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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: lecram am 30. November 2021, 02:38:48

Titel: Beweiskraft bei Online-Antragstellung
Beitrag von: lecram am 30. November 2021, 02:38:48
Seit geraumer Zeit lässt sich der ALG2-Antrag online stellen (ohne vorherige Registrierung). Grundlegende Frage: Wie sieht es da mit der Beweiskraft aus?

Wäre ein Screenshot der Erfolgsmeldung (,,Sie haben den vereinfachten Antrag erfolgreich abgeschickt") als Nachweis der Antragstellung ausreichend? Diese enthält den Zweck, einen Zeitstempel und personenbezogene Daten der Übermittlung.

Spätestes aber mit der als PDF-Download angebotenen ,,Zusammenfassung" dürften doch alle Zweifel aus dem Weg geräumt und das Ganze gleichwertig zum klassischen Fax (mit qualifiziertem Sendebericht) sein. Oder hat da wer schon andere Erfahrungen machen dürfen?
Titel: Re: Beweiskraft bei Online-Antragstellung
Beitrag von: crazy am 30. November 2021, 07:37:56
So ist es . Mit der Bestätigung ist das Ding bestätigt im System.Das ist das Antragsdatum.
Ob es dann jemand bearbeitet ist andere Baustelle