Schönen guten Tag zusammen :smile:
Hoffe mir kann jemand behilflich sein ich bekomme in den letzten Monaten seit September 2021 jeden Monat Einladungen zum Sachbearbeiter (neuer Sachbearbeiter seit August) Besprechung berufliche Situation
1.Termin im September
2.im Oktober
3.jetzt im Dezember wieder
Hatte ihn gefragt ob es Dauereinladungen werden er sagte Nein..sieht aber für mich anders aus.....Für September habe ich Fahrkosten erstattet bekommen für Oktober nicht.
Dann hatte ich 4 Job Vorstellungsgespräche im Oktober mit nachweis das ich vor Ort vorstellig war mit Stempel und Unterschrift das ich beim Bewerbungsgespräch gewesen bin.... auch keine Fahrkosten erstattet bekommen bei mir werden die Fahrkosten einfach abgelehnt das kann doch alles nicht sein !!! Ich habe eine schwerkörigkeit was eh schon sehr sehr schwer ist den gegenüber zu verstehen wegen der Maske egal ich Versuche es trotzdem mit den Vorstellungsgesprächen.
Sind die Dauereinladungen rechtens und nicht Erstattung der Fahrkosten ????
Ich bedanke mich herzlich schon mal für Antworten.
LG
Zitat von: Frechdachsi am 01. Dezember 2021, 14:40:38Dann hatte ich 4 Job Vorstellungsgespräche im Oktober mit nachweis das ich vor Ort vorstellig war mit Stempel und Unterschrift das ich beim Bewerbungsgespräch gewesen bin.... auch keine Fahrkosten erstattet bekommen bei mir werden die Fahrkosten einfach abgelehnt das kann doch alles nicht sein !!!
Bei Einladungen vom JC nach den §§ 309 und 59 müssen auch die Fahrtkosten erstattet werden.
Bei Bewerbungen kommt es auf den Inhalt der EinV an und wenn es keine gibt dann nur über die tatsächlichen Kosten was bedeutet dass man für alles Belege braucht.
Und bei Bewerbungsfahrten sogar noch rein zur Sicherheit vorab einen Antrag auf Übernahme stellen sollte. + dann vom pot. AG dass dieser die Fahrtkosten nicht erstattet.
Zitat von: Frechdachsi am 01. Dezember 2021, 14:40:38Sind die Dauereinladungen rechtens und nicht Erstattung der Fahrkosten ????
Bei ersterem kommt es darauf an ob das sinnvoll ist liegt also an deiner persönlichen Situation und die Kosten müssen erstattet werden.
Also alles schriftlich nachweislich beantragen, bei keiner Erstattung Widerspruch und danach bei erneuter Ablehnung Klage.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Erstmal lieben Dank Fettnäpfchen für deine Zeit zu Antworten
Es gab keine EGV.
Bewerbungsfahrten BELEGE hatte ich dem Sachbearbeiter vorgelegt das ich keine Fahrkosten beim Bewerbungsgespräch erhalten hatte mit Unterschrift und Stempel vom Unternehmen...Der Vorherige Sachbearbeiter sagte ich bräuchte keinen Antrag auf Fahrkosten Erstattung stellen es reicht der nachweis...und wenn was vorliegt wird einfach Abgelehnt !!!! Gibt es irgendwo ein Musterschreiben Widerspruch ?
Zitat von: Frechdachsi am 01. Dezember 2021, 14:40:38jeden Monat Einladungen zum Sachbearbeiter
Schon etwas seltsam, gerade jetzt bei der Coronalage.
Es darf nicht Monatlich, immer wegen der selben Angelegenheit Eingeladen werden.
Zitat von: Frechdachsi am 01. Dezember 2021, 14:40:38bei mir werden die Fahrkosten einfach abgelehnt
Auf jeden Fall in Widerspruch gehen, auch für die Bewerbungsgespräche muss gezahlt werden.
Da du quasi dazu Verpflichtet bist diese auch wahr zu nehmen, sonst kann ja auch eine Sanktion drohen.
Hast du die Ablehnungen vom JC schriftlich?
Dann sollten sie erst mal die FK Erstatten die noch offen sind, da du nicht weiter in Vorkasse gehen kannst für folgende Einladungen zum JC sowie Vorstellungsgespräche, die der AG nicht Erstattet.
Beim nächsten JC Termin vorher gleich klar machen, sie sollen die FK dafür Übernehmen.
Hallo Vanessa
Ablehnungen vom JC schriftlich? Leider nein
Auf jeden Fall in Widerspruch gehen, auch für die Bewerbungsgespräche muss gezahlt werden.
