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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Problemen => Thema gestartet von: Elfe28 am 30. November 2021, 00:38:00

Titel: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 30. November 2021, 00:38:00
Guten Abend

Folgendes Problem. Ich leide seit 5 Jahren an einer chronischen Krankheit, die mich täglich sehr stark einschränkt. Beziehe seit mehreren Jahren ALG 2. Mein ehemaliger Sachbearbeiter hatte Verständnis für meine Situation. Habe seit kurzem einen neuen Sachbearbeiter. Dieser macht mir gerade das Leben zur Hölle. Ein ärztliches Gutachten wurde vom Jobcenter in Auftrag gegeben. Ergebnis - Vollschichtig Leistungsfähig, aber mit sehr vielen Einschränkungen (Stressvermeidung, Kein Zeitdruck, Psychische Minderbelastbarkeit usw). Mein Sachbearbeiter möchte mich jetzt schnellstmöglich in einen Helferjob zwingen. Wenn ich nicht gehorche, dann drohte er mir mit Sanktionen. Mein Arzt sagte allerdings, ich sei überhaupt nicht in der Lage einen Helferjob auszuführen. Und mein Arzt sagte, einen solchen Job gibt es durch meine ganzen Einschränkungen überhaupt nicht und ein Helferjob wäre mit einer psychischen  Minderbelastbarkeit und meiner Krankheit nicht machbar. Der Sachbearbeiter sieht das jedoch anders. Steht die Meinung meines Arztes nicht über der Meinung des ärztlichen Dienstes bzw über der Meinung meines Sachbearbeiters? Mein Arzt sieht mich nämlich mehrmals im Monat. Der ärztliche Dienst hat mich noch nie gesehen und nur nach Aktenlage entschieden. Ich denke dass mein Arzt es besser weiß und ich denke, dass mein Arzt zu entscheiden hat, ob ich gesund bin oder nicht! Außerdem scheint mein Sachbearbeiter das Gutachten zu ignorieren. Bin zwar angeblich vollschichtig Leistungsfähig, aber es gibt keinen Helferjob ohne Zeitdruck, Stress, geschweige denn dass bei so einem Job auf die Psyche rücksicht genommen wird. Ich hatte in meiner Vergangenheit schon so viele Helferjobs, es war die reisnte Hölle und damals war ich sogar noch gesund.

Ich habe das Gefühl (so sieht es mein Arzt auch) dass mein Sachbearbeiter mich noch schnell vor Jahresende vermitteln will um eine Provision zu kassieren oder um mich noch schnellstmöglich zu vermitteln, bevor das Sanktions Moratorium und das Bürgergeld eingeführt wird. Meine Frage :
Kann man mich überhaupt zu 100% sanktionieren, obwohl ich chronisch krank bin? Eine Sanktion wäre für meine Gesundheit fatal! Ich habe jetzt schon kaum Geld für die Medikamente etc. Durch die Inflation wird es auch immer schwieriger.
Mehrbedarf wurde bereits abgelehnt. Einen Job im Helferbereich schaffe ich einfach nicht mehr. Aber was soll ich jetzt machen? Wenn mein Sachbearbeiter mir 100% Leistungen kürzen würde, dann hätte ich keine Krankenversicherung mehr und meine Gesundheit würde auf dem Spiel stehen.

Laut dem Entwurf zum neuen Bürgergeld soll der "Vermittlungsvorrang" abgeschafft werden. Soll heißen, dass die schnellstmögliche Vermittlung in einen Helferjob keine Priorität mehr habe und man sich stattdessen auf eine Ausbildung oder Weiterbildung konzentrieren werde. Deswegen kommt mir und meinem Arzt die Sache ziemlich merkwürdig vor, dass mein Sachbearbeiter mich jetzt ganz schnell noch vermitteln möchte. Das Bürgergeld wurde zwar noch nicht eingeführt, allerdings läuft es ja wohl in den kommenden Monaten darauf hinaus.

Ich versuche jede Woche aufs neue über die Runden zu kommen, wegen den Medikamenten etc. Ich habe gerade absolut keine Energie um mich auf einen Helferjob zu konzentrieren und ich weiß, dass ich einen solchen Job nicht schaffen werde. So sieht es mein Arzt auch. Mir wird gerade die Pistole auf die Brust gesetzt, obwohl mein Sachbearbeiter genau weiß, dass er Stress bei mir vermeiden muss (Im Gutachten steht es auch so). Stress verschlimmert meine Krankheit nämlich nur. Was soll ich also tun?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 30. November 2021, 01:35:03
Also wenn dein Arzt schon so klar hinter dir steht, dann könnte er dich erstmal krankschreiben, um den Jc Mitarbeiter vorerst ruhig zu stellen.
Wann wurdest du vom Jc begutachtet und wie alt ist das gutachten ?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 30. November 2021, 01:43:19
Zitat von: jeschik am 30. November 2021, 01:35:03
Also wenn dein Arzt schon so klar hinter dir steht, dann könnte er dich erstmal krankschreiben, um den Jc Mitarbeiter vorerst ruhig zu stellen.
Wann wurdest du vom Jc begutachtet und wie alt ist das gutachten ?

