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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: Sächsin56 am 01. Dezember 2021, 13:07:47

Titel: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: Sächsin56 am 01. Dezember 2021, 13:07:47
Mein Sohn hat eine Umschulung erfolgreich abgeschlossen und sollte dafür 2500 € erhalten. Das Zeugnis hat er eingereicht und der Vermittler des JC hat sein OK gegeben. Die Zahlung blieb aber bis heute aus. Telefonate fruchteten nicht. Nach einem persönlichen Gespräch mit dem Vermittler wurde meinem Sohn gesagt, dass die Prämie zurückbehalten wird wegen angeblicher Nachforderungen seitens des JC und er würde dazu eine Aufrechnung erhalten.
Mein Sohn ist auch nach der Umschulung noch Hartz IV- Empfänger.
Nun meine Frage an Euch:
Darf das JC die Prämie einfach aufrechnen und bis zur Klärung einbehalten ? Vorallem in einem Zeitraum von 4 Monaten ?
Vorab danke für eure Antwort
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: crazy am 01. Dezember 2021, 13:11:20
Das wäre Untätigkeit, der Bonus wäre zu verzinsen. Gab es da eine Frist in der der Bonus gezahlt wird???

Ich würde in Verzug setzen
a.Zahlung des Bonus
b.angekündigte Neuberechnung(dazu müsste es ja eine Anhörung geben.
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: superMeier am 01. Dezember 2021, 13:15:30
Sind die offenen Beträge denn berechtigt? Wie sind die 2500 Euro Schulden beim JC denn entstanden? Ich denke aber schon, dass eine Aufrechnung erlaubt ist.
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: Sächsin56 am 01. Dezember 2021, 14:05:40
Bei den 2500 € handelt es sich um die Prämie ( 1000 € für bestandene Zwischenprüfung + 1500 € für bestandene Abschlussprüfung ).
Die Höhe der Rückforderung ist noch nicht bekannt, weil noch kein Schreiben dazu eingegangen ist
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: crazy am 01. Dezember 2021, 14:14:06
Na dann...
Da hat wer was gesagt ..
Wo bleibt die Anhörung zur Überzahlung?..
Es gibt wohl gar keine Überzahlung???

Setz in Verzug mit Frist 14 Tage zur Auszahlung der Prämie, sonst ....
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: Sächsin56 am 01. Dezember 2021, 14:48:54
Das werden wir tun. Aber darf das JC überhaupt Teil der Prämie einziehen ?
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: crazy am 01. Dezember 2021, 14:53:57
Es behält aie ein. Nein, das darf es nicht.
Es könnte ggf aufrechnen, da aber gar keine Überzahlung vorhanden ist-dqmit wären sie sehr fix- wars wohl nur "gesagt" ...wer weiß was der SB sonst noch den ganzen Tag sagt??
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: superMeier am 01. Dezember 2021, 15:03:59
Falls die Rückforderung denn berechtigt sein sollte, sehe ich allerdings auch nicht, was es für einen Unterschied machen sollte, wenn man diese verrechnet. Die Forderung würde dann ja sowieso auf euch zukommen. Es hängt wie geschrieben vermutlich davon ab, ob die Rückforderung auch tatsächlich berechtigt ist.

Was bringt es dir/euch wenn ihr die Prämie ausgezahlt bekommt und eine Woche später die Forderung im Briefkasten habt?
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: BigMama am 01. Dezember 2021, 18:28:03
Zitat von: Sächsin56 am 01. Dezember 2021, 13:07:47Darf das JC die Prämie einfach aufrechnen und bis zur Klärung einbehalten ? Vorallem in einem Zeitraum von 4 Monaten ?
Eine gegenseitige Verrechnung darf nur mit Zustimmung des Betroffenen erfolgen. Rechtsgrundlage hab ich grad nicht zur Hand.

Die Prämie ist eine Belohnung für die erfolgreich abgeschlossene Qualifizierung. Eine Aufrechung mit offenen Beträgen, die zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen würden den ganzen Belohnungscharakter ad absurdum führen.

Zitat von: superMeier am 01. Dezember 2021, 15:03:59Was bringt es dir/euch wenn ihr die Prämie ausgezahlt bekommt und eine Woche später die Forderung im Briefkasten habt?
Die Rückforderung kann in Raten gezahlt werden. Die 2.500 Euro stehen sofort zur Verfügung um beispielsweise eine Führerschein zu erwerben oder einen Pkw zu beschaffen, wenn es hierfür keine zwingende Notwendigkeit gibt und diese somit nicht aus dem Vermittlungsbudget gefördert werden können.

Zitat von: crazy am 01. Dezember 2021, 14:14:06Setz in Verzug mit Frist 14 Tage zur Auszahlung der Prämie, sonst ....
Sonst was? Wenn man nichts in der Hand hat, sollte man mit Drohungen zurückhaltend sein.

Ich würde zu einer schriftlichen Aufforderung zur Auszahlung der Prämie raten und hierin eine Frist von 14 Tagen setzen. Dieses Schreiben würde ich an den Teamleiter des Vermittlers schicken. Ggfls. könnte auch eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Vermittler und den Sachbearbeiter Abhilfe schaffen.
Titel: Re: Einbehalten der Prämie nach erfolgreicher Umschulung
Beitrag von: Sächsin56 am 03. Dezember 2021, 11:19:40
Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten