bruder. Dieser fällt im nächsten Schritt unter ,,Sonstiges/Wohngemeinschaft". Ist dem JC somit schon klar, dass ich meine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde und wir uns nichts teilen, er mich nicht unterstützt, usw. oder muss ich das dem JC nochmal erklären? Ist meine Angabe überhaupt richtig, oder gebe ich hier 0 Personen an weil ich meinen eigenen Haushalt habe?

3. ­­­,,Kosten für Unterkunft und Heizung"
Gebe ich hier überall, sowohl bei Miete als auch Nebenkosten, 0€ an (da ich ja nichts bezahle) oder muss ich hier überall die tatsächlichen Kosten eintragen? Einen Mietvertrag kann ich auch nicht hochladen, es gibt schließlich keinen.


Vielen Dank schonmal! (:
Titel: Re: Fragen zum Erstantrag
Beitrag von: crazy am 29. November 2021, 18:34:15
Wenn Du nichts bezahlst kommt da auch null rein.  Jetzt was zusammenschustern???
Klar, 446 Euro plus Krankenversicherung bekommst Du . Das ist der Regelsatz. Ab Januar 2022 3 Euro mehr.
Das Du in Wohngemeinschaft mit deinem Bruder wohnst stört nicht weiter. Du bist deine Einmann BG
Titel: Re: Fragen zum Erstantrag
Beitrag von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2021, 15:07:29
raudrev

Zitat von: raudrev am 29. November 2021, 18:20:301. Habe ich in meiner Situation überhaupt Anspruch auf ALG2, obwohl ich mit meiner Familie zusammenlebe und das JC davon ausgehen könnte, dass sie mich unterstützen bzw. unterstützen müssen?
Ja du hast Anspruch und nein weder deine Eltern, Großeltern noch dein Bruder müssen dich unterstützen.

Zitat von: raudrev am 29. November 2021, 18:20:30Hier habe ich 1 Person angegeben, meinen Bruder.
Normal eine 0

Zitat von: raudrev am 29. November 2021, 18:20:303. ­­­,,Kosten für Unterkunft und Heizung"
Gebe ich hier überall, sowohl bei Miete als auch Nebenkosten, 0€ an
Genau so.

MfG FN