Das Gutachten wurde Ende September in Auftrag gegeben. Das fertige Gutachten habe ich vor ca 4 Wochen erhalten.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 30. November 2021, 01:53:32
Also ich glaube nicht das man dich deswegen so einfach Sanktionieren könnte, da würde ich mir nicht zu große sorgen machen.
Fühlst du dich denn durch das Jc Gutachten falsch eingestuft ?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 30. November 2021, 02:10:16
Zitat von: jeschik am 30. November 2021, 01:53:32
Also ich glaube nicht das man dich deswegen so einfach Sanktionieren könnte, da würde ich mir nicht zu große sorgen machen.
Fühlst du dich denn durch das Jc Gutachten falsch eingestuft ?

Ich fühle mich definitiv nicht vollschichtig Leistungsfähig. In manchen Punkten stimme ich dem Gutachten zu. Aber bei der vollschichtigen Leistungsfähigkeit stimme ich nicht zu. Soweit ich weiß kann man nicht gegen ein Gutachten angehen. Das schlimmste ist einfach, dass mein Sachbearbeiter viele Dinge, die im Gutachten beschrieben werde einfach ignoriert. Ich denke nicht, dass so etwas rechtmäßig ist. Eine schnelle Vermittlung ist durch die beschriebenen Einschränkungen im Gutachten eigentlich gar nicht möglich. Aber warum sollte man mich deswegen nicht sanktionieren können? Wie gesagt, mein Sachbearbeiter hat mir schon mit Sanktionen gedroht wenn ich keines der Jobangebote annehmen werde. Und diese Jobangebote werde ich wahrscheinlich bald zugeschickt bekommen. Ich habe wirklich Angst davor diese abzulehnen, aber ich muss sie ablehnen, weil ich gerade einfach zu krank bin. Und meine Situation wird sich auch in Zukunft kaum ändern. Habe Angst, dass ich einen Leistungsentzug bekomme und mir alles gestrichen wird. Wie gesagt, ich bin auf jeden Cent angewiesen. Wenn man mir jetzt auch noch Geld streichen würde , trotz der Inflation, dann habe ich ein großes Problem.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Delfinanne am 30. November 2021, 04:38:25
Dann soll dich dein arzt krankschreiben und zwar lückenlos
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: justine1992 am 30. November 2021, 10:48:48
Dein Sachbearbeiter kann Dich "zwingen", Dich zu bewerben. Er kann aber keinen Arbeitgeber zwingen, Dich mit Deinen Einschränkungen einzustellen. Selbst wenn Dir also jemand ein Vorstellungsgespräch anbieten sollte, wird Dich niemand mit Aussicht auf Dauer-AU einstellen. Versprochen.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: BigMama am 30. November 2021, 11:36:57
Zitat von: Elfe28 am 30. November 2021, 00:38:00Ich habe das Gefühl (so sieht es mein Arzt auch) dass mein Sachbearbeiter mich noch schnell vor Jahresende vermitteln will um eine Provision zu kassieren
Das war und ist ein Mythos. Es gibt keine Provisionen für vermittelte Leistungsberechtigte.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 30. November 2021, 14:02:59
Zitat von: Delfinanne am 30. November 2021, 04:38:25Dann soll dich dein arzt krankschreiben und zwar lückenlos
Deswegen hatte ich das zu Anfang auch schon geschrieben. Wenn der Arzt sogar voll hinter ihr steht, dann sollte es ja kein Problem sein sich erstmal eine Zeit von diesem krankschreiben zu lassen.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 30. November 2021, 22:45:31
Ich habe mittlerweile die Stellenangebote meines Sachbearbeiters bekommen. Und zwar sind das Angebote als Lagerhelferin. Ich soll mich sofort auf diese Stellen bewerben, sonst bekomme ich Sanktionen. Das ist eine Frechheit! Diese Stellen verstoßen gegen das Gutachten! Denn im Gutachten steht, dass Zeitdruck und Nachtschicht zu vermeiden sind. Die Angebote beziehen sich aber auf die Nachtschicht! Als Lagerhelferin hat man extremen Zeitdruck. Und im Gutachten ist vermerkt, dass auf meine Psyche Rücksicht genommen werden muss und dass ich keine stressigen Jobs ausüben darf. Das ist nicht rechtmäßig. Werde Beschwerde einlegen und mit meinem Arzt sprechen. So kann es nicht weiter gehen.... Langsam wird es echt dreist, was mein Sachbearbeiter da mit mir abzieht. :(
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Delfinanne am 01. Dezember 2021, 04:35:31
Dann scheibst du, dass du dich nicht auf das Stellenangebot beworben hast, weil es unzumutbat ist und zählst als Gründe die Einschränkungen des Gutachtens auf und schickst das zurück ans Jobcenter. Keine Sanktion, aber auch keine unzumutbare Areit. Sache erledigt
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 01. Dezember 2021, 13:49:50
Zitat von: Elfe28 am 30. November 2021, 22:45:31Werde Beschwerde einlegen und mit meinem Arzt sprechen.
Gute Idee, sprich mit deinem Arzt und höre was er dazu meint. Wenn mit dem Sachbearbeiter kein Gespräch bzw. eine klärung dieser sache möglich ist und weiterhin mit sanktionen gedroht wird, lass dich doch mal mit dem teamleiter dort verbinden und schildere dem deinen Fall. 
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 01. Dezember 2021, 18:16:07
Ja werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag gegen meinen Sachbearbeiter stellen. Dazu habe ich in ein paar Tagen noch ein Gespräch mit meinem Arzt. Laut einer E-Mail die mein Arzt mir schon zurück geschickt hat, scheint er auch total entsetzt zu sein. Habe noch mal eine Frage. Der Sachbearbeiter muss sich doch an das Gutachten halten oder? Anscheinend versucht er, mit allen Mitteln das Gutachten zu umgehen...
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: BigMama am 01. Dezember 2021, 18:32:54
Zitat von: Elfe28 am 01. Dezember 2021, 18:16:07Ja werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag gegen meinen Sachbearbeiter stellen.
Wenn dann Fachaufsichtsbeschwerde weil es um ihre fachliche Arbeit und nicht um ihr Verhalten geht.
Wieso Befangenheitsantrag?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 01. Dezember 2021, 18:34:06
Zitat von: Elfe28 am 01. Dezember 2021, 18:16:07Der Sachbearbeiter muss sich doch an das Gutachten halten oder? Anscheinend versucht er, mit allen Mitteln das Gutachten zu umgehen...
Der muss deine Einschränkungen berücksichtigen und deshalb muss der sich an das Gutachten halten ja.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 01. Dezember 2021, 19:25:45
Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 18:32:54
Zitat von: Elfe28 am 01. Dezember 2021, 18:16:07Ja werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag gegen meinen Sachbearbeiter stellen.
Wenn dann Fachaufsichtsbeschwerde weil es um ihre fachliche Arbeit und nicht um ihr Verhalten geht.
Wieso Befangenheitsantrag?

Ein Befangenheitsantrag weil ich den Sachbearbeiter wechseln möchte. Triftige Gründe liegen ja vor ..
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: BigMama am 01. Dezember 2021, 19:34:42
Naja, ob die Gründe ausreichen kann ich nicht beurteilen. Aber ein Gespräch von Teamleiter zur Vermittlerin aufgrund einer FAB dürfte schon zu einer deutlichen Verbesserung führen.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 01. Dezember 2021, 19:40:13
Ich werde beides machen. Eine Beschwerde und zusätzlich einen Befangenheitsantrag. An welchen Bereich im JC muss ich denn so eine FAB schicken?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 01. Dezember 2021, 19:43:04
Ich würde mir den Namen des Teamleiters geben lassen und dein schrieb an diesen richten.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 02. Dezember 2021, 00:47:56
Das werde ich machen! Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Beschwerde und den Befangenheitsantrag bekomme? Bzw wie schnell erfährt mein Sachbearbeiter, dass ich Beschwerde etc eingereicht habe? Ich hoffe nicht, dass sich das über Monate hinauszögert...
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 02. Dezember 2021, 01:51:42
Wie schnell das gehen wird, kann wohl keiner vorab sagen. Aber gehe mal von ein paar Wochen aus. Du könntest dich auch mit dem Teamleiter telefonisch verbinden lassen, dem kurz den Sachverhalt schildern, dann lässt sich dies bestimmt auch unbürokratischer Regeln und vor allem schneller.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 02. Dezember 2021, 08:32:59
Kann man denn überhaupt noch einen Befangenheitsantrag stellen? Habe nämlich folgendes gelesen :

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-mainz-s10as164-18er-hartz-iv-empfaenger-kein-anspruch-auf-neuen-jobcenter-sachbearbeiter/

Auf anderen Seiten steht allerdings wieder das :

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-will-einen-anderen-sachbearbeiter-beim-amt-meiner-ist-befangen_135015.html

Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob so ein Antrag überhaupt durchkommt. Irgendwie wiedersprechen sich ja die beiden Berichte...
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 02. Dezember 2021, 12:31:31
Ob nun schriftlich oder telefonisch, ich würd den Kontakt zum Teamleiter herstellen. Du musst es ja nicht befangenheitsantrag nennen, hauptsache du schilderst deinen Fall und wo es wie Probleme gibt mit dem Sachbearbeiter. Da wird sich dann schon der Teamleiter drum kümmern, du kannst ja mitteilen das du sonst einen rechtsbeistand aufsuchst, wenn der teamleiter keine änderung herbeiführt.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 02. Dezember 2021, 19:07:28
Ist es eigentlich möglich nach einer gewissen Zeit, ein neues Gutachten erstellen zu lassen? Ich denke nicht, dass so ein Gutachten ewig gültig ist.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 02. Dezember 2021, 19:54:19
Zitat von: Elfe28 am 02. Dezember 2021, 19:07:28Ist es eigentlich möglich nach einer gewissen Zeit, ein neues Gutachten erstellen zu lassen? Ich denke nicht, dass so ein Gutachten ewig gültig ist.
Das ist möglich, du kannst das auch dem TL mitteilen, das du das Gutachten anzweifelst und du eine erneute Begutachtung bei einem anderen Amtsarzt für erforderlich hälst.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 15:57:44
Ich dachte eigentlich gegen ein Gutachten kann man nicht angehen... ?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:27:53
Elfe28

Zitat von: jeschik am 02. Dezember 2021, 01:51:42Du könntest dich auch mit dem Teamleiter telefonisch verbinden lassen, dem kurz den Sachverhalt schildern, dann lässt sich dies bestimmt auch unbürokratischer Regeln und vor allem schneller.
So etwas immer nur schriftlich! denn dann hast du auch das Recht auf eine Antwort und bei einer weiteren Beschwerde kann man darauf verweisen das sich nichts getan hat.
und zusätzlich solltest du in der Beschwerde erwähnen das der SB seiner Arbeit nicht richtig macht denn zu seinen Aufgaben gehört es VV auf die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0) zu prüfen.