Da du quasi dazu Verpflichtet bist diese auch wahr zu nehmen, sonst kann ja auch eine Sanktion drohen.ja eben deshalb wundere ich mich das der es abgelehnt hat .
Muss immer 45 Minuten fahren zum Sachbearbeiter hin wegen 6 Minuten Gespräche...und was Corona angeht finden die Gespräche draußen bei Wind und Wetter statt unter einem Art Carport (nur eine Überdachung) weil ich durch meine hochgradige Schwerhörigkeit mein Gegenüber wenn der eine Mundbedeckung auf hat nicht verstehen kann hab damit große schwierigkeiten was ihm auch bekannt ist !!!! und er seine Maske abnehmen kann .muss ich mir das Gespräch draußen auch gefallen lassen ? Er lädt mich ja jeden Monat ein.
Zitat von: Frechdachsi am 01. Dezember 2021, 17:00:33Muss immer 45 Minuten fahren
Da wäre erst mal egal, FK müssen immer vom JC Übernommen werden, bei Einladung.
Zitat von: Frechdachsi am 01. Dezember 2021, 17:00:33muss ich mir das Gespräch draußen auch gefallen lassen ?
In dem Fall kann man schon fast von Schikane aus gehen.
Wie wurden die Abgelehnt, nur mündlich?
Würde ich mir nicht bieten lassen und direkt schriftlich beim JC die Erstattung anfordern.
Das muss vom JC bearbeitet werden, bei Ablehnung der FK, eben kein Termin mehr möglich.
Ich könnte momentan gar nicht hin, weil 3 G im Nahverkehr und schon mal zum Test hin, Bus gar nicht nutzbar ist.
Aber hier wird eh z.Z. keiner Eingeladen, mein letzter Termin war 11.2019.
Nuja, dass der SB Dich schützen möchte und deshalb dir dann das Lippenlesen draußen ermöglicht, finde ich eher löblich...Er friert ja mit Dir.
Aber jeden Monat hin, das ist Schikane.
Du bist schwerhörig aber nicht "blöd"!..
Sowieso Fahrkostenanträge nur schriftkich. Wenn darauf keine Antwort kommt,schriftlich erinnern!
Lieben Dank ihr seit echt Klasse hier 👏👍🤗
Ja die FK Erstattung wurde mündlich abgelehnt!!!
Gespräche draußen sind auch anstrengend weil fast an der Hauptstraße da muss ich mich auch anstrengen wegen den Nebengeräuschen Autos, Laubbläser ect. ja nett das der mit mir draußen friert nur ich finde es nicht so toll .Hab jetzt eine E-Mail geschrieben und drauf hingewiesen..ihr habt mir schon Klasse geholfen 🤗👍🙂Mal sehen was als Antwort zurück kommt.
Zitat von: vanessa am 01. Dezember 2021, 16:40:09Es darf nicht Monatlich, immer wegen der selben Angelegenheit Eingeladen werden.
Hast du hierfür eine Rechtsgrundlage? Ich kenne keine.
Die Einladungsdichte richtet sich nach der Profillage des Bewerbers. Je nach Profillage gibt es Intervalle, in denen ein Kunde eingeladen wird. Insbesondere bei Neukunden oder marktnahen Kunden kann die Kontaktdichte recht hoch sein um den Leistungsberechtigten beim Integrationsprozess zu unterstützen und zu begleiten.
Zitat von: crazy am 01. Dezember 2021, 17:34:48Aber jeden Monat hin, das ist Schikane.
Nein, das ist als Pauschalaussage nicht korrekt. Siehe oben.
Hast du von den Arbeitgebern Einladungen zu Vorstellungsgesprächen erhalten, bist dann dort erschienen, dir wurde die Anwesenheit bestätigt und auch dass keine Kosten übernommen wurden?
Oder bist ohne Einladung zu Arbeitgebern gefahren um dich eigeninitiativ vorzustellen?
Stell einfach einen schriftlichen Antrag auf Übernahme der Fahrkosten zu den Vorstellungsgesprächen. Der Antrag kann mit deinen eigenen Worten formuliert sein. Hierzu brauchst du kein Formular. So wie hier schon von anderen Usern geraten. Bestehe auf einen schriftlichen Bescheid.
Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 18:19:21Ich kenne keine.
Ja gibt es nicht aber dass hier...
Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 18:19:21um den Leistungsberechtigten beim Integrationsprozess zu unterstützen und zu begleiten.
kann hier wohl kaum der Fall sein.
1x im Monat immer zum selben Thema, dazu noch draußen in ca. 6 Min., was soll da rum kommen?
Allein die Ablehnung der FK ist schon mal daneben, da wird es bei den Einladungen kaum besser sein.
Ein wirklich echter Integrationsprozess, sieht für mich anders aus.
Zitat von: vanessa am 01. Dezember 2021, 18:26:01Ja gibt es nicht aber dass hier...
Dann solltest du einem neuen User nicht schreiben, dass der Vermittler das nicht darf. Es mag dein Empfinden und auch das Empfinden des TE und vieler User sein, dass es nicht ok sein kann aber das ist nicht die Grundlage dafür, dass er es nicht darf.
Der Einladungsgrund "zur Besprechung der beruflichen Situation" ist der Standardeinladungsgrund in der Arbeitsvermittlung und rechtlich auch zulässig.
Mag ja sein, aber nicht jeden Monat in irgendeiner Garage, für ca. 6 Min.
Man muss sich solche Schikanen auch nicht bieten lassen, inkl. rechtswidriger Ablehnung der FK.
Das ist dann schon auch geregelt.
Ich hatt mich auf Stellen bei Kleinanzeigen beworben was mir zusagte und da kam sogar an einem Sonntag paar Stunden später eine Zusage ob ich bereit wäre spontan mich vorzustellen um es mir anzugucken ...hätte ich sagen sollen oh muss erstmal mein Sachbearbeiter erreichen und nachfragen ob ich Fahrkosten erstattet bekomme???? ich Versuche meine Mitwirkungspflicht zu erfüllen mich zu bewerben ect. Warum ich nicht genommen wurde hatte einen anderen Grund
bist dann dort erschienen, dir wurde die Anwesenheit bestätigt und auch dass keine Kosten übernommen wurden? :Ja das ist korrekt
Oder bist zu ohne Einladung zu Arbeitgebern gefahren um dich eigeninitiativ vorzustellen? : Nein!
Ich finde es unangemessen jeden Monat eingeladen zu werden in die n@chste Stadt mit Zug 2 Stunden (hin und Rückweg) für 6 Minuten Gespräch zum Sachbearbeiter !!! (Normalerweise war immer Ortsnah 7 km zum Jobcenter) warum ich in die andere Stadt muss ist mir ein Rätsel.er sagte daß er dorthin versetzt worden ist ... Dazu jeden Monat Einladungen in Folge wenn ich Glück habe kann ich mir Auto leihen 40 Minuten ( hin und Rückweg) .
Zitat von: Frechdachsi am 01. Dezember 2021, 19:05:50er sagte daß er dorthin versetzt worden ist
Alles ziemlich seltsam, was du hier schreibst.
Der SB kann ja versetzt worden sein, womöglich aus gutem Grund, aber das JC bleibt auf jeden Fall gleich.
Wäre gut mal so eine Einladung sehen zu können, evtl. ist die völlig rechtswidrig, weil er schlicht für dich gar nicht mehr zuständig ist.
An deiner stelle würde ich mal beim zuständigen JC Nachfragen, was das alles soll.
War die Stelle geringfügig oder versicherungspflichtig. Hat dein AV hierzu etwas gesagt oder steht hierzu etwas in einer alten EGV?
Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 19:27:34
War die Stelle geringfügig oder versicherungspflichtig. Hat dein AV hierzu etwas gesagt oder steht hierzu etwas in einer alten EGV?
3 Stellen waren Versicherungspflichtig und 1 auf 450 Euro und mein Sachbearbeiter hat nichts dazu gesagt auf meine Frage wegen FK Erstattung sagte er wird nicht erstattet. es gibt /gab keine EGV ich habe mich von selber auf die Stellen beworben.
Dann empfehle ich weiterhin einen schriftlichen Antrag sowie das Beharren auf einen Bescheid.
Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 20:31:47
Dann empfehle ich weiterhin einen schriftlichen Antrag sowie das Beharren auf einen Bescheid.
Dankeschön BigMama 👍🙂 für die Antwort lieben Dank an alle 🙂👍die mir Antworten auf meine Fragen gegeben haben werde auf die E-Mail abwarten was mein Sachbearbeiter antwortet....wünsche allen einen schönen Abend🙂
Guten Morgen
Hab soeben eine Antwort bekommen Fahrkosten zum Sachbearbeiter wird überwiesen.Aber zu den Vorstellungsgesprächen Fahrkostenerstattung ist er nicht verantwortlich ?
LG.
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Bestehe jetzt auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, damit du Widerspruch dagegen einlegen kannst.
Frechdachsi
Zitat von: BigMama am 02. Dezember 2021, 12:30:08Bestehe jetzt auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, damit du Widerspruch dagegen einlegen kannst.
Genau
und was die Fahrtkostenerstattung und den Widerspruch angeht setzte ich dir mal einen Kommentar von Ottokar in den Anhang.. Da hast du reichlich Stoff für eien Widerspruch und auch für eine evtl. folgende Klage vor dem SG.
und wieso ist nur eine Erstattung gemacht worden? für mich hat sich das so gelesen als ob du mehr als eine Bewerbung unternommen hast, kann mich aber täuschen.
Ebenso die Einladungen zum JC da jede beantragen!
und was die Häufigkeit der Einladungen angeht etwas von User Coolio. Hierbei ist zu beachten dass das nicht bindend ist wenn du eine Optionskommune als JC hast, aber vllt. klappt es ja trotzdem.
MfG FN
[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Leider hat coolio nicht den gesamten Text kopiert, sondern einen ganz entscheidenden Teil weggelassen. Der Text lautet im Original so:
Über § 59 SGB II sind die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht (§ 309 SGB III) entsprechend anwendbar. Danach hat sich der erwerbsfähige Leistungsberechtige beim Jobcenter persönlich zu melden, wenn dieses ihn dazu auffordert. Als zulässige Meldezwecke nennt § 309 Abs. 2 SGB III u. a. die Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und die Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch.
Zu beachten ist jedoch der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit, der jedem belastenden Verwaltungshandeln zugrunde zu legen ist.
Im vorliegenden Fall soll der Bedarf unter Berücksichtigung des zuletzt zugeflossenen Einkommens überprüft werden. Als Nachweis genügt in der Regel die Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers. Deren Übersendung per Post ist daher regelmäßig ausreichend. Sofern nicht im Einzelfall das persönliche Erscheinen des erwerbsfähigen Leistungsberechtigen für das Erreichen des Meldezwecks erforderlich ist, ist von einer Einladung abzusehen. Das persönliche Erscheinen wäre in diesen Fällen unverhältnismäßig und bei langwieriger Anreise auch nicht zumutbar.
Aus diesen Gründen wäre auch ein Minderungstatbestand nach § 32 SGB II zu verneinen.
WDB-Beitrag Nr.: 590004
Quelle (https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/59-algii-meldepflicht)
Ich will damit nicht sagen, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht zu beachten ist, sondern darauf hinweisen, dass es im o.g. Fall um die Vorlage von Einkommensbescheinigungen geht und hierfür tatsächlich kein persönliches Erscheinen notwendig ist. Somit ist diese Hilfestellung nur bedingt auf vorliegenden Fall anwendbar.
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2021, 14:28:56
Frechdachsi
Zitat von: BigMama am 02. Dezember 2021, 12:30:08Bestehe jetzt auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, damit du Widerspruch dagegen einlegen kannst.
Genau
und was die Fahrtkostenerstattung und den Widerspruch angeht setzte ich dir mal einen Kommentar von Ottokar in den Anhang.. Da hast du reichlich Stoff für eien Widerspruch und auch für eine evtl. folgende Klage vor dem SG.
und wieso ist nur eine Erstattung gemacht worden? für mich hat sich das so gelesen als ob du mehr als eine Bewerbung unternommen hast, kann mich aber täuschen.
Ebenso die Einladungen zum JC da jede beantragen!
und was die Häufigkeit der Einladungen angeht etwas von User Coolio. Hierbei ist zu beachten dass das nicht bindend ist wenn du eine Optionskommune als JC hast, aber vllt. klappt es ja trotzdem.
MfG FN
Danke BigMama♥️
1 Fahrkostenerstattung zum Sachbearbeiter wurde nicht gezahlt was er jetzt wohl getätigt hat (ist jetzt ok) und die Fahrkosten zu den Vorstellungsgesprächen wurde nicht gezahlt.(bleibt noch aus )
Ihr seit echt Klasse dann werde ich jetzt Widerspruch einlegen was die FK Erstattung zu den Bewerbungsgesprächen betrifft.Es ist ja nicht das 1.mal das die es ablehnen aber irgendwann ist auch mal gut ich komme meinen Verpflichtungen auch nach und dann sollten die es auch tun . Klasse das es euch gibt die mehr Ahnungen haben und steht's für alle hier mit Wissen zur Seite stehen und für eure Zeit und Geduld 👍👍👍🙂
Zitat von: Frechdachsi am 02. Dezember 2021, 15:12:08Danke BigMama♥️
Dein Dank gilt FN, er hat dir die Hilfestellung verlinkt. :smile:
Passt schon
Hauptsache ist das Geholfen werden kann....... Teamwork :zwinker:
MfG FN
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2021, 15:50:36
Passt schon
Hauptsache ist das Geholfen werden kann....... Teamwork :zwinker:
MfG FN
Lieben Dank ♥️👍
Zitat von: Fettnäpfchen am 02. Dezember 2021, 15:50:36Teamwork
:sehrgut: