" Bis dahin ist ,,ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum" geplant.
Hier steckt der Teufel im Detail, genau genommen darin, was unter Existenzminimum verstanden wird. Dazu gehen im politischen Raum die Deutungen auseinander. Viele Sozialverbände und DIE LINKE sagen, das soziokulturelle Existenzminimum wird durch die Hartz-IV-Regelbedarfe unterschritten, es müsste bei über 600 Euro im Monat liegen. Andere meinen, der Regelbedarf sei das Existenzminimum. Wieder andere meinen, entscheidend sei das physische Existenzminimum und das liegt bei 70 Prozent der Regelbedarfe. Dieser Deutung zu Folge wären bei einem ,,Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum" weiterhin Sanktionen bis zu 30 Prozent möglich.
https://www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/ampelprojekt-buergergeld-worte-allein-fuellen-keine-kuehlschraenke/
Um was geht es Dir? Warte doch erstmal ab bis da was feststeht.
hoffentlich findet Ottokar etwas Zeit und Kraft und schreibt, wann man beim Jobcenter Neuknde ist?
Alle möglichen Fälle davon.
solang noch alles in der schwebe ist, kann man nur spekulieren.
Zitat von: jeschik am 01. Dezember 2021, 12:12:56
solang noch alles in der schwebe ist, kann man nur spekulieren.
Das geht Sie nichts an. Sie wurden nich angesprochen und Ihre Antworten sind Null und nichtig und waren nie eine Hilfe.
Zitat von: Beaaate am 01. Dezember 2021, 13:52:58Das geht Sie nichts an. Sie wurden nich angesprochen und Ihre Antworten sind Null und nichtig und waren nie eine Hilfe.
Was nun los? Ich bin nie irgendwie persönlich geworden, warum wirst du jetzt unsachlich ?
Dann hören Si auf hier zu stalken und überall dieses Müll abzulassen.
@ Beaaate
Du befindest dich hier in einem öffentlichen Forum.
Hier darf jeder seine Meinung in vernünftiger Form äußern und genau das hat der User jeschik getan.
Wenn du damit ein Problem hast, meide das Forum doch einfach.
Zumal du auch nicht zu bestimmen hast, wer sich wie und wann zu welchen Themen äußert.
Ich habe den Herrn Jerk darauf hingewiesen, dass seine Beiträge keine Hilfe sind und dass das Stalken zu beenden ist, das ist doch stalking, man siehe nur und nur dieses Brett. Es reicht doch irgendwann.
Zitat von: Beaaate am 30. November 2021, 19:12:00geplant
Es steht noch gar nichts dazu fest.
Manch einer hier mag eine Glaskugel sein Eigen nennen, aber auch die weiß nichts genaues dazu.
Ottokar hat keine, da bin ich mir ziemlich sicher ;-)
Zitat von: vanessa am 01. Dezember 2021, 16:46:50
Zitat von: Beaaate am 30. November 2021, 19:12:00geplant
Es steht noch gar nichts dazu fest.
Manch einer hier mag eine Glaskugel sein Eigen nennen, aber auch die weiß nichts genaues dazu.
Ottokar hat keine, da bin ich mir ziemlich sicher ;-)
Meine Frage an Ottokar war und ist, wenn er Zeit finden würde, wann und unter welchen Bedingungen man und in welchen Fällen man Neukunde beim Jobcenter ist und einen NEUantrag stellen muss. Das hat mit der neuen Regierung Nichts zu tun.
Auch als "Neukunde" gelten weiterhin die derzeit, aktuellen Regelungen.
Neukunde bist du dann, wenn du einen NEU Antrag stellst
Das gilt wenn
- Du das 1. Mal überhaupt einen Antrag stellst ODER
- Du einen Antrag stellst, nachdem Dein letzter Leistungsbezug mehr als 6 Monate her ist ODER
- Du in den Bereich eines anderen JC ziehst und Leistungen beantragst
Und immer schön höflich bleiben, sonst hilft dir irgendwann keiner mehr...
Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2021, 18:03:09
Neukunde bist du dann, wenn du einen NEU Antrag stellst
Das gilt wenn
- Du in den Bereich eines anderen JC ziehst und Leistungen beantragst
Und immer schön höflich bleiben, sonst hilft dir irgendwann keiner mehr...
Ja. Danke.
Bis du hier ganz sicher??? Wenn "du" gerade Leistungen beziehst und du ziehst in eine andere Stadt und somit in ein anderes Bundesland und stelllst einen Antrag, bist du dann
NEUkunde???
Ist das wirklich so?
Zitat von: Beaaate am 01. Dezember 2021, 18:29:54Ist das wirklich so?
Ja so ist es, willst du hier nur Provozieren oder auch was ernsthaftes Fragen?
Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2021, 18:03:09
Neukunde bist du dann, wenn du einen NEU Antrag stellst
- Du in den Bereich eines anderen JC ziehst und Leistungen beantragst
Wenn das stimmt, dass man beim umzug in die Zuständigkeit eines neuen Jobcenters NEUkunde ist, dann würden hier die Regeln von Sozialschutzpaket gelten, dass die Kosten der Unterkunft zumindest am Anfang nicht geprüft werden.
Ottokar hatte mir geantwortet, dass der Sozialschutzpaket auch für Obdachlose geleten würde:
Re: Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung
« Antwort #423 am: 23. November 2021, 10:01:53 »
Und??
Zitat von: Beaaate am 01. Dezember 2021, 18:45:25dann würden hier die Regeln
Siehe Antwort 11
Schönen Abend wünsche ich noch.
Aus meiner Sicht ist der Sozialschutzpaket nicht die aktuellen Regelungen, sondern das ist ein Ausnahmeerlass.
Daher gilt meine Frage dann als unbeantwortet, ob für Neukunden die Regelungen der Kosten der Unterkunft vom Sozialschutzpaket auch beim Umzug und als Folge des Umzugs für Neukunden des umzugs gelten gelten. DAS IST DIE FRAGE DIE GESTELLT IST.
Die Frage wurde bereits beantwortet.
Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 19:30:07
Die Frage wurde bereits beantwortet.
Welche Antwort meinst du? bitte wiederhole die Antwort noch mal oder zitiere sie. Dank.
Mehrere User haben dir bereits geschrieben, dass jetzt das Sozialschutzpaket gilt und zwar für alle. Und wer alles als Neukunde betrachtet wird, wurde auch bereits erläutert. Somit wurde deine Frage doch beantwortet.
Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 19:33:00
Mehrere User haben dir bereits geschrieben, dass jetzt das Sozialschutzpaket gilt und zwar für alle. Und wer alles als Neukunde betrachtet wird, wurde auch bereits erläutert. Somit wurde deine Frage doch beantwortet.
Es ist so, ich habe immer gearbeitet und jetzt aufgrund Schicksalsschläge und damit verbunden sind Probleme mit Gesundheit, muss ich Leistungen beziehen, daher bin ich vielleicht zu doof um das ganze zu verstehen, deswegen die Nachfragen.
Jetzt nach deiner Antwort verstehe ich folgendes:
Wenn man als Obdachlose eine Wohnung mieten würde, dann werden nach Sozialschutzpaket die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen und nicht geprüft.
Es kann sein, muss aber nicht, aber es kann und weil angemessene Wohnungen es nicht gibt, dass die neue Wohnung etwas zu teuer sein könnte, wenn sie denn das ist wie gesagt, unsicher, sie kann auch angemessen sein, aber wenn sie etwas teuer ist, dann würden die tatsächlichen Kosten übernommen. Ich würde in eine andere Stadt umziehen müssen (Radius der Suche erweitern = Neuantrag beim Jobcenter = NEUKUNDE > Sozialschutzpaket würde aktiv)
Wenn du absichtlich ohne Zustimmung eine neue Wohnung anmietest, die über der Angemessenheit des neuen JC liegt, diese nicht einen Monat selber finanzieren kannst, greift nicht der §67. Dann bekommst du nur die angemessene KDU.
Sinn und Zweck des 67 ist, Personen, die nur wegen Corona in den Leistungsbezug fallen zu schützen. Und nicht, dass jeder LE lustig Nobelimmobilien anmieten kann.
Zitat von: Yavanna am 01. Dezember 2021, 20:00:51Wenn du absichtlich ohne Zustimmung eine neue Wohnung anmietest, die über der Angemessenheit des neuen JC liegt, diese nicht einen Monat selber finanzieren kannst, greift nicht der §67. Dann bekommst du nur die angemessene KDU.