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 15:57:44Ich dachte eigentlich gegen ein Gutachten kann man nicht angehen... ?
Extrem schwierig aber möglich wenn aller Faktoren passen. Unter Umständen entweder auf Eigenkosten oder über den RV

Hast du auch das Teil A bekommen? oder nur TeilB wenn nein sollte dein Arzt das Teil A anfordern. Könntest du auch aber über den HA dürfte es leichter sein.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 03. Dezember 2021, 17:51:11
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:27:53So etwas immer nur schriftlich! denn dann hast du auch das Recht auf eine Antwort und bei einer weiteren Beschwerde kann man darauf verweisen das sich nichts getan hat.
Ich bevorzuge schriftlich. Habs nur vorgeschlagen, weil dies eine klärung deutlich verkürzen könnte und die Wartezeit auf eine schriftliche Antwort echt zermürbend sein kann, ich kenn das sehr gut.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48
Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:27:53
Elfe28

Zitat von: jeschik am 02. Dezember 2021, 01:51:42Du könntest dich auch mit dem Teamleiter telefonisch verbinden lassen, dem kurz den Sachverhalt schildern, dann lässt sich dies bestimmt auch unbürokratischer Regeln und vor allem schneller.
So etwas immer nur schriftlich! denn dann hast du auch das Recht auf eine Antwort und bei einer weiteren Beschwerde kann man darauf verweisen das sich nichts getan hat.
und zusätzlich solltest du in der Beschwerde erwähnen das der SB seiner Arbeit nicht richtig macht denn zu seinen Aufgaben gehört es VV auf die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung (http://hartz.info/index.php?topic=4593.0) zu prüfen.

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 15:57:44Ich dachte eigentlich gegen ein Gutachten kann man nicht angehen... ?
Extrem schwierig aber möglich wenn aller Faktoren passen. Unter Umständen entweder auf Eigenkosten oder über den RV

Hast du auch das Teil A bekommen? oder nur TeilB wenn nein sollte dein Arzt das Teil A anfordern. Könntest du auch aber über den HA dürfte es leichter sein.

MfG FN

Danke für den Paragraphen. Ich habe nur Teil B vom Gutachten. Werde Teil A anfordern. Was steht denn in Teil A? ... Und für was steht die Abkürzung HA?  :grins:
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 03. Dezember 2021, 22:47:55
Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48... Und für was steht die Abkürzung HA? 
Ich denke er wird damit Hausarzt meinen  :grins:

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48Ich habe nur Teil B vom Gutachten. Werde Teil A anfordern. Was steht denn in Teil A?
Da steht meist noch etwas genauer was bei der Begutachtung festgehalten wurde und was du dort mitgeteilt hast.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 04. Dezember 2021, 14:48:56
Ich wurde mittlerweile von meinem Arzt krank geschrieben. Mein Arzt war richtig sauer, nachdem wir nochmal die Situation besprochen haben. Die Krankmeldung werde ich nächste Woche beim JC einreichen und dazu die Ablehnung der Stellenangebote (Begründung : chronisch krank, psychisch krank, Stellenangebote nicht zumutbar). Und darauf werde ich dann die Beschwerde abschicken.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2021, 12:41:04
Zitat von: jeschik am 03. Dezember 2021, 22:47:55Ich denke er wird damit Hausarzt meinen  :grins:
genau

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48Was steht denn in Teil A?
Da sind Diagnosen die einen SB nichts angehen und werden offiziell beim ÄD unter Verschluss gehalten.
Genau nachzulesen in s. Anhang

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Jan Mustermann am 05. Dezember 2021, 19:52:38
Ich verstehe das Problem nicht, das was das JC da macht wird doch mit mindestens 100 € belohnt.

Das JC vermittelt dich in einen Helferjob, du gehst da hin und läßt dich anstellen, am nächsten oder übernächsten Tag gehst du Arzt. Der schreibt dich Krank.
Dann muß die Krankenkasse vom ersten Tag der Krankheit an zahlen. Davon sind mindestens 100 als Freibetrag zu bewerten.
Und schon hast du 100€ mehr zum Regelsatz.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 05. Dezember 2021, 19:57:19
Zitat von: Fettnäpfchen am 05. Dezember 2021, 12:41:04
Zitat von: jeschik am 03. Dezember 2021, 22:47:55Ich denke er wird damit Hausarzt meinen  :grins:
genau

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48Was steht denn in Teil A?
Da sind Diagnosen die einen SB nichts angehen und werden offiziell beim ÄD unter Verschluss gehalten.
Genau nachzulesen in s. Anhang

MfG FN

Das heißt auf Teil A hat der Sachbearbeiter keinen Zugriff? Ab wann wechseln denn eigentlich die Sachbearbeiter "automatisch" bzw. wie lange ist man einem Sachbearbeiter zugeteilt, bis man einen neuen bekommt? Man wird ja nicht den gleichen Sachbearbeiter für 2 oder 3 Jahre behalten oder?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: BigMama am 05. Dezember 2021, 19:57:56
Zitat von: Jan Mustermann am 05. Dezember 2021, 19:52:38Und schon hast du 100€ mehr zum Regelsatz
Es gibt keinen Freibetrag von 100 Euro auf Krankengeld.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 05. Dezember 2021, 19:59:10
Zitat von: Jan Mustermann am 05. Dezember 2021, 19:52:38
Ich verstehe das Problem nicht, das was das JC da macht wird doch mit mindestens 100 € belohnt.

Das JC vermittelt dich in einen Helferjob, du gehst da hin und läßt dich anstellen, am nächsten oder übernächsten Tag gehst du Arzt. Der schreibt dich Krank.
Dann muß die Krankenkasse vom ersten Tag der Krankheit an zahlen. Davon sind mindestens 100 als Freibetrag zu bewerten.
Und schon hast du 100€ mehr zum Regelsatz.

Selbst wenn, es geht ums Prinzip und um meine Gesundheit.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 05. Dezember 2021, 20:16:26
Zitat von: Elfe28 am 05. Dezember 2021, 19:57:19Das heißt auf Teil A hat der Sachbearbeiter keinen Zugriff?
Nein, hat der keinen zugriff.

Zitat von: Elfe28 am 05. Dezember 2021, 19:57:19Ab wann wechseln denn eigentlich die Sachbearbeiter "automatisch" bzw. wie lange ist man einem Sachbearbeiter zugeteilt, bis man einen neuen bekommt? Man wird ja nicht den gleichen Sachbearbeiter für 2 oder 3 Jahre behalten oder?
Kann man nicht sagen, das kann sehr sehr unterschiedlich sein.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 06. Dezember 2021, 14:08:52
Elfe28

Zitat von: Elfe28 am 05. Dezember 2021, 19:57:19
Das heißt auf Teil A hat der Sachbearbeiter keinen Zugriff? Ab wann wechseln denn eigentlich die Sachbearbeiter "automatisch" bzw. wie lange ist man einem Sachbearbeiter zugeteilt, bis man einen neuen bekommt?
hat User jeschik richtig beantwortet....

MfG FN
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Maunzi am 06. Dezember 2021, 20:21:18
Je nach Stadt / Landkreis behält man seinen SB durchaus über etliche Jahre (hier zB gibt es das dauerhafte Wechseln gar nicht, da kann schonmal einer 8 Jahre beim selben bleiben).

Würde in der Ablehnung der Stelle klar sagen, dass auf das Gutachten keine Rücksicht genommen wurde und klar aufführen an welchen Stellen genau. Generell sagen "hey, ich bin chronisch krank" führt dann erstmal zu Theater von deren Seite.

Die Gutachten sind idR für 2 Jahre bindend, höhergestellt wäre nur eines, dass von der Rentenversicherung erstellt wird! Da kann man dann aber bei falschem Gutachten auch fast gar nichts mehr tun.
Mein Rat: lass dir eine deutliche Verschlechterung vom Arzt bescheinigen und geh ggf noch zu passenden Fachärzten, je mehr, desto besser. Bei einer deutlichen Veränderung in die eine oder andere Richtung ist eine neue Begutachtung notwendig.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 07. Dezember 2021, 19:01:55
Müsste eine EGV eigentlich nach einem Gutachten bzw nach der Feststellung einer Krankheit angepasst und überarbeitet werden?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: jeschik am 07. Dezember 2021, 19:34:30
entscheidend ist das was im Gutachten steht, danach muss sich gerichtet werden.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Gast32644 am 07. Dezember 2021, 20:53:39
Zitat von: Maunzi am 06. Dezember 2021, 20:21:18

Würde in der Ablehnung der Stelle klar sagen, dass auf das Gutachten keine Rücksicht genommen wurde und klar aufführen an welchen Stellen genau. Generell sagen "hey, ich bin chronisch krank" führt dann erstmal zu Theater von deren Seite.

Die Gutachten sind idR für 2 Jahre bindend, höhergestellt wäre nur eines, dass von der Rentenversicherung erstellt wird! Da kann man dann aber bei falschem Gutachten auch fast gar nichts mehr tun.


Meines Wissens sind sozialmedizinische Gutachten 6 Monate gültig, aber werden länger beachtet, wenn kein neues erstellt wird.


@Elfe28
Ich bin mir nicht sicher, ob du alles richtig verstanden hast. "Vollschichtig" heißt nicht 3-Schicht arbeiten, sondern Vollzeit, also maximal 8 Stunden täglich. Es ist nicht einfach, zu beweisen, dass du nur noch weniger wie 8 Stunden arbeiten kannst. Dazu brauchst du die richtig schweren Geschütze. Und die bekommst du nicht vom Hausarzt.

Anfang diesen Jahres habe ich einem sozialmedizinischen Gutachten widersprochen, das wurde allerdings von der AfA in Auftrag gegeben. Ich konnte diesem Gutachten widersprechen, weil ich mit einem älteren Gutachten der AfA belegen konnte, dass das neue falsch sein muss. Das ging aber auch nur, weil genügend Befunde von Fachärzten vorhanden waren.

Gefühlt hat man sehr oft eine andere Meinung über seine eigene Leistungsfähigkeit, aber das beweisen zu können ist eine ganz andere Sache. Wenn du denkst, du könntest das, dann versuche es, rechne aber damit, dass es länger dauert.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 07. Dezember 2021, 22:57:01
Zitat von: Gast32644 am 07. Dezember 2021, 20:53:39
Zitat von: Maunzi am 06. Dezember 2021, 20:21:18

Würde in der Ablehnung der Stelle klar sagen, dass auf das Gutachten keine Rücksicht genommen wurde und klar aufführen an welchen Stellen genau. Generell sagen "hey, ich bin chronisch krank" führt dann erstmal zu Theater von deren Seite.

Die Gutachten sind idR für 2 Jahre bindend, höhergestellt wäre nur eines, dass von der Rentenversicherung erstellt wird! Da kann man dann aber bei falschem Gutachten auch fast gar nichts mehr tun.


Meines Wissens sind sozialmedizinische Gutachten 6 Monate gültig, aber werden länger beachtet, wenn kein neues erstellt wird.


@Elfe28
Ich bin mir nicht sicher, ob du alles richtig verstanden hast. "Vollschichtig" heißt nicht 3-Schicht arbeiten, sondern Vollzeit, also maximal 8 Stunden täglich. Es ist nicht einfach, zu beweisen, dass du nur noch weniger wie 8 Stunden arbeiten kannst. Dazu brauchst du die richtig schweren Geschütze. Und die bekommst du nicht vom Hausarzt.

Anfang diesen Jahres habe ich einem sozialmedizinischen Gutachten widersprochen, das wurde allerdings von der AfA in Auftrag gegeben. Ich konnte diesem Gutachten widersprechen, weil ich mit einem älteren Gutachten der AfA belegen konnte, dass das neue falsch sein muss. Das ging aber auch nur, weil genügend Befunde von Fachärzten vorhanden waren.

Gefühlt hat man sehr oft eine andere Meinung über seine eigene Leistungsfähigkeit, aber das beweisen zu können ist eine ganz andere Sache. Wenn du denkst, du könntest das, dann versuche es, rechne aber damit, dass es länger dauert.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der SB die Einschränkungen und Psychischen Belastungen beachten muss, die im Gutachten beschrieben sind. Deshalb kann er jemanden nicht einfach willkürlich vermitteln. Es muss immer abgeklärt sein, ob ein Beruf mit dem Gutachten zusammen passt. Und genau darum geht es ja.... Steht in einem Gutachten z.B., dass jemand keine schweren Sachen tragen darf, dann muss sich der SB bei der Vermittlung daran halten. Oder steht in einem Gutachten, dass jemand keine körperlichen Tätigkeiten ausüben kann, muss sich auch daran gehalten werden. Wenn jemand trotz vollschichtiger Leistungsfähigkeit ungefähr 100 Einschränkungen hat, dann kann man nicht einfach so vermitteln... Ich habe mittlerweile so viele Beiträge von Menschen gelesen, die vollschichtig Leistungsfähigk sein sollen, aber unzählige Einschränkungen dazu haben. Und bei diesen Fällen, haben selbst manche SB's gesagt, dass es solche Berufe nicht gibt (trotz vollschichtiger Leistungsfähigkeit) und dass es deshalb zu keinen Vermittlungen kommen konnte.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 08:41:29
Poste doch mal das Gutachten, also Teil B, dann können wir alle lesen, was denn tatsächlich drinsteht. Oder schreib mal detailliert, was unter Punkt 2.6 und Punkt 3 steht. Das ist für den Vermittler wichtig.

Übrigens stehen nicht nur in Teil A die Diagnosen drin, sondern auch in Teil B ganz am Anfang. Punkt 1: Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen.

Ja, aber du sagst auch, dass jede Lagertätigkeit stressig ist und dass du deshalb darauf nicht arbeiten kannst. Das stimmt so nicht, sondern kommt auf die Firma an. Dein Vermittler wird deswegen nicht jeden Lagerjob einfach ausschließen können. Außerdem gibt es keine verallgemeinerten Gutachten. Nirgendwo steht, dass man keine körperlichen Arbeiten ausführen darf oder keine schweren Sachen heben darf. Da steht das im einzelnen genau beschrieben, z.B. "Häufiges Heben und Tragen ohne mechanischen Hilfsmittel nicht über 5 kg".

Im Gegenzug habe ich das schon sehr häufig erlebt, dass zwischen der Selbsteinschätzung und den festgestellten Fakten im Gutachten, ein großer Unterschied besteht. Und das einzige was tatsächlich zählt, das sind eben die Fakten.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 08. Dezember 2021, 10:55:35
Zitat von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 08:41:29
Poste doch mal das Gutachten, also Teil B, dann können wir alle lesen, was denn tatsächlich drinsteht. Oder schreib mal detailliert, was unter Punkt 2.6 und Punkt 3 steht. Das ist für den Vermittler wichtig.

Übrigens stehen nicht nur in Teil A die Diagnosen drin, sondern auch in Teil B ganz am Anfang. Punkt 1: Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen.

Ja, aber du sagst auch, dass jede Lagertätigkeit stressig ist und dass du deshalb darauf nicht arbeiten kannst. Das stimmt so nicht, sondern kommt auf die Firma an. Dein Vermittler wird deswegen nicht jeden Lagerjob einfach ausschließen können. Außerdem gibt es keine verallgemeinerten Gutachten. Nirgendwo steht, dass man keine körperlichen Arbeiten ausführen darf oder keine schweren Sachen heben darf. Da steht das im einzelnen genau beschrieben, z.B. "Häufiges Heben und Tragen ohne mechanischen Hilfsmittel nicht über 5 kg".

Im Gegenzug habe ich das schon sehr häufig erlebt, dass zwischen der Selbsteinschätzung und den festgestellten Fakten im Gutachten, ein großer Unterschied besteht. Und das einzige was tatsächlich zählt, das sind eben die Fakten.

Bei Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen steht :

Psychische Minderbelastbarkeit
Minderbelastbarkeit der Gelenke
Keine Hautbelastungen
Stressvermeidung

Auszuschließen sind : Zeitdruck, Nachtschicht, Kälte, Nässe, Hitze, Staub, Rauch, Gase, Dämpfe, Temperaturschwankungen, Irritationen (durch Bewegungen), Bakteriellen Oberflächen, keine enge Kleidung, kein Schmutz, keine Feuchtigkeit usw.

Eine "nicht nur vorübergehende Einschränkung der Leistungsfähigkeit" wurde festgestellt. - Bedeutet, dass ich über 6 Monate eingeschränkt sein werde (eventuell auf Dauer), denn ich leide an einer chronischen Krankheit.

