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Hilfebereich => Fragen und Antworten zum Bürgergeld (ehem. Hartz IV/ALG II) => Thema gestartet von: karida am 01. Dezember 2021, 13:44:50

Titel: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: karida am 01. Dezember 2021, 13:44:50
Hallo, vielleicht weiss jemand ob das so sein kann.

Meine Tochter, Alleinerziehend mit 2 Kindern, hat bis August 2021 Aufstockung ALG2 bekommen. Ab September Stunden erhöht und ist damit gerade über der Grenze und bekommt deshalb nichts mehr. Gestern kam die Nebenkostenabrechnung Heizung für Okt.20 bis Okt.21. Nachzahlung 1.100€. Es stellte sich raus, dass bei der Abrechnung 19/20 ein Fehler vom Versorgungsunternehmen gemacht wurde und zu wenig berechnet wurde. Deshalb jetzt die Hohe Nachzahlung. Beim Jobcenter sagt man nun sie bekommt nichts mehr da sie dort raus wäre. Die Nachzahlung betrifft aber zwei Jahre bei denen sie im Leistungsbezug war. Heizkosten sind insgesamt auch nicht zu hoch für diese Zeit. Der Abschlag war halt viel zu niedrig. Ist es korrekt das sie die Nachzahlung alleine stemmen muss obwohl der Leistungszeitraum in der Zeit lag in der die Kosten eigentlich übernommen worden wären?

Ich hoffe man kann da was machen. Telefonisch wurde ihr gesagt sie wäre jetzt raus aus dem Anspruch und bekäme deshalb nichts mehr. Sie ist etwas verzweifelt...........gerade über dem Satz und nun so ein Brocken.



Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 01. Dezember 2021, 13:48:52
Sie sollte für den Monat der Fälligkeit umgehend einen Antrag auf ALGII stellen.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: karida am 01. Dezember 2021, 13:52:31
Aber was bringt ihr das? Sie hat doch keinen Anspruch mehr auf Aufstockung. Die Nachzahlung ist Anfang Januar fällig. Wenn sie nun Januar weniger verdienen würde, dann zahlt doch das Jobcenter nicht die komplette Nachzahlung? Aber weniger verdienen geht ja auch nicht..........
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: Sheherazade am 01. Dezember 2021, 13:56:05
Zitat von: karida am 01. Dezember 2021, 13:52:31Aber was bringt ihr das?

Die Nachzahlung macht sie im Monat der Fälligkeit wieder hilfebedürftig und sie hat dann Anspruch auf Übernahme der Nachzahlung. Also am besten noch in den nächsten Tagen einen Antrag auf ALGII ab 01.01. stellen.
Titel: Re: Nebenkostenabrechnung
Beitrag von: karida am 01. Dezember 2021, 14:10:31
Danke Dir Sherezade......so wird sie es machen und hoffen es klappt auf diesem Weg.