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Hilfebereich => Fragen und Antworten zu anderen Sozialleistungen => Thema gestartet von: Else Kling am 01. Dezember 2021, 10:55:30

Titel: Kinderfreizeitbonus
Beitrag von: Else Kling am 01. Dezember 2021, 10:55:30
Eine neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit besagt, dass Kinder, die im August 2021 keinen Anspruch auf ALG II hatten, denen aber Leistungen für Bildung und Teilhabe zugestanden haben, doch Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus haben.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/weisung-202111013_ba147204.pdf