Mein Arzt sagte schon, dass es einen solchen Beruf überhaupt nicht gibt. Ich leide unter anderem auch an Depressionen, Schlafstörungen, Angstzuständen usw. Habe mehrere Therapien hinter mir...

Schon der Gang zum Arzt oder zum Einkaufen stellt für mich eine große Herausforderung dar. Das kann auch mein Arzt bestätigen.Vor einem Termin muss ich mich psychisch erstmal Tage davor darauf vorbereiten, sonst schaffe ich es nicht. Morgens nach dem Aufstehen brauche ich mindestens 3 oder 4 Stunden, bis ich überhaupt irgendwas "anfangen" kann. All das bestätigt mein Arzt auch...

Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 08. Dezember 2021, 12:36:28
PS. Das Gutachten wurde ohne die Beurteilung meiner Ärzte erstellt, obwohl ich die Schweigepflichtsentbindung für meine Ärzte unterschrieben habe. Alles wurde nur nach Aktenlage erstellt, aber ohne meine Ärzte nach ihrer Beurteilung zu fragen...
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: BigMama am 08. Dezember 2021, 12:39:23
Zitat von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 08:41:29Übrigens stehen nicht nur in Teil A die Diagnosen drin, sondern auch in Teil B ganz am Anfang. Punkt 1: Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen.
Bandscheibenvorfall ist eine Diagnose
Minderbelastbarkeit des Stützapparates ist keine sondern eine Leistungseinschränkung. In Teil B sind keine Diagnosen enthalten sondern nur die Leistungseinschränkungen.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 08. Dezember 2021, 13:50:49
Zitat von: BigMama am 08. Dezember 2021, 12:39:23
Zitat von: Gast32644 am 08. Dezember 2021, 08:41:29Übrigens stehen nicht nur in Teil A die Diagnosen drin, sondern auch in Teil B ganz am Anfang. Punkt 1: Integrationsrelevante Funktionseinschränkungen.
Bandscheibenvorfall ist eine Diagnose
Minderbelastbarkeit des Stützapparates ist keine sondern eine Leistungseinschränkung. In Teil B sind keine Diagnosen enthalten sondern nur die Leistungseinschränkungen.

Wie gesagt, im Gutachten steht bei den Integrationsrelevanten Leistungseinschränkungen :

Psychische Minderbelastbarkeit
Minderbelastbarkeit der Gelenke
Keine Hautbelastungen
Stressvermeidung
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 08. Dezember 2021, 14:32:52
Zitat von: Elfe28 am 07. Dezember 2021, 19:01:55
Müsste eine EGV eigentlich nach einem Gutachten bzw nach der Feststellung einer Krankheit angepasst und überarbeitet werden?
Ja
hier > ACHTUNG! EinV (Eingliederungsvereinbarung) (http://hartz.info/index.php?topic=726.0) nachzulesen.

und falls deine EinV nach unterem nicht rechtskonform ist:
§ 59
Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=(%C2%A7%2059%20sgb%20x).&source=web&cd=1&ved=0CDAQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.sozialgesetzbuch.de%2Fgesetze%2F10%2Findex.php%3Fnorm_ID%3D1005900&ei=JB4HT9LoOIySswb08qSCDw&usg=AFQjCNG7Rr9fO9J6IDk8jvVdTgMVGYZhtg&cad=rja)

Zitat von: ALG FQA
Worauf muss ich beim Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung (EinV) achten?
Eine Eingliederungsvereinbarung (EinV) nach § 15 SGB II ist ein individueller Vertrag zwischen dem arbeitslosen Hilfebedürftigen und dem Leistungsträger nach den §§ 53 bis 61 SGB X. Eine EinV ist dem Inhalt nach ein sog. Austauschvertrag (§ 55 SGB X), der auch rechtswidrig sein kann (§ 58 SGB X) und der bei Änderung der zugrunde liegenden Verhältnisse geändert oder gekündigt werden kann (§ 59 SGB X).
Die EinV muss nicht nur genau definierte Pflichten für den Hilfebedürftigen enthalten, sondern auch speziell auf diesen abgestimmte Pflichten des Leistungsträgers. Die pauschale Nennung von allgemeinen gesetzlichen Pflichten des Leistungsträgers reichen hier nicht aus, da der Hilfebedürftige auch ohne EinV ein Anrecht darauf hat. Genau daran mangelt es in den meisten EinV, was zu deren Rechtswidrigkeit wegen einseitiger Belastung des Hilfebedürftigen führt. Der EinV hat auch ein umfassendes und systematisches Profiling im Rahmen einer Beratung vorauszugehen.

MfG FN
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Maunzi am 09. Dezember 2021, 16:33:59
Kleine Frage: Ist "dein Arzt" ein Hausarzt / Allgemeinmediziner oder ein Facharzt? Letzteres wiegt deutlich mehr als wenn ein "normaler" Hausarzt etwas diagnostiziert. Bzw bist du zusätzlich bei Fachärzten in Behandlung?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 09. Dezember 2021, 17:50:04
Zitat von: Maunzi am 09. Dezember 2021, 16:33:59
Kleine Frage: Ist "dein Arzt" ein Hausarzt / Allgemeinmediziner oder ein Facharzt? Letzteres wiegt deutlich mehr als wenn ein "normaler" Hausarzt etwas diagnostiziert. Bzw bist du zusätzlich bei Fachärzten in Behandlung?

Ja, ich bin bei mehreren Fachärzten in Behandlung.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Maunzi am 09. Dezember 2021, 19:48:58
Das ist gut, dann gibt es genug Dokumente für den Fall eines neuen Gutachtens.

Hätte da eine idee, ggf klappt das ja: Schreib den SB an, dass er - da er ja offenbar der Meinung ist, dass die im Gutachten genannten Einschränkungen nicht mehr zutreffend sind (siehe unpassende Vermittlungsvorschläge) - gerne sofort ein neues Gutachten anregen kann. Du arbeitest natürlich problemlos mit und lieferst dem ärztlichen Dienst alle Befunde in Kopie... plus Stellungnahme von dem Arzt der dir immer hilft. Mal sehen was er antwortet  :grins:
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Gast32644 am 10. Dezember 2021, 00:03:24
Zitat von: Elfe28 am 08. Dezember 2021, 12:36:28
PS. Das Gutachten wurde ohne die Beurteilung meiner Ärzte erstellt, obwohl ich die Schweigepflichtsentbindung für meine Ärzte unterschrieben habe. Alles wurde nur nach Aktenlage erstellt, aber ohne meine Ärzte nach ihrer Beurteilung zu fragen...

Nein, denn dafür gibt es ja die Schweigepflichtsentbindungen und da das Gutachten sehr detailliert ist, kannst du davon ausgehen, dass alle deine Ärzte auch die angeforderten Befunde eingereicht haben. Entscheidung nach Aktenlage heißt nur, dass du nicht zur Untersuchung eingeladen worden bist.

Mit den Befunden würde ich an deiner Stelle Erwerbsminderungsrente beantragen, das hat sonst keinen Sinn. Aber das musst du selbst veranlassen.

@BigMama

Da hast du selbstverständlich recht, ich meinte das in dem Sinne, dass man mit diesen Funktionseinschränkungen Rückschlüsse auf die eigentliche Diagnose ziehen kann.

Wenn da z.B. Funktionseinschränkung der Halswirbelsäule steht, dann ist das klar, da muss man nicht die genaue medizinische Diagnose haben. Das ist dann völlig egal, ob es ein Wirbelbruch oder Arthrose ist, verstehst du was ich damit meine?
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 10. Dezember 2021, 01:24:30
Zitat von: Gast32644 am 10. Dezember 2021, 00:03:24
Zitat von: Elfe28 am 08. Dezember 2021, 12:36:28
PS. Das Gutachten wurde ohne die Beurteilung meiner Ärzte erstellt, obwohl ich die Schweigepflichtsentbindung für meine Ärzte unterschrieben habe. Alles wurde nur nach Aktenlage erstellt, aber ohne meine Ärzte nach ihrer Beurteilung zu fragen...

Nein, denn dafür gibt es ja die Schweigepflichtsentbindungen und da das Gutachten sehr detailliert ist, kannst du davon ausgehen, dass alle deine Ärzte auch die angeforderten Befunde eingereicht haben. Entscheidung nach Aktenlage heißt nur, dass du nicht zur Untersuchung eingeladen worden bist.

Mit den Befunden würde ich an deiner Stelle Erwerbsminderungsrente beantragen, das hat sonst keinen Sinn. Aber das musst du selbst veranlassen.

@BigMama

Da hast du selbstverständlich recht, ich meinte das in dem Sinne, dass man mit diesen Funktionseinschränkungen Rückschlüsse auf die eigentliche Diagnose ziehen kann.

Wenn da z.B. Funktionseinschränkung der Halswirbelsäule steht, dann ist das klar, da muss man nicht die genaue medizinische Diagnose haben. Das ist dann völlig egal, ob es ein Wirbelbruch oder Arthrose ist, verstehst du was ich damit meine?

Aber wie soll ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn im Gutachten trotz den ganzen Einschränkungen, vollschichtig Leistungsfähig steht?  Es wird nächstes Jahr sowieso darauf hinauslaufen, dass ein neues Gutachten erstellt werden muss (hat meine Ärztin bereits erwähnt)... Wo und wie auch immer dieses neue Gutachten erstellt wird, es ist nötig.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Fettnäpfchen am 10. Dezember 2021, 15:36:21
Zitat von: Gast32644 am 10. Dezember 2021, 00:03:24
Nein, denn dafür gibt es ja die Schweigepflichtsentbindungen und da das Gutachten sehr detailliert ist, kannst du davon ausgehen, dass alle deine Ärzte auch die angeforderten Befunde eingereicht haben.
Sehr wagemutig so eine pauschale Behauptung aufzustellen.
Ich habe bei allen Ärzten nachgefragt und nicht einer wurde befragt oder wurde  etwas angefordert. Die von mir beigelegten Unterlagen haben offensichtlich gereicht.
Titel: Re: Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?
Beitrag von: Elfe28 am 10. Dezember 2021, 17:24:36
Meine Ärzte wurden nicht angeschrieben (obwohl ich die Schweigepflichtsentbindung unterschrieben habe). Die haben nichts vom Ärztlichen Dienst bekommen oder sonst was. Habe mit meinen Ärzten darüber gesprochen, es wundert sie selbst, wie ein Gutachten so schlampig erstellt werden kann. Ich frage mich wirklich, wie diesbezüglich ein Gutachten überhaupt "gültig" sein kann?!! Und dann wird man noch vom SB blöde angemacht, obwohl man im Recht ist .. und man wird behandelt, als wäre man das letzte Stück. Dieses System ist so kaputt und krank...