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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Asti am 30. November 2021, 19:35:07

Titel: Aufrechnung
Beitrag von: Asti am 30. November 2021, 19:35:07
Habe eine Aufrechnung ab dem 1.12.2021 von 10% weil ich meine Probearbeitstage bezahlt bekommen hatte. Und eine Aufrechnung ab dem 1.1.2022 von 10% weil ich die Nebenguthabenzahlung nicht gemeldet hätte.
Frage ,ist es rechtens das mir ab Januar somit beide Auftechnungen zusammen abgezogen werden?
Titel: Re: Aufrechnung
Beitrag von: bebe82 am 30. November 2021, 20:45:23
Bis 30% kann parallel aufgerechnet werden