Wo steht das? Welche Rechtsgrundlage gibt es dazu?
Lies z.b. mal hier
https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod?feed=bsnd-r-sg&showdoccase=1¶mfromHL=true&doc.id=JURE210016864
Oder hier
https://www.google.de/amp/s/sozialberatung-kiel.de/2021/05/01/kein-neuanmietung-einer-zu-teuren-wohnung-wegen-corona-pandemie/amp/
Es geht nunmal um den Sinn und Zweck einer erlassenen Vorschrift
https://www.juraforum.de/recht-gesetz/sg-berlin-verpflichtet-jobcenter-zu-laengerer-zahlung-ueberhoehter-miete-684456
Da geht es nicht um eine Neuanmietung, sondern um eine unangemessene Bestandswohnung, die vor Erlass des §67 noch nicht auf Angemessenheit gesenkt wurde. Kann man also nicht vergleichen.
Wenn du nur Antworten haben willst, die dir passen, kannst du dein Wunschergebnis doch direkt selber posten.
Nach Auffassung des Gerichts ergibt sich der Anspruch aus einer Sonderregelung aus Anlass der Corona-Krise, die erst Ende März in Kraft getreten ist. Mit der Vorschrift habe der Gesetzgeber nicht nur durch die Corona-Pandemie in Not geratene Neuantragsteller begünstigen wollen, sondern auch berücksichtigt, dass es für Leistungsbezieher derzeit besonders schwierig ist, eine kostengünstigere Wohnung zu finden.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/hartz-iv-wann-sind-wohnkosten-unangemessen-hoch_238_522648.html
Dann:
Die Festlegung, dass die tatsächlichen KdU unabhängig von ihrer Höhe als angemessen anerkannt werden, gilt für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021 beginnen. Dabei ist unerheblich, ob es sich um einen erstmaligen oder um einen Folgeantrag handelt.
https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html <<< direkt vom (Un)Heil
@Yavanna: Hier, ab S. 8, insbesondere ab S. 10 steht etwas anderes. Die Richter sind offenbar unterschiedlicher Meinung: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf (https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf)
Zitat von: blaumeise am 01. Dezember 2021, 20:35:06
@Yavanna: Hier, ab S. 8, insbesondere ab S. 10 steht etwas anderes. Die Richter sind offenbar unterschiedlicher Meinung: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf (https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf)
Dankeschön.
Dann miete eine Wohnung an, stell den Antrag und schau was passiert. Wenn du die falsche Kammer erwischst, beschwer dich nicht. Hast ja jetzt deine Wunschantwort. Ich bleibe bei dem, was ich geschrieben habe.
Ich fände es als Vermieter eh fahrlässig, einen Mietvertrag abzuschließen, wenn der Mieter nich nachweisen kann, wie die Miete bezahlt wird. Ist aber ein anderes Thema
In diesem Fall gibt es mediznische Gründe schwerwiegende med. Gründe (Gutachten und Ärztliche Bescheinigungen mit Erkankungen) + Odachlosigkeit und die Corona Lage zusammen.
"Wünschorte" mit vielen Wohnungen wären Niedersachsen, Rehinlandpfalz oder Frankfurt am Main (FFM wegen der Möglichkeit, wenn man schnell gesund wird, dann wieder schnell in Arbeit einsteigen)
Zitat von: hotwert am 02. Dezember 2021, 09:09:34Ist das schon verlängert worden oder ist sowas geplant?
Wurde bis 31.03.2022 verlängert im Rahmen des Sozialschutzpaket.
Zitat von: Beaaate am 01. Dezember 2021, 22:28:20In diesem Fall gibt es mediznische Gründe schwerwiegende med. Gründe (Gutachten und Ärztliche Bescheinigungen mit Erkankungen) + Odachlosigkeit und die Corona Lage zusammen.
Du musst jedoch damit rechnen, dass du eine Aufforderung zur Senkung der KdU bekommst, sobald dieser Sonderparagraph nicht mehr gilt. Daher empfiehlt es sich durchaus, von Anfang an eine Wohnung zu suchen bzw. zu nehmen, die innerhalb der Angemessenheitskriterien liegt.